Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen für rechtmäßig zu erklären, sind zunächst andere Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umzusetzen. Nicht zuletzt stünde die Stadtverwaltung selbst unter Druck, da sie, ihre Tochterunternehmen und Eigenbetriebe über 1.000 Dieselfahrzeuge unterhalten – 218 Fahrzeuge davon mit Euro 4 und schlechter, 398 Fahrzeuge mit Euro 5 sowie 396 Fahrzeuge mit Euro 6 Norm.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Anfrage:

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat jüngst durch ein Urteil den Weg für Fahrverbote von dieselbetriebenen Fahrzeugen frei gemacht.

Hierzu fragen wir:

In welchem Umfang werden dieselbetriebene Fahrzeuge
a. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen gehalten,
b. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
c. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
d. von der Stadtreinigung Leipzig gehalten,
e. von der Abfalllogistik Leipzig gehalten,
f. von den Eigenbetrieben Kultur gehalten,
g. von der Stadt Leipzig (Stadtverwaltung ohne Eigenbetriebe)
gehalten,
h. von den Leipziger Wasserwerken (Kommunale Wasserwerk Leipzig GmbH)
sowie Tochterunternehmen gehalten,
i. von den Leipziger Stadtwerken (Stadtwerke Leipzig GmbH) sowie
deutschen Tochterunternehmen gehalten,
j. von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) oder
Tochterunternehmen gehalten?

Bitte die Anzahl der dieselbetriebenen Fahrzeuge nach Euro-IV-Norm und schlechter, Euro V und Euro VI getrennt ausweisen.

Anfrage im Allris

Antwort:

Auf Grundlage von Zuarbeiten der Beteiligungsunternehmen, der Eigenbetriebe sowie der zuständigen Fachdezernate infolge einer Abfrage entsprechend der Anfrage stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Buch-stabe Fahrzeughalter Euro 4 od. schlechter Euro 5 Euro 6 Gesamt
a LVB und Tochterunternehmen 23 64 182 269
b-c – davon für den Einsatz im Linienbetrieb (11) (17) (138) (166)
d Stadtreinigung Leipzig 82 110 61 253
e Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) 16 18 18 52
f Eigenbetriebe Kultur 3 8 6 17
g Stadt Leipzig (ohne Eigenbetriebe) 56 50 19 125
h KWL und Tochterunternehmen 11 70 57 138
i SWL und inländische Tochterunternehmen 7 64 44 115
j LWB und Tochterunternehmen 20 14 9 43
Gesamt 218 398 396 1.012

Antwort im Allris