Amtsblatt auf dem Prüfstand

„Die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit für die Leipzigerinnen und Leipziger gehört gründlich auf den Prüfstand!“ verkündet Sascha Matzke (FDP). „Es muss von Grund auf überprüft werden, wie das Amtsblatt möglichst alle erreicht, beispielsweise über die Auslage an präsenten Orten über die Stadt verteilt, über ambulante Pflegedienste, möglicherweise auch in Form eines Abonnements.“

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter wird das Amtsblatt damit zukünftig für die Leipziger besser zugänglich gemacht. Wer sein Amtsblatt gern wie gewohnt im Briefkasten findet, soll dies auch weiterhin können. Wer lieber digital oder unterwegs liest, dem soll auch dies einfacher gemacht werden. Dazu sollen die Informationen vollständig und besser aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird das Anliegen auch durch die Verwaltung, die den Vorschlag begrüßt und ein Prüfergebnis bis zum Ende dieses Jahres zugesichert hat.

Dabei ist Stadtrat Matzke in Zeiten des Klimanotstands besonders wichtig: „Auf diesem Wege wollen wir sicherstellen das jede und jeder, der sich informieren möchte, dies auch kann, gleichzeitig aber auch das ungelesene Papier soweit wie möglich reduzieren. So können wir dem Ziel einer nachhaltigen Stadt ein Stück näher zu kommen, ohne dabei jemanden auf der Strecke zu lassen.“

Die Fraktion Freibeuter strebt an, auch Menschen anzusprechen, die auf den bisherigen Wegen schlecht zu erreichen gewesen sind. Um das zu erreichen, soll die gedruckte Variante an öffentlichen Orten ausgelegt werden. Außerdem sollen sowohl die Homepage der Stadt Leipzig als auch ihre Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Aufmerksamkeit auf die digitale Version bzw. deren Inhalte zu lenken.

Matzke (FDP): „Das Amtsblatt ist ein wichtiges Instrument zur Kommunikation des Stadtrates mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch die Informationen müssen auch alle Interessierten erreichen und dürfen nicht ungelesen im Papierkorb landen. Um dies zu ermöglichen braucht es verschiedene Angebote, um den verschiedenen Lebensumständen der Leipzigerinnen und Leipzigern gerecht zu werden.“

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2022 wurde der Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen, der zum Ziel hat, das Amtsblatt mehr Menschen zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Ressourcen zu sparen.

Amtsblatt digitaler und ökologischer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und prüft bis zum 4. Quartal 2022 folgende Punkte:

1. Wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig beworben werden kann,

2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,

3. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein könnte,

4. die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnement.

Begründung:

Die Fraktion Freibeuter hat großes Interesse an einer verlässlichen Zustellung des Amtsblattes im Stadtgebiet und sieht es im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig als geboten an, die Auflagenstärke zu prüfen und hier gegebenenfalls den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Grundlage für die Verteilung des Amtsblattes ist der Vertrag über Druck und Vertrieb mit der WVD Dialog Marketing GmbH in der aktuellen Fassung vom 08. September 2016. In diesem Vertrag ist die Belieferung „der Haushalte der Stadt Leipzig“ am Erscheinungstag des Amtsblatts (samstags, 14-tägig) festgeschrieben. Nicht zugestellt wird das Amtsblatt an Haushalte, die eine Belieferung nicht wünschen („Werbeverweigerer“) und dies z. B. durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich anzeigen. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Zustellung des Amtsblattes. Anschließende Zustell-Verbesserungen waren oftmals leider nicht zielführend. Eine Auslage an zentralen Orten in den Stadtteilen oder Ortsteilen regelt der Vertrag nicht. Ob eine solche Regelung eine maßgebliche Vertragsänderung wäre, sollte geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag nicht angepasst werden, sondern die gesamte Leistung zum Druck und Vertrieb des Amtsblatts müsste neu ausgeschrieben werden. Nach der Diskussion des vorhergehenden Stadtrats 2018 gehört diese Diskussion unseres Erachtens erneut auf die Tagesordnung. In Anbetracht der Corona-Pandemie und der dadurch Anschub geleisteten Digitalisierung und mit Rücksicht auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand gehört die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit des Amtsblattes für ältere Leipzigerinnen und Leipziger, die dieses an präsenten Orten mitnehmen könnten oder auch z.B. über ambulante Pflegedienste beziehen könnten, erneut geklärt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.06.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationsvorlage im Allris

Lkws durch die Aue?

Die Stadt Leipzig erneuert die Nahle-Brücke in der Gustav-Esche-Straße in Leipzig Wahren. In Verbindung mit dem Neubau der Brücken in Leipzig Leutzsch, dem Ausbau der Linkelstraße sowie einer wahrscheinlichen späteren Erneuerung der Brücke über die Neue Luppe wird durch den Wegfall der jetzigen Tonnagebegrenzung der Brücken die Möglichkeit der Nutzung dieser Trassenführung für LKW vom Bahnhof Leutzsch zum Wahrener Rathaus durch den Auenwald geschaffen. Abgesehen vom ökologisch sensiblen Gebiet der Aue, welches eine weitere Erhöhung des Verkehrs eigentlich verbietet, würde gerade auf dem Abschnitt Linkelstraße/ Rittergutsstraße in Leipzig-Wahren eine untragbare Verkehrssituation entstehen. Man denke an die neue Schule und die enge kurvenreiche Straße. Mit Stadtrat Geisler (SPD) gemeinsam habe ich den Antrag gestellt zu prüfen, ob auf der gesamten Strecke zwischen Leutzscher Bahnhof und Wahrener Rathaus eine Begrenzung des zulässigen Gesamtsgewichts oder der Gesamtlänge für LKW, auch nach allen Sanierungen und Neubauten, eingerichtet werden kann. In der Aue brauchen wir keinen LKW-Verkehr. ÖPNV, Lieferverkehre und Stadtreinigung sind davon natürlich nicht betroffen. Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig

Dissens zum Abschleppen

In der Ratsversammlung am 16.09.2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Antrag der Fraktion Freibeuter „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“. Der Oberbürgermeister widersprach daraufhin Satz 2 des Beschlusses, der für eine Freihaltung der genannten Stellen bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge als angemessene Maßnahme wählen soll, mit der Begründung, es handele sich um eine rechtwidrige Regelentscheidung. Aus Sicht der Freibeuter schließt ein „bevorzugtes Mittel“ nicht die Einzelfallentscheidung aus, erhöht jedoch die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein Radfahrer, der wegen eines Kfz auf dem Radweg in den fließenden Verkehr ausweichen muss, oder ein Kind das, wegen zugeparkter Kreuzungsbereiche, ohne Sicht auf die Straße laufen muss, begeben sich in Lebensgefahr. Hier ist der Rechtsbegriff „Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr“ angebracht und somit ein Umsetzen und Freihalten der Verbotsflächen rechtskonform gestaltbar. Der Berliner Bußgeldkatalog drückt das so aus: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden“. Die Angelegenheit wird dem Stadtrat nun erneut vorgelegt. Dem Dissenz mit dem Oberbürgermeister stellen sich die Freibeuter, notfalls entscheidet die Landesdirektion.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 3. Oktober 2020

Amtsblatt in Wahlkampfzeiten

Amtsblatt in Wahlkampfzeiten

Anfrage:

In Wahlkampfzeiten wird zur Wahrung der Neutralitätspflicht die Rubrik “Fraktionen zur Sache” im Leipziger Amtsblatt eingestellt.

  1. In welchem Zeitraum ist die Neutralitätspflicht zu wahren?
  2. Mit welcher Ausgabe in 2019 erschien vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 die Rubrik “Fraktionen zur Sache” erstmals nicht? Warum nicht eine Ausgabe später?
  3. Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass die zurückliegenden Ausgaben nicht länger binnen den sechs Wochen vor der Kommunalwahl öffentlich ausliegen?
  4. Welche Auswirkungen hätte dieser Umstand auf die Gültigkeit der Stadtratswahl?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Ich antworte selbst. 

Zur Frage 1.

Sie kennen das: Sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt die heiße Wahlkampfphase. In dieser Phase darf mit öffentlichen Mitteln kein Wahlkampf betrieben werden.

Zur Frage 2.

Ja, die letzte Rubrik „Fraktionen zur Sache“ erschien am 23. März 2019. In der Tat war es etwas übervorsichtig, wenn Sie so wollen, in der Ausgabe vom 6. April auf diese Rubrik zu verzichten; denn erst am 14. April begannen diese sechs Wochen. Aber wir haben uns rechtlich beraten lassen mit dem Ergebnis: Man hätte uns vorwerfen können, dass die Verteilung des Amtsblatts in diese Zeit hineinreicht.

Zur Frage 3.

Nein, das kann ich nicht sicherstellen.

Zur Frage 4.

Nein, das hat keine Auswirkungen, weil das Auslegen älterer Ausgaben des Amtsblatts unterjährig den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gibt. Das gilt generell für alle Schriften, die vor diesen sechs Wochen erscheinen. Das ist kein Problem. Beim nächsten Mal werde ich noch besser darauf achten, dass wir exakt sechs Wochen einhalten. Herr Hobusch.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für die Antworten. Ich habe noch eine Nachfrage. Wie kommen Sie dazu, zu sagen, dass ein Auslegen am 06.04. möglicherweise in den heißen Wahlkampfzeitraum hätte hineinreichen können, Sie deshalb vorsichtig waren und in der Ausgabe vom 06.04. auf diese Rubrik verzichtet haben, wenn Sie in Ihrer Antwort auf Frage 4 sagen, das hätte keine Auswirkungen gehabt? Sehen Sie darin nicht auch einen Widerspruch?

Oberbürgermeister Jung:

Ich will mich jetzt nicht rausreden. Ich wusste das nicht. Hätte ich es gewusst, hätte ich das nicht gemacht.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Erlauben Sie noch eine Zusatzfrage: Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen den Umstand, dass offensichtlich Fraktionen in diesem Stadtrat Werbeanzeigen in Online-Medien während der heißen Wahlkampfphase schalten?

Oberbürgermeister Jung:

Das werden wir prüfen müssen. Es gibt einen Fall, den ich jetzt sicherlich bestanden werde. Ich kann nur noch einmal an Sie alle appellieren: Bitte halten Sie sich wirklich zurück, mit Fraktionsmitteln in irgendeiner Weise Wahlkampf zu machen!

Ohne Anlieferung ist die City tot

Sven Morlok, Stadtrat

Oberbürgermeister Jung tötet die Leipziger Innenstadt, wenn er im Rahmen des Luftreinhalteplans Anlieferungen verbieten will. Wie soll denn in Geschäften etwas verkauft oder in Gaststätten etwas angeboten werden, wenn die Anlieferung der Waren untersagt wird?

Solche Verbote machen weder die Leipziger Luft sauberer noch retten sie das Weltklima. Das ist pure Ideologie, zu Lasten unserer schönen Stadt, ihrer Einwohner und Besucher. Die lebendige Innenstadt ist eine der Attraktionen Leipzigs – für die Einwohner und die Besucher. Das muss so bleiben! Wer will denn schon in einer leeren Innenstadt flanieren, in der es nichts zu erleben gibt?

Warenlager am Stadtrand verursachen zusätzliche Kosten und machen das Einkaufen in der City noch teurer. Schon heute hat es der Einzelhandel schwer, sich gegen die vielen Online-Angebote zu behaupten. Zusätzliche Kosten für die Anlieferung verschärfen das Problem. Kaufhäuser, Geschäfte und Gaststätten werden verschwinden.

Die Innenstadt stirbt. Dem, der so was will, muss man die rote Karte zeigen. Gut, dass der Bürger im Mai bei der Stadtratswahl die Sache in die eigene Hand nehmen kann.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail.

Schnelle Hilfe – gute Hilfe

Im Dezember 2018 wurde der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe bis 2022 beschlossen. Damit wird den wachsenden Herausforderungen in der Wohnungsnotfallhilfe Rechnung getragen.  Allerdings nützt der beste Plan nichts, wenn es bei der Umsetzung in der Praxis hakt. Auch aus diesem Grund bedarf es eines neuen Geistes in den Amtsstuben.

Konkret kann nicht sein, dass es längere Zeit dauert, bis Jobcenter oder Sozialamt einem Antragsteller bescheinigen, dass die von ihm zur Anmietung gewünschte Wohnung den Richtlinien der Stadt entspricht und er sie anmieten darf. Ein Ärgernis, von dem mir Sozialarbeiter immer wieder berichten. Und neulich habe ich selbst einen Fall erlebt, in dem es mehrere Wochen dauerte bis die Zustimmung zu einem Mietvertrag vom Amt erteilt wurde.

Ein Unding, denn inzwischen wird in Leipzig der Markt für preiswerten Wohnraum nicht nur von Leistungsempfängern heiß umkämpft. Zu lange Wartezeiten bis zur Zusage des Amtes sind ein Wettbewerbsnachteil für alle Menschen, die auf diese Zusagen angewiesen sind. Nicht selten ist die Wohnung dann inzwischen anderweitig vergeben.

Hier das Problembewusstsein in den Ämtern zu schärfen, dafür setze ich mich in Jobcenterbeirat und Sozialausschuss ein!

FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Januar 2019

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Anfrage:

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
  2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
  3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt? Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
  4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt werden?
  5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
  6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des Amtsblattes zu rechnen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Diese Anfrage beantworte ich selbst. Es geht um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu presseähnlichen Publikationen von Verwaltungen. Einleitend will ich sagen: Das ist keineswegs ein eindeutiges Urteil.

Es gibt zwei verschiedene, sich durchaus widersprechende Formulierungen, die ich hier kurz zitieren will, weil ich sie für wichtig erachte. Im genannten Urteil wird ausgeführt – ich zitiere -: dass sich gemeindliche Publikationen keiner (boulevard)pressemäßigen Illustration bedienen und das Layout nicht nach Art einer Tages- oder Wochenzeitung gestalten dürfen, um schon den Eindruck eines freien, von einem privaten Unternehmen stammenden Presseerzeugnisses zu vermeiden.

Einen Absatz weiter ist formuliert: Staatliche Information mit dem Ziel, Politik verständlich zu machen, die Bevölkerung über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis zu informieren und staatliche Tätigkeit transparent zu gestalten, ist auch in presseähnlicher Form zulässig. Also: Presseähnlich dürfen wir informieren, aber nicht boulevardesk aufmachen. Vor dem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1.

Der Anteil der redaktionellen Berichterstattung variiert je nach Aufkommen Amtlicher Bekanntmachungen. In der Regel überwiegen die Amtlichen Bekanntmachungen. In der aktuellen Ausgabe unseres Amtsblatts sind es sechs Seiten Amtliche Bekanntmachungen, eine Seite Beschlüsse der Stadtratssitzung, eine halbe Seite die Serie „Fraktionen zur Sache“ und fünf Seiten redaktioneller Inhalt. Eine Statistik führen wir bis jetzt dazu nicht.

Zur Frage 2.

Der Umfang ist vertraglich festgelegt auf in der Regel acht Seiten pro Ausgabe. Zusätzliche Seiten werden zusätzlich vergütet. Der Vertrag deckt auch die Produktionskosten des Vertragspartners ab. Sollten diese steigen, ist der Partner verpflichtet, diese Kostensteigerungen nachzuweisen. So kommt es immer wieder auch zu Anpassungen. Eine erste Prüfung des genannten Urteils ergibt: Es sind wahrscheinlich nur ganz, ganz marginale Änderungen an unserem Amtsblatt notwendig. Die Notwendigkeit zur Verringerung des Umfangs sehen wir zurzeit nicht.

Zur Frage 3.

Mit redaktionellen Arbeiten sind zurzeit zwei Vollzeitstellen beschäftigt, aber eben nicht boulevardpressemäßig. Ob es für Illustration und Layout einen Änderungsbedarf gibt, werden wir prüfen. Aber im Prinzip sind keine Änderungen geplant.

Zur Frage 4.

Es liegt weder in unserer Zuständigkeit noch in unserer Verantwortung, Berichterstattung in privaten Medien sicherzustellen. – Ich schaue mal zur Presseecke: Herr Orbeck, ich wünsche mir, dass unsere Informationen in der Presse gut platziert werden. Aber das müssen Sie immer wieder selbst entscheiden. Darauf können wir wenig Einfluss nehmen.

Zur Frage 5.

Das Urteil des BGH bezieht sich ausschließlich auf kommunale Printprodukte und hat keine Auswirkungen auf digitale Informationskanäle. Allerdings ist zurzeit ein Gerichtsverfahren zum kommunalen Onlineportal der Stadt Dortmund anhängig. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Zur Frage 6.

Wir rechnen mit keinem Einfluss des Urteils auf unsere Werbeeinnahmen für das Amtsblatt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich die Frage 4 noch mal anders formulieren: Sehen Sie es als notwendig an, zukünftig in stärkerer Weise nach außen sichtbare Pressearbeit der Stadt Leipzig zu machen, damit Zeitschriften, Zeitungen, Tagespresse, Wochenzeitungen, unabhängige Zeitschriftenformate darauf aufmerksam werden?

Oberbürgermeister Jung:

Sie können sicher sein, Herr Hobusch, das ist die Frage, die uns umtreibt: Wie stellen wir sicher, dass notwendige Informationen der Stadtverwaltung, die auch der demokratischen Bildung dienen, so in die Öffentlichkeit gelangen, dass möglichst viele Menschen partizipieren können?

Wir haben heute über die Schließung einer Druckerei gesprochen. Sie alle kennen die Auflagenentwicklung unserer Printmedien. Das heißt, wenn wir heute nicht alle Spielarten der Kommunikation, von Social Media über Radio, Fernsehen bis zum klassischen Print, umfassend bedienen, erreichen wir nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Insofern: Wir tun alles dafür. Erst vor kurzem haben wir uns an meinem Tisch damit beschäftigt, wie es uns noch besser gelingen kann, viele, viele Menschen in unserer Stadt zu erreichen. Noch vor 15 Jahren hat es ausgereicht, eine Pressekonferenz zu machen, um 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Das ist heute bei weitem nicht mehr gegeben. Da ist in der Tat immer wieder unsere Fantasie gefordert.

LVV-Struktur verschlanken

Ohne Ergebnisverantwortung für ein eigenes Geschäft fehlt der Geschäftsführung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) die Führungsautorität auf Grund eigener Erfolge.

Konflikte mit den starken Geschäftsführern der Tochtergesellschaften sind vorprogrammiert. Diese könnten bei einer Verschlankung der Führungsstruktur vermieden werden.

Ein diversifiziertes Unternehmen mit mehreren Geschäftsfeldern benötigt eine strategische und kaufmännische Führung des Unternehmens insgesamt sowie Bereichsverantwortliche für jedes Geschäftsfeld.

Somit ergibt sich für den LVV-Konzern ein Führungsteam von fünf Personen mit der Verantwortung für die Gesamtstrategie, die kaufmännischen Belange sowie die Bereiche Energie, Wasser und Verkehr. Die Bereichsleiter Energie, Wasser und Verkehr sollten ihre Funktion als Geschäftsführer der jeweiligen Tochterunternehmen ausüben, während die strategische und kaufmännische Führung in der LVV angesiedelt wird. Wobei der kaufmännische Geschäftsführer der LVV zusätzlich die Funktion des kaufmännischen Geschäftsführers der Tochtergesellschaften ausübt.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 21. April 2018

Keine Busse, keine Trams, kein Geld

Ein kostenfreier ÖPNV ist kurzfristig nicht umsetzbar, da dies zu einem Anstieg der Fahrgastzahlen führen würde. Die entsprechenden Kapazitäten durch Neuanschaffungen von Bussen und Straßenbahnen lassen sich kurzfristig nicht erhöhen. Dies gilt umso mehr, bei einer deutschlandweiten Einführung, wenn alle Kommunen plötzlich Busse und Bahnen kaufen müssen.

Eine Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt Leipzig ist – wie bei den meisten anderen Kommunen auch  – nicht möglich. Eine Umsetzung wäre nur realistisch, wenn der Bund die entsprechenden Mittel zum Ausgleich des Einnahmeausfalls zur Verfügung stellt. Gleiches gilt auch für den erheblichen Investitionsaufwand für neue Busse und Bahnen. Leider bleibt die Bundesregierung die Antwort zur Finanzierung schuldig. Wer nicht sagt wo das Geld herkommen soll, handelt unseriös.

Geringere Preise führen tendenziell zu mehr Fahrgästen im ÖPNV und zu einer Reduzierung des KFZ-Verkehrs. Ob und in welchem Umfang das angesichts der entstehenden Einnahmeausfälle für Leipzig sinnvoll erscheint, werden wir im Ausschuss für Mobilität und Verkehr diskutieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. Februar 2018