Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Antrag:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Begründung:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei  der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.
Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.
In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Angebote der freien Traeger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittels eines externen Dienstleisters die Bedarfslagen bezüglich sozialer Angebote, die durch freie Träger erbracht werden, zu evaluieren, und daraus den Finanzbedarf für die Förderung der freien Träger im Bereich des  Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zu ermitteln.Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

    – sozialräumlicher Bezüge,

    – den Bedingungen der wachsenden Stadt

    – und der Integration von Geflüchteten.
  2. Weiterhin wird eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer im Sozialamt und im Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden kann, um zukünftig bei steigendem Bedarf (wachsende Stadt) und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können.

Begründung:

Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen. Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, werden bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiter entwickelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Anhörungsverfahren

Anhörungsverfahren

Antrag:

Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2018 ein Verfahren vor, wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen Politikfolgenabschätzung öffentliche Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile, gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung, Grundsteuer, Winterdienst, Abwasser).

Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu ergründen. Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den Anwendungsbereich beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft durchlässigen Verteilers für entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B. Lobbyregister) berücksichtigen.

Begründung:

Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig aktualisiert dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter und Wohneigentümer durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser Ratsbeschlüsse  betroffen sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die Chance der Kenntnisnahme und Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen regelmäßig aus Sicht der städtischen Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik.

Die Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen einzelner Betroffener oder ihrer Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz kommunalpolitischer Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung. Verwaltungsvorlagen zu Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem festzulegenden Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den Stadträten sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes müssen bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.

Status:

Der Antrag ruht aktuell in der Version Neufassung NF-03 und wird vorerst nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Hausboote für Leipzig

Hausboote für Leipzig

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.

Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die Flächenausweisung beinhaltet, vor.

Begründung:

Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote – von umgebauten Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil – kann der Wasserstadt Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben. Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und Transportmittels sind auszuschließen. Eine “Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst Hausboot-Reviere aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt