Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH

Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung prüft bis zum Ende des IV. Quartals 2017, zu welchen Konditionen eine Erweiterung der Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen und Freibäder um ein “Nachtbade-Angebot” möglich ist. Das Angebot soll rotierend erfolgen und zu den Sommerzeiten die Freibäder mit einschließen. Ebenfalls soll die kurzfristige Umsetzung (z. B. in einer Schönwetterperiode) möglich sein.
  2. Zudem beauftragt der Oberbürgermeister die Geschäftsführung der Sportbäder Leipzig GmbH per Gesellschafterweisung mit der Initiierung eines Pilotprojektes „Erweiterte Öffnungszeiten für Spätschwimmer“. Dazu sollen zum 01.01.2018 zunächst in mindestens zwei geeigneten Schwimmhallen der Stadt erweiterte Öffnungszeiten angeboten und öffentlichkeitswirksam beworben werden. Der Umfang des Pilotprojektes ist derart auszugestalten, dass zumindest für 2018 keine erhöhten Bedarfe über den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag resultieren.
  3. Nach der Pilotphase Winter/Frühjahr 2018 wird evaluiert, ob eine Beibehaltung oder Ausweitung der erweiterten Öffnungszeiten für Spätschwimmer auf weitere Tage, Schwimmhallen und ggf. Freibäder der Stadt ab 2019 als bedarfsgerecht erachtet und umgesetzt wird.
  4. Das Ergebnis der Evaluierung und künftigen Praxis zu erweiterten Öffnungszeiten wird bei der Ausgestaltung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages ab 2019 berücksichtigt.

Sachverhalt:

Gerade zu Sommerzeiten, aber auch durch veränderte Lebenswelten in der Großstadt besteht das Bedürfnis ggf. auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten das Badeangebot der Stadt in Anspruch zu nehmen. Gründe hierfür können die größere Ruhe nachts oder die angenehme Nachtwärme im Sommer sein. Eine moderne Großstadt sollte daher auch Freizeitangebote außerhalb der üblichen Tageszeiten schaffen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, in der nächsten Legislaturperiode das Wohngeldgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll erreicht werden, dass künftig der Schwerpunkt der Förderung von Wohnraum auf die Subjektförderung abgestellt wird. Entsprechend sind künftig auch die Mittel, die bisher in die Objektförderung z.B. über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“ flossen über das Wohngeld subjektbezogen auszureichen.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll außerdem die Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum für Mieter in den Fokus genommen werden.

Begründung:

Der in vielen Städten Deutschlands herrschenden Wohnungsknappheit kann man nur begegnen, indem man für einen kräftigen Zuwachs bei den Wohnungsneubauten sorgt. Programme wie das durch den Freistaat Sachsen aufgelegte Programm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum schaffen wenig zusätzlichen Wohnraum, es wird lediglich ein Teil von sowieso schon geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen über dieses Programm an Anspruchsberechtigten vergeben.

Durch eine Subjektförderung über das Wohngeld werden auch alle bekannten Probleme des sozialen Wohnungsbau wie z.B. die Fehlbelegung und den Verkauf der Wohnungen nach der Belegungsbindung, sowie der damit verbundene Mietpreisanstieg verhindert. Zudem sind keine größeren bürokratischen Verfahren zur Verhinderung der Fehlbelegung notwendig. Eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Miethöhe reichen aus um das Wohngeld entsprechend anzupassen.

Deutschland liegt traditionell in Europa im unteren Bereich was das Wohnungseigentum betrifft. Eine Förderung der Bildung von Wohnungseigentum über das novellierte Wohngeld könnte wesentlich zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in den Großstädten beitragen. Als Nebeneffekt würde dabei auch ein Beitrag zur Alterssicherung erreicht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Hausboote für Leipzig

Hausboote für Leipzig

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.

Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die Flächenausweisung beinhaltet, vor.

Begründung:

Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote – von umgebauten Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil – kann der Wasserstadt Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben. Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und Transportmittels sind auszuschließen. Eine “Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst Hausboot-Reviere aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt