Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines 1. Nachtrages, Objekt Messehalle 12, 2. BA

Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines 1. Nachtrages, Objekt Messehalle 12, 2. BA (VII-DS-00863-NF-01)  Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Dezernat Kultur

(VII-DS-00863-NF-01ÄA-02)  Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zu dieser Vorlage bereits vor über fünf Wochen darauf hingewiesen, dass die Finanzierungskonstruktion nicht im Vorteil der Stadt Leipzig ist. Aufgrund der Höhe der Kreditzinsen, die bei der LEVG gezahlt werden, und der Kreditzinsen, die wir als Kommunalkredit bezahlen müssten, ist es einfach – ich sage es mal ziemlich platt – Geldverschwendung.

Ich bin ein bisschen enttäuscht darüber, dass wir diese Vorlage quasi im Finanzausschuss in der 3. Lesung behandeln mussten, um noch schnell eine Lösung zu finden und die Lösung dann auch nicht durch die Verwaltung in die Vorlage übernommen werden konnte, sondern durch einen Änderungsantrag von drei Fraktionen. Es wäre genug Zeit gewesen, die Anregung aus dem Stadtrat, nämlich die Finanzierung insgesamt kostengünstiger durch Bürgschaft zu gestalten, in den fünf Wochen, als das Thema zum ersten Mal angesprochen wurde, in eine Verwaltungsvorlage zu überführen. Das ist leider nicht passiert.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie wir in unserer Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchführen. Ich habe mich zu der vorherigen Vorlage „Rettungswache“ nicht geäußert – auch da war das problematisch. Da hieß es dann: Na ja, Grundstück brauchen wir bei der einen Variante nicht mit einzubeziehen, weil es uns ja schon gehört. Grundstücke werden wohl nur dann in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen, wenn man sie kaufen muss, ansonsten nicht? Hier ist die Frage: Was ist, wie von Herrn Dossin angesprochen, unter Umständen mit Ertragssteuern, die in Gesellschaften anfallen? Die werden nicht einbezogen. Wir haben heute noch einmal eine Vorlage auf der Tagesordnung „Digital Hub“. Auch da war die Frage: Welche Kosten werden mit einbezogen? Wie geht man mit einem Restbuchwert in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung um?

Meine Bitte ist, Herr Oberbürgermeister, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir zukünftig in der Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den verschiedenen Bereichen durchführen. Da braucht man keinen neuen Standard zu erfinden, da gibt es Modelle der IHK oder vom IDW. Aber es wäre wichtig, dass wir einmal klarstellen, dass wir in der Stadt Leipzig bei den verschiedensten Projekten – besonders im Immobilienbereich – Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach den gleichen anerkannten Kriterien durchführen.

Wenn man das schon getan hätte, hätte die Vorlage, über die wir jetzt entscheiden, in dieser Form den Stadtrat nie erreicht. Wir hätten frühzeitig Weichenstellungen im Interesse unserer Stadt vornehmen können.

Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der Fraktionen zuzustimmen, auch dem Änderungsantrag, den wir als Freibeuter eingereicht haben. Denn wenn wir natürlich zum Ergebnis kommen, dass wir die Bürgschaft ausreichen dürfen, weil die Rechtsaufsichtsbehörde Ja gesagt hat, dann muss der Mietvertrag natürlich geändert werden, da dürfen wir nicht nur zur Kenntnis nehmen: Okay, wir dürfen die Bürgschaft ausreichen, sondern wir müssen dann eben auch die Folgemaßnahmen umsetzen. Und für den Fall, dass das Prüfergebnis es für sinnvoll erachten lässt, zu einem frühzeitigen Zeitpunkt das Objekt durch die Stadt zu kaufen oder zu entnehmen aus der LEVG, muss natürlich auch das im Mietvertrag gewürdigt werden.

Ich bitte die verspätete Einreichung des Antrags zu entschuldigen, aber wir haben erst heute um 12 Uhr erfahren, dass der Antrag der drei Fraktionen ein Ergänzungsantrag und kein Ersetzungsantrag ist. Deswegen hatten wir keine Möglichkeit, frühzeitiger unseren Ergänzungsantrag einzureichen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ausgestaltung Themenjahr 2021 – Leipzig – Stadt der sozialen Bewegungen

Ausgestaltung Themenjahr 2021 – Leipzig – Stadt der sozialen Bewegungen (VI-DS-07998-DS-02) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich werde mich der Tradition meines Vorredners anschließen und es relativ kurz fassen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich sage es einmal so: Ich war ein bisschen überrascht von der Begründung, die Frau Gehrt brachte, allerdings hat sie es nachher noch einmal etwas korrigiert; denn im eigentlichen Antrag der LINKEN steht ja nur ein Teil von der Frauenbewegung, aber das war eine rhetorische Geschichte.

Unsere Fraktion wird auch in Gänze für diese Vorlage stimmen, und zwar aus einem Grund; eigentlich hat Herr Kühne schon die ganze Sache erklärt. Das Projekt „ZUCKER RAUSCH“ will nämlich genau den ewig Gestrigen die Hoheit über diese 150 Jahre Ende des DeutschFranzösischen Krieges und der Reichsgründung wegnehmen. Das will das Ganze etwas auflockern, auf eine andere Ebene heben. Damit verbunden natürlich: 1870/71 oder, besser gesagt, 1871 wurde nicht nur Karl Liebknecht geboren, sondern auch Rosa Luxemburg und Friedrich Ebert haben dasselbe Geburtsjahr. Die Arbeiterbewegung hat in dieser Zeit Fahrt aufgenommen durch die wirtschaftliche Entwicklung. Die Frauenbewegung hat Fahrt aufgenommen. Wie gesagt, für uns ist es wirklich so: Wir möchten die Hoheit über dieses Datum nicht den ewig Gestrigen überlassen. Deshalb stimmen wir dafür, dass es darauf bleibt. Dass das Konzept nicht ganz ausgereift ist, mag sein, aber das kann man nachbessern. Wir werden Ende des vierten Quartals davon hören.

Ich sage Folgendes jetzt für mich: Ich werde natürlich dem Antrag der Stadträtinnen zustimmen, was die ganze Sache mit der Frauenbewegung betrifft. Ich sehe, meine Fraktion nickt. Wir stimmen dem also auch zu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Wohnungsbauförderkonzeption 2020

Wohnungsbauförderkonzeption 2020 (VII-DS-00576) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt an der Stelle gleich zu den beiden Fördervorlagen, die im Anschluss dieser Vorlage kommen, mit, weil der Sachverhalte derselbe ist. Ich spreche auch ausdrücklich nur für den FDP-Teil der Freibeuter-Fraktion.
Wir sind nicht gegen Förderung, und wir sind auch nicht dagegen, dass das Geld, was in den jeweiligen Vorlagen steht, ausgegeben wird, weil wir sehr wohl sehen, wie schwierig es für viele Menschen und für Familien in der Stadt Leipzig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Also sind wir also Kommune verpflichtet, dort etwas zu tun.
Die Frage ist nur: Welcher Weg der Förderung ist der richtige? – Sie schlagen hier in beiden Förderrichtlinien den Weg der Objektförderung vor. Also derjenige, der investiert, soll Geld bekommen – nicht die Familie oder der Mieter, der sich die Wohnung nicht leisten kann.
Wir sind der Auffassung: Das ist der falsche Weg. Wir sind für Subjektförderung. Objektförderung führt dazu, dass Sie ein gefördertes Objekt haben. Da ist sicherlich am Anfang bei der Erstbelegung in der Situation auch jemand, der diese Förderung dringend braucht. Wenn Sie sich aber den Zeitraum der Förderung anschauen, wird das dazu führen, weil sich Familien-, Lebens- und auch Einkommensverhältnisse ändern, dass Sie irgendwann die Situation haben, dass in der geförderten Wohnung jemand wohnt, der die Förderung eigentlich nicht mehr braucht. Das nennt man Fehlbelegung. Wir fördern also am eigentlichen Problem zumindest zeitweise vorbei.
Subjektförderung hat den großen Vorteil, dass man die Familie, die Menschen in der Problemsituation, in der sie sind, ganz konkret fördert, damit sie sich die entsprechende Wohnung leisten kann, und wenn sich familiäre Verhältnisse – Zahl der Kinder im Haushalt – oder Einkommensverhältnisse geändert haben, entfällt dann eben auch die Förderung. Deswegen ist eine Subjektförderung wesentlich zielgenauer, und mit dem entsprechenden Geld, das zur Verfügung steht, kann viel mehr Menschen in der Stadt Leipzig geholfen werden. Deswegen lehnen wir die beiden Förderrichtlinien ab und enthalten uns zur Vorlage. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne (VII-A-01388) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, wir müssen Im Bereich Tourismus etwas tun, aber kurzfristige Kampagnen, die man schnell aus dem Boden stampft – so, wie man es auch in der Begründung des AfD-Antrages lesen kann –, um jetzt die Touristen, die in den Sommerferien üblicherweise Flugreisen in den Süden gebucht hätten, nach Leipzig zu bekommen, dies funktioniert nicht mehr. Darüber müssen wir uns klar sein. In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Ich gehe davon aus, dass die Leute, die in den Urlaub fahren wollen, dort zum Teil auch schon in den Urlaub gefahren sind. Das heißt, der kurzfristige werbliche Effekt für den – ich sage mal so – alternativen Sommerurlaub wird nicht mehr funktionieren, selbst wenn wir heute das Geld beschließen und es der LTM sehr schnell zur Verfügung stellen würden. Das funktioniert nicht mehr.
Wie wir mittel- und langfristig mit der Situation im Tourismus umgehen, die sich coronabedingt verändert hat, weil auch andere Dinge – Messegeschäft, Kongressgeschäft – sich in der Stadt Leipzig verändert haben, und welche Maßnahmen wir da ergreifen müssen, das ist ein anderes Thema, das ist eine andere Fragestellung. Dazu bedarf es aber etwas mehr Zeit, und die Zeit haben wir dann auch, um dies zu tun und dies gründlich zu überlegen. Die Sofortmaßnahme für den Sommerurlaub würde fehlgehen. Deswegen sollten wir uns das Geld dafür auch sparen, und deswegen sind wir auch gegen den Antrag – auch in der Form des Verwaltungsstandpunktes.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen (VII-A-00865-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen in der Form, wie er jetzt hier zur Abstimmung vorliegt, ist wieder einmal ein Paradebeispiel der Grünen-Verbotspolitik, der Grünen-Gängelung der Gesellschaft, indem man den Menschen alles vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen haben, weil es ja die Gutmenschen und Besserwisser gibt, die besser wissen, was für alle gut und richtig ist.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es sinnvoll, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und mal zum Beispiel eine Analogie aus dem Nachbarschaftsrecht zu nehmen: Wenn eine Familie in einem Wohnhaus jede Woche eine Grillpartie auf dem Balkon feiert, der Grill an ist und die entsprechenden Gerüche verströmen, was jede Woche regelmäßig stattfindet, wird man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht angemessen und nicht erlaubt ist. Das urteilen die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch so. Wenn aber gelegentlich auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ist es sicherlich angemessen und erlaubt und gehört auch zu den Bestandteilen unserer Gesellschaft.

Wenn man jede Woche in der Wohnung eine laute Party feiert und die Nachbarschaft bis nachts um 3 Uhr mit lauter Musik traktiert, ist es wahrscheinlich unangemessen und auch verboten und wird auch von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wenn man aber einmal im Jahr eine Geburtstagsfeier hat – und man hat eben einmal im Jahr Geburtstag –, es dann etwas lauter wird, man auf die Nachbarn zugeht, das auch noch vorher ankündigt, dass es so ist, und sie vielleicht auch noch einlädt zur Geburtstagsfeier, dann hat man ein vernünftiges Miteinander in der Gesellschaft und das Problem ist gelöst.

Genau dasselbe haben wir hier auch beim Thema Feuerwerk. Wenn wir jede Woche Silvester hätten, wäre es mit Sicherheit nicht angemessen, jede Woche laut zu feiern. Es wäre wahrscheinlich auch jeden Monat nicht angemessen. Aber dass es einmal im Jahr für einen Zeitraum von drei Stunden etwas lauter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beeinträchtigt niemanden in seiner Lebensweise, und das ist dann eben von denen, die sich einmal im Jahr in diesen drei Stunden gestört fühlen, auch zu akzeptieren, weil gesellschaftliches Zusammenleben eben nur so funktioniert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und auch mal bereit sind, dem anderen etwas zu erlauben, was man vielleicht selbst persönlich nicht so gut findet oder was einen persönlich einschränkt. Das ist das Wesen des Umgangs miteinander.
Wenn man dann hergeht – auch wenn das die Stadt Dresden vielleicht so handhaben mag – und es pro Ortsteil und pro Monat auf ein Feuerwerk beschränkt, dann müssen wir ja konsequenterweise ein Antragsverfahren haben, weil ja geregelt werden muss, welches das gute Feuerwerk ist, das in dem Ortsteil in diesem Monat stattfinden darf, und welches das böse Feuerwerk ist, das eben verboten werden muss, weil nur ein Feuerwerk pro Monat im Ortsteil erlaubt sein wird. Dann werden wir sehr bald von der Verwaltung eine Ortsteilfeuerwerk-Durchführungsgenehmigungsverordnung bekommen, die genau regelt, nach welchen Kriterien abgewogen werden muss, wenn pro Ortsteil mehrere Feuerwerke angemeldet sind. Wenn Sie Pech haben, kommt der böse Nachbar her und beantragt mal für das ganze Jahr durch an seinem Grundstück jeden Monat ein Feuerwerk. Dann ist das genehmigt, das heißt also, wenn es einmal genehmigt ist, haben alle anderen Pech gehabt, weil die Genehmigung für das eine Feuerwerk schon erteilt ist. Wir kennen das von Demonstrationen auf bestimmten Plätzen von bestimmten Gruppierungen, wo das auch so gemacht worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zurückkommen zum gesunden Menschenverstand, zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft, dann lösen wir auch das Problem mit dem Feuerwerk.

Aus unserer Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt in diesem Falle zielführend. Wir bitten Sie, diesem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Kumbernuß, mir ist sehr wohl bekannt, dass Feuerwerk bzw. Feuerwerkskörper nicht nur dann abgebrannt werden, wenn es erlaubt ist, sondern dass sie auch illegal abgebrannt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass die einen Menschen sich an Regeln halten und die anderen Menschen eben nicht. Die Frage ist aber: Was ist die Konsequenz des Regelverstoßes der wenigen? Etwas für alle zu verbieten?

Wenn Sie unter der Woche in Leipzig in der Innenstadt durch die Fußgängerzone gehen, werden Sie feststellen, dass es Menschen gibt, die von ihrem Rad nicht absteigen, sondern auf dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das haben Sie bestimmt auch schon bemerkt, wenn Sie in Leipzig durch die Fußgängerzone gehen. Ich komme deswegen nicht auf die Idee, Radfahren zu verbieten, weil irgendjemand illegal mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren könnte. Das ist eben genau das Wesen unserer Gesellschaft. Wir müssen eben aushalten, dass es Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten, dann müssen wir das verfolgen und gegebenenfalls auch sanktionieren, es aber nicht für die Allgemeinheit verbieten. Denken Sie mal darüber nach, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir etwas, was von wenigen missbraucht wird, immer für alle verbieten würden. In einer solchen Gesellschaft möchte ich nicht leben.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte es hier ganz unemotional machen und vor allem von dieser ganzen Verbotsgeschichte wegkommen.
Ich selbst betrachte die Feuerwerke in der heutigen Zeit ein bisschen als Seuche – nicht nur das Silvesterfeuerwerk, von dem wir reden, was hier in dem Antrag leider vermischt wurde mit unterjährigen Feuerwerken, sondern generell. Es wird immer eine Gelegenheit gesucht, um zu knallen, und es wird immer eine Gelegenheit gefunden – ob das nun die Hochzeit ist, ob das nun Schulanfang ist, was weiß ich, Abiturfeier oder Ähnliches.
Die zweite Sache ist: Das, was mich stört am Silvesterfeuerwerk ist nicht einmal die Lärmbelästigung, sondern, wenn ich Neujahr früh hinausgehe, dass unsere Kollegen von der Stadtreinigung damit beschäftigt sind, Tonnen von Müll zu entsorgen, wenn sie es schaffen. Wir haben gerade beschlossen: Strafen für Zigarettenkippen. Genauso könnten wir sagen: Okay, wer sein Silvesterfeuerwerk draußen liegen lässt, muss Strafe zahlen.
Ich möchte unabhängig davon – ich kann nicht allen Punkten dieses Antrages folgen – hier punktweise Abstimmung beantragen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verurteilung von und Engagement gegen jede Form von antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit

Verurteilung von und Engagement gegen jede Form von antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit (VII-A-00689)
Einreicher: Migrantenbeirat

dazu:  Änderungsantrag (VII-A-00689ÄA-03) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich muss mich noch einmal zu Wort melden nach dem Beitrag von Herrn Ulbrich, weil er genau das Problem beschreibt. Ich mache es jetzt einmal ziemlich platt, um es plastisch zu machen: Wir sind in Deutschland keine Gastgeber für Andersgläubige. Glaubensfreiheit ist auch kein Gnadenakt für Wohlverhalten. Das ist sehr deutlich zu sagen.

Die Freiheit des Glaubens ist in unserer Verfassung garantiert, und zwar für jeden. Ob er hier geboren oder zu uns gekommen ist, ob er den Glauben als junger Mensch im Rahmen seiner Sozialisation in der Familie angenommen oder nachträglich entschieden hat, einer Glaubensgemeinschaft beizutreten, ist vollkommen egal.

Wir sind eine Gesellschaft mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Glaubens. Irgendeine Bewertung ist nicht statthaft. Solange Sie diese Unterschiede machen – ich formuliere es einmal sehr scharf -, haben Sie vielleicht im tiefsten noch nicht verstanden, was eigentlich die zentrale Botschaft unseres Grundgesetzes ist. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten) (VII-DS-01031) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich mach das jetzt kurz von der Seitenlinie. Herr Zenker sagte es schon, das Risiko der späten Rede: Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste!
Der Vorlage „Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ werden wir, wenn auch etwas widerstrebend, zustimmen. Wir benötigen dringend den Erweiterungsbau. Für mich ist auch das Andocken in der Mitte des Bestandsgebäudes eine gelungene Lösung, die verhindert, dass im Bestandsgebäude Unterrichtsräume in größerer Zahl wegfallen.
Der Kubus allerdings, der in den Schulhof gestellt wird, überzeugt mich von seiner architektonischen Wirkung nicht wirklich. Hier wurde die Ästhetik der durchaus guten Funktionalität geopfert. Es sind meiner Meinung nach Lösungen vorstellbar, die besser mit der Substanz des Bestandsgebäudes harmoniert hätten. Aber wir können uns wohl keinen weiteren Verzug leisten, deshalb stimme wir – wenn auch mit leiser Wehmut – zu. Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die auch übernommen wurden, spare ich mir an der Stelle. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Erhaltungssatzungen

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Eisenbahnstraße” (VI-DS-08221) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Connewitz” (VI-DS-08250) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Lindenau” (VI-DS-08251) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Alt-Lindenau” (VI-DS-08252) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Eutritzsch” (VI-DS-08253) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Am Lene-Voigt-Park” (VI-DS-08258) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne etwas sehr grundsätzlich zu dem Thema Erhaltungssatzungen, zur Sinnhaftigkeit von Erhaltungssatzungen in der Stadt Leipzig und in den betroffenen Gebieten sagen. Ich möchte, bevor ich beginne, gerne noch einmal deutlich machen, dass diese grundsätzliche Kritik, die ich zu den Erhaltungssatzungen äußern werde, von den Piraten nicht mitgetragen wird. Wenn ich also im Folgenden von „wir“ und „uns“ spreche, dann nehmen Sie es bitte so wahr, dass die Piraten nicht inkludiert sind.

In der Tat, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich gewandelt. Vor vielen Jahren hatten wir noch Leerstand, und Mieter haben händeringend – auch unter Inkaufnahme von sehr geringen und nicht kostendeckenden Mieten – Mietverträge abgeschlossen. Diese Situation hat sich in der Tat geändert. Diesen Leerstand haben wir nicht mehr. Es ist aber nicht so, wie Sie, Frau Dubrau, zu Beginn Ihrer Ausführungen dargestellt hatten, dass es in einer wachsenden Stadt weniger Wohnungen geben würde. Es gibt in Leipzig mehr Wohnungen als vor einigen Jahren. Vielleicht ist aber auch diese Wahrnehmung von Ihnen, dass es weniger Wohnungen gäbe, ein Grund dafür, dass Sie bei dieser Frage Erhaltungssatzungen so agieren, wie Sie agieren. Herr Professor Abraham, ich bin sehr dankbar für diese abgewogene Stellungnahme von Ihnen zum Thema Erhaltungssatzungen. Es ist richtig, dass sich alle Parteien auch im Wahlkampf für günstige Mieten ausgesprochen haben, aber nicht alle Parteien haben im Wahlkampf zur Umsetzung dieses Zieles auch Erhaltungssatzungen empfohlen. Wir haben es auf jeden Fall nicht.

Wenn es darum geht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist es überhaupt erst einmal sinnvoll, überhaupt Wohnungen zu schaffen, damit entsprechende Angebote in einer Stadt vorhanden sind. Mehr zu bauen, führt zu mehr Wohnungen und wahrscheinlich dann in der Folge auch zu günstigeren Mieten.

Wenn wir uns Diskussionen hier im Stadtrat in den letzten Jahren – oder auch noch länger – anschauen, meine ich, dass wir auch im Stadtrat dazu beigetragen haben, dass wir in Leipzig so wenige Wohnungen haben. Stellen Sie sich einmal vor, die Wohnungen auf dem bayerischen Bahnhof oder auf dem Freiladebahnhof wären nicht nur gebaut, sondern auch schon bezogen, dann hätte sich der Mietwohnungsmarkt in Leipzig deutlich entspannt.

Erhaltungssatzungen dienen, wie der Name schon sagt, nicht dem Mieterschutz, sondern der Erhaltung eines bestimmten Milieus. Auch wenn sie für diese sechs Gebiete rechtlich zulässig sein werden, bleibt ja immer die Frage, ob sie auch politisch sinnvoll sind in diesen sechs Gebieten, oder ob es denn vielleicht gerade ein Interesse geben könnte, ein gewisses Milieu in einem bestimmten Gebiet nicht zu erhalten. Auch das muss man sich anschauen. Und da hilft natürlich auch der Verweis, Herr Weber, auf die FDP in Bundesregierungen relativ wenig, weil wir uns die Gebiete eben vor Ort anschauen müssen und fragen müssen, ob eine Erhaltungssatzung in jedem Gebiet sinnvoll ist.

Ich könnte jetzt – unter Vorlage der Gutachten, die ja den Satzungen beigefügt sind – für jedes der einzelnen Gebiete darlegen, warum aus unserer Sicht dies in den jeweiligen Gebieten nicht sinnvoll ist. Ich müsste mich jetzt zu jeder Satzung zu Wort melden und dort fünf Minuten reden. Das will ich jetzt aber nicht tun. Ich will es exemplarisch am Beispiel der Eisenbahnstraße tun, bitte um Verständnis dafür, dass das was ich exemplarisch für die Eisenbahnstraße sage, dann nicht eins zu eins für alle anderen Gebiete auch so gilt, weil die ja etwas verschieden sind. Sonst müsste ich das hier sechsmal tun. Ich mache es einmal für die Eisenbahnstraße und werde wahrscheinlich auch die fünf Minuten etwas überschreiten.

Wenn man sich die Umfrage in dem Gutachten anschaut, wie denn das Verhältnis der Menschen zu dem Gebiet eingeschätzt wird, gibt es auf der Seite 67 die Fragen nach einem geplanten Umzug im aus dem Gebiet oder im Gebiet Eisenbahnstraße. Da wird also gefragt:

Was sind denn Gründe für einen Umzug?

In der Tat geben 3,9 Prozent der Befragten als Grund für einen möglichen Umzug an, dass die Wohnung modernisiert werden könnte und dann zu teuer würde; 3,9 Prozent immerhin. Allerdings geben in demselben Gebiet 14 Prozent persönliche Gründe für einen Umzug an. 12 Prozent geben berufliche Gründe für einen Umzug an. Und nahezu 15 Prozent geben als Gründe für einen Umzug die Unzufriedenheit mit dem Wohnumfeld an, was ja ein bisschen etwas mit Milieu zu tun hat, was man ja eigentlich erhalten möchte.

Wenn wir uns einmal anschauen, wo die Menschen hinziehen wollen: Klar, wer sich beruflich verändern muss, außerhalb von Leipzig, zieht weg. Aber es gibt ja viele Menschen, die in Leipzig bleiben wollen. Dann wollen von den Menschen, die umziehen und in Leipzig bleiben wollen, 35 Prozent aus der Eisenbahnstraße wegziehen und nur 20 Prozent in der Eisenbahnstraße bleiben. Dann frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Dubrau, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: Ist es denn wert ein solches Gebiet, ein solches Milieu zu halten, wo die Mehrzahl der Menschen, die umziehen wollen, es vorziehen würden, aus diesem Gebiet wegzuziehen? Ist das wirklich erhaltenswert?

Wenn wir sehen, dass zum Beispiel die Gebiete, wo wir Erhaltungssatzungen beschließen wollen, die sozialen Brennpunkte teilweise in der Stadt Leipzig wiedergeben, die Gebiete mit hohen Kriminalitätsraten sind, dann müssen wir uns auch die Frage stellen, ob es Ziel von Erhaltungssatzungen sein kann, dieses Milieu zu erhalten. Unabhängig davon, dass man sie rechtlich beschließen kann, heißt es noch nicht, dass sie politisch sinnvoll sein mögen. Wenn man dann in einem Gebiet der Eisenbahnstraße die Kriminalitätsrate sogar für so dramatisch ansieht, dass man eine Waffenverbotszone einrichten muss, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, würde ich alles daransetzen, dass durch Veränderung, durch Durchmischung dieses Problem gelöst wird, anstatt es durch eine Erhaltungssatzung zu zementieren.

„Wer nicht stehen bleibt, fällt zurück.“ Das passt gut auf das Thema Erhaltungssatzungen. Es ist ja nicht so, dass die Nachfrage nach den Standards, die in den Gebieten nicht erlaubt werden sollen, in Leipzig nicht vorhanden ist. Sie ist sehr wohl da; nur die Menschen, die diese Standards haben wollen, ziehen woandershin. Das heißt doch, wir haben eine Entmischung in diesen Gebieten. Wer es sich leisten kann, zieht raus, andere ziehen nach, die es sich nicht leisten können, Strukturen verfestigen sich, und wir werden in 20 Jahren – wenn wir Glück haben – mit Hilfe eines Förderprogramms des Bundes dann diese Gebiete wieder mit viel Geld auf den Stand des Leipziger Durchschnittsniveaus bringen.

Aus diesen Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir der Auffassung, dass in der besonderen Situation der Stadt Leipzig Erhaltungssatzungen keine sinnvolle Maßnahme sind. Wenn man sie dann macht, dann sollte man sie aber bei den Kriterien so gestalten, dass sie auch für die Akteure praktikabel sind.

Herr Oberbürgermeister, ich habe vernommen, dass Sie gesagt haben: „Lass uns doch einmal über Kriterien in den Ausschüssen reden.“ Es ist jetzt 21.10 Uhr, wir sind schon zehn Minuten über der Zeit. Angesichts dieser Tatsache würde ich die Diskussionen um die Kriterien auch mit den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der FDP nicht führen wollen und würde Sie darum bitten, diese beiden Änderungsanträge als Anträge heute ins Verfahren zu verweisen, dass sie auch Gegenstand der Beratungen in den Ausschüssen sein können. Dann hoffen wir, dass man durch Argumente doch noch überzeugen kann und am Ende etwas Besseren herausbekommt, als wir heute vorliegen haben. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich hatte ja gedacht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollten heute nicht über die Kriterien reden. Ich habe damit zumindest nicht angefangen. Wenn aber dann die Kriterien in die Debatte eingeführt werden und die Diskussion darüber, dann sollte man aber auch bei dem bleiben, was der Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung beschlossen hat.

Und, Herr Neuhaus, wenn Sie kritisieren, dass man einfach noch einmal Wärmedämmung an die Wände klatscht, dass das auch irgendwann gesamtenergetisch nicht mehr sinnvoll ist, da haben Sie ja vollkommen recht. Wenn wir aber hineinschauen, was im Einzelfall eben genehmigungsfähig ist, dann ist es eben genau das „an die Wände Klatschen“ von Wärmedämmung. Das wollen Sie im Einzelfall genehmigen. Den Einbau eines neuen Brenners im Keller unten, um eine effizientere Warmwasser- und Heizungsversorgung zu gestalten, dies wollen Sie im Einzelfall aber nicht genehmigen. So steht es in den Kriterien gerade drin, nämlich nur dann, wenn es eine staatliche Förderung dafür gibt.

Das sind doch genau die Widersprüche, Herr Oberbürgermeister, in den Kriterien, über die wir reden müssen. Dass man mit den Kriterien keine Politik machen kann, ist uns schon klar, aber wir sollten doch widerspruchsfrei sein. Ich kann nicht erkennen, warum Styropor an der Fassade im Einzelfall genehmigungsfähig ist, aber eine neue Therme unten im Keller eben nicht. Darum müssen wir miteinander reden. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig ist ein wichtiges Instrument bei der Durchsetzung einer Beleuchtungsstrategie für unsere Stadt. Umso mehr verwundet es, dass er dem Stadtrat und den Ausschüssen nur zur Information, aber nicht zur Diskussion vorgestellt wurde.

Unser Änderungsantrag beinhaltet zwei für uns wichtige Punkte. Zum Ersten: Der Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagene Fassadenanstrahlung geht jeweils eine Bürgerbeteiligung mit Anwohnern und die anschließende Beschlussfassung des Stadtrates voraus, wobei die Bürgerbeteiligung natürlich das wichtigste ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt schwer vermittelbar, wenn plötzlich ihr Schlafzimmer nachts hell erleuchtet ist, weil die Stadt beschlossen hat, ein Gebäude oder eine Brücke zu illuminieren. Also sollten wir sie einbinden.

Zweitens: Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushälterischen Gründen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushälterischen Gründen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien nicht erfüllt, ist diese außer Betrieb zu nehmen. Der Grund erschließt sich wahrscheinlich jedem.

Ein Grund, wenn auch nicht der einzige, ist der einigen von Ihnen bekannte Kasus „Illumination der Kirche“ am Opferberg. Hier wurde im vierten Quartal 2019 – ich glaube, es war am 11. November – eine Illumination der Kirche mit Strahlen installiert. Nach Anwohnerbeschwerden und der Intervention in Form mehrerer Anfragen unserer Fraktion wurden zwar Filter eingebaut und die Leuchtstärke verringert, was zu einer Verbesserung führte, aber das Grundproblem nicht beseitigte. Unsere Anfrage vom Februar wurde wie folgt beantwortet. Die Frage war:

Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem ‚Lichtmasterplan der Stadt Leipzig?‘, besonders mit Anlage 4 ‚Teilkonzept Lichtinszenierung‘ und der dort getroffenen Festlegung ‚Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben‘?

Die Antwort:

Die Illumination […] steht im Zusammenhang mit den Teilkonzept Lichtinszenierung […].

Nun beinhaltet der Lichtmasterplan im genannten Teilkonzept folgende Festlegung – ich nenne hier nur den relevanten Punkt –:

Fassadenanstrahlungen müssen zukünftig folgende Kriterien berücksichtigen. […] Punkt 2: gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Fluchtlichtstrahler. Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft werden.

Das bedeutet, diese Anlage, die im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplans neu errichtet wurde, entspricht nicht dessen Kriterien. Ein Grund mehr, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung des Stadtrates zu fordern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas verwundert darüber, wie sich manche hier das Thema Bürgerbeteiligung vorstellen.

Wenn man der Auffassung ist, dass man doch, wenn das Licht einen stört, die Vorhänge zuziehen soll oder die Jalousien herunterlassen, dann käme man wohl konsequenterweise zu dem Ergebnis: Wenn der Lärm von draußen stört, kann man doch Ohrstöpsel reinmachen. Aus guten Gründen führen wir Bürgerbeteiligung durch, wenn es zum Beispiel um Verkehrslärm geht, weil wir dort nämlich die Anwohner mit einbeziehen wollen. Und es ist vollkommen egal, ob es sich um Lärmimmission handelt oder um Lichtimmission handelt. Wenn eine Betroffenheit vorhanden ist, muss auch eine Einbeziehung erfolgen. Und Herr Kasek, auch Clubbetreiber könnten ja bei einer Bürgerbeteiligung einbezogen werden, nämlich in die Frage, wie, in welchem Umfeld oder in welchem Umfang das Umfeld ihrer Clubs erleuchtet sein soll. Deswegen bin ich mir sicher, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden

Bei den ökonomischen Gründen, also bezüglich der Kosten der Beleuchtung, möchte ich doch zu bedenken geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es aus Kostengründen – oder besser gesagt aus Verdienstgründen – in der Stadt Leipzig ja manchmal passiert, dass Licht bewusst eingeschaltet wird, weil man ja für den Verbrauch von Strom Geld bekommt. Auch das sollte man mitberücksichtigen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)