Morlok (FDP): “Wilhelm-Leuschner-Platz: Stadtratsentscheidung zur Verwaltungsunterbringung abwarten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat kritisiert die Pläne der Stadtverwaltung, von dem Verkauf des Markthallengrundstücks am Wilhelm-Leuschner-Platz vor dem Hintergrund einer zukünftigen Verwaltungsunterbringung Abstand nehmen zu wollen, ohne dass der Stadtrat über Verwaltungsunterbringung entschieden hat. Der Stadtratsbeschluss zur Beendigung der Vertragsverhandlungen mit einem bisherigen Interessenten soll in der Ratsversammlung am 29. April 2020 ergehen.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter, zeigt sich überrascht in Bezug auf die Alternativpläne der Stadtverwaltung mit dem Grundstück: “Vom Verkauf des Markthallengrundstücks am Leuschner-Platz abzusehen, ist angesichts der schleppenden Verhandlungen mit dem bisherigen Interessenten und angesichts der Bedeutung des Grundstücks konsequent. Es gibt jedoch ein mit dem Stadtrat abgestimmtes Verfahren zur Standortsuche für die Verwaltung. Dies darf nicht durch die Entscheidung zur Beendigung der Verkaufsverhandlungen ausgehebelt werden. Überlegungen zu Verwaltungsunterbringung haben in der Vorlage nichts zu suchen.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf die Bedeutung des Standorts: “Das Markthallengrundstück ist ein Premiumgrundstück in Bestlage der Leipziger Innenstadt, für die sich u.a. wissenschaftliche Institute von internationaler Strahlkraft interessieren. Ohne Grundlage eines Stadtratsbeschlusses plant die Verwaltung eine Unterbringung in eigener Sache.”

“Die Premiumlage zu Premiumpreisen wird am Ende der Leipziger mit Premiumverwaltungsgebühren mittragen müssen”, warnt Morlok vor der Umlage der Verwaltungskosten auf die Gebührenerhebung.

Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter konkretisiert den Beschlussvorschlag zur Beendigung der Verkaufsverhandlungen des Markthallengrundstücks am Wilhelm-Leuschner-Platz. Die Bindungswirkung der Pläne der Stadtverwaltung hinsichtlich einer Verwaltungsunterbringung soll zudem in der vorliegenden Vorlage (VII-DS-00505) ausgeschlossen werden.

Ein Duschbus für Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Duschbusses für Obdachlose in Leipzig zu prüfen.
  2. Der Oberbürgermeister prüft zur Finanzierung des Duschbusses verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Crowdfunding und Spendenaktionen.

Begründung:

In Leipzig leben einige Hundert Obdachlose. Eine große Anzahl von ihnen möchte die Angebote von Übernachtungshäusern aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.

Die Stadt Leipzig betreibt bereits einen „Hilfebus“, der die auf der Straße lebenden Obdachlosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus sollen auch die hygienischen Bedürfnisse der Obdachlosen erfüllt werden.

In Hamburg wurde bereits ein Duschbus im Rahmen des Pilotprojekts „Waschen ist Würde“ in Betrieb genommen. Hierfür konnte ein außer Betrieb gesetzter Linienbus umgebaut werden. Der Duschbus in Hamburg fährt mehrere Stunden am Tag unterschiedliche Stadtteile an. Er verfügt über vier Duschen und wurde fast ausschließlich durch Crowdfunding und individuelle Spenden finanziert. Weitere Initiativen, einen Duschbus einzuführen, laufen aktuell in Städten wie Berlin und München.

Die Stadt Leipzig könnte dieses Konzept ggf. in kleinerem Umfang (z.B. Kleinbus mit ein bis zwei Duschen oder ein altes Wohnmobil) aufgreifen und die Initiative auch hier ermöglichen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 9. Juli von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Schreiben des Oberbürgermeisters an Leipziger im Alter von 60plus

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben im März 2020 an die Leipzigerinnen und Leipziger im Alter von ab 60 Jahren gewandt. Die Schreiben erreichten jeden Bewohner eines Haushalts ab 60 Jahre, so dass einem Haushalt teilweise mehrere Schreiben zugingen. Der Absender erweckt den Eindruck, davon auszugehen, die Empfänger würden sich nicht regelmäßig medial über den Verlauf der Coronakrise informieren und wären nicht in der Lage, sich selbstbestimmt mit dem Verhaltenskodex zur Vermeidung der Gefährdung Anderer zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt?
  2. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?
  3. Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?
  4. Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1: Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt:

Es erfolgten insgesamt 130.000 Sendungen.

2: Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?

Die Gesamtsumme der Portogebühren betrug 67 T€.

3: Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?

Die Erforderlichkeit des Schreibens als Präventionsmaßnahme wurde im Verwaltungsstab unter anderem mit Vertretern des Klinikums St. Georg, des Universitätsklinikums und des Herzzentrums Leipzig erörtert und bestätigt.

Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch das verantwortliche Gesundheitsamt.

Die unmittelbaren Reaktionen auf das Schreiben sind unterschiedlich. Zum Teil empfanden die Empfängerinnen und Empfänger den Inhalt als anmaßend und belehrend, zum Teil wurden die Hinweise als konstruktiv und wertschätzend empfunden.

4: Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Die Maßnahme wird unverändert als zu diesem Zeitpunkt sinnvoll bewertet.

Antwort im Allris

Corona, und danach?

Die Bewältigung der Corona-Krise verlangt den LeipzigerInnen viel ab. Ob Ausgangsbeschränkungen, Kurzarbeit, Jobverlust, der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung sowie Vieles mehr belastet uns alle auf vielschichtige Art und Weise. Nicht alle Maßnahmen erscheinen mir, wie auch vielen anderen Menschen, sinnvoll. Aber was wird nach Corona?

Wir, die Fraktion Freibeuter, werden nicht dulden, dass Maßnahmen und Befugnisse, die für diese Krise getroffen wurden, zur Selbstverständlichkeit in der Exekutive werden. Wichtig ist, dass wir besonders die Erkenntnisse aus der Krise nutzen. So kann unter Anderem die Digitalisierung einen Schub bekommen. Der zwangsweise Test zum Beispiel im Homeoffice zu arbeiten und mit E-Learning war erfolgreich. Daran sollte die Gesellschaft technisch und organisatorisch anknüpfen. Wir müssen die gefundenen kurzfristigen Lösungen weiterdenken und weiterführen. Viele Selbstverständlichkeiten des Lebens, besonders des Arbeitslebens, vor Corona werden auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Neue Chancen werden sich bieten. Nutzen wir diese Chancen! Aber zunächst einmal bleiben Sie gesund!

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. April 2020

Unbürokratische Hilfe

Die aktuellen schwierigen Zeiten verlangen von allen Leipzigern den Spagat zwischen dem Schutz der Mitbürger und dem Erhalt der Wirtschaft und damit auch der persönlichen Existenz ab.

Wenn Gäste ausbleiben, fehlt es den Gastronomen vor allem an Liquidität. Nicht alle Angestellten arbeiten vor dem Hintergrund verkürzter Öffnungszeiten im Restaurant weiter mit. Auch wenn ein Teil der Personalkosten durch das Kurzarbeitergeld aufgefangen
werden kann, laufen andere Kosten wie Abschläge für Strom, Wärme und Wasser unabhängig vom Verbrauch weiter. Hier könnte zunächst eine unbürokratische Reduzierung der Abschläge helfen. Gleiches gilt für die Vorauszahlungen für Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer.

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten braucht es Unterstützung von Bund, Freistaat und der Stadt Leipzig gleichermaßen. Wenn Freisitze leer bleiben, sollte die Stadtverwaltung auch für die Dauer der
Krise den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren prüfen. Ein kleiner Beitrag der Stadt, aber in Summe der Unterstützungsmaßnahmen von großer Wirkung für die Betroffenen.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. März 2020

Was hat Jung RB versprochen?

War das Nein zum Verkauf des Grundstücks an RB der Preis für die Wiederwahl Jungs? Hat Jung das Parkhaus für die Wahlunterstützung von Grünen und Linken geopfert? Gab es über einen längeren Zeitraum Verkaufsverhandlungen und wurde dabei sogar ein möglicher Kaufpreis genannt?

Zur Geschichte: Alle haben sich gefreut als RB entschied, kein Stadion auf der grünen Wiese außerhalb von Leipzig zu bauen, stattdessen das Zentralstadion zu kaufen und für den Spielbetrieb zu nutzen. Naheliegend, dass RB neben dem Stadion, welches sich im Eigentum von RB befindet auf einem eigenen Grundstück, auch eine Geschäftsstelle errichten möchte.

Welche Zusagen hat es im Zusammenhang mit der Entscheidung für das Stadion im Zentrum durch die Stadt gegeben? Gehörte der Verkauf des Grundstücks und der Bau eines Parkhauses auch dazu?

Warum darf RB Eigentümer des großen Stadions im Zentrum sein, soll aber das kleine Grundstück nebendran für die Geschäftsstelle nicht kaufen dürfen?

Viele Fragen, die Jung dringend beantworten muss. Die Freibeuter haben dazu eine Anfrage eingereicht. Am 25. März 2020 ist für Jung im Stadtrat der Tag der Wahrheit.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 14. März 2020

Gesellschafterweisungen zur Umsetzung von Maßnahmen des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte zugesagt, die Gesellschafterweisungen hinsichtlich der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger in Erfüllung des Beschlusses zur Ausrufung des Klimanotstandes (Beschlussfassung des Antrags VI-A-07961 in der Ratsversammlung am 30.10.2020) zügig umzusetzen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Hat der Oberbürgermeister alle Gesellschafterweisungen umgesetzt?
  2. Wenn ja, welche sind bereits ergangen?
  3. Wenn nein, welche sind noch offen? Bis wann werden diese umgesetzt sein?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 29.04.2020 beantwortet.

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok bzw. die Freibeuter-Fraktion fragt im Zusammenhang mit dem Beschluss Klimanotstand zu etwaigen Gesellschafterweisungen.

Ich habe bisher keine Gesellschafterweisungen ausgesprochen. Durch coronaindizierte Aufgaben bin ich in der Tat in den letzten Wochen kaum zu etwas Anderem gekommen. Das gebe ich unumwunden zu. Wir haben fast nur Krisenstab und damit verbundene operative Umsetzungen gemacht.

Ich habe aber selbstverständlich damals im Zusammenhang mit dem Beschluss im Stadtrat die Unternehmen angeschrieben und Stellungnahmen abgefordert. In den Antworten, die wir ausgewertet haben, begrüßen die angeschriebenen Unternehmen das grundsätzliche Anliegen des Stadtrates, haben jedoch auch auf Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer sofortigen Umsetzung für die Tätigkeit verbunden wären. Für einzelne Unternehmen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, können zum Beispiel durchaus auch erheblich nachteilige Auswirkungen resultieren. Im Einzelnen kann ich das gerne noch einmal im Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Ausführen. Einige wesentliche Rückmeldungen kann man aber nachfolgend zusammenfassen.

Zum Verbot der Anschaffung klimaschädlicher Fahrzeuge: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind teilweise am Markt nicht verfügbar, wie Sie wissen – Lkw, Transporter, Spezialfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge besitzen teilweise noch nicht die für den wirtschaftlichen Einsatz erforderlichen Leistungsmerkmale. Dennoch gibt es auch hier Bemühungen, die Flotte entsprechend der Zielvorgabe zu verändern und Schritt für Schritt umzurüsten. Wir haben auch Rückmeldungen zum Beschluss „Verbot von Dienstreisen mit klimaschädlichen Verkehrsmitteln“. Das wird selbstverständlich im Rahmen der Verantwortung der Unternehmen umgesetzt, aber teilweise ist es, wie Sie wissen, nicht immer möglich – Stichwort GPEC- Beteiligung in Polen oder auch in anderen Zusammenhängen. Alternative COz- Kompensationsmaßnahmen werden jedoch sicherlich Schritt für Schritt umgesetzt.

Angesichts der erhaltenen Rückmeldungen und um die vorrangige Sicherstellung der Aufgabenerfüllung nicht zu gefährden, habe ich, wie gesagt, noch keine Weisungen erteilt. Die Unternehmen sind aber aufgefordert, die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses bestmöglich umzusetzen und im Verwaltungsausschuss dann dazu auch zu berichten. Im Zuge der Umsetzung der Eigentümerziele gibt es auf jeden Fall, Herr Morlok, ab drittem Quartal im Verwaltungsausschuss einzelne Ausführungen.

Ich werde selbstverständlich im Ergebnis der erst noch zu diskutierenden Sofortmaßnahmen und notwendigen Beschlüsse dann auch Gesellschafterweisungen aussprechen, sofern das notwendig sein sollte. Bis jetzt scheint das nicht notwendig zu sein.

Vielleicht so als Zwischeninformation. — Herzlichen Dank.”

Sven Morlok (FDP): “Wer aus Ideologie Schulbauten verschiebt, trägt die Stadtpolitik auf dem Rücken der Schüler aus.”

Medienberichten zufolge sieht die Linken-Stadträtin Franziska Riekewald keine Mehrheit im Stadtrat für einen Schulbau nach Investorenmodell am Bayrischen Bahnhof.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok: “Wir sind im laufenden Schuljahr mit einem blauen Auge davon gekommen. In den nächsten Jahren werden die Kapazitäten für Schüler in allen Schularten zunehmend enger. Gerade im Süden und Südosten Leipzigs werden weitere Schulkapazitäten dringend benötigt. Mit der Stadtbau AG bestand nun nach Jahren der Verzögerungen endlich Einigkeit hinsichtlich des Investorenmodells für die dringend benötigte Grundschule am Bayrischen Bahnhof.”

Morlok (FDP) kritisiert, dass die städtebauliche Entwicklung des Geländes am Bayrischen Bahnhof seit Jahren durch Änderungswünsche von Linken und Grünen verzögert worden seien: “Leipzigs Schulproblem ist hausgemacht. Wer aus ideologischen Gründen Schulbauten immer wieder verschiebt, trägt die Stadtpolitik auf dem Rücken der Schüler aus.” Als unerträglich bezeichnet FDP-Stadtrat Morlok die Gerüchte, wonach Jung die Schicksale der Schüler für seine Wiederwahl geopfert hätte.

“Es gibt eine Schulpflicht, die der Oberbürgermeister sicherstellen muss. Wir stehen in der Pflicht, fehlende Schulplätze verlässlich und zügig zu schaffen”, appelliert Morlok an Leipzigs zum Gymnasiallehrer ausgebildeten Oberbürgermeister Jung.

Verkauf des Grundstücks im Umfeld des Stadions an RB Leipzig und Errichtung eines Parkhauses

Anfrage:

Nach Aussage von RB-Leipzig-Geschäftsführer Mintzlaff (BILD vom 28.2.2020) wurde zwischen der Stadt und RB “sehr lange über einen Verkauf verhandelt”. Nach seiner Aussage wurde im Rahmen der Verhandlungen erklärt: “wir verkaufen das Grundstück unter gewissen Bedingungen” und “im Dezember 2019 sogar der Verkehrswert des Kaufgrundstücks genannt“. Entgegen bisheriger Verlautbarungen ist jüngst bekannt geworden, dass der Oberbürgermeister im Stadtrat keine Mehrheit mehr für einen Verkauf des Grundstücks am Stadion und die Errichtung eines Parkhauses sieht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Entsprechen die vorgenannten Aussagen von Herrn Mintzlaff nach der pflichtgemäßen Überprüfung der Vorgänge in der Stadtverwaltung der Wahrheit?

1.1  Gab es mündliche oder schriftliche Zusagen (durch wen) im Zuge des Stadionverkaufes gegenüber dem Kaufinteressenten, dass dieser oder eine mit ihm verbundene juristische Person weitere Flächen im Umfeld von der Stadt Leipzig durch Kauf erwerben kann oder wurde ihm (durch wen) eine Verkaufsbereitschaft signalisiert? Wenn ja, welche Flurstücke betrifft dies?

1.2  In welchem Zeitraum und letztmals wann ist durch welche Person(en) aus der Stadtverwaltung Leipzig oder durch welchen beauftragten Dritten gegenüber RB Leipzig oder einer verbundenen oder beauftragten juristischen oder natürlichen Person über den Verkauf von Flächen verhandelt worden. Wieviele Treffen hat es diesbezüglich gegeben? Wurde in diesem Zusammenhang auch ein Verkehrswert mitgeteilt? Wenn ja, wie hoch war dieser? (letzte Frage ggf. nichtöffentlich beantworten)

  1. Erachtet die Verwaltung einen Verkauf des Grundstücks und die Errichtung des Parkhauses am Stadion vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft 2024 und der Einrichtung eines Sportmuseums für sinnvoll?
  2. Wie wird der Oberbürgermeister persönlich in der Frage des Verkaufs des Grundstücks im Umfeld des RB-Stadions und der Errichtung des Parkhauses abstimmen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Zusagen gegenüber RB Leipzig hat es seit Beginn der Verhandlungen zum Kauf des Stadions durch die RB Leipzig GmbH gegeben?

Vorliegend gab es keine konkreten Veräußerungszusagen der Stadt Leipzig gegenüber RB Leipzig. Dies ist allein schon aus diesem Grunde nicht möglich, da der Stadtrat das zuständige Entscheidungsgremium hinsichtlich der Vornahme eines solchen Grundstücksgeschäfts ist. Hierüber wird jeder potentielle Investor durch die Stadt Leipzig in Kenntnis gesetzt, insoweit auch RB Leipzig.

Fachlich-inhaltlich gab es die Zusage an RB Leipzig, Zug um Zug die Sanierung des Schwimmstadiongebäudes/Errichtung des Sportmuseums mit dem Bau einer Geschäftsstelle von RB Leipzig auf der Fläche Parkplatz Arena II zu verknüpfen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Allerdings stand und steht auch diese Zusage unter Gremienvorbehalt. Das Für und Wider eines möglichen Rechtsgeschäfts sollte im Rahmen der Gremienbefassung abgewogen werden.

RB Leipzig war und ist dieser Sachverhalt bereits aus dem Bauvorhaben „Errichtung eines Trainingszentrums am Cottaweg“ (DS-V-685/11 sowie DS-V-1152 – jeweils im Stadtrat am 02.03.2011 beschlossen) bekannt. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde mit RB Leipzig ein Erbbaurechtsvertrag über eine Teilfläche von 87.680 m² am Grundstück Cottaweg 5 und 9 abgeschlossen.

1.1 Gab es mündliche oder schriftliche Zusagen (durch wen) im Zuge des Stadionverkaufes gegenüber dem Kaufinteressenten, dass dieser oder eine mit ihm verbundene juristische Person weitere Flächen im Umfeld von der Stadt Leipzig durch Kauf erwerben kann oder wurde ihm (durch wen) eine Verkaufsbereitschaft signalisiert? Wenn ja, welche Flurstücke betrifft dies?

Vorliegend gab es keine konkreten Veräußerungszusagen der Stadt Leipzig gegenüber RB Leipzig im Zuge des Stadionverkaufs. Zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig wurde informell die Möglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages für die Fläche Parkplatz Arena II diskutiert. Diese Gespräche sind allerdings nicht konkretisiert worden.

1.2 In welchem Zeitraum und letztmals wann ist durch welche Person(en) aus der Stadtverwaltung Leipzig oder durch welchen beauftragten Dritten gegenüber RB Leipzig oder einer verbundenen oder beauftragten juristischen oder natürlichen Person über den Verkauf von Flächen verhandelt worden. Wie viele Treffen hat es diesbezüglich gegeben? Wurde in diesem Zusammenhang auch ein Verkehrswert mitgeteilt? Wenn ja, wie hoch war dieser? (letzte Frage ggf. nichtöffentlich beantworten)

Es gab am 11.10.2019 einen gemeinsamen Termin zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig auf Einladung des Bürgermeisters und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport. Es folgten vier weitere Gesprächstermine mit RB Leipzig mit Vertretern u. a. des Liegenschaftsamtes, letztmalig am 20.02.2020. Die städtische Bewertungsstelle hat die in Rede stehende Fläche Parkplatz Arena II taxiert. Das Ergebnis wurde RB Leipzig mitgeteilt.

2. Erachtet die Verwaltung einen Verkauf des Grundstücks und die Errichtung des Parkhauses am Stadion vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft 2024 und der Einrichtung eines Sportmuseums für sinnvoll?

Im Zuge der Bewerbung um die UEFA EURO 2024 haben alle Standortinteressenten verbindliche Aus- und Zusagen u. a. zu Stadionlage und -anbindung, -kapazität, -ausstattung und -verfügbarkeit machen müssen (siehe VI-DS-04086-DS-03 – im Stadtrat am 20.06.2018 beschlossen). Die Stadt Leipzig erhielt als einer von insgesamt zehn Bewerbern den Zuschlag.

Da die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse daran hat, Standort der UEFA EURO 2024 zu sein und im unter Denkmalschutz stehenden Schwimmstadiongebäude die Sammlungen des Sportmuseums öffentlich zugänglich zu machen und damit den Beschluss des Stadtrates vom 19.09.2009 (RBIV-991/07) umzusetzen, sind beide Projekte – das des potentiellen Investors und das der Stadt Leipzig – zusammenzudenken. Dieser Umstand resultiert auch aus der bekannten befristeten Verfügbarkeit der Fördermittel des Freistaates Sachsen für das Sportmuseum und dem Veranstaltungsjahr der UEFA EURO 2024.

Der zu 1. benannte Sachverhalt einschließlich Fragen eines möglichen Rechtsgeschäfts war am 05.04.2019 sowie am 25.04.2019 Gegenstand der Sitzungen des Ältestenrates. Am 07.05.2019 unterrichteten die Vertreter von RB Leipzig auf einer gemeinsamen Sondersitzung die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau; Sport; Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen und Kultur über das gesamte Vorhaben. Die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehenen Maßnahmen (Sanierung des Schwimmstadiongebäudes, Bebauung des Parkplatzes Arena II mit einer RB Geschäftsstelle und Zurverfügungstellung von Ausstellungsräumen für das Sportmuseum, einem weiteren Funktionsgebäude für den Leipziger Sport und Planungen für ein Parkhaus) wurden konkret vorgestellt.

3. Wie wird der Oberbürgermeister persönlich in der Frage des Verkaufs des Grundstücks im Umfeld des RB-Stadions und der Errichtung des Parkhauses abstimmen?

Sofern der Tagesordnungspunkt während der heutigen Sitzung des Stadtrates aufgerufen und behandelt wird, wird der Oberbürgermeister für ein Erbbaurecht an den Verein votieren.

Antwort im Allris

Panoramabilder flächendeckend für den öffentlichen Raum in Leipzig i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO

Aus der Ratsversammlung am 26.02.2020

Panoramabilder flächendeckend für den öffentlichen Raum in Leipzig i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS00473-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich tragen wir als Fraktion diese Vorlage voll und ganz mit. Ich melde mich dennoch zu Wort, um einige kritische Worte zu äußern.

Diese Vorlage war ursprünglich als nichtöffentliche Vorlage vorgesehen. Sicherlich war beabsichtigt, im Nachhinein die Öffentlichkeit über die beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Aber, Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gemeindeordnung im Freistaat Sachsen ist hier sehr eindeutig: Alles, was nicht zwingend nichtöffentlich sein muss, ist zwingend öffentlich. Da gibt es keine Abwägung, keinen Spielraum. Und die Dinge, die wir heute in der öffentlichen Vorlage finden, müssen auch nicht zwingend nichtöffentlich sein. Deswegen gehören sie in eine öffentliche Ratsversammlung. Es macht einen Unterschied, ob die Bürgerinnen und Bürger hinterher durch eine Information über einen Beschluss in Kenntnis gesetzt werden, oder ob sie im Vorfeld erfahren, was hier heute im Stadtrat debattiert und auch entschieden werden soll. Deswegen die öffentliche Sitzung. Sonst könnten wir ja alles nichtöffentlich machen und hinterher informieren.

Herr Oberbürgermeister, es gelingt uns nicht immer, diese Regelungen zum Thema Öffentlichkeit von der Verwaltung so einzuhalten, wie sie eigentlich sein sollten. Meistens klappt es, aber nicht immer. Meine Bitte ist, noch verstärkt darauf zu achten, dass nicht die Initiative aus dem Stadtrat kommen muss: „Hoppla, das ist öffentlich oder muss öffentlich sein“, sondern dass es im Verwaltungsverfahren intern bereits festgestellt und entsprechend geändert wird.

Wenn ich schon einmal hier stehe, dann auch zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktionen unsere Einschätzung. Wir wollen diese Befahrung, diese Bilder ja tatsächlich haben, damit wir intern in der Stadtverwaltung auch Fassadenansichten haben, damit man eben nicht vor Ort gehen muss in jedem Einzelfall, um sich Dinge anzuschauen. Es ist ja gerade ein Effizienzgewinn. Wenn wir jetzt dem Anliegen oder dem Antrag der Linken folgen, es öffentlich zu machen, dann sind wir auf einem anderen Gebiet unterwegs, denn dann müssen wir auf Antrag verpixeln. Wir sind dann im gleichen Verfahren wie es Google und andere Dienste auch sind mit dem entsprechenden Anschreiben der Anwohner, Widerspruch usw. usf., und das, obwohl wir eigentlich für unsere Zwecke die unverpixelten Bilder benötigen. Deswegen kann ich nur darum bitten, auch den Prüfauftrag abzulehnen, weil es nichts ist, was die öffentliche Hand bereitstellen muss. Panoramabilder der Stadt sind nicht unsere Aufgabe. Und bei dem Verwaltungsaufwand, der damit verbunden wäre, dies datenschutzrechtlich sauber abzuwickeln, glaube ich, könnten wir das Geld auch in der Stadt dringend anders einsetzen.

Ich verstehe das Anliegen der Grünen. Die Technologie ist soweit fortgeschritten, dass man Räume heute nicht mehr händisch zählen muss und auch nicht mehr händisch per Inaugenscheinnahme auf ihren Zustand überprüfen muss. Die Technik ist weiter. Da aber das, was hier vorgeschlagen wird, durch eine Befahrung auf Straßen von Autos aus erfolgt, passt das nicht richtig zu diesem ganz konkreten Anliegen. Wir sollten versuchen, in anderer Art und Weise den technologischen Fortschritt auch für das Baumonitoring unserer Stadt zu nutzen, aber nicht im Zusammenhang mit der Befahrung der Straßen für die Panoramabilder. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)