Morlok (FDP): “Waffenverbotszone abschaffen: Drei Jahre Eingriff in Freiheitsrechte durch anlasslose Polizeikontrollen sind genug”

Die Fraktion Freibeuter fordert nach Vorstellung der Evaluierungsergebnisse zur Waffenverbotszone den Sächsischen Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, zur Abschaffung der Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstraße auf.

Die Wirksamkeit der Waffenverbotszone war seit ihrer Einführung im November 2018 durch das Sächsische Ministerium des Innern evaluiert worden. Laut der Studie der Universität Leipzig hat die Waffenverbotszone wenig Einfluss auf die allgemeine Kriminalität vor Ort. Auch Sicherheitsempfinden und Akzeptanz der Anwohner wurden in ihrem Geltungsbereich nicht erhöht.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP), erwartet nun die unmittelbare Abschaffung der Waffenverbotszone: “Fast drei Jahre Eingriff in die Freiheitsrechte unbescholtener Leipziger durch anlasslose Polizeikontrollen auf der Eisenbahnstraße sind genug. Der Freistaat muss nun angesichts der Wirkungslosigkeit der Waffenverbotszone die richtigen Konsequenzen ziehen. Verstärkte Präsenz durch mehr Fußstaffeln der Polizei und des Stadtordnungsdienstes sind im Sinne der Anwohner begrüßenswert, jedoch braucht es die Waffenverbotszone dafür nicht.”

Der Freidemokrat Morlok erinnert an die geltende Beschlusslage im Leipziger Stadtrat: “Die Abschaffung der Waffenverbotszone ist Wille des Leipziger Stadtrates und der Leipziger, sich dafür einzusetzen, ist nun Aufgabe des Oberbürgermeisters.”

Bereits im Februar 2021 hatte auf Initiative der Fraktion Freibeuter eine Mehrheit des Leipziger Stadtrates Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone auszusprechen.

Waffenverbotszone abschaffen

Die Gründe, welche in der Eisenbahnstraße aus Sicht der Stadt die Einführung der Waffenverbotszone erforderlich machten, haben sich offensichtlich erledigt. Dann ist es auch zwingend erforderlich, die Waffenverbotszone wieder aufzuheben. Wir Freibeuter haben daher im Stadtrat beantragt, dass sich Oberbürgermeister Jung beim Freistaat für die Abschaffung einsetzen muss.

Im Juli 2020 hatte der Stadtrat das Gebiet um die Eisenbahnstraße mehrheitlich zu einem schützenswerten Milieu erklärt. Dies hätte die Mehrheit der Stadträte wohl kaum getan, wenn in diesem Gebiet eine derart hohe Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die dort lebenden oder arbeitenden Menschen ausgeht, welche eine Waffenverbotszone rechtfertigt.

Wir Freibeuter haben die Waffenverbotszone von Anfang an als untaugliches Mittel angesehen und uns gegen die Einführung ausgesprochen. Dass es dafür jetzt eine Stadtratsmehrheit gibt, ist eine gute Sache, denn die Waffenverbotszone gehört abgeschafft.

Hoffentlich bleibt die Stadtratsmehrheit konsequent und fällt nicht kurz vor der Abstimmung noch um.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 14. November 2021

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

Antrag:

Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

Begründung:

Die Stadt Leipzig setzt sich nach eigenen Aussagen im laufenden Evaluierungsprozess der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Sinne des Stadtratsbeschlusses VI-A-08198-NF-03 vom 07.11.2020 ein. Eine Positionierung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone lässt der Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden
Antrag jedoch bisher offen. Die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone erscheint für den Evaluierungsprozess allerdings von besonderem Interesse. Insofern ist eine Mitteilung der Meinung der Stadt Leipzig an das Sächsische Staatsministerium des Innern im laufenden Evaluierungsprozess erforderlich.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Morlok (FDP): “Keine Gefährdungslage? Keine Waffenverbotszone auf der Eisenbahnstraße!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße in Leipzig einzusetzen.

Aus Sicht der Fraktion ein konsequenter Schritt. So habe sich auf Vorschlag der Verwaltung eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD im Leipziger Stadtrat für die Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung in der Eisenbahnstraße mit Wirkung zum 05. Juli 2020 ausgesprochen.

Vor dem Hintergrund, dass Soziale Erhaltungssatzungen der Erhaltung eines bestimmten Milieus in einem Quartier dienen, schlussfolgert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP): “Eine besondere Gefährdungslage in der Eisenbahnstraße gibt es nach Ansicht der Stadtratsmehrheit offenbar nicht. Denn wenn es sie gäbe, hätte der Stadtrat wohl kaum beschlossen, diese Gefährdungslage zu schützen.“

Die Waffenverbotszone gilt seit Mai 2018 in der Eisenbahnstraße als erste und einzige in Sachsen. Demnach ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Geltungsbereich untersagt. Die Einrichtung einer Waffenverbotszone berechtigt die Polizei zu anlasslosen Kontrollen der Bürger vor Ort.

Zweifelhafte Bilanz

In Leipzig dürfen Sie nicht mehr überall unbeschwert mit der Nagelpfeile im Portemonnaie einkaufen gehen. Seit November 2018 gilt die erste Waffenverbotszone Sachsens um die Leipziger Eisenbahnstraße.

Seit der Einführung sind 384 Personen verdachtsunabhängig überprüft worden – eine zweifelhafte Bilanz. Denn nach welchem Raster entscheidet die Polizei eigentlich, wer ohne jeglichen Anlass kontrolliert wird?

Ist Mann schon mit Dreitagebart und grimmigem Blick am Straßenrand stehend verdächtig? Auch in einem vermeintlich kriminellen Umfeld muss rechtsstaatliches Handeln jederzeit gewahrt werden.

Zudem verhindert die Anordnung von Verboten keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich von der Waffenverbotszone abschrecken lassen. Stattdessen führt sie zu einer Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils.

Gegen das Verbrechen helfen nur gut ausgebildete Polizisten, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr einsatzbereit. Die Polizei muss daher mehr von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann.

René Hobusch, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 08. Dezember 2018

Waffenverbotszone

Waffenverbotszone

Anfrage:

Seit dem 05. November 2018 gilt im Gebiet um die Eisenbahnstraße eine Waffenverbotszone.

Hierzu fragen wir:

  1. Sind Pkws, LKWs, Busse und Straßenbahnen geschlossene Behältnisse im Sinne der Waffenverbotszone?
  2. Wie stellen die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sicher, dass die Fahrgäste durch das Verlassen von Straßenbahn oder Bus und Mitführen von Gegenständen wie beispielsweise Nagelscheren, –pfeilen oder Schraubenziehern nicht unabsichtlich gegen das Waffenverbot verstoßen?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur ersten Frage.

Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Straßenbahnen können nicht unter dem in der Rechtsverordnung definierten Begriff „verschlossene Behältnisse“ subsumiert werden.

Zur zweiten Frage.

Die LVB war weder an dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung beteiligt, noch ist sie zuständig für den Vollzug der dort enthaltenen Regelungen. Für die Beachtung der Bestimmungen der Rechtsverordnung sind diejenigen natürlichen Personen verantwortlich, die sich in die sogenannte Waffenverbotszone begeben. Mithin ist es auch nicht Aufgabe der LVB, sicherzustellen, dass etwaiges, wenn auch unverschuldetes Fehlverhalten von Fahrgästen unterbunden bzw. verfolgt wird. Vereinbarungsgemäß werden die Fahrgäste über das Fahrgast-TV auf die wichtigsten Regelungen der Zone hingewiesen. Schließlich fallen die in der Fragestellung beispielhaft aufgeführten Gegenstände nicht unter die gefährlichen Gegenstände im Sinne von § 2 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, in der vergangenen Woche konnten wir erfahren, dass seit Anfang November 384 Kontrollen durchgeführt und in zweistelliger Anzahl Messer und in einstelliger Anzahl auch Nagelscheren, Schraubendreher oder Schraubenzieher festgestellt worden sind. Die genaue Bezeichnung, die in der Berichterstattung genannt worden ist, ist mir jetzt nicht geläufig. Nach meiner rudimentären rechtlichen Kenntnis kann auch ein Schraubendreher oder eine Nagelfeile ein gefährliches Werkzeug sein, zumindest im strafrechtlichen Sinne. Das will ich hier jetzt aber nicht vertiefen.

Meine Frage ist: Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl derjenigen, die kontrolliert werden, nach rechtstaatlichen Maßstäben erfolgt, dass also kein Racial Profiling stattfindet und die Kontrollen vorurteilsfrei durchgeführt werden?

Bürgermeister Rosenthal:

Lieber Stadtrat Hobusch, ich würde Sie bitten, sich dazu an die Polizeidirektion Leipzig zu wenden. Es sind zwei Verordnungen des Innenministeriums des Freistaats Sachsen. Deren Vollzug liegt nicht bei der Stadt Leipzig.

Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße, aber kein Polizist weit und breit”

Anlässlich des seit heute geltenden Waffenverbots in der Eisenbahnstraße hat sich der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) von der Umsetzung vor Ort überzeugt und stellt nüchtern fest: “Reine Symbolpolitik, kein Polizist weit und breit.”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnete Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße zuletzt: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt. Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Der Rechtsanwalt Hobusch ergänzt: “Zugleich führt die Einführung einer Waffenverbotszone zu einer Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils. Heute morgen habe ich eine friedliche und von emsigem Geschäftstreiben erfüllte Eisenbahnstraße erlebt.”

Hobusch warnte erneut vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen, außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Am Ende werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Gegen das Verbrechen helfen nur gut ausgebildete Polizisten, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr.”

Die Polizei müsse von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.