Leerstehende Gebäude in kommunalem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien im Sinne der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013)  befinden sich im Eigentum

a)     der Stadt Leipzig,

b)     der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)     der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%).

Antwort:

Die Ermittlung der Anzahl leerstehender Immobilien der Stadt Leipzig, der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sowie der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts steht nicht im direkten Zusammenhang mit den Inhalten der Vorlage VII-Ifo-06013 „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“.
Mit der Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten soll dem (spekulativen) Leerstand begegnet und die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren erhalten werden.

Zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen und Verhandlungspositionen der Stadt Leipzig kann analog des Verwaltungsstandpunktes VI-HP-07448-VSP-01-NF-01 “Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan” (Ratsbeschluss vom 11.12.2019) keine öffentliche Auskunft zu leerstehenden Immobilien im Eigentum der Stadt Leipzig erteilt werden. Die freie Verfügbarkeit der vertraulichen Daten würde die Interessen der Stadt Leipzig aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen beeinträchtigen. Sie könnten Grundstücksspekulationen befördern und den Erwerb dringend benötigter Flächen erschweren. Stadträtinnen und Stadträte können jedoch auf Anfrage beim Dezernat Stadtentwicklung und Bau die Übersicht der aktuell leerstehenden kommunalen Gebäude einsehen.

Die städtischen Immobilien werden für sehr unterschiedliche, zumeist öffentliche Zwecke verwendet. Dabei werden die Fachliegenschaften der einzelnen Ämter zur Erfüllung der Aufgaben der Ämter benötigt. Temporär auftretende Leerstände in einzelnen Gebäuden sind den Abläufen bei Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben geschuldet und bilden die Ausnahme. Werden Liegenschaften dauerhaft nicht mehr für Zwecke der Fachämter benötigt, werden diese für ein weiteres Liegenschaftsmanagement an das Liegenschaftsamt abgegeben.

Zu den nicht betriebsnotwendigen Immobilien der Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig existiert ein etabliertes Verfahren. Informationen über nicht betriebsnotwendige Immobilien werden von den Unternehmen den Fachbereichen vorgelegt – und bei fehlendem Bedarf im Dezernat – an das Liegenschaftsamt für ein weiteres Liegenschaftsmanagement übergeben. Da alle anderen nicht gemeldeten Flächen betriebsnotwendig sind, ist darüber hinaus ist keine Weitergabe von zweckgebundenen Informationen geboten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass die Offenlegung der Zahlen schutzwürdige Interessen berühren würde, und
man die Zahlen deswegen nicht offenlegen kann. Diesbezüglich möchte ich nachfragen: Ist Ihnen die Möglichkeit der Beantwortung einer Anfrage in
nicht öffentlicher Sitzung bekannt? Kennen Sie das, dass so etwas möglich ist? Und wenn Sie das kennen, dass man auch in nicht öffentlicher Stadtratssitzung Anfragen beantworten kann, warum haben Sie nicht den Weg gewählt, diese möglicherweise vertraulichen Informationen durch eine Antwort in nichtöffentlicher Stadtratssitzung zu geben?”

Oberbürgermeister Jung: Herr Dienberg.

Bürgermeister Dienberg: “Herr Morlok, mir ist das Instrument der nichtöffentlichen Sitzung bekannt, und ich habe an dieser Stelle angesichts der Anfrage von Ihnen und auch der Beantwortung – nicht in der letzten Ratssitzung, sondern in dieser Ratssitzung – die entsprechende Zeit gehabt, dass wir von den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben die Antworten vorgelegt bekommen. Ich möchte an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass das auch entsprechende strategische Aspekte betrifft. Wer hier Interesse hat, dem habe ich angeboten, dann in meinem Büro Einblick in die Liste zu nehmen.”

Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, steht es im Ermessen der Dezernenten, Fragen von Stadträten und Fraktionen, die hier eingereicht werden, nach eigenem Ermessen -selbst wenn sie nichtöffentlich beantwortet werden könnten – durch ein Angebot auf Einsichtnahme in einem Büro zu ersetzen? Prüfen Sie bitte die Gemeindeordnung. Ich frage Sie jetzt persönlich. Anfragen, die hier gestellt werden, sind im Rat zu beantworten, und wenn sie nicht öffentlich beantwortet werden können, müssen sie nichtöffentlich beantwortet werden. Teilen Sie diese Rechtsaufassung, Herr Oberbürgermeister? Werden Sie diese Antworten in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung nachreichen?”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Dienberg, ich glaube, bevor wir uns weiter verfransen: Herr Morlok hat recht.”

Bürgermeister Dienberg: “Dann müssen wir das in nichtöffentlicher Sitzung beim nächsten Mal machen, ja.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Köhler (Piraten): “Endlich umsetzen: Faire Arbeitsverträge ohne sachgrundlose Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

Die Fraktion Freibeuter fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, endlich für faire Arbeitsverträge bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben zu sorgen.

Danach wird der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig. “Die Stadt Leipzig als Arbeitsgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Bei aller Rechtmäßigkeit kann es nicht der Anspruch einer Kommune und ihrer Eigenbetriebe sein, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen“, so Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Gegen sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen in Stadtverwaltung und Eigenbetrieben hatte sich der Stadtrat bereits 2018 ausgesprochen: “Ein Blick in das städtische Stellenportal zeigt, der Oberbürgermeister kommt seither offenbar dem Auftrag von sachgrundlosen Befristungen abzusehen, nicht nach. Wir lassen ihm das nicht länger durchgehen und bringen den Stein nochmals ins Rollen”, so der Piraten-Stadtrat Köhler.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat im III. Quartal 2021 darüber hinaus berichten.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Auswirkungen der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig

Anfrage:

Ab dem 1. Juli 2020 bis Jahresende gilt in Deutschland ein verminderter Mehrwertsteuersatz.

Hierzu fragen wir an:

  1. In welchen Bereichen geben die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Endkunden weiter? Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen wird erbeten.
  2. Aus welchen Gründen?
  3. Welche Kosten entstehen durch die Anpassung dort, wo der verminderte Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergegeben wird?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Beteiligungsgesellschaften

2. Eigenbetriebe

  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. III
    • Stadtreinigung Leipzig:
      • zu 1.
        • Weitergabe erfolgt in allen Bereichen
          • im Betrieb gewerblicher Art – direkt über den vorübergehend niedrigeren Steuersatz
          • m Hoheitsbereich – indirekt über Gebührennachkalkulation
      • zu 2. entfällt
      • zu 3.
        • Kosten für Anpassung der Softwarepakete (ELO, Navision), die die Mehrwertsteuersätze betreffen, sofern sie nicht in Wartungsverträgen enthalten sind.
        • interne Kosten (Personalaufwand)
        • Genaue Beträge können derzeit noch nicht genannt werden.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. IV
    • Gewandhaus zu Leipzig
      • Das Gewandhaus wendet bei Rechnungsstellungen für den Leistungszeitraum 01.  Juli bis 31. Dezember 2020 die neuen Steuersätze an. Damit gibt es die Mehrwertsteuersenkung an die Endkunden (u.a. Mieter, Sponsoren) weiter. Konzertdarbietungen sind gemäß § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Beziehung zum Kartenkäufer hat die Frage mithin keine Relevanz.
    • Oper Leipzig
      • zu 1.  Für die Fälle, für die Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart sind, werden die neuen Steuersätze in Ansatz gebracht (z.B. Pachtverträge). Bislang liegt bei den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nur zu den Gästewohnungen eine Regelung vor, dort gibt der Eigenbetrieb die Umsatzsteuer nicht weiter, sondern behält den Endpreis bei. Für andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze liegen noch keine Anträge der Fachabteilungen zur Preisgestaltung vor.  Weitere Festlegungen hat die Oper bisher nicht getroffen.
      • zu 2. Grund für die Nichtweitergabe der Umsatzsteuerersparnisersparnis bei den Gästewohnungen ist die genehmigte neue Preiskalkulation. Die sich aus der  Umsatzsteuerreduzierung ergebenden Effekte für Kunden / Besucher der Oper  schätzt der Eigenbetrieb aufgrund des aktuellen und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 weiterhin stark eingeschränkten Spielbetriebs als gering ein.
      • zu 3.  Zu den Kosten kann die Oper derzeit keine Aussage machen, es dürfte sich im  wesentlichen um Arbeitszeit der mit der Anpassung befassten Mitarbeiter handeln,  da die Oper angabegemäß einen Großteil der Systeme selbst einrichtet.
    • Schauspiel Leipzig
      • zu 1. und 2. Das Schauspiel Leipzig ist entsprechend § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer für kulturelle Leistungen befreit und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.  Für Leistungen, die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen, wird die  reduzierte Mehrwertsteuer an die Kunden weiter gegeben. Das kann z.B. im Vermietungsbereich auftreten.
      • zu 3.   Die Anpassung der Steuersätze ist in den Systemen, z. B. Buchhaltung oder  Kartenverkauf, zu hinterlegen. Die Systeme können durch die Mitarbeiter direkt gepflegt werden, damit treten kaum zusätzliche Kosten auf. Der Zeitaufwand der von den Mitarbeitern dafür benötigt wird, kann derzeit nicht genau beziffert  werden.
    • Theater der Jungen Welt
      • zu 1., 2. und 3. Im Theater der Jungen Welt wird die Steuerabsenkung komplett an den Endkunden weitergegeben.
    • Musikschule „Johann Sebastian Bach“
      • zu 1.  Bei der Musikschule werden lediglich Leihentgelte für Musikinstrumente mit Mehrwertsteuer berechnet. Diese werden an die Kunden weiter gegeben.
      • zu 2.  entfällt
      • zu 3. Kosten entstehen hauptsächlich durch die Umprogrammierung im Musikschulverwaltungsprogramm. Da die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt, sind die Kosten aktuell noch nicht einschätzbar; derzeit geht der Eigenbetrieb pauschal von ca. 1 TEUR aus. Hinzu kommt das Porto für den Versand der geänderten Rechnungen von ca. 200 EUR (447 Leihinstrumente * 0,44 EUR Versand).  Ob für die Umstellung in der Finanzbuchhaltung auch noch Kosten anfallen, wird sich erst bei möglichen Problemen im Rahmen des Rechnungsimports aus dem Musikschulverwaltungsprogramm zeigen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. V
    • Städtisches Klinikum „St. Georg“
      • Nicht zutreffend, Mehrwertsteuer auf die abrechenbaren Leistungen wird nicht erhoben.
    • Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
      • zu 1. und 2.  Der SEB erbringt weitgehend Leistungen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Nur Leistungen, die dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Dies betrifft im SEB die Essenproduktion, soweit sie nicht den stationär oder heilpädagogischen Bereich umfassen – betrifft somit Beschäftigte und Regel-/Integrationskinder in den Kitas. Hier gelten stabile Preise seit August 2018, im August 2020 wäre die nächste reguläre Preiserhöhung in Folge von Tarifveränderungen/Veränderungen der Einkaufspreise erfolgt. Bedingt durch die Umsatzsteuersonderregelung wird es keine Preiserhöhung August 2020 geben. Der Eigenbetrieb behält den aktuellen Essenpreis (Frühstück, Mittag, Vesper für 4,55 € brutto) bei) und erhöht zum 01.01.2021 um die dann erfolgende Umsatzsteuererhöhung – damit liegt der SEB unterhalb der eigentlich bestehenden Kostenerhöhungen. Darüber werden die Eltern entsprechend informiert. Eine reguläre Preisveränderung erfolgt dann erst im August 2021.
      • zu 3. entfällt
    • Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
      • Nicht zutreffend, der VKKJ erhebt keine Umsatz-/Mehrwertsteuer auf seine Leistungen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. VII
    • Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
      • Nicht zutreffend, der Eigenbetrieb stellt keine Rechnungen.

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, den Klimanotstand auszurufen.

Auf Vorschlag der Fraktion Freibeuter hat der Stadtrat darüber hinaus die in Folge der Ausrufung eines Notstandes erforderlichen CO2-reduzierende Sofortmaßnahmen, wie das Verbot der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger und das Verbot von Dienstfahrten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger, ergänzt.

Wir fragen hierzu an:

  1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungsunternehmen ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?
  2. Bis wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Die Freibeuter fragen, und ich gestatte mir, selbst zu antworten.  Der Beschluss wird umgesetzt. Das ist die erste und wichtige Antwort, Herr Morlok. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freibeutern, liebe Stadträte: Der Beschluss wird umgesetzt, obwohl er natürlich noch große, große Unsicherheiten und Unklarheiten hat. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Teufel im Detail steckt, wie Sie wissen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Klimanotstand auszurufen, und das bedeutet für uns, dass wir die globalen Herausforderungen in der Tat für uns annehmen, und wir hier für uns auf der lokalen Ebene versuchen, der Klimaanpassung und dem Klimaschutz gerecht zu werden. 

Dann sind wir beim Thema Dienstreisen: Unser Grundsatz ist, dass Dienstreisen zukünftig mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren gemacht werden sollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet; er ist aber im Detail natürlich nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass ein Feuerwehrauto der Stadt Leipzig nach den Brandschutzbestimmungen in Deutschland kein Elektroauto sein dürfte. Ich brauche Ihnen auch nicht zu erklären, dass ein Kind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegebenenfalls eine Einrichtung aufsuchen muss, die man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Es gibt also viele, viele Aspekte im Einzelnen, die genau bedacht werden müssen.  Der Beschluss – so wunderbar er sich liest – ist im Detail natürlich ungeheuer kompliziert.

Ich habe es sofort in unserer eigenen Verwaltung veranlasst, dass wir Dienstfahrten innerhalb und außerhalb mit Pkw mit Verbrennungsmotoren so weit wie möglich vermeiden. Bei der Abwägungsentscheidung werden in der Tat organisatorische, finanzielle und zeitliche Gesichtspunkte betrachtet, um dann zu einer Entscheidung zu kommen. Bei Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Stadtgebiets besteht das Genehmigungserfordernis im Einzelfall.

Normalerweise braucht man in der Tat für eine Flugreise oder einen Pkw mit Verbrennungsmotor die Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.  Das heißt aber auch, dass wir die jetzt vorliegende Dienstanweisung überarbeiten müssen. Wir sind dabei. Ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 die jetzt gültige Dienstanweisung verändert und überarbeitet haben werden. Der Kollege Hörning und die anderen Kollegen sind in einem regen Diskussionsprozess, sodass ich Ihnen dort auf jeden Fall dieses Signal geben kann. 

Zweitens: Wir möchten Ihnen gerne eine Informationsvorlage zureichen, wo wir Ihnen noch einmal ausführen möchten, wie wir den Beschluss versuchen zu leben – realistisch, pragmatisch, aber dennoch den Zielen verpflichtet.  Drittens: Ich habe selbstverständlich alle Unternehmen der Stadt Leipzig – auch die Beteiligungsunternehmen – angeschrieben und Sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf diesen Beschluss einzugehen. Ich kann Ihnen sagen: Alle direkt betroffenen Beteiligungsunternehmen haben sich rückgemeldet und sind intensiv in der Diskussion und der Prüfung möglicher Maßnahmen zur zielorientierten Umsetzung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auch das ist nur bedingt möglich.

Um Beispiele zu nennen: Denken Sie an die Stadtreinigung; denken Sie an die Fahrzeuge, die wir bei den Wartungen der LVB brauchen. Hier geht es immer um die Erfüllung des jeweiligen Unternehmenszwecks, der natürlich nicht durch die Sofortmaßnahmen eingeschränkt werden darf, wie Sie sich vorstellen können. Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel: Ein Vergabeverfahren, das zurzeit läuft, kann nicht aufgehoben werden, weil die Beschaffungsvorgänge gegebenenfalls schon juristische Folgen haben können. Das heißt, wir sind in einer intensiven Diskussion. Es gibt in der Tat, wie der Kollege Hörning ausgeführt hat, eine sehr, sehr intensive Befassung von der LVV – ich sehe die Kollegen, die unter uns sitzen – bis hin zur LVB oder anderen Unternehmen. Sie können sicher sein, dass wir dem Thema die nötige Aufmerksamkeit geben. Sie werden über den laufenden Prozess informiert, und ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 deutlicher und klarer die jeweiligen Ausnahmen und Möglichkeiten diskutiert haben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.  

Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? 

Oberbürgermeister Jung:

Ich fange einmal mit der zweiten Frage an:

In der Tat haben wir ja, wie Sie wissen, eine Dienstanweisung gültig, dass Flugreisen im Hinblick auf die CO2-Auswirkungen in einen Klimafonds eingespeist werden. Das ist vollzogen. Und wir arbeiten auch gerade an der aktuellen Dienstanweisung, dass wir auch Fahrten mit Verbrennungsmotor in einen solchen Fonds einspeisen. Wir diskutieren gerade auch den Einstiegspreis. Für diesen werden wir uns – das kann ich Ihnen ganz offen sagen – auf den Preis einigen, den die Bundesregierung jetzt zum Klimaschutzprogramm besprochen hat. Da gehen wir ganz bewusst, um auch Ausgleichsmöglichkeiten zu haben, in einen etwas höheren Preis hinein. Das wird Gegenstand der Informationsvorlage sein. Auch heute sind wir aber schon in der Lage, auszurechnen, wie die CO2-Belastung aufgrund unserer fossilen Nutzung gegebenenfalls abgerechnet werden kann. 

Bei den Beteiligungsunternehmen wird das Thema selbstverständlich auch aufgerufen. Da gibt es je nach Branche aber auch ganz unterschiedliche Antworten. 

Zur Frage eins:

Ich will jetzt nicht noch einmal die Debatte vom letzten Mal aufmachen, aber was auch im Hinblick auf die Außenwirkung wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben hier nach langer Diskussion den Begriff „Klimanotstand“ genutzt, nicht, weil wir ihn mit der Notstandsgesetzgebung vergleichen wollen, und auch nicht, weil wir meinen, die Stadt Leipzig sei in einem Notstand. Sondern weil wir deutlich und symbolhaft klarmachen wollen, dass die Erde in einer Notstandssituation ist, in der wir uns verpflichtet fühlen, dem im Rahmen unserer Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Klar ist das dann eine Priorität, die aber immer mit der Erfüllung der Aufgaben, der Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Fragen abgewogen werden muss. 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn der Kollege Klitschko aus Kiew, unserer Partnerstadt, mich anruft und dringend darum bittet, dass jemand aus der Stadtverwaltung ihn bei stadtplanerischen Prozessen in der Stadt unterstützt, weil derzeit in der Ukraine sehr heftig diskutiert wird, zentrale Regierungsanordnungen im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen, dann kann ich den Kollegen nicht mit einem Bus Kiew schicken, um dort zu helfen, sondern der muss  ein Flugzeug nutzen. Das ist, glaube ich, immer abzuwägen, wie wir uns da aufstellen. Ich kann sonst auch das Referat Internationale Beziehungen in ihrer Tätigkeit nicht einstellen. Kurzum: Es sind tausend Dinge zu bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und ich bitte Sie, dass Sie uns das Vertrauen geben, dass wir das im Rahmen dessen, was wir verantworten können, auch tun. 

Tiersicherheit in Einrichtungen der Stadt Leipzig

Tiersicherheit in Einrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Nicht selten verirren sich Tiere auf Gelände oder gar direkt in Einrichtungen der Stadt oder städtischer Tochtergesellschaften. Denkbar sind hier Müllbehälter, Müllpressen, Jauchegruben, Garagen, Keller, Fahrzeuge, Verbrennungsanlagen etc. In einigen Fällen konnten aufmerksame Mitarbeiter die Tiere in letzter Minute vor dem Tod bewahren, zuletzt beispielsweise zum wiederholten Mal in Darmstadt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Inwiefern sind die Einrichtungen der Stadt, insbesondere besonders gefährliche Bereiche wie Müllverbrennungsanlagen/-pressen oder offene Flüssigkeitsbecken dahingehend gesichert, dass Tiere nicht dorthin gelangen können?
  2. Sind die Mitarbeiter der Stadt bzw. deren Tochtergesellschaften geschult, mit solchen Situationen umzugehen und diese frühzeitig zu erkennen? Falls ja, wie viel Zeit bleibt ihnen effektiv für die Umsetzung der geschulten Maßnahmen? Falls nein, warum nicht?
  3. Werden im Bereich der Personalschulungen überhaupt Schulungen zu Tiersicherheit auf dem Markt angeboten?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgt unter der Annahme, dass die Anfrage sich sinngemäß auf größere Tiere bzw. Säugetiere wie beispielsweise Waschbären, Füchse, Katzen, Ratten etc. und nicht auf kleine Tiere wie z.B. Insekten bezieht.

Beim Bezug auf Tochtergesellschaften wurden alle Beteiligungsunternehmen mit einem kommunalen Gesellschaftsanteil über 50 % einschließlich der Tochterunternehmen der Leipziger Gruppe (SWL, KWL und LVB) als sogenannte Enkelunternehmen der Stadt um Stellungnahme gebeten.

1. Inwiefern sind die Einrichtungen der Stadt, insbesondere besonders gefährliche Bereiche wie Müllverbrennungsanlagen/-pressen oder offene Flüssigkeitsbecken dahingehend gesichert, dass Tiere nicht dorthin gelangen können?

Eine Müllverbrennungsanlage wird durch die Stadt Leipzig oder städtische Tochtergesellschaften nicht betrieben.

Der überwiegende Teil der städtischen Beteiligungsunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) teilte mit, dass die Fragestellungen 1. bis 3. für diese nicht relevant sind, da keine gefährlichen Anlagen vorhanden sind oder genutzt werden.

ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH:

Tiere können bei ordnungsgemäßer Nutzung der Behälter nicht in die Behälter gelangen. Ein vorhandenes Löschwasserrückhaltebecken ist verschlossen. Vorhandene Hallen werden zum Abstapeln oder Abfrachten temporär geöffnet, so dass eventuell verirrte Tiere entkommen könnten. Die ALL weist daraufhin, dass es noch keinen Fall gab, bei dem sich ein Tier wie z. B. Hund oder Katze verirrt hat oder gar vor dem Tod bewahrt werden musste.

Klinikum St. Georg:

An den Standorten des Klinikum St. Georg befinden sich mehrere natürliche Gewässer sowie ein sehr flacher Feuerlöschteich, deren Risiko vom Unternehmen nicht höher als in der natürlichen Umgebung eingeschätzt wird. Ein darüber hinaus vorhandenes Regenwasserrückhaltebecken ist abgezäunt.

Soweit Müllpressen zum Einsatz kommen, erfolgt vor der Bedienung eine Sichtkontrolle durch die Mitarbeiter. Keller, Garagen u. ä. sind entweder verschlossen oder werden täglich genutzt, so dass ein “Verlaufen” von Tieren relativ kurzfristig bemerkt werden würde.

Leipziger Stadtwerke:

Bei den Leipziger Stadtwerken sind alle Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen so ausgelegt, dass die Verkehrssicherung sowie eine sichere und zuverlässige Versorgung und hohe Personensicherheit gewährleistet ist. Dadurch ist an vielen Stellen eine hohe Sicherheit auch für Tiere gegeben, da z. B. Anlagen eingezäunt, Türen verschlossen, Öffnungen mit Lüftungsgittern gesichert sind. Zusätzlich haben die Leipziger Stadtwerke z. B. Vogelschutzeinrichtungen an Masten installiert und an Schornsteinen so genannte Büschelabweiser angebracht. Treten neue Ereignisse mit Tieren bzw. Gefährdungen auf – was sehr selten der Fall ist – reagieren die Leipziger Stadtwerke mit geeigneten Gegenmaßnahmen.

Leipziger Verkehrsbetriebe:

Die LVB haben bisher in ihrer Unternehmensgruppe keine bemerkenswerten oder zahlenmäßig relevanten Vorfälle registriert, bei denen die Notwendigkeit zur Rettung von Haus- oder Wildtieren im Liegenschafts- oder Infrastrukturbereich bestand.

Leipziger Wasserwerke:

Bei den Leipziger Wasserwerken ist der Großteil der wasser- und abwassertechnischen Anlagen mit offenen Becken eingezäunt. Die Einzäunung dient in erster Linie dem Schutz der Anlagen vor unbefugtem Betreten und dem Schutz der Bürger. Die Zäune sorgen auch dafür, dass im Regelfall keine (größeren) Tiere auf die Gelände gelangen können.

Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH:

Die Haustechniker der SAH Leipzig gGmbH achten darauf, dass die Müllsammelbehältnisse und Kellerzugänge in den Objekten der SAH Leipzig gGmbH geschlossen gehalten werden. Müllpressen werden jeweils nur für den Fall der Entsorgung geöffnet, jedoch kann auch auf diese Weise nicht 100%ig ausgeschlossen werden, dass sich Tiere verirren.

Zoo Leipzig GmbH:

Die Zoo Leipzig GmbH ist nicht nur nach EU-Zooverordnung verpflichtet, dem Entweichen von gehaltenen Tieren und dem Eindringen sogenannter Schadorganismen vorzubeugen. Alle Betriebsräume im Zoo sind gegen das Eindringen von Tieren gesichert. In den letzten Jahren wurden mehrfach die Müllbehälter dahingehend angepasst, dass ein Eindringen von Tieren sehr erheblich erschwert wird. Durch tägliche Leerungen (7 Tage/Woche) ist ein tierschutzwidriges Verfangen von Tieren ausgeschlossen und vor allem wird eine ungewollte Fütterung von Wildtieren verhindert.

Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig:

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig betreibt keine besonders gefährlichen Bereiche. Insbesondere auf Wertstoffhöfen befinden sich Abfallpressen im Einsatz. Außerhalb der Arbeitszeiten werden diese geschlossen und somit gegen Zutritt von Tieren gesichert. Während der Betriebszeiten erfolgt die Bedienung von Pressen händisch und der Pressbereich ist durch den Mitarbeiter einsehbar. Abfallbehälter sind jeweils durch Deckel abgedeckt. Auf Grund des geringen Gewichtes der Deckel und bei Überfüllung der Behälter sind diese Behälter jedoch nicht vor Zutritt von Tieren gesichert.

Bezüglich der Einrichtungen der Stadt selbst wurde durch das Amt für Gebäudemanagement mitgeteilt, dass Einrichtungen, die für Tiere eine besondere Gefahr bergen, bspw. Müllbehälter, Keller und Garagen, regelmäßig durch Personal begangen und kontrolliert werden.

2. Sind die Mitarbeiter der Stadt bzw. deren Tochtergesellschaften geschult, mit solchen Situationen umzugehen und diese frühzeitig zu erkennen? Falls ja, wie viel Zeit bleibt ihnen effektiv für die Umsetzung der geschulten Maßnahmen? Falls nein, warum nicht?

Die städtischen Beteiligungsunternehmen teilten mit, dass ihre Mitarbeiter sensibilisiert sind, beispielsweise Müllsammelbehälter und Kellerzugänge geschlossen zu halten. Spezielle Schulungen werden in den Unternehmen nicht durchgeführt. Ein Bedarf an solchen Schulungen wurde von den städtischen Beteiligungsunternehmen nicht angezeigt.

Des Weiteren gibt es bei der ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH eine Informationspflicht der Mitarbeiter an den Vorgesetzten, so dass beispielsweise das Tierheim Leipzig sofort informiert werden kann.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe verweisen auf ihre 24 Stunden besetzte Verkehrsleitstelle als zentrale Meldestelle für Vorkommnisse aller Art. Bei Tierunfällen können durch die Mitarbeiter der Leitstelle umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Der Leipziger Zoo verfügt über ca. 85 Zootierpfleger, Biologen und Tierärzte. Dadurch ist eine schnelle Artbestimmung aufgefundener Wildtiere und eine adäquate Versorgung jederzeit gewährleistet.

Eine besondere Schulung im Sinne des Tierschutzes erfolgt beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig nicht. Allerdings erfolgen regelmäßige Sichtkontrollen der zu entleerenden Behälter im Hinblick auf Fehlbefüllungen. In dem Zuge können Tiere festgestellt werden. Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter erfolgt im Rahmen der Eigensicherung im Rahmen von Arbeitssicherheitsbelehrungen und Unfallauswertungen. Ein tatsächlicher Vorfall ist im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig bisher nicht bekannt bzw. erfasst.

Bezüglich der Einrichtungen der Stadt selbst wurde durch das Amt für Gebäudemanagement mitgeteilt, dass in so einem Fall die Mitarbeiter einen Vorfall so zeitnah wie möglich melden. Entsprechend geschulte Drittfirmen leiten umgehend entsprechende Maßnahmen ein.

3. Werden im Bereich der Personalschulungen überhaupt Schulungen zu Tiersicherheit auf dem Markt angeboten?

Seminare zum Thema Umgang mit Hunden wurden im Amt für Umweltschutz letztmalig im Jahr 2017 sowie im Ordnungsamt beim Stadtordnungsdienst regelmäßig durchgeführt.

Ein Seminar zur Distanz-Immobilisierung von Tieren, also der Betäubung von Tieren aus kleiner Entfernung zur Behandlung oder dem Einfangen, wurde im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt letztmalig im Jahr 2016 durchgeführt.

Nach Kenntnis der angefragten Unternehmen werden keine bzw. nur sehr vereinzelte diesbezügliche Schulungen auf dem Markt angeboten. Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH hat derzeit keine Seminarangebote zu diesem Thema im Angebot.

Antwort im Allris