Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2022

Anfrage:

Im April 2024 kam es vor dem Amtsgericht Leipzig zu einem Vergleich einer privaten Wohnungsgesellschaft hinsichtlich einer Mieterhöhung. Hintergrund ist die Gültigkeitsdauer des Leipziger Mietspiegels 2020 und die Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2022. Um einen qualifizierten Mietspiegel zu erhalten, muss dieser nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt werden. Das Gericht zweifelt die Qualifizierung des aktuellen Mietspiegels aufgrund erheblicher Fehler an. Die zahlreichen weiteren Prozesse zu dieser Problematik werden das Amtsgericht noch über Monate beschäftigen.

Wir haben aufgrund der absehbaren Folgen bereits im Dezember 2022 (VII-F-07925) und im Januar 2023 (VII-F-08069) die Qualifizierung des Mietspiegels 2022 und das weitere Vorgehen hinterfragt. Der Oberbürgermeister stellte sich jedoch auf die Position, das Verfahren rechtlich geprüft zu haben und so beizubehalten zu wollen. Bei einer Versagung der Qualifizierung läge zumindest ein einfacher Mietspiegel vor. Bei einem einfachen Mietspiegel können Mieterhöhungen auch auf Basis dreier Vergleichsmieten durchgeführt werden. Dies sei laut Gericht im Falle der vorliegenden Mieterhöhung auch nicht zu beanstanden, da hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines qualifizierten Mietspiegels im betroffenen Zeitraum erhebliche Zweifel bestünden.

In der Argumentation werden sich klagende Vermieter stets auf eine fehlende Qualifizierung des Mietspiegels berufen. Mieter und Mieterverbände orientieren sich nicht zuletzt auch an den Aussagen der Stadt zur Rechtmäßigkeit ihrer Satzung und Datenerhebung.

Wir fragen daher hierzu an:

  1. War die Mietwerterhebungssatzung vom 26. Februar 2020 eine rechtmäßige Grundlage für die Datenerhebung des Mietspiegels 2022?
  2. Hat die 2022 durchgeführte Datenerhebung einen qualifizierten Mietspiegel 2022 ergeben?
  3. Bis wann wäre mit einem Urteil des Amtsgerichts im Berufungsverfahren mit einer Entscheidung der Berufungsinstanz zu rechnen?
  4. Empfiehlt der Oberbürgermeister aufgrund seiner Einschätzung Mieterinnen und Mietern eine gerichtliche Argumentation gegen Mieterhöhungen im Zeitraum 1. August 2022 bis 1. Oktober 2024 auf die Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2022 zu stützen und gegebenenfalls ein abschlägiges Urteil in Kauf zu nehmen und den Sachverhalt im Berufungsverfahren zu klären?
  5. Welche Auswirkungen hat der Leipziger Mietspiegel 2022 auf das bezahlbare Wohnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ja, die Mietwerterhebungssatzung ist rechtmäßig zustande gekommen.

Zur Frage 2:

Aus Sicht der Stadt Leipzig steht im Ergebnis der Datenerhebung zum Leipziger Mietspiegel 2022 ein qualifizierter Mietspiegel.

Eine abschließende Antwort auf diese Frage wird erst ein Gericht durch Urteil klären.

Zur Frage 3:

Nach Kenntnis der Stadt Leipzig ist kein Urteil des Amtsgerichts in der Mietstreitsache ergangen.

Zur Frage 4:

Das Führen eines Rechtsstreits erfordert immer eine individuelle Risikobewertung. Dazu kann die Stadt Leipzig keine Empfehlung aussprechen.

Zur Frage 5:

Das lässt sich nicht beantworten. Solange ein Großteil der Vermieter/-innen mit einem möglichst großen Marktanteil den Mietspiegel (hilfsweise als einfachen Mietspiegel) anwendet, werden Auswirkungen auf den gesamten Wohnungsmarkt kaum spürbar sein.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Gestaltungsspielraum in der Transparenzsatzung

Anfrage:

Im Verwaltungsstandpunkt VII-A-08308-VSP-01 „Transparenzsatzung für Leipzig“ teilte der Oberbürgermeister mit, dass der Gestaltungsspielraum für Regelungen in der Transparenzsatzung sehr eingeschränkt sei. In den Ausführungen zur Informationsvorlage VII-A-08308-Ifo-02 „Transparenzsatzung für Leipzig“ koppelt der Oberbürgermeister die Entscheidung zu inhaltlichen Regelungen nach beschlossener Transparenzsatzung an eine dann möglicherweise notwendige Überarbeitung der Satzung.

Wir fragen hierzu an:

  1. In welchem Rahmen sind die Regelungen des Sächsischen Transparenzgesetzes innerhalb der kommunalen Transparenzsatzung abwandelbar?
  2. In welchen Fällen und warum müsste eine sofortige Überarbeitung der Transparenzsatzung stattfinden?
  3. Müsste die Transparenzsatzung überarbeitet werden, wenn sich der Umfang der zu veröffentlichenden Daten ändert?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das Sächsische Transparenzgesetz enthält keine ausdrückliche Bestimmung, wonach die gesetzlichen Regelungen in einer kommunalen Transparenzsatzung inhaltlich abwandelbar wären. Hinsichtlich der Auslegung des Gesetzes bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Stadt Leipzig plädiert grundsätzlich für eine differenzierte Anwendung. Weil es diesbezüglich divergierende Ansichten zwischen Gesetzgeber und Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragten gibt, zeigt die Stadtverwaltung mit der Informationsvorlage – VII-A-08308-Ifo-02 – Transparenzsatzung für Leipzig einen Prozess auf, welcher auch die Aufklärung dieser zum Ziel hat.

Zu den Fragen 2 & 3:

Mit der Informationsvorlage – VII-A-08308-Ifo-02 – Transparenzsatzung für Leipzig hat die Stadtverwaltung unter anderem deshalb von einem sofortigen Satzungsbeschluss abgeraten. Aussagen zu einem nicht vorhandenen Satzungsbeschluss können demnach nicht getroffen werden. In der Gesamtschau geht es um eine handhabbare Umsetzung.

Bei einer bloßen Übernahme der Regelungen des Sächsischen Transparenzgesetz würde eine Vielzahl von Dokumenten auf der Sächsischen Transparenzplattform zum vierten oder gar fünften Mal per einfachem Upload veröffentlicht, was zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Verwaltung, ohne zusätzlichen Informationsgewinn für die Öffentlichkeit führen würde.

So ist beispielsweise die Tagesordnung der Ratsversammlung bereits im elektronischen Ratsinformationssystems, zusätzlich auf leipzig.de, zusätzlich im Elektronischen Amtsblatt und zusätzlich im einfachen Amtsblatt veröffentlicht. Es erscheint kaum sinnvoll, die Tagesordnung der Ratsversammlung nochmals auf der Sächsischen Transparenzplattform zu veröffentlichen, obwohl das Sächsische Transparenzgesetz bei seiner Übernahme hierzu verpflichten würde. Diese Vielzahlveröffentlichung würde eine erhebliche Anzahl von Ratsdokumenten betreffen. Sie widerspricht auch dem Grundsatz der Datenminimierung. Die Stadtverwaltung optiert dafür, dass die Ratsversammlung mit einem Satzungsbeschluss eine abgewogene inhaltliche Entscheidung über Art und Umfang der zu veröffentlichenden Dokumente in Abhängigkeit von einem vertretbaren Verwaltungsaufwand und anderweitiger bereits erfolgter Veröffentlichungen trifft. Dabei ist auch der Umfang der zu veröffentlichten Daten zu berücksichtigen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Superblocks – aber richtig!

Ist es nicht viel angenehmer mit dem Rad in einer Fahrradstraße zu fahren, als auf einem roten Streifen neben PKWs und LKWs und sind Sitzgelegenheiten vor dem Haus nicht besser als parkende Autos?

Klar, aber der Teufel steckt im Detail. Bei der Aufteilung des Verkehrsraums muss man verschiede Belange berücksichtigen; Ausreichend Platz zum Anliefern zum Beispiel, und bitte nicht zu weit weg, sonst wird es teuer. Und Lieferungen erhalten nicht nur Geschäfte sondern auch private Haushalte.

Nicht jeder kann aufs Auto verzichten. Kunden benötigen Parkplätze. Anwohner wollen ihr Auto abstellen. Und was ist mit den Mitarbeitern, die mit dem Auto von außerhalb kommen? Sie benötigen während der Arbeitszeit einen Parkplatz.

Alle Betroffenen müssen rechtzeitig in den Prozess eingebunden werden. Das hat die Verwaltung wieder mal versäumt. Das Parken von Mitarbeitern wurde überhaupt nicht abgewogen.

Wenn parallel zur Eisenbahnstraße eine Fahrradstraße entsteht, kann dann nicht der Radstreifen auf der Eisenbahnstraße entfallen? Mehr Platz für Grün oder zur Anlieferung. Darüber wurde nicht nachgedacht. Wer seine Hausaufgaben nicht macht, muss nachsitzen.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 20. April 2024

Völkerschau gedenken

Völkerschauen sind ein Thema das man sich heutzutage kaum noch vorstellen kann. Menschen wurden aus unterschiedlichen Ecken der Welt geholt, um vor deutschen Zuschauern präsentiert zu werden – hier in Leipzig. Manche der Teilnehmer kamen zwar aus freien Stücken und unterschrieben Verträge, die ihre Unterbringung (oft im Zoo mit Tieren) sowie die Verpflegung und medizinische Versorgung regelten.

Dabei bewegten sie sich aber im historischen Setting der Kolonialzeit und damit in einem System der strukturellen Ungleichheit. Die Völkerschauen trugen dazu bei, dass sich stereotype Ansichten über fremde Völker als unzivilisiert etablierten. Den Freibeutern fehlt es hier an einer vernünftigen Aufarbeitung dieses ungemütlichen Teils der deutschen und Leipziger Geschichte.

Rückblick, Erinnerung und Reflexion gehören zur deutschen Kultur. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Fortschritts einer Gesellschaft. Es ist deshalb wichtig, mit einer physischen Mahnmal in Form einer Gedenktafel Besucher über die Geschehnisse im Leipziger Zoo objektiv zu informieren und gleichzeitig an die Menschen zu erinnern, die in dieser Zeit des Kaiserreichs hergebracht und zur Schau gestellt wurden. Die Freibeuter haben dies im Stadtrat neulich beantragt.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 06. April 2024

Begegnungsstätte in der Bibliothek Gohlis-Süd

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtteilbibliothek Gohlis-Süd Erich Loest dahingehend zu ertüchtigen, dass die vorhandene freie Fläche in der Liegenschaft genutzt wird, um eine Begegnungsstätte zu errichten. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden entsprechend im Haushalt angemeldet.

Begründung:

Die Bibliothek in Gohlis-Süd befindet sich in der zweiten Etage des Gohliser Kauflands. Das dazugehörige Erdgeschoss steht seit Jahren leer. In Zusammenarbeit mit der Bibliothek könnte diese freie Fläche angemietet und zu einem Begegnungsort ausgebaut werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlumg am 24.04.2024 in die Gremien verwiesen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses

Anfrage:

Das unter VI-A-08071 beschlossene Brunnenkonzept sieht vor, eine „vollständige Auflistung aller Brunnen, Fontänen und anderer ähnlicher Wasserquellen in Leipzig“ zu erhalten und diese Liste nach „aktuellem Zustand dieser Brunnen, erforderlichen Maßnahmen, Kosten etc.“ zu qualifizieren.

Das Konzept dient dem Stadtrat dazu, Aufschluss über den Sachstand sowie die notwendigen Investitionen zu erhalten, damit dies bei Ratsbeschlüssen, Haushaltsberatungen sowie der laufenden Ratsarbeit berücksichtigt werden kann. Die Reihenfolge (erst Konzept, dann Maßnahmenumsetzung) war Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung stimmte dem Antrag ausdrücklich zu.

Auf Nachfrage in der Ratsversammlung November 2023 teilte das zuständige Dezernat mit, sich nicht an das vereinbarte Vorgehen halten zu wollen. Wörtlich: „Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen zielt für den Zeitraum bis 2026 auf eine Ertüchtigung aller 35 städtischen Brunnenanlagen und somit auf eine erhöhte Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Umweltqualität. Mit Abschluss dieser Arbeiten wird ein Brunnenkonzept zur Weiterentwicklung der Brunnenanlagen im öffentlichen Raum vorgelegt.“ Diese Reihenfolge widerspricht ausdrücklich der Beschlusslage.

Wir fragen daher beispielhaft für den Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses (Alte Straße – Stadtplatzprogramm S. 46) an:

  1. Wie ist der aktuelle Zustand des Brunnens?
  2. Welche Schäden wurden festgestellt?
  3. Seit wann und aus welchem Grund ist der Brunnen außer Betrieb?
  4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Brunnen wieder regulär in Betrieb nehmen zu können?
  5. Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
  6. In wessen Zuständigkeit fällt der Brunnen?
  7. Handelt es sich um eine unter Denkmalschutz stehende Brunnenanlage?
  8. War der Brunnen ein Kriterium bei der Platzierung/Einstufung des Plagwitzer Rathausplatzes im Stadtplatzprogramm?

Anfragen zu weiteren Brunnen würden sich mit Vorlage des Brunnenkonzeptes erübrigen.

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Brunnenplastik wurde vor einigen Jahren abgebaut und eingelagert. Die Brunnenschale steht noch auf dem Platz, aber ohne Wasser.

Zur Frage 2:

Es wurden eine fehlende Brunnenplastik sowie ein desolates Brunnenbecken festgestellt.

Zur Frage 3:

Der defekte Brunnen wurde bis 2011 durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung zurück gebaut und eingelagert.

Zur Frage 4:

Die Planung der Wassertechnik sowie des Umfelds sind beauftragt. Erforderlich sind die Sanierung der Brunnenplastik und Brunnenschale sowie der Neubau der Wassertechnik (inkl. neue Brunnenstube, Pumpe, Leitungen).

Zur Frage 5:

Laut Kostenberechnung sind für die Wiederherstellung des Brunnens 110.000,00 EUR nötig.

Zur Frage 6:

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer ist für den Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses zuständig.

Zur Frage 7:

Die Grünfläche und der Brunnen stehen unter Denkmalschutz.

Zur Frage 8:

Bei dem Plagwitzer Rathausplatz handelt es sich um zwei Maßnahmen (A & B), die zwar inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind, jedoch autonom voneinander bearbeitet werden.

Maßnahme A)

Dreieckigen Schmuckplatz (Gartenplatz) die Maßnahme zielt auf eine Sanierung der Grünflächen ab, die Sanierung des Brunnens ist Teil der Gesamtsanierungsmaßnahme. Die gestalterischen Vorgaben werden durch die denkmalpflegerische Zielstellung definiert.

Maßnahme B)

Für den westlichen Seitenarm der Alten Straße (Straßenabschnitt vorm ehemaligen Rathaus Plagwitz) erfolgt die Umgestaltung im Rahmen des Stadtplatzprogramms, das Teilstück soll teileingezogen werden (seine verkehrliche Widmung verlieren) und als eine Art Fußgängerbereich umgestaltet werden.

Ziel ist eine Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2025. Eine Bürgerbeteiligung ist für Mitte Mai 2024 angedacht, mit der Umgestaltung soll sowohl eine Erweiterung des Nutzungsangebotes auf dem Platz, als auch eine zusätzliche Entsiegelung und Begrünung vorgenommen werden. Der bestehende Brunnen oder dessen Zustand war kein Kriterium bei der Priorisierung innerhalb des Stadtplatzprogramms.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Aufstellung einer Erinnerungs- und Informationstafel zu Völkerschauen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Geschäftsführung des Zoo Leipzig, die Aufstellung einer Erinnerungs- und Informationstafel zu Völkerschauen am authentisch-historischen Ort zu planen.

Begründung:

Bereits jetzt wurde die Thematik Völkerschauen nicht ausgespart, sondern vielfältig thematisiert, so zum Beispiel zum 125-jährigen Jubiläum, als eine umfangreiche Aufarbeitung durch Historiker stattfand, aber auch in der Zoo-Chronik “Auf der Spur des Löwen” sowie im Rahmen des Zooschul-Unterrichts und bei Zooführungen. Um die große Bedeutung des Zoologischen Gartens als Bildungsstätte auch nach außen zu unterstreichen, gehört die wichtige Informationsarbeit, die der Zoo seit Jahren leistet, daher konsequent fortgeführt.

Da das Thema Völkerschauen viele Kommunen in Deutschland betrifft, ist auch der Umgang damit von Diversität geprägt. Das Stadtmuseum Dresden hat derzeit eine Ausstellung zu der Thematik organisiert. Jedoch bietet es sich für Leipzig in einer Vorreiterrolle kontextuell an, sowohl die Bildungsarbeit als auch die Erinnerung daran zu verstetigen und dauerhaft sichtbar zu machen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 19.06.2024 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok: „Schämen Sie sich, Herr Oberbürgermeister!“ Dank Oberbürgermeister führungslos ins Baustellenchaos

Heute wurde vom Stadtrat abgelehnt, die zukünftige Baustellenbelastung zu steuern und für die Leipzigerinnen und Leipziger nachvollziehbar zu machen. Die Fraktion Freibeuter hatte dies beantragt, da die Wärme- und Verkehrswende sowie die Instandhaltung des Kanalnetzes insbesondere den Verkehr in der Stadt vor große Herausforderungen stellen wird.

Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP) macht hierfür auch das Führungsversagen des Oberbürgermeisters verantwortlich: Der Oberbürgermeister postuliere seit Jahren öffentlich, die Stadt Leipzig in die Klimaneutralität führen zu wollen. Mit dem werbewirksamen ‘Klimanotstand’ sei Jung in den Oberbürgermeisterwahlkampf gezogen. Wenn sich aber die Freibeuter auf den Klimanotstandsbeschluss des Stadtrates beziehen, bezeichne er das als unangemessen. Morlok: „Das ist eine verlogene Politik. Schämen Sie sich Herr Oberbürgermeister!“

Zu Ende gedacht habe der Oberbürgermeister seinen Verwaltungsstandpunkt nicht. Die Hälfte der Stadt muss aufgebuddelt werden, um neue Fernwärme- und Stromleitungen zu verlegen. Das ist ein Vielfaches der jetzigen Baustellen. Die Konsequenzen dieses Vorhabens werden nicht transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gemacht. Sie wären nämlich die Leidtragenden der konzeptlosen Irrfahrt des Oberbürgermeisters. Busse und Bahnen stünden im Stau. Der Wirtschafts- und PKW-Verkehr käme zum Erliegen. Morlok: „Das ist Ihnen scheinbar egal. Symbole sind keine Politik. Wer sich den Konsequenzen seiner Handlungen verweigert, betreibt eine konzeptionslose Politik.“

Oberbürgermeister Jung bezeichnet den Freibeuter-Vorschlag als weder zielführend noch umsetzbar und lehnte ihn ab. Die Belastung sei ohne Frage erheblich, aber für eine wirkliche Umsetzung des Klimanotstandes notwendig. Die von den Freibeutern vorgeschlagene Vorausschau und die Indikatoren, um die Belastung abzuschätzen, hält er für ungeeignet. Stattdessen plädiert er für ortsbezogene Verkehrsführungskonzepte im Rahmen des gelebten Verwaltungshandelns.

“In Leipzig krankt es seit Jahren an Konzepten. Wenn sich die Stadt mit dieser Planungskompetenz bis 2040 hangeln will, werden die Leipzigerinnen und Leipziger noch ihr blaues Wunder erleben. Jung hat die Zuständigkeit für Baustellen auf Baubürgermeister Dienberg übertragen und dessen zaudernde Antwort in der Ratsversammlung beweist einmal mehr, warum dieser Beschluss wichtig gewesen wäre: Man plane, die ein oder andere Baustelle sicher noch einmal nach hinten zu verschieben und es gäbe bestimmt auch sensible Straßenabschnitte. Ist das der Plan? Soll so das Konzept aussehen? Ist das Jungs Führung? Mit dieser Art Amtsverständnis schafft man die Klimaneutralität ganz bestimmt.” so Morlok ironisch.

Rot-rot-grün verteuert Wohnen

In Leipzig herrscht Wohnungsmangel und die Mieten steigen. Da muss man doch froh sein, wenn private Investoren in Leipzig bauen. Wir sollten uns über jeden Bauantrag freuen.

Was machen aber Linke, Grüne und SPD? Wenn ein Investor Baubereitschaft signalisiert, wird im Stadtrat schnell der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt. So in der letzten Stadtratssitzung bei der Westvorstadt oder im letzten Jahr am Täubchenweg. Dann liegt das Vorhaben auf Eis. Dringend benötigte Wohnungen entstehen nicht oder erst Jahre später. Die Baupreise steigen und die Mieten werden teurer. Zu dichte Bebauung, zu wenig grün wird als Begründung angeführt. Zugegeben, Klimaschutz ist wichtig aber sind Wohnungen nicht wichtiger?

Und was macht der Oberbürgermeister? Er bereitet die Vorlagen vor und wird so zum willigen Handlanger der rot-rot-grünen Wohnraumverteuerungspolitik. Will er das so oder kann er nicht anders, weil er diese verfehlte Politik den Linken und Grünen zusichern musste, um seine Wiederwahl zu sichern?

Wer wie Linke, Grüne und SPD öffentlich bezahlbaren Wohnraum fordert und ihn durch Stadtratsbeschlüsse verhindert, betreibt eine verlogene Politik. Der Stadtrat wird bald neu gewählt – gut so!

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. März 2024

Mehr Sicherheit vor Leipziger Schulen durch Halteverbote

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

  1. inwieweit ein tageszeitlich begrenzt geltendes absolutes Halteverbot vor Schulen zur Erhöhung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler angeordnet werden kann. So angeordnete Halteverbote sind in geeigneter Weise schwerpunktmäßig durch den Stadtordnungsdienst zu überwachen.
  2. welche jährlich mindestens fünf Schulen ausgewählt werden, vor denen im jeweils folgenden Kalenderjahr eine Schulstraße, eine (Teil-)Einziehung, eine andere Form der Verkehrsberuhigung oder bauliche Veränderungen (z. B. Poller oder Gehwegnasen) in die Wege geleitet werden sollen. Die erste Liste hierzu legt die Verwaltung im 3. Quartal 2024 vor.

Begründung:

In der Neufassung übernehmen wir das Anliegen des Änderungsantrags als Ergänzung zum ursprünglichen Beschlussvorschlag.

Zu Schulbeginn und Unterrichtsschluss herrscht vor Schulen regelmäßig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Der tägliche Berufsverkehr wird durch das Bringen und Abholen der Kinder durch mit dem Auto fahrende Eltern verstärkt. Diese Kinder und die Kinder, die den Schulweg zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad bestreiten oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, treffen auf eine unübersichtliche Situation aus kurzzeitig abgestellten Fahrzeugen und dichtem Verkehr.

Die dadurch entstehenden Gefahrensituationen können durch den Einsatz von Halteverboten reduziert werden. Durch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf den Straßen vor Schulen in den kritischen Stunden vor und nach dem Unterrichtstag erhöht sich Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Schulgebäude.

Die Schwerpunktkontrollen können beispielsweise im Rahmen einer dreiwöchigen Maßnahme zum Start eines jeden Schuljahres an wechselnden Schulen stattfinden. Begleitend kann die Stadt eine Kampagne für die Öffentlichkeitsarbeit entwickeln und zum Beispiel in Elternbriefen darauf hinweisen, dass das Halteverbot zum Schuljahresbeginn scharf kontrolliert und mit Bußgeldern geahndet wird.

Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Halteverbote muss individuell pro Schule überprüft werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlumg am 13.03.2024 in die Gremien verwiesen.

 

Antrag im Allris

Neufassung im Allris