Kirche am Opferberg – Nachfrage

Anfrage:

Mit der Antwort auf die Anfrage VII-F-01728  „Kirche am Opferberg“ vom 16.09.2020 kann sich die Fraktion Freibeuter nicht einverstanden erklären.

Sie schreiben, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: „Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen…“ Dies ist nicht korrekt, der Lichtmasterplan wurde am 05.11.2019 als Informationsvorlage – in der Dienstberatung des OBM bereits bestätigt – im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde von den Stadträten eine Beschlusslage gefordert oder zumindest die, nicht vorgesehene, Einbringung im Stadtrat als Informationsvorlage gewünscht. Das bedeutet: Der Lichtmasterplan mit seinen Festlegungen war zum 19.11.2019, dem Termin der Inbetriebnahme der Anstrahlung der Gnadenkirche, bereits in Kraft. Die von uns herbeigeführte Änderung auf der Ratsversammlung vom 17.06.2020 beinhaltet keine Änderung im „Teilkonzept Lichtinszenierung“ Seite 10 „Kriterien“ im Punkt 2 „gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Flutlichtstrahler,“. Somit erfüllt die Anlage nicht die Kriterien des Lichtmasterplans für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig.

Somit fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Mit dem Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde ein für das Verwaltungshandeln im Innenverhältnis verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beschlossen. Unter Berücksichtigung der lichtstrategischen Ziele wird festgelegt, wo öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet stattfindet und mit welchen Standardleuchten diese umzusetzen ist. Insbesondere erfolgte im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Regelung zu Beleuchtungsanlagen in Schutzgebieten, im Außenbereich und in Grünanlagen.

Es ist richtig, dass die Inbetriebnahme der Beleuchtung der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren am 19.11.2019 erfolgte. Die Planung der Beleuchtungsanlagen wurden jedoch bereits im Februar 2018 in Auftrag gegeben, also deutlich vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan.

Bei der Planung der Illumination der Gnadenkirche wurden die Empfehlungen für die Beleuchtung von Gebäuden und Objekten beachtet, Leuchten einzusetzen, die gezielt das Objekt (Nutzfläche) beleuchten und nicht über die Objektgrenzen hinweg strahlen. Aufgrund technischer Parameter wie Objekthöhe, Lichtpunkthöhe und -abstand ist dabei einerseits nicht immer der vorgesehene Abstrahlwinkel oberhalb der Horizontale einzuhalten. Entscheidend ist jedoch die zielgerichtete Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche.

Um das Bauwerk in den Dunkelstunden hervorzuheben und gleichzeitig aber die Lichtimmission zu begrenzen, wurde auf eine gleichmäßige Ausleuchtung verzichtet und die Anzahl an Strahlern so gering wie möglich gehalten. Es werden zudem nicht alle Seiten des Gebäudes beleuchtet, sondern nur die straßenseitige Ansicht und es werden keine Flutlichtstrahler verwendet. Zusätzlich sind die Betriebszeiten auf die Zeit bis 23:00 Uhr verkürzt und es erfolgte eine zusätzliche Lichtmengenreduzierung.

Nach Auffassung des Fachamtes entspricht die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche den Kriterien des Lichtmasterplans insoweit, als das keine Verwendung von in den Himmel gerichteten Bodeneinbauleuchten erfolgte, keine Flutlichtstrahler eingesetzt werden und warmweißes Licht ≤ 3.000 K zum Einsatz kommt. Der Abstrahlwinkel liegt hier jedoch umständehalber unterhalb der Horizontale, es wird aber auch nur eine Ansicht und diese nicht gleichmäßig ausgeleuchtet und der Planungsauftrag resultierte bereits aus 2018.

Aus umwelt- und naturschatzfachlicher Sicht liegen keine Einwände vor, ein rechtswidriger Zustand ist insgesamt nicht gegeben.

Antwort im Allris

Kirche am Opferberg

Anfrage:

Auf der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 wurde der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zum Lichtmasterplan der Stadt Leipzig in diesem aufgenommen. Die Ergänzung lautet: „Das Teilkonzept „Lichtinszenierung“ (Seite 10-13) wird auf Seite 11 wie folgt ergänzt: Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der o. g. Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushalterischen Grünen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushalterischen Grünen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien einer umweltgerechten Beleuchtung nicht erfüllt, ist diese spätestens 5 Jahre nach Beschlussfassung des Lichtmasterplans außer Betrieb zu nehmen.“
In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Freibeuter an, wie die Stadt mit der Beleuchtung der Kirche am Opferberg (Gnadenkirche) umgehen will, denn gemäß Lichtmasterplan ist eine Illumination mit den dort verwendeten Flutlichtstrahlern nicht zulässig. Anderslautend die Antwort der Verwaltung auf die Freibeuter-Anfrage am 25. Februar 2020, wonach die Anlage im Zusammenhang mit dem Lichtmasterplan errichtet worden (https://ratsinfo.leipzig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1015516 ). Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans. Entsprechend der unzutreffenden oben zitierten Aussage, fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

Antwort:

…Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans… Wie will die Stadt dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Gemäß Lichtmasterplan ist neben der Gewährleistung der funktionalen Verkehrsbeleuchtung die Illumination bedeutender Bauwerke und Ensembles ein weiteres Aufgabenfeld der Stadtbeleuchtung, das die touristische Ausstrahlung einer Stadt und die Identitätsbildung innerhalb der Stadtteile positiv beeinflussen kann.

Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße. Mit der einseitigen Fassadenanstrahlung (Blickrichtung von Stahmelner Straße) wurde ein Beitrag zur Aufwertung der nächtlichen Stadtsilhouette des Stadtteiles erzielt und mit dem zuständigen Eigentümer, der Kirchgemeinde abgestimmt.

Aufgrund einer einzelnen Beschwerde von Anliegern wurden verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Lichtleistung untersucht. So wurde die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte eine Lichtreduzierung der Leuchten durch zusätzliche Blendfolien. Installiert wurden energieeffiziente LED Leuchten mit einer Lichtfarbe von 3000 K, die mit Eintritt der Dunkelheit bis 23:00 Uhr betrieben werden.

Die Änderung des Lichtmasterplanes erfolgte am 17. Juni 2020, in dem Ergänzungen zum Teilkonzept „Lichtinszenierung“ aufgenommen wurden. Bei zukünftigen Planungen von Fassadenbeleuchtung werden im Einzelfall hinsichtlich der im Lichtmasterplan genannten Kriterien und Naturschutzbelange separate Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern und den Anwohnern erfolgen.

Nach Auffassung des Fachamtes ist die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche weder rechtswidrig, noch widerspricht sie den Kriterien des beschlossenen Lichtmasterplanes und ist damit auch nicht beschlusswidrig.

Auch von den entsprechenden Fachämtern liegen keine Einwände, die mit dem Umwelt- und Naturschutzrecht begründet wären vor, die eine Abschaltung der Fassadenbeleuchtung erfordern würden.

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat auf Initiative der Freibeuter einbezogen”

Stadtrat beschließt auf Initiative der Fraktion Freibeuter den Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.”

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: “Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen”, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Mit der Stadtverwaltung kam man auf Basis dessen überein, eine öffentliche Beleuchtungsprobe mit Anwohnern durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Fachgremium unter Beteiligung von Stadtmitarbeitern und Stadträten zu erörtern.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: “In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.”

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. “Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Beleuchtung an der Kirche am Opferberg stimmt zudem in ihrer Ausrichtung nicht mit dem Lichtmasterplan überein.”, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Hier fand man gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Kompromiss, eine Beleuchtungsanlage nach 5 Jahren abzulehnen, sollte eine Umrüstung aus finanziellen Gründen für die Stadt nicht möglich sein.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Beleuchtung der Kirche am Opferberg

Anfrage:

Die Fraktion Freibeuter wurde von Anwohnern in Leipzig Wahren, Opferweg, um Hilfe gebeten. Grund des Anliegens ist die Illumination der Kirche Opferberg (Sophienkirchgemeinde). Die Anwohner fühlen sich durch die Illumination belästigt und beklagen die Abwanderung der dortigen Vogelwelt seit Bestehen dieser.

Vor diesem Hintergund fragen wir:

  1. Steht diese Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben“?

Im Schreiben des VTA vom 01.02.2020 werden Maßnahmen benannt, allerdings wurde nur mit der Sophienkirchgemeinde Leipzig-Wahren über die Wahrnehmumg der gefundenen Lösung gesprochen. Die Vertreter der Gemeinde sind keine Anwohner und somit nicht betroffen.

  1. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der BürgerInnen?
  2. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1.) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken“ ist anzustreben?

Die Illumination der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren wurde am 19.11.2019 in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße und steht im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplanes.

Zu den danach möglichen zu illuminierenden Bauwerken zählen u.a. auch Kirchen außerhalb des Stadtzentrums, da es sich hierbei in der Regel um wichtige Orientierungspunkte und indentitätsstiftende Orte handelt. Das heißt aber nicht, dass alle Kirchen (und Brücken) illuminiert werden sollen. Abstimmungen dazu erfolgen im Einzelnen vom VTA mit den zuständigen Ämtern (Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Amt für Umweltschutz). Hierbei sind u.a. auch Naturschutzbelange zu überprüfen.

2. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der Bürgerinnen?

Das VTA nimmt Beschwerden der Bürger sehr ernst und ist stets bemüht, einen sachbezogenen Dialog zu führen und Lösungen zu finden. Aufgrund der Beschwerde einer Bewohnerin des Opferweges wurden hier verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Lichtleistung untersucht. So wurde bereits die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte mittels Blendfolien eine Lichtreduzierung der betroffenen Scheinwerfer.

3. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt?

Geplante Illuminationen werden zukünftig verstärkt mit den entsprechenden Fachämtern abgestimmt und auch mit betroffenen Anwohnern im Rahmen von Lichtproben geprüft

Antwort im Allris