Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Pressemitteilung:

Mit einem Änderungsantrag zum Matthäikirchhof wird die Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister auffordern, dem Ergebnis eines
öffentlichen Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens nicht vorzugreifen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Der Oberbürgermeister will das Archiv für die Stasi-Unterlagen am südlichen Teil des Matthäikirchhofs. Wir sollten aber gerade nicht dem Ergebnis des Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens zum Gesamtareal Matthaikirchhof vorgreifen. Eine Vorfestlegung in der Beschlussvorlage torpediert das Ansinnen einer Bürgerbeteiligung und führt nur zu Frust, Enttäuschung und Politikabwendung.”

Die Vorlage VI-DS-04384-NF-06 “Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof” sieht in Beschlusspunkt 3 den südlichen Teil des Matthäikirchhofs als Standort für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen vor.

Die Neufassung der Vorlage VI-DS-04384-NF-06 ist einsehbar im Allris.

Der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter VI-DS-04384-NF-06-ÄA-02) ist ebenfalls einsehbar im Allris.

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Londoner Court of Appeal, die UBS dürfe keine Zahlungsansprüche gegenüber der KWL geltend machen.

“Das Urteil sorgt für Erleichterung. Eine Riesenlast für die Stadt Leipzig scheint abgewendet. Wenn das so bleibt würden die kriminellen Machenschaften des ehemaligen Geschäftsführers Heininger die Zukunft der Stadt nicht mehr belasten”,

so Sven Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Finanzausschuss vertritt, am Rande der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters.

“Allerdings ist die Stadt Leipzig und die LVV davon ausgegangen den Prozess zu gewinnen. Daher werden wir keinen Cent mehr in der Tasche haben. Sollten gebildete Rückstellungen aufgelöst werden können, würde sich die Kreditfinanzierungsfähigkeit erhöhen. Das könnte zukünftig Spielräume für die wichtigen Investitionen in unserer wachsenden Stadt schaffen”,

so der liberale Stadtrat Morlok abschließend.

In den Jahren 2006 und 2007 hatte die UBS der KWL “Collateralized Debt Obligations” (CDOs) verkauft, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu Ausfällen führten, für die die UBS die KWL in Höhe von etwa 350 Millionen Euro in Haftung nehmen wollte. Die UBS war nach dem Urteil des High Court of Justice vom 4. November 2014 zu Gunsten von KWL, LBBW und Depfa in Berufung gegangen.

Oberbürgermeister hat Kompetenzen überzogen

Oberbürgermeister hat Kompetenzen überzogen

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dürfe die Befassung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Prüfung einer umfangreicheren Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten als bisher zum Gegenstand hat, nicht als unzulässig ablehnen.

“In der Vergangenheit sind Anträge vom Oberbürgermeister immer wieder mit der Begründung zurückgewiesen worden, es handele sich um unzulässige Anträge für die der Stadtrat inhaltlich nicht zuständig sei. Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Oberbürgermeister Anträge nicht inhaltlich prüfen und infolgedessen ablehnen darf.”,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, vor dem Hintergrund, dass es in Einzelfällen in der Vergangenheit immer wieder Konflikte im Umgang des Oberbürgermeisters mit Fraktionsanträgen gab.

“Der Oberbürgermeister hat hier ein allzu strenges Regime geführt und seine Regelungskompetenz stark überzogen.”,

so der Jurist Hobusch weiter.

“Denn das Gericht sagt auch, dass gerade die Frage der Abgrenzung von Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters einerseits und die des Stadtrates andererseits allein in die Kompetenz des Stadtrates fällt.”

Mit einem weiteren Antrag hatten die Freibeuter den Stadtrat aufgefordert, der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beizutreten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichteten Klage sahen die Freibeuter die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister betroffen.

Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig folgend wird der Oberbürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “Transparentes Verwaltungshandeln” (VI-A-03937) in der Ratsversammlung am 18. Oktober 2017 zur Beschlussfassung zulassen.

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Pressemitteilung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister.

“Vom Zurückhalten von Informationen aus der Verwaltung ist der gesamte Stadtrat betroffen. Nicht selten entscheiden wir Stadträte auf Basis unvollständiger Informationen. Das dürfen wir als Ganzes nicht länger hinnehmen.”,

so René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die den gesamten Stadtrat mit einem Antrag über den Beitritt zur Klage der Grünen in die Pflicht nehmen will.

“Die Kosten der Klage müsse die Stadt Leipzig selbst tragen. Und wenn es hart auf hart kommt, dann ist der Kommunalverfassungsstreit der nächste Schritt.”,

fordert der Liberale Hobusch die verbindliche Klärung des Sachverhalts ein.

Hintergrund ist das Zurückhalten des Oberbürgermeisters von, der Stadtverwaltung bekannten, Informationen gegenüber dem Stadtrat. Konkret betraf das u.a. fachliche Stellungnahmen einzelner Dezernate zu Haushaltsanträgen der Fraktionen.

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr Freisitz & Wärmestrahler neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht nur da Sinn, wo sie auch kurzfristig beansprucht werden. Speziell Gastwirte gehen allerdings von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine grundsätzliche Befristung einer Sondernutzung erscheint daher nicht sinnvoll. Für die Wirte fällt nur unnötig viel Bürokratie an. Hier muss Erleichterung her.”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, einen Antrag der Fraktion vor.

Die Freibeuter beauftragen mit dem Antrag die Stadtverwaltung zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können. Das Bürokratie erleichternde Verfahren soll für einen Wirt so lange gelten, wie sich Sondernutzungstatbestände nicht ändern.

Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Pressemitteilung:

Als “klassisches Vollzugsdefizit im Rathaus” bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Probleme einiger Gewerbetreibender mit aggressiven Bettlern und Wegelagerern.

“Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig ist eindeutig: Aggressives Betteln, laute Beschallung oder Partywegelagerei sind unzulässig. Hier ist zuerst das Ordnungsamt als untere Polizeibehörde zur Durchsetzung der Regeln gefordert. Klappt das nicht allein, so müssen Ordnungsamt und Polizei Hand in Hand vorgehen – und zwar zügig und koordiniert”,

so Hobusch weiter. Runde Tische zwischen Gewerbetreibende und Stadtverwaltung seien mehr Hinhaltetaktik als Problemlösung.

“Die Regeln sind klar. Daran hat sich in einem Rechtsstaat jeder zu halten. Und Kernaufgabe von Staat und Verwaltung ist es, die Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Gewerbetreibenden täten gut daran, der Stadtverwaltung nur die Polizeiverordnung auf den Tisch zu legen und deren Durchsetzung zu verlangen.”,

so der Liberale Hobusch.

Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten - OBM Jung muss neutral bleiben - Bürgerschaft gefordert

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”

Leipzigs Problem ist nicht ein einzelner Parking Day

Leipzigs Problem ist nicht ein einzelner Parking Day

Pressemitteilung:

Nach der Kritik der Handwerkskammer am Parking Day meldet sich der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, René Hobusch (FDP), zu Wort:

“Das Problem in Leipzig ist nicht ein einzelner Parking Day. Das Recht, eine solche Veranstaltung durchzuführen, ist geschützt durch das Versammlungsrecht wie jede andere Versammlung in der Stadt auch. Das Problem der Stadt ist die Konzeptlosigkeit beim Thema Verkehr der Zukunft.”

In diesem Zusammenhang übt der Liberale Hobusch Kritik an der Kommunikation des Oberbürgermeisters zum Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (INSEK):

“Wir diskutieren über INSEK. Beim Workshop mit den Stadträten am Wochenende glänzt der Oberbürgermeister jedoch durch Abwesenheit. Seine Ideen teilt Jung stattdessen wie ein Sonnenkönig über die Medien mit. Das ist schlechter Stil.”

Der Liberale appelliert an eine konstruktive Zusammenarbeit derer, die schließlich über die Entwicklung der Stadt bis 2030 entscheiden:

“Die Probleme und die wachsenden Herausforderungen an eine moderne urbane Mobilität können wir nur gemeinsam und ohne ideologische Scheuklappen angehen und lösen.”

In Leipzig muss man nur einen geringen Teil des Einkommens für Miete aufwenden

In Leipzig muss man nur einen geringen Teil des Einkommens für Miete aufwenden.

Pressemitteilung:

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie analysiert, wie hoch die Miete in deutschen Städten sind. Gleichzeitig wurde der Miete das Einkommen gegenüber gestellt und errechnet, welcher Einkommensanteil für das Wohnen aufgewandt werden muss.

Im Ergebnis liegt Leipzig auf Platz vier derjenigen Städte, in denen am wenigsten vom Einkommen für Miete bezahlt werden muss:

Chemnitz: 20,9% (Median Miete: 5,63 Euro/qm)
Heidelberg: 21,4% (Median Miete: 8,13 Euro/qm)
Wolfsburg: 21,9% (Median Miete: 6,78 Euro/qm)
Leipzig: 22,6% (Median Miete: 6,11 Euro/qm)

“Die Frage, welches Wohnen man sich leisten kann, ist nicht nur eine Frage der Quadratmetermiete, sondern auch eine Frage des Einkommens”,

konstatiert Sven Morlok (FDP), Stadtrat der Fraktion Freibeuter. Die Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, in Leipzig muss man nur einen vergleichsweise geringen Teil seines Einkommens für Miete aufwenden.  Dies ist so Morlok ein weiterer Grund für die Attraktivität und das Wachstum unserer Stadt. Morlok:

“Wer in Leipzig lebt, hat mehr Geld für Konsum und Freizeit als in anderen deutschen Städten. Auch deswegen haben wir einen positiven Wanderungssaldo.”

Die Unternehmen müssen in der Lage sein, Geld zu verdienen und den Mittarbeitern attraktive Löhne zu zahlen. Dann kommen die Menschen nach Leipzig und können sich auch eine neu gebaute Wohnung leisten.

“Stellen wir die Debatte über das Wohnen in Leipzig endlich vom Kopf auf die Füße”

fordert der liberale Stadtrat. Nach seiner Ansicht bedarf es einer Analyse der Situation der Arbeitnehmer und keiner  abstrakten Debatte über Quadratmetermieten.

“Am Ende geht es immer darum, was man sich leisten kann. Und das ist vom Einkommen abhängig”,

so Morlok weiter.

* Der Median ist ein statistischer Wert, der einen Mittelwert beschreibt. Anders als der Durchschnitt, liegt der Median in der Mitte aller verteilten Werte. Dies bedeutet, dass alle untersuchten Werte auf einer Skala abgebildet werden. Die Hälfte der Werte liegt überhalb, die andere Hälfte aller Werte unterhalb des Medians. Damit muss der Median nicht identisch mit dem Durchschnitt sein. Gleichzeitig berücksichtigt der Median Streuungen.

zum Spiegel-Artikel “So viel vom Einkommen geht für Miete drauf”

Leipzig braucht echte Polizisten – gut ausgebildet, anständig ausgestattet und ohne hunderte unbezahlter Überstunden

Leipzig braucht echte Polizisten – gut ausgebildet, anständig ausgestattet und ohne hunderte unbezahlter Überstunden

Pressemitteilung:

Zur Diskussion um die Befugnisse des Stadtordnungsdienstes zur Erhöhung der Sicherheit in Leipzig äußert sich René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Dieses Hin- und Herschieben des Schwarzen Peters hilft niemandem. Hoffen wir, dass ab 25. September der Wahlkampfnebel verflogen ist und hier endlich Probleme gelöst werden. Die Aufgaben des Stadtordnungsdienstes sind klar definiert. Für das wirksame Einschreiten bei Gewalttaten sind die Mitarbeiter nicht ausgebildet. Sie tragen auch – völlig zu recht – keine Schusswaffen, um sich in letzter Konsequenz hart selbst verteidigen zu können.”

Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes leisten nach Ansicht des Liberalen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig, dennoch so Hobusch (FDP):

“Sie können und sollen die Polizei unterstützen. Aber Polizeiaufgaben sind von der Polizei auszuführen. Dafür ist der Freistaat zuständig.”

Mit Blick auf die aktuelle angespannte Sicherheitslage und die Herausforderungen, die das erwartete Einwohnerwachstum in Leipzig mit sich bringt, führt Hobusch (FDP) weiter aus:

“Dass das Ordnungsamt jetzt verstärkt bestreift, ist ein richtiger Schritt. Aber es ersetzt nicht eine deutlich präsentere Polizei. Dafür braucht es richtige Polizisten und keine Hilfssheriffs – Polizisten in größerer Zahl, mit guter Ausstattung, mit anständiger Ausbildung und ohne Berge unbezahlter Überstunden.”