Verwaltungsunterbringung

Anfrage:

In der Corona-Zeit wurden Mitarbeiter der Stadtverwaltung in großer Anzahl im Home-Office beschäftigt.
In vielen Firmen werden Home-Office, mobiles Arbeiten, Reduzierung der Präsenzstunden und weitere neue Arbeitsmodelle, besonders solche die notwendige Büroarbeitsplätze reduzieren, eingeführt.

Dazu fragen wir an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

1. Plant die Stadtverwaltung neue Arbeitsmodelle in o.g. Form?

2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet: Wie wirkt sich das auf die Planung zur Verwaltungsunterbringung aus?

3. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Stadtverwaltung befindet sich – im Übrigen unabhängig von der „Corona -Zeit“ – in intensiven Abstimmungen u. a. mit der Personalvertretung zu weiteren Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung.

Zur 2. Frage:

Die Auswirkungen auf die Verwaltungsunterbringung muss differenziert nach Ämtern, Funktionen und Aufgaben betrachtet werden und ist abhängig von den unter 1. genannten Abstimmungen. Es ist denkbar, dass sich dadurch eine Flächenoptimierung, zugunsten zukünftiger Arbeitswelten, erreichen lässt. Diese und andere Einflüsse werden dann für die Verwaltungsunterbringung innerhalb der Erarbeitung des Bürokonzepts bei den objektspezifischen Planungen berücksichtigt.

Antwort im Allris

 

Neue Arbeitsmodelle

Stadtverwaltung im Homeoffice – was zuletzt noch undenkbar war, wurde mit Corona von heute auf morgen Realität.

Ein Lob gilt der Verwaltung, die ihren Mitarbeitern teilweise von heute auf morgen über die stadteigene IT-Tochter Notebooks und VPN-Tunnel zur Verfügung stellte, damit sie von zuhause aus arbeiten konnten.

Wir müssen die zwangsweise gefundenen kurzfristigen Lösungen nun aber fortführen und langfristig weiterdenken. Viele Selbstverständlichkeiten des Arbeitslebens vor Corona gehören auf den Prüfstand gestellt. Neue Chancen bieten sich bereits im Rahmen der zukünftigen Verwaltungsunterbringung. Angesichts auslaufender Mietverträge in den nächsten Jahren werden gegenwärtig neue Standorte für die Ämter gesucht. Der Wahl der Größe der neuen Verwaltungsgebäude sollte jedoch die Erkenntnis über die Frage vorausgehen, wie die Leipziger Stadtverwaltung sich zukünftig organisieren wird? Wäre der Arbeitsalltag in Unternehmen, wo sich Mitarbeiter Arbeitsplätze teilen, sich abwechselnd im Homeoffice befinden, auch in einigen Bereichen der Stadtverwaltung denkbar? Die neuen Arbeitsmodelle könnten sich so flächenmäßig auf die Verwaltungsgebäude auswirken, Mietaufwendungen ließen sich optimieren.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. August 2020

Gute Arbeit gehört gut bezahlt

Amtsblatt:

Viele Aufgaben der Stadt Leipzig im sozialen Bereich haben freie Träger im Auftrag der Stadt übernommen. Das ist so gewollt und auch sinnvoll. Dazu fördert das Sozialamt über 100 Projekte bei rund 80 verschiedenen Trägern. Ein Teil dieser Aufgaben werden dabei von ehrenamtlichen Mitarbeitern besorgt. Aber nicht alle Aufgaben lassen sich mit ehrenamtlichen Mitarbeitern erledigen. Viele Problemlagen von Bürgern dieser Stadt können nur von gut ausgebildetem und fachlich geschultem Personal aufgearbeitet werden. Wir als Freibeuter sind der Ansicht, dass für gute Arbeit der freien Träger im Auftrag der Stadt eine angemessene Bezahlung gerechtfertigt ist. Tariflohn für die Angestellten ist dabei ein Mindeststandard. Allerdings sind die Gelder dafür in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße angepasst worden, wie z.B. alleine die Tarifsteigerungen dies erfordert hätten. Unser Antrag „Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten“ soll den Anstoß für die notwendige Diskussion zu diesem Thema geben, damit die freie Wohlfahrtspflege auch zukünftig ihre wichtige Arbeit für den sozialen Frieden in dieser Stadt leisten kann. Kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Januar 2018