Anhörungsverfahren

Anhörungsverfahren

Antrag:

Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2018 ein Verfahren vor, wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen Politikfolgenabschätzung öffentliche Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile, gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung, Grundsteuer, Winterdienst, Abwasser).

Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu ergründen. Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den Anwendungsbereich beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft durchlässigen Verteilers für entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B. Lobbyregister) berücksichtigen.

Begründung:

Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig aktualisiert dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter und Wohneigentümer durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser Ratsbeschlüsse  betroffen sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die Chance der Kenntnisnahme und Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen regelmäßig aus Sicht der städtischen Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik.

Die Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen einzelner Betroffener oder ihrer Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz kommunalpolitischer Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung. Verwaltungsvorlagen zu Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem festzulegenden Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den Stadträten sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes müssen bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.

Status:

Der Antrag ruht aktuell in der Version Neufassung NF-03 und wird vorerst nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt