Hobusch (FDP): “Betriebsführung als Ziel ist kulturpolitischer Offenbarungseid des Oberbürgermeisters”

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Eigentümerziele für die städtischen Kultureigenbetriebe nimmt der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die “Betriebsführung des Eigenbetriebes” nun vorrangiges Ziel sein soll:

“Betriebsführung als Ziel einer Oper oder eines Schauspiels zu fordern, ist ein kulturpolitischer Offenbarungseid des Oberbürgermeisters, eine Bankrotterklärung seiner Kulturpolitik. Es scheint ihm ja offensichtlich noch nicht einmal auf eine gute Betriebsführung anzukommen”, so der Freidemokrat René Hobusch zu dem in einer Überarbeitung der Vorlage nicht näher erläuterten neuen Eigentümerziel. Hobusch vertritt die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Kultur des Leipziger Stadtrates.

Die Fraktion Freibeuter dagegen fordert die Einführung eines echten messbaren Finanzziels für Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt: “Erklärtes Ziel der städtischen Kulturbetriebe im Sinne der Stadt Leipzig muss die Reduzierung des Zuschussbedarfes pro Eintrittskarte durch die Stadt Leipzig sein. Das können insbesondere Oper, Schauspiel und Theater der Jungen Welt jedoch nur aus eigener Kraft erreichen. Dazu braucht es ein ansprechendes kulturelles Angebot und mehr Besucher in den Aufführungen. Lediglich die Preise anzupassen, wie für die Oper Leipzig vorgesehen, ist der Weg des geringsten Widerstandes”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hobusch zu den Forderungen seiner Fraktion.

Clubkultur

Vom drohenden Clubsterben ist immer wieder zu lesen. Grund sei der anhaltende Bauboom. Der zwingt manche Zwischennutzung auf alten Brachflächen, sich zu verändern. Einen neuen Platz in unserer Stadt zu finden. Doch kann denn Veränderung nicht auch Chance sein?

Sicher hat auch das Alte, das Individuelle seinen Charme. Aber braucht es immer auch lauten Protest, wenn von Anfang an absehbar, die Zwischennutzung für einen Szeneclub endet? Es gibt sie, die Investoren, die Alternativen bieten. Oft steht viel Idealismus hinter einem kulturellen Konzept, konfrontiert mit harten Bandagen durch Bauordnung, Schallschutz und andere Vorschriften. Sanierungs- und Erhaltungskosten werden nicht nur durch Brandschutzauflagen in die Höhe getrieben. Wir haben es beim Anker erlebt, die Kosten haben sich verdoppelt.

Die Anforderungen ändern sich zudem ständig. Doch gerade in Sachen Brandschutz sind die Regelungen einzuhalten, da gibt es nichts wegzudiskutieren. Andere Auflagen von Seiten des Bauordnungsamtes ließen sich durchaus überdenken. Auch im Sinne der Vertreter der Clubkultur, die ohnehin tagtäglich den Spagat zwischen Individualität, baulichen Standards, inspirierenden und gleichzeitig bezahlbaren Angeboten leisten müssen.

Kontaktieren Sie mich gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. Februar 2019

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Antrag:

Der OBM prüft, ob die Möglichkeit besteht, auf den ungenutzten Flächen am S-Bahnhof Leipzig-Wahren einen Park-and-Ride-Platz einzurichten. Der Oberbürgermeister nimmt dazu Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen auf.

Begründung:

Die Bevölkerung im Nordwesten Leipzigs nimmt zu, der Stadtteil Wahren entwickelt sich positiv. Die B6 und die Georg-Schumann-Straße verzeichnen ein hohes Verkehrsaufkommen, Pendeln wird zunehmend attraktiver. Der Stadtverkehr könnte im weiteren Verlauf entlastet werden. Zudem herrscht Parkplatzmangel in der Gegend. Die Ausweisung von Parkflächen kann das Zuparken der Verkehrswege eindämmen. Der Nahverkehrsplan sieht eine Anbindung des S-Bhf Wahren an eine Straßenbahn vor. Während durch die Straßenbahn die Anbindung an die S-Bahn verbessert wird, ist damit zu rechnen, dass sie gleichzeitig den Autoverkehr durch die Linkelstraße verschlechtern wird.

Ein weiterer Park-and-Ride-Platz aus Richtung Schkeuditz und Halle würde die bestehenden Park-and-Ride-Plätze im Westen und Norden der Stadt entlasten.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Anfrage:

Leistungsempfänger müssen vor Umzug eine Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamts einholen, dass die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nach Maßgabe der Richtlinie der Stadt Leipzig angemessen sind.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Jobcenter bzw. Sozialamt bei der Anfrage eines Leistungsempfängers auf angemessene Kosten der Unterkunft bei einem geplanten Umzug? Wie lang ist die kürzeste, wie lang die längste Bearbeitungsdauer?
  2. Wie wirkt sich die Bearbeitungszeit für die Leistungsempfänger bei der Suche nach neuem Wohnraum aus?
  3. Sind dem Jobcenter bzw. Sozialamt Fälle bekannt, bei denen eine längere Beabeitungszeit dazu geführt hat, dass die angestrebte Wohnung inzwischen vergeben war?
  4. Haben die Sachbearbeiter im Sozialamt bzw. Jobcenter einen Ermessensspielraum, wenn Wohnungsfläche oder Mietkosten geringfügig über den Richtlinien der Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig liegen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Prüfung von Wohnungsangeboten erfolgt im Jobcenter binnen einer Woche. Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung innerhalb von drei Tagen. In dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort bzw. am nächsten Werktag.

Zur Frage 2.

Zu den konkreten Auswirkungen der Bearbeitungszeit bei der Suche nach Wohnraum liegen keine Informationen vor. Da es für eine Wohnung häufig mehrere Interessenten gibt, ist eine zügige Bearbeitung der Wohnungsangebote für den Anmietungsprozess notwendig.

Zur Frage 3.

Dem Jobcenter sind solche Fälle bekannt. Eine längere Bearbeitungszeit ergibt sich beispielsweise aus der grundsätzlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Umzugs. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das zu prüfende Wohnungsangebot nicht alle relevanten Informationen enthält. So wird beispielsweise in Wohnungsangeboten aus dem Internet gelegentlich nur die Gesamtmiete angegeben. Für die Prüfung ist aber eine Aufschlüsselung nach Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten notwendig. Werden zudem gesundheitliche Gründe für einen Umzug geltend gemacht, ist in Einzelfällen die Hinzuziehung des Amtsärztlichen Dienstes notwendig.

Dadurch kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Im Sozialamt ist derzeit kein konkreter Fall bekannt. Es kommt jedoch vor, dass ein Wohnungsangebot als unangemessen abgelehnt oder die Notwendigkeit eines Umzugs versagt wird und der leistungsberechtigte Haushalt die Entscheidung mittels Widerspruch und Klage überprüfen lässt. Da eine solche Überprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es möglich, dass das konkrete Wohnungsangebot nach der Entscheidung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr verfügbar ist.

Zur Frage 4.

Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche kann anerkannt werden, wenn die Kosten der Bruttokaltmiete dennoch im Rahmen der festgelegten Richtwerte bleiben und die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten im Verhältnis zur Wohnfläche plausibel ist. Eine Überschreitung der angemessenen Kosten ist nur im Rahmen von begründeten Einzelfallentscheidungen möglich und/oder an den Nachweis – beispielsweise erfolglose Recherche im Internet, Ausdruck zu Ergebnistreffern in der Wohnungsdatenbank – gebunden, dass eine kostenangemessene Wohnung auf dem Markt nicht auffindbar ist. Das kann beispielsweise bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder bei großen Haushalten der Fall sein.

Stadträtin Witte (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian, die Zeiten, die Sie hier genannt haben, sind ja fast schon rasant zu nennen. Wie erklären Sie sich im Lichte dieser Bearbeitungszeiten, dass Sozialarbeiter es immer wieder als großes Problem bezeichnen, dass Jobcenter und Sozialamt für die Bearbeitung erheblich lange brauchen, gerade auch bei Leuten, die aus der Obdachlosigkeit kommend wieder Wohnraum beziehen wollen? Ich kann Ihnen auch schildern, was ich persönlich erlebt habe, als ich jemandem half, eine Wohnung zu finden. Die Anfrage wurde am 9. Dezember an das Sozialamt gerichtet, die Antwort kam am 15., allerdings erst nach mehrfacher telefonischer Aufforderung. Stimmen Sie mit mir überein, dass es da noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt? Eine Woche Bearbeitungszeit kann in der heutigen Zeit schon zu lang sein.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Frau Witte, ich habe hier die Antworten verlesen, die ich von den Behörden bekommen habe. Wie in ähnlich gelagerten Sachverhalten kann ich Sie nur auffordern, mir persönlich den Einzelfall zu benennen. Dann kann ich veranlassen, dass dem nachgegangen wird. Im Übrigen werden wir das Thema in der nächsten Trägerversammlung auch noch mal ansprechen. Ich vermute, dass es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt als von mir eben angegeben. Ob es dafür rechtfertigbare Gründe gibt, muss im Einzelfall geprüft werden. Ich persönlich kann nur handeln, wenn ich davon Kenntnis habe.

Schnelle Hilfe – gute Hilfe

Im Dezember 2018 wurde der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe bis 2022 beschlossen. Damit wird den wachsenden Herausforderungen in der Wohnungsnotfallhilfe Rechnung getragen.  Allerdings nützt der beste Plan nichts, wenn es bei der Umsetzung in der Praxis hakt. Auch aus diesem Grund bedarf es eines neuen Geistes in den Amtsstuben.

Konkret kann nicht sein, dass es längere Zeit dauert, bis Jobcenter oder Sozialamt einem Antragsteller bescheinigen, dass die von ihm zur Anmietung gewünschte Wohnung den Richtlinien der Stadt entspricht und er sie anmieten darf. Ein Ärgernis, von dem mir Sozialarbeiter immer wieder berichten. Und neulich habe ich selbst einen Fall erlebt, in dem es mehrere Wochen dauerte bis die Zustimmung zu einem Mietvertrag vom Amt erteilt wurde.

Ein Unding, denn inzwischen wird in Leipzig der Markt für preiswerten Wohnraum nicht nur von Leistungsempfängern heiß umkämpft. Zu lange Wartezeiten bis zur Zusage des Amtes sind ein Wettbewerbsnachteil für alle Menschen, die auf diese Zusagen angewiesen sind. Nicht selten ist die Wohnung dann inzwischen anderweitig vergeben.

Hier das Problembewusstsein in den Ämtern zu schärfen, dafür setze ich mich in Jobcenterbeirat und Sozialausschuss ein!

FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Januar 2019

Halbe Milliarde nicht umgesetzt

Der Stadtrat beschließt Investitionen und nichts passiert. OBM Jung und die Stadtverwaltung haben Beschlüsse des Stadtrats von fast einer halben Milliarde Euro nicht umgesetzt.

Zu wenig Kitas, zu wenig Schulen und schlechte Straßen. Man könnte meinen, in Leipzig fehlt es an Geld. Dem ist nicht so! Das Geld ist da. Der Stadtrat hat auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Leipzig könnte kräftig in die Zukunft der Stadt investieren, aber nichts passiert.

Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro beschlossen, nur das Geld wird nicht ausgegeben. Woran liegt das?

Sicher, Baufirmen und Handwerker sind gut ausgelastet und in dieser Situation auf Aufträge der Stadt nicht unbedingt angewiesen. Manche Investitionen verschieben sich auch durch fehlendes Baurecht. Das ist aber nur ein Teil des Problems. Die Abläufe in der Leipziger Stadtverwaltung funktionieren nicht richtig. OBM Jung schafft es nicht die Verwaltung so zu organisieren, dass Beschlüsse des Stadtrates zügig umgesetzt werden. Das muss sich ändern. Die Stadt repräsentieren und Stadtratssitzungen leiten ist wichtig, aber ein guter OBM muss mehr können!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Januar 2019

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Anfrage:

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
  2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
  3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt? Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
  4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt werden?
  5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
  6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des Amtsblattes zu rechnen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Diese Anfrage beantworte ich selbst. Es geht um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu presseähnlichen Publikationen von Verwaltungen. Einleitend will ich sagen: Das ist keineswegs ein eindeutiges Urteil.

Es gibt zwei verschiedene, sich durchaus widersprechende Formulierungen, die ich hier kurz zitieren will, weil ich sie für wichtig erachte. Im genannten Urteil wird ausgeführt – ich zitiere -: dass sich gemeindliche Publikationen keiner (boulevard)pressemäßigen Illustration bedienen und das Layout nicht nach Art einer Tages- oder Wochenzeitung gestalten dürfen, um schon den Eindruck eines freien, von einem privaten Unternehmen stammenden Presseerzeugnisses zu vermeiden.

Einen Absatz weiter ist formuliert: Staatliche Information mit dem Ziel, Politik verständlich zu machen, die Bevölkerung über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis zu informieren und staatliche Tätigkeit transparent zu gestalten, ist auch in presseähnlicher Form zulässig. Also: Presseähnlich dürfen wir informieren, aber nicht boulevardesk aufmachen. Vor dem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1.

Der Anteil der redaktionellen Berichterstattung variiert je nach Aufkommen Amtlicher Bekanntmachungen. In der Regel überwiegen die Amtlichen Bekanntmachungen. In der aktuellen Ausgabe unseres Amtsblatts sind es sechs Seiten Amtliche Bekanntmachungen, eine Seite Beschlüsse der Stadtratssitzung, eine halbe Seite die Serie „Fraktionen zur Sache“ und fünf Seiten redaktioneller Inhalt. Eine Statistik führen wir bis jetzt dazu nicht.

Zur Frage 2.

Der Umfang ist vertraglich festgelegt auf in der Regel acht Seiten pro Ausgabe. Zusätzliche Seiten werden zusätzlich vergütet. Der Vertrag deckt auch die Produktionskosten des Vertragspartners ab. Sollten diese steigen, ist der Partner verpflichtet, diese Kostensteigerungen nachzuweisen. So kommt es immer wieder auch zu Anpassungen. Eine erste Prüfung des genannten Urteils ergibt: Es sind wahrscheinlich nur ganz, ganz marginale Änderungen an unserem Amtsblatt notwendig. Die Notwendigkeit zur Verringerung des Umfangs sehen wir zurzeit nicht.

Zur Frage 3.

Mit redaktionellen Arbeiten sind zurzeit zwei Vollzeitstellen beschäftigt, aber eben nicht boulevardpressemäßig. Ob es für Illustration und Layout einen Änderungsbedarf gibt, werden wir prüfen. Aber im Prinzip sind keine Änderungen geplant.

Zur Frage 4.

Es liegt weder in unserer Zuständigkeit noch in unserer Verantwortung, Berichterstattung in privaten Medien sicherzustellen. – Ich schaue mal zur Presseecke: Herr Orbeck, ich wünsche mir, dass unsere Informationen in der Presse gut platziert werden. Aber das müssen Sie immer wieder selbst entscheiden. Darauf können wir wenig Einfluss nehmen.

Zur Frage 5.

Das Urteil des BGH bezieht sich ausschließlich auf kommunale Printprodukte und hat keine Auswirkungen auf digitale Informationskanäle. Allerdings ist zurzeit ein Gerichtsverfahren zum kommunalen Onlineportal der Stadt Dortmund anhängig. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Zur Frage 6.

Wir rechnen mit keinem Einfluss des Urteils auf unsere Werbeeinnahmen für das Amtsblatt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich die Frage 4 noch mal anders formulieren: Sehen Sie es als notwendig an, zukünftig in stärkerer Weise nach außen sichtbare Pressearbeit der Stadt Leipzig zu machen, damit Zeitschriften, Zeitungen, Tagespresse, Wochenzeitungen, unabhängige Zeitschriftenformate darauf aufmerksam werden?

Oberbürgermeister Jung:

Sie können sicher sein, Herr Hobusch, das ist die Frage, die uns umtreibt: Wie stellen wir sicher, dass notwendige Informationen der Stadtverwaltung, die auch der demokratischen Bildung dienen, so in die Öffentlichkeit gelangen, dass möglichst viele Menschen partizipieren können?

Wir haben heute über die Schließung einer Druckerei gesprochen. Sie alle kennen die Auflagenentwicklung unserer Printmedien. Das heißt, wenn wir heute nicht alle Spielarten der Kommunikation, von Social Media über Radio, Fernsehen bis zum klassischen Print, umfassend bedienen, erreichen wir nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Insofern: Wir tun alles dafür. Erst vor kurzem haben wir uns an meinem Tisch damit beschäftigt, wie es uns noch besser gelingen kann, viele, viele Menschen in unserer Stadt zu erreichen. Noch vor 15 Jahren hat es ausgereicht, eine Pressekonferenz zu machen, um 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Das ist heute bei weitem nicht mehr gegeben. Da ist in der Tat immer wieder unsere Fantasie gefordert.

Auswirkungen einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Taschenrechner

Anfrage:

In der Bunderegierung gibt es von verschiedenen Ministern der SPD Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu streichen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. In welcher Höhe wurde im Jahr 2017 von der LBW Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?
  2. Wie hoch war der Jahresüberschuss der LWB im Jahr 2017?
  3. In welchem Umfang erwägt die LWB eine Anpassung der Nettokaltmieten bei einer Streichung der Umlagefähigkeit?
  4. Welchen Auswirkungen hätte eine Anhebung der Nettokaltmieten des Großvermieters LWB auf die ortsüblichen Vergleichsmieten und das Mitniveau in Leipzig insgesamt sowie auf die zu gewährenden Leistung für die Kosten der Unterkunft?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Wir haben zu dieser Anfrage die Wohnungsbaugesellschaft angefragt, deren Antwort hier einfließt. –

Zur Frage 1.

Die LWB hat 2017 rund 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieterschaft umgelegt.

Zur Frage 2.

Der Jahresüberschuss betrug eigentlich 36,25 Millionen Euro. Hierin sind aber Sondereinflüsse wie Wertzuschreibungen – diese sind kein Bargeld – von Grundstücken enthalten. Das Geschäftsergebnis ohne diese Sondereinflüsse betrug 4,68 Millionen Euro.

Zur Frage 3.

Sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer gestrichen werden, würden die unter Punkt 1 genannten Kosten beim Vermieter verbleiben und sich negativ auf die zur Verfügung stehende Liquidität auswirken. Zur Erfüllung der Eigentümerziele, sowohl der Sachziele als auch der Sicherung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität, ist jedoch ein nachhaltig positives Geschäftsergebnis in der Größenordnung von mindestens 4 Millionen Euro zu realisieren. Dementsprechend müssten die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle entweder eingespart oder amortisiert werden. Einsparung geht nur durch Reduzierung der Investitionen in die Wohnungsbestände. Das würde zulasten der Gebäudesubstanz gehen. Damit wäre mittelfristig die wirtschaftliche Stabilität nicht mehr gegeben. Letztendlich hätte das auch negative Auswirkungen auf die Mieter. Alternativ wären die zusätzlichen Kosten durch erhöhte Mieteinnahmen zu kompensieren, was eine Mieterhöhung um 18 Cent pro Quadratmeter und Monat nach sich ziehen würde.

Zur Frage 4.

Aufgrund der Tatsache, dass die LWB circa 10 Prozent des Leipziger Wohnungsmarkts abbildet, würde sich eine entsprechende Mieterhöhung natürlich auf die Durchschnittswerte der Stadt Leipzig auswirken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nicht nur die LWB, sondern die Vermieter generell die Nettokaltmiete anheben.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Nettokaltmieten generell zumindest um die durchschnittlichen Kosten für die Grundsteuer steigen werden – laut Betriebskostenbroschüre 2016 machen sie rund 18 Cent pro Quadratmeter und Monat aus -; zugleich fallen diese Kosten aus den Betriebskosten heraus. Für die Mieter entstünde dadurch also keine Entlastung.

Allerdings kann vermutet werden, dass ein Teil der Vermieter den kalkulierten Anteil der Grundsteuerkosten an der Nettokaltmiete eher großzügig bemessen wird, um künftige Steigerungen der Grundsteuer gleich mit abzudecken. Zudem geht für die Mieter die Transparenz für die Grundsteuer in den kalkulierten Kosten verloren.

Die genannte Steigerung der Nettokaltmieten würde sich allerdings nicht sprunghaft vollziehen, sondern zeitlich gestreckt, da viele Vermieter in Leipzig auf Basis der im aktuellen Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten bereits Mieterhöhungen in den bestehenden Mietverträgen durchgeführt haben und solche Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschränkt sind. Bei Neuvermietungen würden die Grundsteuerkosten jedoch sofort auf die verabredete Nettokaltmiete aufgeschlagen werden und damit zu einer Steigerung führen.

Die resultierenden Steigerungen der Nettokaltmiete würden sich vermutlich in einer steigenden ortsüblichen Vergleichsmiete niederschlagen. Auf die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung sollte der Einfluss gering sein, da die Kosten der Unterkunft ohnehin sowohl die Nettokaltmiete als auch die kalten Betriebskosten und damit auch die Kosten der Grundsteuer umfassen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Frau Dubrau, kann man Ihre Ausführungen so zusammenfassen, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zumindest mittelfristig nachteilig für die Mieter in der Stadt Leipzig wäre?

Bürgermeisterin Dubrau:

Nachteilig nicht, aber es würde keine Vorteile bringen. Das würde dann nur über einen anderen Weg finanziert.

Patient Pleißemühlgraben

Heute wird auch bei für die Leipziger wichtigen und prägenden Projektenausschließlich auf Wirtschaftlichkeit geschaut. Darum droht ein mehrfachesDesaster: beim künftigen Stadtbild, denn der historische Verlauf kennzeichneteund begrenzte das Naundörfchen und strukturierte das Viertel. Bei derAufenthaltsqualität, denn wie reizvoll ein Wasserverlauf an einer vierspurigenStraße zum Verweilen einlädt, sieht man jetzt bereits am Ranstädter Steinweg. Undzuletzt beim Vertrauen der Bürger in durchgeführte Beteiligungsverfahren. EngagierteLeipziger so derart vor den Kopf zu stoßen, wie es die Stadtverwaltung geradetut, macht mich ärgerlich. Vor einer Bürgerbeteiligung gehören alle Fakten aufden Tisch! Sich rausreden, man hätte die Arbeitsergebnisse der Bürgervereinenie erhalten, ist eine ganz schwache Kür. Wenn die Verwaltung gewollt hätte,wäre hier eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich gewesen. Aber wenn die Alternativplanungenund Kostenkalkulationen der beteiligten Bürgerinitiativen zu keinem Zeitpunktberücksichtigt wurden, drängt sich der Eindruck auf, man wolle um jeden Preisdie eigenen Vorstellungen durchdrücken. Kostenfrage hin oder her – so kann manmit engagierten Bürgern nicht umgehen. Die Bürgerbeteiligung ersäuft aktuell imPleißemühlgraben.

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. Dezember 2018

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

[Antrag VI-A-05727 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Sachverhalt:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.