Amtsblatt auf dem Prüfstand

„Die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit für die Leipzigerinnen und Leipziger gehört gründlich auf den Prüfstand!“ verkündet Sascha Matzke (FDP). „Es muss von Grund auf überprüft werden, wie das Amtsblatt möglichst alle erreicht, beispielsweise über die Auslage an präsenten Orten über die Stadt verteilt, über ambulante Pflegedienste, möglicherweise auch in Form eines Abonnements.“

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter wird das Amtsblatt damit zukünftig für die Leipziger besser zugänglich gemacht. Wer sein Amtsblatt gern wie gewohnt im Briefkasten findet, soll dies auch weiterhin können. Wer lieber digital oder unterwegs liest, dem soll auch dies einfacher gemacht werden. Dazu sollen die Informationen vollständig und besser aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird das Anliegen auch durch die Verwaltung, die den Vorschlag begrüßt und ein Prüfergebnis bis zum Ende dieses Jahres zugesichert hat.

Dabei ist Stadtrat Matzke in Zeiten des Klimanotstands besonders wichtig: „Auf diesem Wege wollen wir sicherstellen das jede und jeder, der sich informieren möchte, dies auch kann, gleichzeitig aber auch das ungelesene Papier soweit wie möglich reduzieren. So können wir dem Ziel einer nachhaltigen Stadt ein Stück näher zu kommen, ohne dabei jemanden auf der Strecke zu lassen.“

Die Fraktion Freibeuter strebt an, auch Menschen anzusprechen, die auf den bisherigen Wegen schlecht zu erreichen gewesen sind. Um das zu erreichen, soll die gedruckte Variante an öffentlichen Orten ausgelegt werden. Außerdem sollen sowohl die Homepage der Stadt Leipzig als auch ihre Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Aufmerksamkeit auf die digitale Version bzw. deren Inhalte zu lenken.

Matzke (FDP): „Das Amtsblatt ist ein wichtiges Instrument zur Kommunikation des Stadtrates mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch die Informationen müssen auch alle Interessierten erreichen und dürfen nicht ungelesen im Papierkorb landen. Um dies zu ermöglichen braucht es verschiedene Angebote, um den verschiedenen Lebensumständen der Leipzigerinnen und Leipzigern gerecht zu werden.“

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2022 wurde der Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen, der zum Ziel hat, das Amtsblatt mehr Menschen zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Ressourcen zu sparen.

Masterplan Hochhäuser

Masterplan Hochhaeuser

Antrag:

Der Stadtrat fühlt sich weiterhin an das Ergebnis des Hochhauskolloquiums von 1992 gebunden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung die Errichtung von Hochhäusern nur an den Standorten vorzuschlagen, in deren Umfeld ein Gewinn für die Stadtgestaltung und Stadtkomposition erzielt wird.

Begründung:

Zuletzt 1992 hatte sich die Stadtverwaltung im Rahmen eines Kolloqiums  “Hochhäuser in Leipzig” unter Teilnahme von Stadträten, Stadtplanern,  Architekten und Investoren mit dem Thema befasst. Angesichts des Wachstums und knapper werdenden Wohnraums in der Stadt bringt die Verwaltung die konkurrierenden stadterneuernden Ziele Flächenschonung und Erhalt von Stadtgrün sowie den baulichen Flächenerhalt in Einklang.

Status:

Der Antrag wurde in der Version der Neufassung 02 von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.
2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.
3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.
4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.

 

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Antrag:

Der OBM prüft, ob die Möglichkeit besteht, auf den ungenutzten Flächen am S-Bahnhof Leipzig-Wahren einen Park-and-Ride-Platz einzurichten. Der Oberbürgermeister nimmt dazu Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen auf.

Begründung:

Die Bevölkerung im Nordwesten Leipzigs nimmt zu, der Stadtteil Wahren entwickelt sich positiv. Die B6 und die Georg-Schumann-Straße verzeichnen ein hohes Verkehrsaufkommen, Pendeln wird zunehmend attraktiver. Der Stadtverkehr könnte im weiteren Verlauf entlastet werden. Zudem herrscht Parkplatzmangel in der Gegend. Die Ausweisung von Parkflächen kann das Zuparken der Verkehrswege eindämmen. Der Nahverkehrsplan sieht eine Anbindung des S-Bhf Wahren an eine Straßenbahn vor. Während durch die Straßenbahn die Anbindung an die S-Bahn verbessert wird, ist damit zu rechnen, dass sie gleichzeitig den Autoverkehr durch die Linkelstraße verschlechtern wird.

Ein weiterer Park-and-Ride-Platz aus Richtung Schkeuditz und Halle würde die bestehenden Park-and-Ride-Plätze im Westen und Norden der Stadt entlasten.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Runder Tisch “Jahnallee”

Runder Tisch "Jahnallee"

Antrag:

Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.

Begründung:

Aktuell werden vor Ort in der Jahnallee Vorkehrungen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs getroffen. Zu keinem Zeitpunkt sind die Beteiligten zu dem geplanten Wegfall von Kurzzeitparkplätzen angehört worden. Es bedarf daher dringend eines offenen Gespräches in Form eines Runden Tisches zum Austausch der Belange aller Beteiligter. Zumal deren Bereitschaft dazu bereits offen kommuniziert wurde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.

2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Begründung:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form der Neufassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neugestaltung des Gohliser Angers

Neugestaltung des Gohliser Angers

Antrag:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Begründung:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.“[1]

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

[1] aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Generationen-Spielplatz

Generationenspielplatz

Antrag:

Die Stadt Leipzig findet einen geeigneten Ort für einen Generationen-Spielplatz oder baut einen bereits vorhandenen Spielplatz zu einem solchen aus.

Berücksichtigung soll hierbei finden, dass Menschen möglichst aller Lebenslagen mindestens eines, vorzugsweise mehrere vorhandene Spielgeräte nutzen können. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen verschiedener Altersstufen und möglichst unabhängig von körperlichen Einschränkungen (Rollstuhl, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Übergewicht,…) Spielgeräte zur Benutzung finden.

Der Spielplatz ist Tag und Nacht zugänglich zu halten.

Begründung:

Der Wunsch zum Spielen ist kein Phänomen, das nur bei Kindern auftritt. Auch ist es nicht allen Kindern möglich, sich frei zu bewegen oder die Welt so wahrzunehmen, wie das die meisten anderen tun. Hierfür gibt es zahlreiche Spielgeräte.

Darüber hinaus gibt es auch erwachsene Menschen, die sich gern auf einem Spielplatz aufhalten. Hierunter zählen auch, aber nicht nur, Menschen mit kognitiven Behinderungen. Generell lässt sich sagen, dass das Erreichen eines bestimmten Alters oder einer gewissen Körpergröße nicht parallel zum Wunsch nach Spielen einhergeht.

Derzeit ist die Benutzung kommunaler Spielplätze oftmals altersmäßig begrenzt. In Fällen, wo dies nicht so ist, sind die Spielgeräte aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für erwachsene Menschen geeignet: Klettergerüste sind oft nicht für hohes Gewicht ausgelegt, Schaukeln hängen zu tief und die Sitzfläche ist zu schmal, sodass sich die Kettenaufhängungen bei der Benutzung in den Körper schnüren, Wippen sind auf einen tiefen Aufstieg ausgelegt.

Für Senioren existieren Bewegungsparcours, die aber einem anderen Zwecks als jenem des unbefangenen Spiels dienen. Die körperliche Erscheinung oder das Alter sollte bei keinem Menschen dazu führen, gar kein Spielgerät kommunaler Spielplätze benutzen zu können.

Nicht zuletzt freuen sich auch die kleinen Leipziger darüber, wenn ihre erwachsene Begleitung adäquat mitspielen kann.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz angenommen:

Die Stadt Leipzig berücksichtigt beim Neubau und der grundlegenden Umgestaltung vorhandener größerer Spielplätze die Wünsche von Menschen verschiedener Altersstufen und möglicher körperlicher Einschränkungen.

Die Spielplätze bleiben auch weiterhin Tag und Nacht zugänglich.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft gemeinsam mit der Mitteldeutschen Flughafen AG sowie der Leipziger Messe alle Möglichkeiten die ILA im Falle eines nicht über 2020 hinausgehenden Verbleibs in Berlin an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Begründung:

Der Verbleib der ILA in Berlin über das Jahr 2020 hinaus ist nicht gesichert. Bereits vor knapp 10 Jahren gab es eine viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig. Wenn es die Chance gibt, eine Leitmesse dieser Dimension an den Standort Leipzig zu holen, sollte man

diese Chance ernsthaft prüfen. Die Bemühungen um die ILA können die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort inkl. Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern. So wurde medial mehrfach angedeutet, dass Antonov und Dornier mit dem Gedanken spielen in Leipzig auch Flugzeugbau anzusiedeln.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Antrag:

Die Namen ehemaliger Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Straßennamenpool der Stadt Leipzig aufgenommen.

Begründung:

Leipzig ist eng mit höchstrichterlicher Rechtssprechung verbunden. Nachdem bereits 1997 der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seinen Sitz in Leipzig fand, setzte das Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002 seine Arbeit im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude fort.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt