Mehrbelastung der LWB durch die CO2-Abgabe

Anfrage:

Die zum 1. Januar 2021 neu eingeführte CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas soll künftig zur Hälfte vom Vermieter getragen werden. In diesen Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten werden der LWB jährlich durch die
    hälftige Übernahme auf Basis des aktuellen Abgabensatzes entstehen?
  2. Welche zusätzlichen Kosten werden der LWB auf Basis der
    beabsichtigten Erhöhung der CO2 Abgabe in den Folgejahren jeweils jährlich
    bis 2025 entstehen.
  3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die LWB die Mehrbelastung
    auszugleichen?
  4. Sind Mieterhöhungen in diesem Zusammenhang ausgeschlossen?

Antwort:

Zur Frage 1 & 2:

Die LWB geht im Rahmen der nationalen CO2-Bepreisung derzeit von einer 50%igen Umlage der Kosten auf die Mieter/-innen innerhalb der Betriebskostenabrechnung aus. Die Frage der Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist aktuell jedoch noch immer nicht abschließend durch den Gesetzgeber geregelt.

Für das Gesamtjahr 2021 werden bei der LWB für die hälftige Übernahme der Kosten rd. 330.000 Euro eingeplant. Für die kommenden Jahre können aufgrund der unsteten Rahmenbedingungen noch keine Aussagen getroffen werden.

Zur Frage 3:

Die LWB hat Maßnahmen zur sukzessiven Senkung des CO2-Aufkommens der LWB-Bestände erarbeitet, die fortlaufend fortgeschrieben werden. Die LWB verweist dazu auf den ersten Klimabericht des Unternehmens von 2020. Die Höhe der CO2-Abgabe ist auch abhängig von den Umsetzungserfolgen dieser Maßnahmen. Für die Realisierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollen Fördermittelprogramme in Anspruch genommen werden.

Zur Frage 4:

Erhöhungen der Nettokaltmieten zur Kompensation des ggf. von der LWB zu tragenden Kostenanteils sind nicht vorgesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Klimaziele und Hundesteuer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Begründung:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands per Stadtratsbeschluss im Jahr 2019 hat die Stadt Leipzig sich zu strengen Klimaschutzzielen verpflichtet, beispielsweise die Reduzierung der CO2 Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Eine Studie zur Umweltbelastung eines Haushundes des Instituts für Umwelttechnologie der TU Berlin kommt im Rahmen der Analyse der Auswirkungen des Hundes auf das Klima zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Haushund während seiner Lebenszeit circa 8,2 Tonnen CO2 verursacht. Der Studie zufolge, verursacht ein Hund damit 630 kg CO2 pro Jahr, was 7 Prozent des jährlichen Ausstoßes eines in Deutschland lebenden Menschen (8,9 Tonnen CO2) entspricht. Im Vergleich stößt ein Auto mit einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 5l/100km rund 13 kg CO2 aus (https://bit.ly/35mYst4). Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zufolge, beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung eines in Deutschland angemeldeten Benzin-PKWs circa 11.800 km (https://bit.ly/3m1HvKQ). Dies entspricht ungefähr 1,53 Tonnen CO2-Ausstoß bei einem Benzin-Pkw pro Jahr. Ein Hund in Leipzig produziert damit etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes eines Benziners pro Jahr. In Leipzig waren Anfang 2019 mehr als 21.611 Hunde registriert, die zusammen 13.614,93 Tonnen CO2 ausstießen.

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 2 a GG, deren Erhebung der Gemeinde obliegt. Im Jahr 2018 erzielte die Stadt Leipzig Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.03.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Stadtrundfahrten in Leipzig

Anfrage:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands im Jahr 2019 verfolgt die Stadt Leipzig mit der Reduzierung der CO2-Emissionen um 10% aller fünf Jahre oder der Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes auf 2,5 Tonnen CO2 bis ins Jahr 2050 strenge Klimaschutzziele.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Auflagen sind mit dem Betreiben von Stadtrundfahrten für Unternehmer in der Stadt Leipzig verbunden?
  2. Welche Anforderungen stellt die Stadt Leipzig an die Fahrzeuge zur Durchführung von Stadtrundfahrten (u.a. hinsichtlich Umfang der Flotte, Routenführung durch das Stadtgebiet, Art des Verbrennungsmotors)?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Veranstalter touristischer Stadtrundfahrten unterliegen keinen spezifischen Auflagen seitens der Stadt Leipzig. Sie haben sich wie alle Verkehrsteilnehmer nach den Regelungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu richten. Für die Umweltzone in Leipzig bedeutet dies beispielsweise eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer grünen Plakette.

Zur 2. Frage:

Dem Diskriminierungsverbot folgend, bestehen keine gesonderten Auflagen für Veranstalter touristischer Stadtrundfahrten. Technische Anforderungen resultieren aus den mit der Umweltzone einhergehenden Verkehrsbeschränkungen im Hinblick auf die Euro-Abgasnorm und die in diesem Zusammenhang erforderliche Ausrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem. Fahrzeuge mit einer Oldtimer-Zulassung (H-Kennzeichen) sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Geltende Verkehrsbeschränkungen (z.B. Durchfahrtsverbote), wie sie bspw. auf der Grundlage des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig angeordnet sind, treffen die Betreibenden von Stadtrundfahrtbussen in gleicher Weise wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Weiterführende Anforderungen hinsichtlich Flottengröße und Routenführung bestehen nicht.

Antwort im Allris

Zurückstellung von Bauanträgen

Anfrage:

Bezugnehmend auf die Aufstellungsbeschlüsse Sozialer Erhaltungssatzungen in Teilen der Stadt Leipzig fragen wir an:

  1. Wie viele Bauanträge wurden seit Beschluss zur Einrichtung von Erhaltungssatzungen zurückgestellt?
  2. Wie viele davon würden zu einer CO2- Einsparung führen?
  3. Wie viele Tonnen CO2 könnten jährlich eingespart werden, wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zurückstellung von Bauanträgen in den Bereichen, wo der Stadtrat eine Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen hat. 

Zu Frage eins:

Seit den Aufstellungsbeschlüssen des Stadtrates wurden 50 Bauvorhaben geprüft und 24 zurückgestellt. Bei den anderen konnte die Möglichkeit auch durch Änderung ergriffen werden, dass diese Bauanträge ganz normal bearbeitet werden. 

Zu Frage zwei:

Die Zurückstellung gemäß § 15 BauGB bedeutet nicht, dass ein Bauvorhaben letztendlich nicht realisiert werden kann. Die Zurückstellung bedeutet nur, dass die Entscheidung über den Bauantrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich verankert ist und nicht beliebig verlängert werden kann, herausgeschoben wird. Das ist maximal ein Jahr. Fragen zu einer CO2-Einsparung können nicht beantwortet werden, weil hier keine vergleichbare Datenerfassung und damit keine Auswertung möglich ist. 

Zu Frage drei:

Mit den vom Stadtrat beschlossenen Aufstellungsbeschlüssen zum Erlass der Erhaltungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches soll die Bevölkerungsstruktur bei Beseitigung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen trotzdem erhalten bleiben. Auf dieser Grundlage lässt sich der Ausstoß von CO2 nicht steuern. Die Verfolgung dieser Ziele ist mit der vorgenannten Rechtsgrundlage der Erhaltungssatzung beziehungsweise des Aufstellungsbeschlusses unabhängig davon nicht realisierbar. Das Thema ist aber natürlich zuerst Aufgabe der Stadt. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Frau Dubrau! Wenn Sie das Merkmal CO2-Einsparung im Rahmen der Antragstellung nur mit Mühe erkennen können: Ist es dann möglich, im Rahmen der Antragstellung von Bauanträgen zu erkennen, ob eine energetische Sanierung Bestandteil des Bauantrages ist? – Das ist also erkennbar. Dann würde ich gerne nachfragen: In wie vielen dieser 24 Fälle, die zurückgestellt wurden, war denn eine energetische Sanierung Teil des Bauantrages? 

Bürgermeisterin Dubrau:

Das müsste ich prüfen. Das kann ich natürlich so nicht sagen. Ich muss aber ganz eindeutig sagen: Das Thema der Energiesparverordnung, die ja in diese Richtung geht, ist kein Thema, wonach ein Bauantrag zurückgestellt werden kann, sondern das gehört zu dem, was auf jeden Fall auch genehmigt wird. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das war nicht die Frage. Ich kann verstehen, dass Sie die Zahl jetzt nicht präsent haben, deswegen würde ich Sie bitten, die Zahl nachzureichen. 

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, danke. Das mache ich. 

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, den Klimanotstand auszurufen.

Auf Vorschlag der Fraktion Freibeuter hat der Stadtrat darüber hinaus die in Folge der Ausrufung eines Notstandes erforderlichen CO2-reduzierende Sofortmaßnahmen, wie das Verbot der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger und das Verbot von Dienstfahrten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger, ergänzt.

Wir fragen hierzu an:

  1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungsunternehmen ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?
  2. Bis wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Die Freibeuter fragen, und ich gestatte mir, selbst zu antworten.  Der Beschluss wird umgesetzt. Das ist die erste und wichtige Antwort, Herr Morlok. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freibeutern, liebe Stadträte: Der Beschluss wird umgesetzt, obwohl er natürlich noch große, große Unsicherheiten und Unklarheiten hat. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Teufel im Detail steckt, wie Sie wissen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Klimanotstand auszurufen, und das bedeutet für uns, dass wir die globalen Herausforderungen in der Tat für uns annehmen, und wir hier für uns auf der lokalen Ebene versuchen, der Klimaanpassung und dem Klimaschutz gerecht zu werden. 

Dann sind wir beim Thema Dienstreisen: Unser Grundsatz ist, dass Dienstreisen zukünftig mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren gemacht werden sollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet; er ist aber im Detail natürlich nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass ein Feuerwehrauto der Stadt Leipzig nach den Brandschutzbestimmungen in Deutschland kein Elektroauto sein dürfte. Ich brauche Ihnen auch nicht zu erklären, dass ein Kind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegebenenfalls eine Einrichtung aufsuchen muss, die man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Es gibt also viele, viele Aspekte im Einzelnen, die genau bedacht werden müssen.  Der Beschluss – so wunderbar er sich liest – ist im Detail natürlich ungeheuer kompliziert.

Ich habe es sofort in unserer eigenen Verwaltung veranlasst, dass wir Dienstfahrten innerhalb und außerhalb mit Pkw mit Verbrennungsmotoren so weit wie möglich vermeiden. Bei der Abwägungsentscheidung werden in der Tat organisatorische, finanzielle und zeitliche Gesichtspunkte betrachtet, um dann zu einer Entscheidung zu kommen. Bei Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Stadtgebiets besteht das Genehmigungserfordernis im Einzelfall.

Normalerweise braucht man in der Tat für eine Flugreise oder einen Pkw mit Verbrennungsmotor die Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.  Das heißt aber auch, dass wir die jetzt vorliegende Dienstanweisung überarbeiten müssen. Wir sind dabei. Ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 die jetzt gültige Dienstanweisung verändert und überarbeitet haben werden. Der Kollege Hörning und die anderen Kollegen sind in einem regen Diskussionsprozess, sodass ich Ihnen dort auf jeden Fall dieses Signal geben kann. 

Zweitens: Wir möchten Ihnen gerne eine Informationsvorlage zureichen, wo wir Ihnen noch einmal ausführen möchten, wie wir den Beschluss versuchen zu leben – realistisch, pragmatisch, aber dennoch den Zielen verpflichtet.  Drittens: Ich habe selbstverständlich alle Unternehmen der Stadt Leipzig – auch die Beteiligungsunternehmen – angeschrieben und Sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf diesen Beschluss einzugehen. Ich kann Ihnen sagen: Alle direkt betroffenen Beteiligungsunternehmen haben sich rückgemeldet und sind intensiv in der Diskussion und der Prüfung möglicher Maßnahmen zur zielorientierten Umsetzung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auch das ist nur bedingt möglich.

Um Beispiele zu nennen: Denken Sie an die Stadtreinigung; denken Sie an die Fahrzeuge, die wir bei den Wartungen der LVB brauchen. Hier geht es immer um die Erfüllung des jeweiligen Unternehmenszwecks, der natürlich nicht durch die Sofortmaßnahmen eingeschränkt werden darf, wie Sie sich vorstellen können. Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel: Ein Vergabeverfahren, das zurzeit läuft, kann nicht aufgehoben werden, weil die Beschaffungsvorgänge gegebenenfalls schon juristische Folgen haben können. Das heißt, wir sind in einer intensiven Diskussion. Es gibt in der Tat, wie der Kollege Hörning ausgeführt hat, eine sehr, sehr intensive Befassung von der LVV – ich sehe die Kollegen, die unter uns sitzen – bis hin zur LVB oder anderen Unternehmen. Sie können sicher sein, dass wir dem Thema die nötige Aufmerksamkeit geben. Sie werden über den laufenden Prozess informiert, und ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 deutlicher und klarer die jeweiligen Ausnahmen und Möglichkeiten diskutiert haben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.  

Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? 

Oberbürgermeister Jung:

Ich fange einmal mit der zweiten Frage an:

In der Tat haben wir ja, wie Sie wissen, eine Dienstanweisung gültig, dass Flugreisen im Hinblick auf die CO2-Auswirkungen in einen Klimafonds eingespeist werden. Das ist vollzogen. Und wir arbeiten auch gerade an der aktuellen Dienstanweisung, dass wir auch Fahrten mit Verbrennungsmotor in einen solchen Fonds einspeisen. Wir diskutieren gerade auch den Einstiegspreis. Für diesen werden wir uns – das kann ich Ihnen ganz offen sagen – auf den Preis einigen, den die Bundesregierung jetzt zum Klimaschutzprogramm besprochen hat. Da gehen wir ganz bewusst, um auch Ausgleichsmöglichkeiten zu haben, in einen etwas höheren Preis hinein. Das wird Gegenstand der Informationsvorlage sein. Auch heute sind wir aber schon in der Lage, auszurechnen, wie die CO2-Belastung aufgrund unserer fossilen Nutzung gegebenenfalls abgerechnet werden kann. 

Bei den Beteiligungsunternehmen wird das Thema selbstverständlich auch aufgerufen. Da gibt es je nach Branche aber auch ganz unterschiedliche Antworten. 

Zur Frage eins:

Ich will jetzt nicht noch einmal die Debatte vom letzten Mal aufmachen, aber was auch im Hinblick auf die Außenwirkung wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben hier nach langer Diskussion den Begriff „Klimanotstand“ genutzt, nicht, weil wir ihn mit der Notstandsgesetzgebung vergleichen wollen, und auch nicht, weil wir meinen, die Stadt Leipzig sei in einem Notstand. Sondern weil wir deutlich und symbolhaft klarmachen wollen, dass die Erde in einer Notstandssituation ist, in der wir uns verpflichtet fühlen, dem im Rahmen unserer Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Klar ist das dann eine Priorität, die aber immer mit der Erfüllung der Aufgaben, der Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Fragen abgewogen werden muss. 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn der Kollege Klitschko aus Kiew, unserer Partnerstadt, mich anruft und dringend darum bittet, dass jemand aus der Stadtverwaltung ihn bei stadtplanerischen Prozessen in der Stadt unterstützt, weil derzeit in der Ukraine sehr heftig diskutiert wird, zentrale Regierungsanordnungen im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen, dann kann ich den Kollegen nicht mit einem Bus Kiew schicken, um dort zu helfen, sondern der muss  ein Flugzeug nutzen. Das ist, glaube ich, immer abzuwägen, wie wir uns da aufstellen. Ich kann sonst auch das Referat Internationale Beziehungen in ihrer Tätigkeit nicht einstellen. Kurzum: Es sind tausend Dinge zu bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und ich bitte Sie, dass Sie uns das Vertrauen geben, dass wir das im Rahmen dessen, was wir verantworten können, auch tun.