Stellenaufstockung im VTA-Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen

Stellenaufstockung im VTA-Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen (VII-A00315) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir müssen zwei Dinge unterscheiden. Das eine ist die Entscheidung des Stadtrates, die Stellen zur Verfügung zu stellen. Das andere ist die Frage, wie in der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Stellenbesetzungen notwendig und möglich sind. Wir als Stadtrat haben die Verantwortung, Stellen bereitzustellen, wenn wir erkennen, dass Stellen nicht ausreichen – weil wir ja auch verantwortlich für die Dinge sind, die unter Umständen passieren, wenn wir die Stellen nicht durch Stadtratsbeschluss bereitgestellt haben. Das ist unsere Verantwortung als Stadtrat. Wie dann mit den bereitgestellten Stellen umgegangen wird, ist die Verantwortung des Oberbürgermeisters. Welche Maßnahmen er zur Stellenbesetzung ergreift, wie er damit umgeht, auch in schwierigen Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Das ist seine Verantwortung. Wir müssen heute als Stadtrat unsere Verantwortung wahrnehmen, und das heißt, entsprechende Stellen bereitzustellen. Wir erleben hier und auch in anderen Bereichen der Verwaltung – ich sage es einmal ein bisschen hochtrabend -, dass wir eigentlich kein Rechtsetzungsproblem haben, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir haben die Anordnungen, aber wir bekommen sie nicht auf die Straße. Wir beschließen Investitionen, bekommen aber das Geld nicht ausgegeben und haben eine halbe Milliarde Ausgabereste. Es ist nicht so, dass der Stadtrat die Voraussetzungen für die Entwicklung der Stadt nicht schafft, sondern wir bekommen die Dinge, die wir als Stadtrat beschlossen haben, nicht umgesetzt. Das heute hier ist ein weiteres Beispiel dafür. Herr Schmidt hat dargestellt, wie lange die Zeitschiene wäre, wenn wir das normale Haushaltsverfahren wählen würden. Und angesichts der Tatsache, dass es sich hier um verkehrsrechtliche Anordnungen handelt, wo ja auch Verkehrssicherheit mit bedacht werden muss, halten wir es nicht für tunlich, so lange darauf zu warten. Deswegen bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan

Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan (OR 0079/19/20) (VI-HP-07448) Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen

dazu Änderungsantrag (VI-HP-07448ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja – und wir haben immer noch – als Fraktion beantragt, dass die entsprechenden Personen ein Online-Zugriffsrecht auf das System erhalten. Das war der Gegenstand der Diskussion, die wir in der letzten Stadtratssitzung geführt haben: Dass wir uns also an unserem Computer in das System einloggen und selbst nachschauen können. Das ist auch kein Problem, weil die entsprechenden Personen alle zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Darauf und zu diesem Antrag meiner Fraktion haben Sie letztes Mal erklärt, das könne doch nicht so schwer sein, und man wolle dazu eine Lösung finden. Das heißt, wir haben erwartet, dass es eine Lösung in der Form gibt, dass man ein Zugriffsrecht auf dieses Programm, auf die Anwendung hat. Anstatt dieser Lösung, die bei der letzten Ratsversammlung signalisiert wurde, haben wir jetzt hier einen Verwaltungsstandpunkt, in dem steht: „in elektronischer Form“. Elektronische Form ist kein Zugriffsrecht. Das bedeutet nichts anderes, als irgendetwas eingescannt und per E-Mail verschickt. Das ist elektronische Form. Das ist etwas vollkommen anderes als das, was Sie zur Klärung in der letzten Stadtratssitzung in Aussicht gestellt haben. Wenn Sie jetzt sagen, mit „in elektronischer Form“ ist ein Zugriffsrecht auf die Anwendung, wäre das eine andere Aussage. Dann beträfe es zumindest den Personenkreis, den Sie hier in Ihrer Neufassung beschrieben haben. Dennoch ist aber nicht einsichtig, warum dies nur auf den Personenkreis und die Büros beschränkt sein soll, und nicht auf die einzelnen Mitglieder der Gremien. Sie haben doch selbst in Ihrem Verwaltungsstandpunkt unter dem Punkt „Sachverhaltsbegründung“ ausgeführt, dass für die Stadt-, Ortschafts- und Stadtbezirksräte, ein Informationsrecht und Informationsbedürfnisse bestehen.”

Oberbürgermeister Jung: “Unterschiedliche”.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Unterschiedliche. Sie sagen aber nicht, warum dann – wenn diese doch zu Recht bestehen – das Zugriffsrecht nicht eingeräumt wird. Da bricht Ihr Verwaltungsstandpunkt ab. Wenn doch die Informationsbedürfnisse bestehen, warum soll dann kein Zugriff gewährt werden? Das ist genau die Frage, die wir beim letzten Mal diskutiert haben. Genau da bricht Ihr Verwaltungsstandpunkt ab. Es kann Gründe geben, dass Sie sagen: Ja, es gibt die Rechte, aber es ist trotzdem rechtlich aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig, das einzuräumen. Dann müssen Sie das aber in Ihrem Verwaltungsstandpunkt ausführen. Bisher sagen Sie nur: Es gibt das Recht, Punkt. Der Verwaltungsstandpunkt geht dann aber den nächsten Schritt nicht. Das ist genau das Dilemma, das wir in der letzten Ratsversammlung schon hatten. Da sind wir eigentlich nicht viel weiter.”

Oberbürgermeister Jung: “Also noch einmal, bevor wir es jetzt hier zu einer Besprechung im Detail ausufern lassen: Es ist ganz klar, dass Ortvorsteher wie Wahlbeamte das Recht haben, auf die räumlich bedingten Umgriffe Zugriff zu haben. Wenn wir das technisch zurzeit nicht realisieren können – in der Datei -, bekommen Sie eine hochauflösende Datei im PDF-Format, damit Sie das sehen können. Für die Fraktionsgeschäftsstellen ist es jederzeit möglich. Und für die anderen Fragen ist der Stadtrat nicht das richtige Gremium. – Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok:Herr Oberbürgermeister, wir müssen unterscheiden. Es gibt technisch mögliche Dinge, also eine Verbindung in das Netz. Das betrifft ja nicht die Person, sondern das Endgerät. Das Endgerät muss an das Netz angeschlossen sein. Das heißt, an allen Endgeräten, die im Stadtnetz verbunden sind, kann man das tun. Deswegen können sich eigentlich alle diejenigen, die eine Berechtigung haben, an allen Endgeräten – sofern sie mit dem Stadtnetz verbunden sind – einloggen und dann in dem System arbeiten. Das müssen nicht bestimmte Rechner sein. Das kann jeder Rechner sein, der – so führen Sie hier aus – an dieses Netz angeschlossen ist. Das ist eigentlich das, was auch problemlos umsetzbar ist. Es geht nur um das Zugriffsrecht des Stadtrates. Man setzt sich mit seiner eigenen User-Kennung dorthin, loggt sich dort ein, und muss nicht in der Fraktionsgeschäftsstelle warten, bis ein Fraktionsmitarbeiter da ist oder fragen, ob man dessen Passwort bekommen kann. Wenn Sie sagen, die technische Einschränkung sei das Problem, dann sind wir sofort bereit, zu akzeptieren: Okay, jeder Stadtrat bekommt ein Zugriffsrecht, und es geht eben dann nur an den Rechnern, die im Netz sind. Kein Problem.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewandhaus zu Leipzig – Energetische Sanierung der Nordfassade (Glasfassade/Portaltüren) in 2020”

Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewandhaus zu Leipzig – Energetische Sanierung der Nordfassade (Glasfassade/Portaltüren) in 2020” – Eilbedürftig (VII-DS-00462) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Zur Frage des Eintrittspreises für das Gewandhaus. Ich gehe einmal davon aus, dass die entsprechenden Mittel im Gewandhaus als Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden und in der Bilanz des Gewandhauses auch in selbiger Höhe ein Sonderposten gebildet wird, der in Höhe der Abschreibungen unterjährig aufgelöst wird. Insofern wird die G&V des Gewandhauses durch die Maßnahme nicht beeinflusst und hat somit auch keine Auswirkungen auf die Eintrittspreise. Mein Punkt ist allerdings die Frage: Wie gehen wir mit der Situation um, dass wir hier einen Planungs- und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss zusammenfassen? Es ist durchaus nachvollziehbar, weil die Zeit drängt, aber wir wissen auch, dass die ganze Sache nur funktioniert, wenn die bestehende Konstruktion die schwereren Scheiben trägt. Dann klappt auch die Finanzierung, dann ist alles wunderbar. Wenn wir aber im Laufe der Prüfung feststellen, dass eine entsprechende Tragfähigkeit der Konstruktion nicht gegeben ist, dann würden sich die Baukosten deutlich erhöhen, dann reden wir nicht über 2,5 Millionen oder 3 Millionen, sondern dann reden wir über 10 Millionen oder mehr. Mir ist wichtig, Herr Oberbürgermeister – vielleicht können Sie es zu Protokoll geben -, dass wir nicht in die Situation kommen, dass wir nicht mehr anders können, also nach dem Motto: Wir haben jetzt ein paar Scheiben herausgenommen und stellen fest, es geht nicht anders, also müssen wir es komplett machen. – Sondern dass wir tatsächlich diese Frage prüfen, und wenn wir zum Ergebnis kommen, dass die Konstruktion die schwereren Scheiben nicht trägt, dass wir dann auch die Sache unterbrechen und es hier noch einmal neu aufrufen und gemeinsam überlegen, wie wir mit der Situation umgehen.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen

Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen (VIDS-08052) Einreicher: Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales; Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu nehmen: Wir werden der Vorlage zum Konzeptverfahren zustimmen. Allerdings haben wir eine sehr grundsätzliche Frage, die die Verwaltung sicherlich auch beantworten kann, weil wir in der Vorlage etwas vermissen. Es kann sein, dass es dort bewusst nicht geregelt ist, weil es schon woanders geregelt ist, das wäre dann gut, aber das müssten wir bitte klären. Wir haben ein klares Verfahren, wie bei verschiedenen Ideen ein Auswahlprozess des besten Konzepts stattfindet. Das ist soweit auch in Ordnung. Nur eines ist ja das Finden des besten Konzepts für das jeweilige Objekt, das andere ist die Entscheidung über das Rechtsgeschäft, nämlich der Einräumung eines Erbbaurechtes. Über das Verfahren zur Einräumung des Erbbaurechtes wird in der Vorlage keine Aussage getroffen. Das kann jetzt daran liegen, dass das übliche Verfahren, wie wir es in unserer Hauptsatzung geregelt haben für die Einräumung des Erbbaurechtes, Anwendung findet. Das heißt also, wir haben unsere üblichen Betragsgrenzen, Grundlage ist der Verkehrswert, und daraus ergibt sich, welches Gremium für die formale rechtliche Entscheidung zuständig ist. Wenn dem so wäre, reicht es seitens der Verwaltung, uns das hier heute einfach zu erklären, dass dem so ist. Dann ist das Thema beendet. Wenn dem nicht so ist, glaube ich, müssen wir noch einmal darüber nachdenken, wie wir die Vorlage an der Stelle noch einmal ändern. Das ist eine rein formale Frage. Inhaltlich. Die Änderungsanträge von Grünen und Linken klingen ein bisschen so wie auf dem Basar: Wer bietet mehr? – Dabei ist mehr nicht unbedingt wirklich mehr, weil Herr Albrecht ja gesagt hat: Wir sprechen über acht bis 20 Wohneinheiten. – Also zehn mal 20 Wohneinheiten ist deutlich mehr als 20 mal acht Wohneinheiten. Das heißt, es geht gar nicht darum, eine absolute Zahl von Grundstücken dort hineinzuschreiben, sondern es ist ganz entscheidend, wie die Grundstücksgröße und -beschaffenheit aussehen, was man dort realisieren kann. Der Stadtrat ist noch viereinhalb Jahre im Amt. Wenn wir einmal nur diese Amtszeit betrachten, müssten wir, wenn wir dem Antrag der Linken folgten, 80 Grundstücke haben, die wir ja schon jetzt irgendwie so grob erkennen als Stadt, die wir in den nächsten vier Jahren dafür einsetzen könnten. 80, die wir nicht für Kitas brauchen, die wir nicht für Schulen brauchen und die wir nicht für andere soziale Infrastruktur benötigen. Wenn wir dem Antrag der Grünen folgen sind es 40 Grundstücke in den nächsten vier Jahren. Das ist nicht realistisch. Wir sollten hier nicht durch einen Beschluss etwas vorgaukeln, das tatsächlich nicht umsetzbar ist. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, die Änderungsanträge abzulehnen, die Verwaltung, zu präzisieren, wie es mit dem formalen Rechtsgeschäft ist, und wir werden der Vorlage insgesamt zustimmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO

Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO – Eilbedürftig (VII-DS00514) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass der Stadtrat beschlossen hat, die Mittel entsprechend um 2,5 Prozent zu dynamisieren. Insofern kann ich den Kollegen, die das schon ausgeführt haben, nur zustimmen. Man kann sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob Dynamisierungen, ob diese oder andere, die wir im Bereich Kultur gerade oder vielleicht im nächsten Jahr diskutieren, sinnvoll sind. Sie sind sicherlich unproblematisch für eine Kommune, solange die Einnahmen mindestens um denselben Prozentsatz jedes Jahr steigen. Dann haben wir auf der Ausgabenseite kein Problem. Wenn ich mir aber Steuerschätzungen auf der großen Ebene, aber auch Wirtschaftsentwicklungen in kleinteiliger Art anschaue, dann besteht durchaus die Gefahr, dass die entsprechenden Entwicklungen, wie wir sie aus den vergangenen Jahren kennen, in den Folgejahren vielleicht nicht mehr in der Größenordnung eintreten werden. Dann stehen wir alle vor der Frage, wenn wir die Dynamisierung beibehalten wollen: Wo geben wir dann weniger aus, wenn wir die Dynamisierung beibehalten? Oder können wir sie dann tatsächlich im Einzelfall noch leisten? Die Frage müssen wir aber dann stellen, wenn wir über den jeweiligen Haushalt beschließen. Insofern ist der Beschlussvorschlag, wie er hier vorgelegt wurde, sachgerecht. Der Änderungsantrag der CDU ist auch nicht praktikabel. Sie schlagen vor, die Dynamisierung jeweils vorzunehmen in Höhe der Preissteigerung der Lebenshaltungskosten des vergangenen Jahres. Wenn wir jetzt aber im Januar nächsten Jahres über den Haushaltsplan 2021/2022 abstimmen, dann müssten wir im Januar ja einen Betrag für 2021 hineinschreiben und auch im Januar einen Betrag für 2022 hineinschreiben. Im Januar 2021 kennen wir aber die Preissteigerung von 2020 noch gar nicht. Was schreibt dann hinein, Herr Albrecht? Wir kennen sie ja noch nicht. – Und im Jahr 2022 kennen wir natürlich die Preissteigerung von 2021 noch nicht, weil das Jahr ja noch gar nicht oder gerade erst im Januar begonnen hat. Also Ihr Antrag ist auch praktisch gar nicht umsetzbar. Insofern kommt schon der Verdacht auf, dass Sie eigentlich den Beschluss inhaltlich wieder kippen wollen und da so einen StaLa-Index vorschieben, um auf etwas zurückzukommen, was Sie von Vornherein nicht gewollt haben. Ich habe es auch nicht gewollt. Aber ich stehe zum Stadtratsbeschluss. Und ob wir es uns leisten können, sehen wir im Januar übernächsten Jahres. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (VII-DS00514)

17.8 Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO – Eilbedürftig (VII-DS00514) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

17.8.1 dazu Änderungsantrag (VII-DS-00514ÄA-01)

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass der Stadtrat beschlossen hat, die Mittel entsprechend um 2,5 Prozent zu dynamisieren. Insofern kann ich den Kollegen, die das schon ausgeführt haben, nur zustimmen. Man kann sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob Dynamisierungen, ob diese oder andere, die wir im Bereich Kultur gerade oder vielleicht im nächsten Jahr diskutieren, sinnvoll sind. Sie sind sicherlich unproblematisch für eine Kommune, solange die Einnahmen mindestens um denselben Prozentsatz jedes Jahr steigen. Dann haben wir auf der Ausgabenseite kein Problem. Wenn ich mir aber Steuerschätzungen auf der großen Ebene, aber auch Wirtschaftsentwicklungen in kleinteiliger Art anschaue, dann besteht durchaus die Gefahr, dass die entsprechenden Entwicklungen, wie wir sie aus den vergangenen Jahren kennen, in den Folgejahren vielleicht nicht mehr in der Größenordnung eintreten werden. Dann stehen wir alle vor der Frage, wenn wir die Dynamisierung beibehalten wollen: Wo geben wir dann weniger aus, wenn wir die Dynamisierung beibehalten? Oder können wir sie dann tatsächlich im Einzelfall noch leisten? Die Frage müssen wir aber dann stellen, wenn wir über den jeweiligen Haushalt beschließen. Insofern ist der Beschlussvorschlag, wie er hier vorgelegt wurde, sachgerecht. Der Änderungsantrag der CDU ist auch nicht praktikabel. Sie schlagen vor, die Dynamisierung jeweils vorzunehmen in Höhe der Preissteigerung der Lebenshaltungskosten des vergangenen Jahres. Wenn wir jetzt aber im Januar nächsten Jahres über den Haushaltsplan 2021/2022 abstimmen, dann müssten wir im Januar ja einen Betrag für 2021 hineinschreiben und auch im Januar einen Betrag für 2022 hineinschreiben. Im Januar 2021 kennen wir aber die Preissteigerung von 2020 noch gar nicht. Was schreibt dann hinein, Herr Albrecht? Wir kennen sie ja noch nicht. – Und im Jahr 2022 kennen wir natürlich die Preissteigerung von 2021 noch nicht, weil das Jahr ja noch gar nicht oder gerade erst im Januar begonnen hat. Also Ihr Antrag ist auch praktisch gar nicht umsetzbar. Insofern kommt schon der Verdacht auf, dass Sie eigentlich den Beschluss inhaltlich wieder kippen wollen und da so einen StaLa-Index vorschieben, um auf etwas zurückzukommen, was Sie von Vornherein nicht gewollt haben. Ich habe es auch nicht gewollt. Aber ich stehe zum Stadtratsbeschluss. Und ob wir es uns leisten können, sehen wir im Januar übernächsten Jahres. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Anspruch auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler ab 2025

Anfrage:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler in Deutschland bis 2025 (siehe Koalitionsvertrag). Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Konsequenzen sind mit dem Anspruch jedes Grundschülers auf eine Ganztagsbetreuung ab 2025 verbunden?
  2. Wie viele Grundschüler werden 2025 einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben?
  3. Wie viele Plätze zur Ganztagsbetreuung werden 2025 in der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen (Bestand und Neubau)?
  4. Welche Maßnahmen trifft die Stadt Leipzig, um im Jahr 2025 allen Grundschülern eine Ganztagsbetreuung gewähren zu können?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zu Frage 1:

Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung liegen noch nicht vor. In Leipzig erhält jedoch bereits heute jedes Grundschulkind an einer kommunalen Schule auf Wunsch Hortbetreuung.

Zu Frage 2:

Im Schuljahr 2025/26 werden das voraussichtlich 23.700 Schülerinnen und Schüler an kommunalen Grundschulen sein.

Zu Frage 3:

Circa 23.700 Plätze werden zur Verfügung stehen.

Zu Frage 4:

Ob und welche Maßnahmen dann zu ergreifen sind, hängt von den zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Alle Grundschulen werden weiterhin mit ausreichend Hortplätzen geplant und gebaut.

Köhler (Piraten): “Videoüberwachung der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum seit Mai 2018 unzulässig”

Auf erneute Anfrage der Fraktion Freibeuter zur Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang mit den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum teilt die Stadtverwaltung in der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 mit, dass sie bis zum 25. Mai 2021 eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die stadteigenen Video-Überwachungsanlagen vorlegen wird. Die Stadtverwaltung bezieht sich hierbei auf die „Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Damit trifft die Stadt Leipzig nur bedingt den Kern der Sache und das Anliegen der ursprünglichen Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Diese Anfrage betraf die im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossene Kennzeichnung von Kameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig. Baubürgermeisterin Dubrau verwies in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Unternehmen und Eigenbetrieben betriebenen Videokameras seien der Verwaltung bekannt.

Die von der Stadtverwaltung zitierte Frist der o.g. Orientierungshilfe betrifft jedoch Bestandsanlagen: „bereits laufende, nach Art. 26 BayDG freigegebene Verarbeitungsvorgänge, die ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt werden…“ Hier gilt die Nachweispflicht für diese Anlagen (Freigabe), gemäß der alten gesetzlichen Regelung.

Dazu Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Offensichtlich hat die Stadt Leipzig den Termin zur Beibringung der Datenschutz-Folgenabschätzung für ihre Videokameras willkürlich gewählt, um ihr Versäumnis zu rechtfertigen. Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Stadtverwaltung keine Kenntnis über Art, Anzahl und Standort der Anlagen zur Kameraüberwachung hat. Weiterhin gilt der Passus ausdrücklich nicht für Anlagen, die nach Inkrafttreten der DSGVO installiert wurden.”

Köhler weiter: “Hieraus ist zu schließen, dass die durch die Stadt Leipzig angebrachten Kameras nicht mit der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, ja nicht einmal mit dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vor 2018 vereinbar sind. Am 27. April 2016 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, seit 25. Mai 2018 gilt sie ohne Aufschub. Zwei ungenutzte Jahre, um eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Kameras der Stadt Leipzig bis zum Stichtag 2018 zu erarbeiten. Und fast 2 weitere Jahre, in denen die Stadt Leipzig seither gegen geltendes Recht verstößt.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt daher die Außerbetriebnahme der Videokameras der Stadt Leipzig sowie ihrer Unternehmen und Eigenbetriebe im öffentlichen Raum.

“Ohne eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder einen Nachweis für Bestandsanlagen, der eine Fristverlängerung rechtfertigt, sind die Kameras abzuschalten. Die Stadtverwaltung scheint überhaupt erst auf beharrliches Nachfragen der Fraktion Freibeuter auf die Gesetzeslage aufmerksam geworden zu sein. Nach dieser Erkenntnis will sie sich nun insgesamt drei Jahre Zeit nehmen, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen”, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes (VII-F-00469)

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.   Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt?

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Morlok (FDP): “Jung ist ein klimapolitischer Geisterfahrer”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hält den überarbeiteten Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Parken im Waldstraßenviertel für nicht zielführend.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, kritisiert die von Oberbürgermeister Jung vorgeschlagene Ungleichbehandlung auf ganzer Linie: “Der Vorschlag des
Oberbürgermeisters bevorzugt jene, die einen Gewerbeschein für ihre Geschäftstätigkeit benötigen, die Arzthelferin oder der Mitarbeiter in einer Steuerberaterkanzlei im Waldstraßenviertel werden jedoch benachteiligt. Mit dem Ausstellen von maximal 2 Parkausweisen werden zudem größere Unternehmen benachteiligt. Weitere Mitarbeiter haben das´Nachsehen. Darüber hinaus werden Parkende im Waldstraßenviertel gegenüber Parkenden in der Innenstadt, die keine kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stellt, bevorteilt.”

Der Freidemokrat bekräftigt aber auch, dass nicht Aufgabe der Stadt sei, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wir stehen zum INSEK und zum Nachhaltigkeitsszenario und damit zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Morlok: “Wer wie Jung kurz nach der Ausrufung des Klimanotstandes weitgehend kostenfreie Parkausweise ausstellt, ist ein klimapolitischer Geisterfahrer.”

Mit dem Antrag der Freibeuter soll daher auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt werden, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket,
Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie deren Mitarbeitern das Parken im Waldstraßenviertel gestattet wird. Dieses von den Freibeutern vorgeschlagene Modell des Parkens in den Quartieren Leipzigs entspreche damit eher der mit dem INSEK und dem Nachhaltigkeitsszenario vom Stadtrat beschlossenen Idee von einer Parkraumbewirtschaftung.

Den Zeitraum des Parkens für Gewerbetreibende und Mitarbeiter auf die Zeit von 8 bis 17 Uhr zu beschränken, entspricht aus Sicht Morloks ebenso wenig den in der freien Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten: “In einer Kanzlei endet der Arbeitstag nicht bereits 17 Uhr und in einem Restaurant fängt er 17 Uhr erst an. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Zeiten erinnern eher an den Arbeitstag eines Verwaltungsmitarbeiters, sie sind absolut unrealistisch”, so der FDP-Stadtrat.

In einer Neufassung des eigenen Antrags zum Parken im Waldstraßenviertel stellen die Freibeuter klar, dass nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler sowie deren Mitarbeiter während der Arbeitszeit die Möglichkeit zum Parken im Umfeld des Arbeitsplatzes im Waldstraßenviertel eingeräumt werden soll.