Auswirkungen der Einführung eines 365-Euro-Tickets

Auswirkungen der Einfuehrung eines 365-Euro-Tickets.jpg

Anfrage:

Anlässlich der Diskussion um die Einführung eines 365-Euro-Tickets fragen wir an:

  1. Um welchen Betrag müsste sich der jährliche Zuschuss der Stadt an die LVV/LVB erhöhen, um die Einführung eines 365 Euro Tickets zu ermöglichen?
    1. Gegenüber dem Zuschuss aus dem Haushalt 2019
    2. Gegenüber dem Zuschuss aus dem Nachhaltigkeitsszenario?
  2. Wie viele Fahrgäste müssten auf Grund eine höheren Inanspruchnahme des ÖPNV bei der Einführung eines 365 Euro Tickets jährlich zusätzlich befördert werden?
    1. Gegenüber dem Jahr 2018?
    2. Gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenario?
  3. Zu welchen Tageszeiten wird der erhöhte Beförderungsbedarf im Wesentlichen anfallen?
  4. In welcher Höhe wären zusätzliche Investitionen zur Abdeckung des erhöhten Beförderungsaufwands erforderlich?
    1. Bei der LVV gegenüber den aktuellen Wirtschaftsplanung?
    2. Bei der LVV gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenarios?
    3. Bei der Stadt gegenüber den aktuellen Haushalt und der aktuellen Mittelfristplanung?
    4. Bei der Stadt gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenario?
  5. Welcher Zeitraum würde angesichts der erforderlichen Planung, Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. zwischen Beschlussfassung des Projektes und Erlangung des Baurechts vergehen?
  6. Mit welchen Bauzeiten muss bei Verkehrsprojekten dieser Größenordnung gerechnet werden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Ich habe hierzu eine Gesamtantwort vorbereitet. – Grundsätzlich wäre im Vorfeld der Einführung eines 365-Euro-Tickets eine abschließende Bewertung dieses Tarifprodukts mit einer umfangreichen Folgekosteneinschätzung unabdingbar, was in so kurzer Zeit gar nicht regelbar ist.

Gerade weil in diesem Zusammenhang oft das Wiener Modell als Vorlage für die Einführung eines 365-Euro-Tickets genannt wird, das eine Vielzahl von Indikatoren liefert, ist ein vorheriger Abgleich mit den Zielen und deren Erreichung in Wien sowie deren Übertragung auf Leipzig maßgeblich. Dies betrifft insbesondere das Verständnis der Einbettung in einen verkehrspolitischen Rahmen, die Zielformulierung und die Erwartungen, die daran geknüpft sind, sowie letztendlich auch die Klarheit über Aufwand und Ergebnispotenzial.

Aktuell können zur Einführung eines 365-Euro-Tickets noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da dies die Initiierung eines äußerst komplexen Eingriffs in das Angebot und die Preisstruktur des Leipziger ÖPNV einschließlich der S-Bahn darstellen würde, dessen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt und ad hoc weder vollständig noch im Detail abgeschätzt werden können. Die Beantwortung der in der Anfrage formulierten Einzelfragen würde eine entsprechende Evaluierung und Prüfung mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf erfordern.

Im Rahmen der Erarbeitung der Szenarien für die „Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig“ – Sie erinnern sich; wir haben sie hier sehr ausführlich diskutiert – wurde ein 365-Euro-Ticket zwar nicht explizit untersucht; jedoch wurden sowohl im Gemeinschaftsszenario als auch im Fortführungsszenario eine Fahrpreiskonstanz bzw. Tarifvarianten mit höheren öffentlichen Zuschüssen betrachtet, die auch der Vorlage „Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig“ zu entnehmen sind. Der Stadtrat hat sich in Kenntnis und auf Basis dessen im vergangenen Jahr für das Nachhaltigkeitsszenario als Grundlage für die Planung und Priorisierung von Verkehrsprojekten und -kampagnen ausgesprochen.

Noch ein Wort zum Wiener Modell: Nach meiner Kenntnis gibt nicht nur die Stadt Wien Direktzuschüsse an die Träger des öffentlichen Nahverkehrs, um die Preise zu senken und Bürgern die Chance zu geben, im Prinzip für 1 Euro pro Tag, wenn man denn täglich fährt, zu fahren, sondern es werden auch alle Betriebe über die sogenannte Dienstgeberabgabe herangezogen. Diese entspricht in etwa der in Deutschland diskutierten Nahverkehrsabgabe.

Immerhin fließen über diese Abgabe in das Stadtsäckel von Wien 70 Millionen Euro, die dann umgewidmet werden können, beispielsweise für die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs – ein Thema, das im Zusammenhang mit möglichen Szenarien der Finanzierung hier auch schon besprochen worden ist, aber zurzeit in Deutschland noch jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt.

Oberbürgermeister Jung:

Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, ich bin von der Antwort etwas enttäuscht, weil ich Kenntnis davon habe, dass innerhalb der Stadtverwaltung weitergehende Informationen verfügbar sind, zu denen Sie heute nichts gesagt haben. Deswegen muss ich jetzt vorsichtig nachfragen. Frau Dubrau, ist Ihnen bekannt, dass es Untersuchungen hinsichtlich der Fahrgaststeigerungen gibt, die auch in Leipzig vorliegen, wonach bei Einführung eines 365-Euro-Tickets die Anzahl der Fahrgäste um circa 3 Prozent steigen und diese Fahrgaststeigerung vor allem die Hauptverkehrszeiten betreffen würde?

Bürgermeisterin Dubrau:

Mir ist bekannt, dass es vor zwei Tagen einen Workshop gegeben hat, bei dem man sich mit diesen Themen befasst hat. Aber Sie müssen verstehen, dass das nicht innerhalb von zwei Tagen ausgewertet und in der Intensität, wie hier danach gefragt worden ist, dargestellt werden kann. Deshalb habe ich in meiner Beantwortung mehrfach gesagt: So kurzfristig funktioniert das einfach nicht. Ein direkter Vergleich zwischen Wien und Leipzig ist nur schlecht möglich. Ob nun 3 oder 3,5 Prozent: Das sind im Moment nur Annahmen. Man muss schon etwas tiefer in diese Thematik einsteigen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Aber 3 Prozent, Frau Dubrau, sind unter 10 Prozent. Wahrscheinlich werden es nicht über 50 Prozent sein. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist anzunehmen. Ich habe an der Diskussion nicht teilgenommen und auch nur über Dritte davon gehört. Daher würde ich jetzt ungern eine offizielle Information in den Stadtrat geben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Frau Dubrau, ist Ihnen bekannt, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe circa 110.000 Kunden haben, die ein Jahres-Abo haben.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das ist Ihnen also bekannt. Ist Ihnen auch bekannt, dass die Differenz zwischen dem Preis für ein Jahres-Abo und 365 Euro sich in einer Größenordnung zwischen 200 und 300 Euro bewegt? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Können Sie nachvollziehen, dass man, wenn man beide Angaben miteinander multipliziert, zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Einführung eines 365-Euro-Tickets allein im Abo-Bereich ein Einnahmenausfall der Verkehrsbetriebe in einer Größenordnung von 20 bis 30 Millionen Euro eintreten würde, ohne dass eine Lenkungswirkung entstehen würde, weil die Abo-Kunden ja sowieso schon mit der LVB unterwegs sind?

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja. Wenn man das so vereinfacht rechnet, ist es sicher so. Aber in anderen Städten, die ein solches Ticket schon eingeführt haben, konnte nachgewiesen werden, dass der Anteil an Benutzern des öffentlichen Nahverkehrs gestiegen ist, und zwar um mehr als 3 Prozent. Insofern ist das ein Anreiz. Aber in allen Städten, wo es schon eingeführt worden ist – das hatte ich eben schon gesagt -, funktioniert es nur durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, wo und wie diese auch immer erzielt werden, teilweise direkte Zuschüsse, teilweise auch durch entsprechende Umlegung, wie zum Beispiel in Wien über eine Abgabe durch die Wirtschaft, vergleichbar einer Nahverkehrsabgabe.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sie sagten eben, Sie hätten keine belastbaren Aussagen zur Erhöhung der Fahrgastzahlen nach Einführung des 365-Euro-Tickets, haben dann aber ausgeführt, es gebe Beispiele aus anderen Städten, dass die Einführung eines solchen Tickets einen gewissen Fahrgasteffekt hat. Können Sie zu diesen Erfahrungen heute Ausführungen machen?

Bürgermeisterin Dubrau:

Nein. Ich hatte ja gesagt: Das ist ein sehr umfängliches Fragenpaket, was innerhalb von zwei Tagen tatsächlich nicht beantwortet werden kann, weil dies umfangreiche Recherche- und Auswertungstätigkeiten erfordert. Auch wenn es schon erste Gespräche hier in Leipzig dazu gab: Das ist keine Sache, die man mal einfach aus dem Ärmel schüttelt. Wir haben uns in Zusammenhang mit den Mobilitätsszenarien schon sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Daran waren auch Sie sehr intensiv beteiligt. Insofern ist Ihnen ja das Thema grundsätzlich bekannt.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sie sagen heute: Sie wissen, dass es Fahrgasteffekte positiver Art gibt. Aber Sie wissen nicht, in welcher Größenordnung.

Bürgermeisterin Dubrau:

Richtig.

Oberbürgermeister Jung:

Vielen Dank, Frau Dubrau. – Wir werden uns, denke ich, mit diesem Thema noch mal sehr umfassend beschäftigen, wenn der Antrag, der dazu im Verfahren ist, hier im Stadtrat auf der Tagesordnung steht.
Zur Wahrheit gehört: In der Tat gab es diesen Workshop, Herr Morlok. Aber Kollegin Dubrau kann nicht innerhalb von nur zwei Tagen den letzten Stand wiedergeben. Ich bitte da um Verständnis. Aber wir werden das, was wir wissen, sehr ausführlich in den Verwaltungsstandpunkt einfließen lassen, den wir zurzeit erarbeiten. Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Wäre es möglich, die Antworten, die Frau Dubrau heute nicht gegeben hat, bis zur Behandlung des Antrags in zweiter Lesung hier im Stadtrat vorzulegen? Wäre es Ihnen möglich, Frau Dubrau, sich in diesem Zusammenhang auch mit den Kollegen der LVB in Verbindung zu setzen, um die entsprechenden Informationen zu erlangen?

Bürgermeisterin Dubrau:

Wir haben uns bereits mit der LVB in Verbindung gesetzt. Die Informationen, die ich bekomme, kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Aber ich kann das jetzt nicht zusagen; denn nicht ich bin diejenige, die die Zahlen liefert, sondern wir bekommen sie von einem Dritten. 

[…]

Baulücken in Leipzig

Baulücken in Leipzig

Anfrage:

Trotz des anhaltenden Baubooms in der Stadt befinden sich noch eine große Anzahl von Baulücken im Stadtgebiet. Hierzu fragen wir an: Wie viele bebaubare Freiflächen gibt es im Stadtgebiet Leipzigs? Kann der Oberbürgermeister eine Konzentration von Freiflächen und Brachen in bestimmten Stadtteilen der Stadt Leipzig ausmachen? Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass die 2001 vorgeschlagenen Sanierungstipps für Baulücken, die von einer hohen Leerstandsquote und weiter fallenden Mieten ausgehen, noch länger im Interesse der Stadt sind?

Anfrage im Allris

Antwort:

Frage 1: Wie viele bebaubare Freiflächen gibt es im Stadtgebiet Leipzig?

Eine 2016 erfolgte Erfassung unbebauter Flurstücke in der Kulisse des Flächennutzungsplanes, wo sie überwiegend nach § 34 BauGB bebaubar sind („Baulücken“), ergab eine Anzahl von ca. 4.600 unbebauten Flurstücken (ca. 266 ha). Darin nicht enthalten sind Flächenpotentiale in Großsiedlungen, die gesondert betrachtet werden.

Frage 2: Kann der Oberbürgermeister eine Konzentration von Freiflächen und Brachen in bestimmten Stadtteilen der Stadt ausmachen?

Die o.g. unbebauten Flurstücke sind breit über die Ortsteile verteilt.

Frage 3: Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass die 2001 vorgeschlagenen Sanierungstipps für Baulücken, die von einer Leerstandsquote und weiter fallenden Mieten ausgehen, noch länger im Interesse der Stadt sind?

Bei der Broschüre Sanierungstipps 5/ Baulücken handelt es sich um eine Handreichung von 2001, die unter den Rahmenbedingungen und Herausforderungen dieser Zeit entstand. Wie der Name bereits sagt, handelt sich um Tipps, nicht um rechtliche Vorschriften. Die konkreten Sanierungszielsetzungen wurden in den Folgejahren und heute insbesondere durch die konzeptionellen Planungen der Stadt (z.B. Konzeptionelle Stadtteilpläne und Fachkonzepte des INSEK) weiterentwickelt. Hier greift mittlerweile bekanntlich eine differenziertere Betrachtungsweise und Grundstückseigentümer entscheiden sich nach eigener Bewertung, eine mit Baurecht bestehende Baulücke mit Neubauten zu schließen.

Durch die steigende Bevölkerungszahl und die damit zunehmende Wohnraumnachfrage ist die Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotenziale auch unerlässlich.

Zum anderen haben sich in Zeiten der Schrumpfung einige der brachliegenden Bauflächen als neue Qualität innerhalb der Stadtstruktur, mit viel Grün und großzügig nutzbaren Freiräumen entwickeln können und haben so zu einer positiven Entwicklung der Quartiere beigetragen. Hier gilt es, diese Freiräume (z.B. Nachbarschaftsgärten, Spielplatz im Bülowviertel) als soziale Treffpunkte aber auch als ökologische Potentiale auf Quartiersebene soweit dies möglich ist, zu sichern.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Bauliche Nachverdichtung mit Hilfe eines Baulückenkatasters erleichtern!”

Nach dem Willen der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat soll der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig die Einrichtung eines gebührenfreien Baulückenkatasters prüfen. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen soll die Datenbank unbebaute oder stark untergenutzte, von Bebauung umgebene, Grundstücke in der Stadt Leipzig dokumentieren. Ein entsprechender Antrag der Fraktion wird in der Ratsversammlung am 17. April 2019 ins Verfahren verwiesen.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter, René Hobusch (FDP): „Leipzig wächst, neue Wohnungen werden dringend benötigt. Wo freie Flächen zur Wohnbebauung zur Verfügung stehen, darüber könnte das Baulückenkataster Auskunft geben. Die Informationen zu Größe, Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung könnten zusätzlich über eine Verknüpfung im digitalen Stadtplan Plus der Stadt Leipzig visualisiert werden.”

Das Novum für Leipzig sei in zahlreichen anderen Städten gängige Praxis. “Auch sächsische Kommunen werben für eine nachhaltige Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung mit Hilfe eines Baulückenkatasters”, so der Freidemokrat und Rechtsanwalt Hobusch.

Der Antrag “Baulückenkataster” der Fraktion Freibeuter ist unter VI-A-07878 im Ratsinformationssystem (Allris) der Stadt Leipizig öffentlich einsehbar.

Baulückenkataster

Baulückenkataster

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Datenbank (Baulückenkataster) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen, welche unbebaute oder stark untergenutzte, von Bebauung umgebene, Grundstücke in der Stadt Leipzig dokumentiert. Die Prüfung umfasst die Bereitstellung von Informationen zu Größe, Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung innerhalb der Datenbank. Die Prüfung umfasst zudem eine Visualisierung der Daten im digitalen Stadtplan Plus der Stadt Leipzig zur gebührenfreien Nutzung.

Begründung:

Im Sinne der Schaffung neuer Wohnungen in der Stadt Leipzig wird mit einem Baulückenkataster sichtbar, wo unbebaute Grundstücke (Wohnbebauungslücken) zur Verfügung stehen. Im Baulückenkataster sind sowohl kommunale als auch private Flächen (aus Gründen des Datenschutzes ohne Nennung des privaten Eigentümers) auszuweisen. Ein Baulückenkataster führt beispielsweise die Stadt Frankfurt an der Oder. Die Stadt Mühlheim an der Ruhr schreibt seit 1990 ein eigenes Baulückenkataster fort. Auch die Stadt Pirna stützt sich seit 2012/2013 auf eine nachhaltige Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung mit Hilfe eines Baulückenkatasters.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Sportstadt Leipzig

Knapp 100 000 Leipziger sind Mitglied in einem Sportverein. Damit leistet der Sport einen immensen Beitrag zum sozialen Frieden und Zusammenhalt in unserer Stadt. Kinder lernen beim Sport wichtige soziale Kompetenzen und bei der Integration von Migranten wird in den Vereinen gute Arbeit geleistet, um nur zwei Beispiele für die gesellschaftliche Bindekraft der Sportvereine hier anzuführen.

Um all dies bewerkstelligen zu können, brauchen die Vereine die Unterstützung durch die Stadt. Ein wichtiges Thema hierbei ist die Entwicklung der Sportinfrastruktur Leipzigs. Dabei müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Schul-, Breiten-, Behinderten- und Spitzensport ausgewogen berücksichtigt werden, um dann auch durchaus vorhandene Synergieeffekte nutzen zu können. So liegen uns die dringend benötigten Sport- und Schwimmhallen für den Schulsport genauso am Herzen wie die Sportstätten der Vereine für den Breiten- und Behindertensport.

Aber genauso stehen wir für die geplante Großsporthalle, die es möglich machen wird, internationale Sportevents wie Welt- und Europameisterschaften nach Leipzig zu holen, um damit den Ruf Leipzigs als internationale Sportstadt auszubauen. Was wiederum auch dem Breitensport zu Gute kommt.

Naomi-Pia Witte, FDP-Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. März 2019

Morlok (FDP): “Mieter werden nicht entlastet. Investitionen der LWB werden gefährdet.”

Eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer entlastet Mieter in Leipzig nicht. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 23. Januar 2019 hervor. Darüber hinaus wird die Investitionsfähigkeit der LWB eingeschränkt.

Dazu FDP-Stadtrat Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Finanzen des Leipziger Stadtrates vertritt: “Die Mieter werden wie erwartet nicht entlastet. Mit einer Erhöhung der Nettokaltmieten geht stattdessen Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Mietpreis verloren.”

In der Antwort zur Anfrage hatte Baubürgermeisterin Dubrau bestätigt, dass sich eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) negativ auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken würde. Danach habe die LWB im Jahr 2017 etwa 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieter umgelegt. Kosten in dieser Höhe müssten im Falle einer Streichung der Grundsteuerumlage eingespart werden. Das habe Einfluss auf Investitionen in die Wohnungsbestände zu Lasten der Gebäudesubstanz. Mieterhöhungen um 18 Cent/qm im Monat seien die Folge.

Forderungen nach einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf den Mieter wurden zuletzt auf Bundesebene von Sozialdemokraten vorgetragen.

Hobusch (FDP): “Stadt Leipzig prüft Vereinbarung mit Airbnb”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter prüft der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug durch die Beherbergungsportale zusammen mit dem Übernachtungspreis und Abführung der Gästetaxe an die Stadt Leipzig.

Zuletzt hatte nach Dortmund und Frankfurt am Main auch die sächsische Landeshauptstadt Dresden eine solche Vereinbarung mit Airbnb getroffen. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter und Freidemokrat René Hobusch: “Wir begrüßen, dass der Stadtrat die Prüfung einer Kooperationsvereinbarung mitträgt.”

Dem Ansinnen der Stadt Leipzig, die Beherbergungsportale darüber hinaus die Beherbungsportale zur Auskunft von Gastgeberdaten zu verpflichten, widerspricht der Jurist Hobusch entschieden: “Eine saubere und faire Lösung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung macht einen Auskunftsanspruch der Stadt gegenüber den Beherbergungsportalen hinfällig.” Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit einer Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Vermieter. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Gabelmann (Piraten): “Seltene dörfliche Strukturen in Gohlis erhalten!”

Der sogenannte “Gohliser Anger” in der Menckestraße wird wieder als historischer Mittelpunkt des Dörfchens Gohlis erlebbar sein. Einem

entsprechenden Vorschlag der Fraktion Freibeuter folgte der Stadtrat in der Ratsversammlung am 13. März 2019.

Dazu Initiatorin Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Leider wird die gegenwärtige Nutzung seiner historischen Bedeutung nicht gerecht. Bedauerlich, denn dass sich in einer Großstadt solche dörflichen Strukturen über Jahrhunderte weg noch erhalten, ist selten.”

Der Vorschlag der Freibeuter, auch die Bürger zu beteiligen sowie eine zeitnahe Umsetzung zu erreichen, wurde von Verwaltung und den anderen Fraktionen nicht festgeschrieben.

Piraten-Stadträtin Gabelmann, die ihre Fraktion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt, appelliert an die engagierten Gohliser: “Leider hat das Einbeziehen von Betroffenen immer noch einen zu niedrigen Stellenwert. Die von uns gewünschte verbindliche Bürgerbeteiligung hat es nicht in die Abstimmung geschafft. Auch auf einen konkreten Termine mochte sich der Stadtrat nicht festlegen. Wir hoffen nun auf die Initiative der Vereine und Verbände vor Ort.” Der Gohliser Anger steht derzeit nicht unter Denkmalschutz. Eine Einordnung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber aktuell auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.

Neugestaltung des Gohliser Angers

[Antrag VI-A-06666-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.1

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

1 aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle vor. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Plan berücksichtigt. Die Aufstellung eines Brunnens wird geprüft.

Dabei werden die Wünsche der Bürger berücksichtigt, d.h. der Anger wird wieder unter Denkmalschutz gestellt sowie die Nutzung für Bürger als für Autos gesperrte Grünfläche gewährleistet. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist.  Derzeit wird der historische Ort kaum erkennbar und als Parkfläche genutzt.

Mit einer Informationstafel kann zur geschichtlichen Einordnung und Bildung beigetragen werden. Ebenfalls denkbar wären das Aufstellen eines Brunnens, z.B. in Form einer Viehtränke, wie historisch auf einem Dorfanger üblich. Dazu passend könnten bekletterbare Kuh-, Pferde- oder Ziegen-Figuren als Kinderspielstätte dienen.

Sofern sich die Errichtung eines Boule- oder Grillplatzes mit dem Denkmalschutz vereinbaren ließe, wäre auch das eine Option zur künftigen Nutzung des Angers.

In die Neugestaltung soll der Bürgerverein Gohlis e.V. einbezogen werden.

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Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

[Antrag VI-A-06667-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Sachverhalt:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.

Sachverhalt:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund und Frankfurt am Main diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.