Parken im Waldstraßenviertel

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den  Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird.

Begründung:

Ortsfremde parkende Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter sind in dem bisher vorgelegten Modell des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung des Parkens könnte folgende Maßnahme für eine unbürokratische Entlastung unter den Gewerbetreibenden und Mitarbeitern sorgen.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 abgelehnt.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung eines Entwurfs der neuen Hauptsatzung, die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in § 25 Abs. 2 und 3 durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ zu ersetzen.

Die Formulierung wird entsprechend in sich auf die Hauptsatzung beziehenden Regelungen angepasst.

Begründung:

Am 01. Oktober 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/4669). Mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 wurde die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht. Somit ist auch die Gleichstellung von Menschen mit dem Geschlecht „divers“ gleichrangig zu „männlich und weiblich“.

Durch die Verwendung der Geschlechterbezeichnungen „männlich/weiblich/divers“ in Stellenanzeigen und ähnlichem durch die Stadt Leipzig entsteht durch den aktuellen Passus in der Hauptsatzung eine Lücke in der Zuständigkeit der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die aktuelle Version der Hauptsatzung schließt „divers“ von der Gleichstellung aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 22.01.2020 in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Bei der Überarbeitung § 25 der Hauptsatzung wird die Formulierung “Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter” berücksichtigt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Vernetzte Verkehrslösungen zu attraktiven Preisen

Vernetzte Verkehrsloesungen zu attraktiven Preisen.jpg

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführung der LVB zu bitten, eine Erweiterung der Leipzig mobil-App zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet

  • die Integration zusätzlicher Mobilitätsanbieter wie E-Scooter- und E-Bike-Anbieter sowie Ridepooling-Anbieter und zusätzlich
  • den Abschluss von Rahmenverträgen mit den Mobilitätsanbietern, die  es der LVB ermöglicht, den Jahresabokunden die Buchung aller in die Leipzig mobil-App integrierten Mobilitätsdienstleistungen zu günstigeren Preisen gegenüber der Direktbuchung beim Mobilitätsanbieter anbieten zu können.

Begründung:

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) beklagen aktuell stagnierende Fahrgastzahlen. Die nach Bus und Bahn, Mietauto, Mietfahrrad und Taxi um weitere Mobilitätsangebote erweiterte Leipzig mobil-App,  verbunden mit attraktiven Preisen für Jahresabokunden der LVB, könnte die Attraktivität des ÖPNV in der Stadt steigern.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Masterplan Hochhäuser

Masterplan Hochhaeuser

Antrag:

Der Stadtrat fühlt sich weiterhin an das Ergebnis des Hochhauskolloquiums von 1992 gebunden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung die Errichtung von Hochhäusern nur an den Standorten vorzuschlagen, in deren Umfeld ein Gewinn für die Stadtgestaltung und Stadtkomposition erzielt wird.

Begründung:

Zuletzt 1992 hatte sich die Stadtverwaltung im Rahmen eines Kolloqiums  “Hochhäuser in Leipzig” unter Teilnahme von Stadträten, Stadtplanern,  Architekten und Investoren mit dem Thema befasst. Angesichts des Wachstums und knapper werdenden Wohnraums in der Stadt bringt die Verwaltung die konkurrierenden stadterneuernden Ziele Flächenschonung und Erhalt von Stadtgrün sowie den baulichen Flächenerhalt in Einklang.

Status:

Der Antrag wurde in der Version der Neufassung 02 von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Baulückenkataster

Baulückenkataster

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Datenbank (Baulückenkataster) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen, welche unbebaute oder stark untergenutzte, von Bebauung umgebene, Grundstücke in der Stadt Leipzig dokumentiert. Die Prüfung umfasst die Bereitstellung von Informationen zu Größe, Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung innerhalb der Datenbank. Die Prüfung umfasst zudem eine Visualisierung der Daten im digitalen Stadtplan Plus der Stadt Leipzig zur gebührenfreien Nutzung.

Begründung:

Im Sinne der Schaffung neuer Wohnungen in der Stadt Leipzig wird mit einem Baulückenkataster sichtbar, wo unbebaute Grundstücke (Wohnbebauungslücken) zur Verfügung stehen. Im Baulückenkataster sind sowohl kommunale als auch private Flächen (aus Gründen des Datenschutzes ohne Nennung des privaten Eigentümers) auszuweisen. Ein Baulückenkataster führt beispielsweise die Stadt Frankfurt an der Oder. Die Stadt Mühlheim an der Ruhr schreibt seit 1990 ein eigenes Baulückenkataster fort. Auch die Stadt Pirna stützt sich seit 2012/2013 auf eine nachhaltige Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung mit Hilfe eines Baulückenkatasters.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.
2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.
3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.
4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.

 

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Antrag:

Der OBM prüft, ob die Möglichkeit besteht, auf den ungenutzten Flächen am S-Bahnhof Leipzig-Wahren einen Park-and-Ride-Platz einzurichten. Der Oberbürgermeister nimmt dazu Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen auf.

Begründung:

Die Bevölkerung im Nordwesten Leipzigs nimmt zu, der Stadtteil Wahren entwickelt sich positiv. Die B6 und die Georg-Schumann-Straße verzeichnen ein hohes Verkehrsaufkommen, Pendeln wird zunehmend attraktiver. Der Stadtverkehr könnte im weiteren Verlauf entlastet werden. Zudem herrscht Parkplatzmangel in der Gegend. Die Ausweisung von Parkflächen kann das Zuparken der Verkehrswege eindämmen. Der Nahverkehrsplan sieht eine Anbindung des S-Bhf Wahren an eine Straßenbahn vor. Während durch die Straßenbahn die Anbindung an die S-Bahn verbessert wird, ist damit zu rechnen, dass sie gleichzeitig den Autoverkehr durch die Linkelstraße verschlechtern wird.

Ein weiterer Park-and-Ride-Platz aus Richtung Schkeuditz und Halle würde die bestehenden Park-and-Ride-Plätze im Westen und Norden der Stadt entlasten.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Runder Tisch “Jahnallee”

Runder Tisch "Jahnallee"

Antrag:

Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.

Begründung:

Aktuell werden vor Ort in der Jahnallee Vorkehrungen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs getroffen. Zu keinem Zeitpunkt sind die Beteiligten zu dem geplanten Wegfall von Kurzzeitparkplätzen angehört worden. Es bedarf daher dringend eines offenen Gespräches in Form eines Runden Tisches zum Austausch der Belange aller Beteiligter. Zumal deren Bereitschaft dazu bereits offen kommuniziert wurde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.

2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Lobbyregister

Lobbyregister

Antrag:

  1. Der Beschluss vom 20. September 1995 der Ratsversammlung zur Mitwirkung von Bürgervereinen wird auf Bauleitplanungen, informelle Satzungsverfahren und sonstige Satzungsverfahren erweitert.
  2. Bürgervereine, Initiativen und Verbände erhalten die Möglichkeit, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und werden wie Träger öffentlicher Belange behandelt.
  3. Der Einschub in Beschlusspunkt 1 des Änderungsbeschlusses vom 21. November 1996 „die für dieses Verfahren vom Fachausschuss Planung und Bau bestätigt werden“ wird gestrichen.

Begründung:

Ziel des Antrags ist die Transparenz, Beteiligung und Chancengleichheit von organisierten Lobbyverbänden und semiprofessionellen Bürgerinitiativen gleichermaßen zur Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen in einem formalisierten Verfahren.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Begründung:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form der Neufassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris