Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde zur Gustav-Esche-Brücke I

Anfrage:

Der Neubau der Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe hat zuletzt zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Eine Behelfsbrücke soll den Verkehr während der Bauzeit tragen. Für die Behelfsbrücke sollen dutzende jahrzehntealter Bäume gefällt werden.

Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es hierzu eine Stellungnahme von der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Feuerwehr? Wenn ja, bitte beifügen.
  2. Hat die Stadt Leipzig eine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde abgegeben? Wenn ja, bitte beifügen.
  3. Hat die Obere Naturschutzbehörde Stellung dazu bezogen? Wenn ja, bitte beifügen.

Antwort:

Zur Frage 1:

Eine Stellungnahme der Landesdirektion (LDS) vom 01.06.2023 liegt vor. Eine Stellungnahme der Branddirektion im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren vom 27.03.2023 liegt vor.

Die entsprechenden Stellungnahmen liegen zur Einsicht in die entsprechende Verwaltungsakte beim Amt für Umweltschutz vor. Das entsprechende Akteneinsichtsrecht der Ratsversammlung bzw. der Fraktion Freibeuter ergibt sich unter anderem aus § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung.

Zur Frage 2:

Die untere Naturschutzbehörde hat noch keine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde abgegeben.

Zur Frage 3:

Da Frage 2 mit Nein beantwortet wurde, ist Frage 3 obsolet.

 

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Zeitplan zur Verkehrsuntersuchung Mittlerer Ring Südost

Anfrage:

Im Jahr 2025 endet das zehnjährige Moratorium der Trasse Mittlerer Ring Südost. Bürgermeister Dienberg sicherte zu, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorlegen zu können.

Wir fragen dazu an:

  1. Bis wann werden für die Untersuchung vorbereitende Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung ergriffen?
  2. Wie ist der Zeitplan, der sicherstellt, dass das Ergebnis der Untersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorliegt?
  3. Bis wann muss die Ausschreibung spätestens erfolgen, damit das Ergebnis der Untersuchung rechtzeitig vorliegt?
  4. Wer wird im Prozess beteiligt?

Antwort:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Die vorbereitenden Maßnahmen haben mit den ersten Abstimmungen über den Rahmen und den Umfang der Verkehrsuntersuchung begonnen. Es wurde dabei beschlossen, die Untersuchung mit dem sich derzeit im Aufbau befindlichen neuen Verkehrsmodell der Stadt durchzuführen, da sich mit diesem die Chance bietet, neben dem MIV auch den ÖPNV und den Radverkehr in der Untersuchung mit zu betrachten. Dies ermöglicht es, neben dem Mittleren Ring auch alternative Maßnahmen im Bereich des Umweltverbundes fundiert zu untersuchen, die zur verkehrlichen Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz beitragen könnten. Durch die Einbindung der verschiedenen Verkehrsmittel in die Untersuchung, können mit dem neuen Verkehrsmodell mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Verkehrsmitteln sowie Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr besser untersucht und somit Maßnahmen im Sinne der Mobilitätsstrategie 2030 bewertet werden.

Aufgrund einer sechsmonatigen Verzögerung bei der Erstellung des neuen Prognosemodells, steht dieses jedoch voraussichtlich erst Ende 2024 zur Verfügung. Hierdurch verschiebt sich auch der Start der Verkehrsuntersuchung auf Anfang 2025. Die Ausschreibung soll innerhalb des dritten Quartals 2024 erfolgen. Bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von 18 Monaten, lägen die Ergebnisse dann im dritten Quartal 2026 vor. Aufgrund der fachlichen Entscheidung, das neue Verkehrsmodell für die Verkehrsuntersuchung anzuwenden, wird es nicht möglich sein, dass die Ergebnisse vor Ablauf des Moratoriums vorliegen. Da jedoch die Vorteile der Nutzung des neuen Verkehrsmodells überwiegen, wurde dieser Weg gewählt.

Die notwendigen Prozessbeteiligten werden im Rahmen der Vorbereitung der Untersuchung noch bestimmt.

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Nachfragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung im Bereich des Hauptbahnhofs

Anfrage:

Zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Neuaufteilung des Verkehrsraums im Bereich des Innenstadtrings vor dem Hauptbahnhof blieben im Rahmen der Fragestunde der vergangenen Ratsversammlung einige Nachfragen offen.

Wir fragen daher an:

  1. Handelt es sich bei der in Rede stehenden Fläche vor dem Hauptbahnhof um einen Unfallschwerpunkt wie er im Freistaat Sachsen im Jahr 2023 als Unfallschwerpunkt definiert ist und besteht aufgrund dessen für die Stadt Leipzig eine Rechtspflicht zur Umsetzung der vorgenommenen Maßnahmen?
  2. Wann wurde die verkehrsrechtliche Anordnung ausgesprochen und bis wann wäre die Umsetzung der Maßnahme nach rechtlicher Frist spätestens durchzuführen gewesen? (Wir bitten um Beifügung der verkehrsrechtlichen Anordnung.)
  3. Gab es für den Bereich vor dem Hauptbahnhof und für den Martin-Luther-Ring eine vorangegangene Simulation und welche Ergebnisse haben diese Simulationen ergeben?

Antwort:

Zur Frage 1:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Verwaltung ist, gemäß § 45 (1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Ein Indiz für eine fehlende Sicherheit ist die Unfalllage. Die StVO enthält jedoch nicht die Vorgabe, dass die Verwaltung erst tätig werden muss, wenn die Kriterien einer (Massen-)Unfallhäufungsstelle erreicht sind. Auch eine erhöhte Unfalllage ist als Anlass ausreichend, um Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und zu ergreifen.

Im aktuellen Protokoll der Verkehrsunfallkommission wird zum einen der Bereich vor dem Hauptbahnhof als Massenunfallhäufungsstelle sowie die Fußgängerquerung in Höhe des Ostzugangs als Unfallhäufungsstelle aufgeführt.

Zwischenzeitlich wurde die Unfalllage für den Bereich vor dem Hauptbahnhof geprüft. In 2022 wurden 12 Fahrunfälle polizeilich registriert. Damit wird der für eine Massenunfallhäufungsstelle erforderliche Wert von 15 Unfällen des gleichen Unfalltyps pro Jahr unterschritten. Wie eingangs erwähnt, entbindet dies jedoch die Verwaltung nicht davon, geeignete Maßnahmen zur Behebung der erhöhten Unfalllage umzusetzen.

Zur Frage 2:

Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgte am 29.03.2023. Am 31.03.2023 wurde die erste Änderung und am 24.04.2023 die zweite Änderung zur verkehrsrechtlichen Anordnung erlassen. Die StVO enthält keine Vorgaben, bis zu welchem Zeitpunkt eine verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen ist. Gemäß § 45 (5) StVO ist der zuständige Baulastträger für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung jedoch verpflichtet.

Zur Frage 3:

Für den Bereich vor dem Hauptbahnhof wurde in 2020/2021 eine Voruntersuchung einschließlich Simulation durchgeführt. Bestandteil der Untersuchung war die Verbesserung der ÖPNV-Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof sowie die mögliche Einordnung von Radverkehrsanlagen. Die Ergebnisse aus der Voruntersuchung zeigten, dass die Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof hinsichtlich der ÖPNV-Bevorrechtigung deutlich verbessert werden konnten. Es zeigte sich jedoch auch, dass der ursprüngliche verfolgte Ansatz zur Einordnung eines Radfahrstreifens unter Wegfall einer Fahrspur in der Brandenburger Straße und unter Beibehaltung der gleichzeitigen Freigabe des Verkehrs aus der Brandenburger Straße und aus dem Georgiring aufgrund eines gravierenden Rückstaus in der Brandenburger Straße als Lösungsansatz ungeeignet waren.

Daher wurde im Nachgang auf Grundlage einer bereits in 2018 durchgeführten Verkehrsuntersuchung geprüft, ob die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage bei einer getrennten Freigabe der Verkehrsströme aus der Brandenburger Straße und Georgiring erhalten werden kann. Dieses Prüfergebnis war positiv. Mit Fortschreibung der Planung wurde eine Simulation auf Basis der getrennten Freigaben mit ebenfalls positiven Ergebnis durchgeführt.

Am Martin-Luther-Ring wurde keine Anpassung an den Lichtsignalanlagen vorgenommen. Entsprechend gab es keinen Grund im Vorfeld eine Simulation der LSA durchzuführen und notwendige Ressourcen zu binden.

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Übergangsregelungen aus dem Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Anfrage:

Beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme, die sowohl Erdgas als auch 100 Prozent Wasserstoff verbrennen kann, darf der Eigentümer im Falle des Beschlusses der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 Erdgas ohne Einhaltung der Vorgaben des § 71 GEG nach den Maßgaben des § 71 k GEG nutzen.

Wir fragen dazu an:

  1. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung ihrer Kunden auf Wasserstoff bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen?
  2. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 die rechtlichen Voraussetzungen für den Netzumbau, insbesondere zur Einstellung der Erdgasversorgung der angeschlossenen Kunden über das zu transformierende Netz bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen und dies von der zuständigen Regulierungsbehörde gegenüber dem Verantwortlichen bestätigen lassen?
  3. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber den Gebäudeeigentümern bis 31. Dezember 2023 eine Garantie vorlegen, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2035, in Betrieb genommen wird?

Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorgenannten Erklärungen nicht abgegeben werden:

  1. Aus welchen Gründen werden diese Erklärungen nicht abgegeben?
  2. Welche Entscheidungen müsste der Stadtrat treffen, um sicherzustellen, dass diese Erklärungen abgegeben werden?

Antwort:

Das Gebäudeenergiegesetz ist noch nicht verabschiedet. Gerade die Regelungen einer möglichen Transformation des bestehenden Gasversorgungsnetzes in ein mögliches zukünftiges Wasserstoffversorgungsnetz werden aktuell auf allen Ebenen der Politik und der energiewirtschaftlichen Verbände umfassend diskutiert. Die in der Anfrage genannten Termine und Inhalte stammen aus dem Gesetzesentwurf und haben daher noch zu keinen Umsetzungsaktivitäten geführt. Parallel wird durch den Gesetzgeber das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erarbeitet, auch hier bleibt der konkrete Regelungsinhalt abzuwarten.

Zur Frage 1:

Die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber erarbeiten gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine kommunale Wärmeplanung. Im Rahmen dieses Projekts wird bis zum 31.12.2023 ein erster Plan für Leipzig vorliegen. Im Wärmeplan werden die Handlungsoptionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt dargestellt, welche als Basis für Entscheidungen im Leipziger Stadtrat dienen können.

Welche Bedeutung Wasserstoff für Endkunden innerhalb dieser Planung haben könnte, wird gerade in der Projektgruppe unter Leitung der Stadt Leipzig erarbeitet. Ein möglicher Transformationsplan wird dieser städtischen Planung folgen.

Zur Frage 2 bis 4:

Die Regelungen und Fristen zur Erstellung eines Transformationsplanes für die Erdgasversorgung sind noch nicht verabschiedet. Vor der Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung wird kein separater Gasentwicklungsplan veröffentlicht. Nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung werden die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig alle erforderlichen Regelungen umsetzen.

Zur Frage 5:

Die Gesetzgebung erfolgt auf Ebene der Bunderegierung. Der Stadtrat sollte umgehend nach dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung diese beschließen und für die Verbindlichkeit der Umsetzung Sorge tragen.

Insbesondere durch die Unterstützung der Beschleunigung von Baumaßnahmen in der Stadt Leipzig und der effizienten Abwicklung von Bauanträgen zur Transformation der Strom‐, Erdgas‐ und Fernwärmeversorgung, kann der Stadtrat die Vorrausetzungen für die Verwaltung schaffen, dass die geforderten Zeitpläne für die Umsetzung – und damit verbunden auch die mögliche Erklärung von Garantien – im Grundsatz machbar werden.

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Sachstand zur Errichtung von Fledermaustürmen

Anfrage:

Am 22. August 2018 beschloss die Ratsversammlung, dass die Stadt Leipzig im Einzelfall geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme sowie deren Umsetzung prüft. Die Finanzierung und Errichtung sollte im Rahmen von Vorhaben geprüft werden, bei denen Maßnahmen bezüglich des besonderen Artenschutzes (§ 44 ff BNatSchG) erforderlich wurden. Die Finanzierung sollte durch den jeweiligen Vorhabenträger erfolgen. Neben der naturschutzfachlichen Eignung sollte im Rahmen der Erarbeitung des Artenschutzfachbeitrages auch geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen deren Betreuung erfolgen kann.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Vorhaben, bei denen Maßnahmen bezüglich des besonderen Artenschutzes erforderlich waren, wurden in den Jahren 2019 bis 2022 durchgeführt?
  2. Wie viele geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme wurden geprüft und wie viele davon erhielten ein positives Prüfergebnis?
  3. Wie viele Fledermaustürme wurden daraufhin errichtet und wie gestaltete sich deren Finanzierung?
  4. Wie viele und welche Tier- und Naturschutzinitiativen wurden für eine mögliche Betreuung angesprochen und wie sind die Gespräche ausgegangen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die zur Verfügung stehenden Dateninformationssysteme ermöglichen leider keine verlässliche, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums durchführbare Recherche sämtlicher Verfahren mit Bezug zum besonderen Artenschutz aus den Jahren 2019 bis 2022. Es erfolgt auch keine separate statistische Erfassung derartiger Verfahren. Namentlichen sind nur zwei Vorhaben bekannt, bei denen auf Grund von Rückbau von Gebäuden Ersatzstätten für Fledermäuse (§ 44 ff BNatSchG) geschaffen werden mussten.

Zur Frage 2:

Es wurden keine Standorte zur Errichtung von Fledermaustürmen geprüft, da die notwendigen Ersatzstätten durch Fledermauskästen geschaffen wurden.

Zur Frage 3:

Dennoch wurde zusätzlich im Rahmen des Projektes „Rietzschke-Aue Sellerhausen“ ein Artenschutzturm für verschiedene Vögel, Insekten und auch Fledermäuse errichtet. Die Finanzierung erfolgte durch Sponsoring der Krostitzer Brauerei GmbH.

Zur Frage 4:

Die fachliche Begleitung des Artenschutzturmes sowie ein Monitoring erfolgt über den NABU. Weitere Tier- und Naturschutzinitiativen wurden nicht angefragt.

 

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Straßenbaumbestand forcieren – Podelwitzer Straße nicht vergessen

Anfrage:

Mit dem Straßenbaumkonzept Leipzig 2030 wird ein strategischer Handlungsrahmen bis zum Jahr 2030 umgesetzt, der auf die Entwicklung des gesamten städtischen Straßenbaumbestandes ausgerichtet ist. Mit seinen Leitlinien und Handlungsprioritäten trägt es den Zielen der nachhaltig wachsenden Stadt Rechnung, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 und in der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig formuliert sind.

Die Erweiterung des Straßenbaumbestandes – als ein wesentlicher Bestandteil der urbanen grünen Infrastruktur – leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes und des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum sowie zur Anpassung an den Klimawandel.

Das Straßenbaumkonzept Leipzig 2030 wurde am 27. Juni 2019 vom Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Fraktion Freibeuter begrüßt dieses Konzept. Immer wieder melden sich auch hierbei interessierte Bürgerinnen und Bürger und weisen auf noch vorhandene Lücken im Straßenbaumbestand hin.

Deshalb und weil die betroffene Straße in der öffentlichen Langfristplanung nicht auftaucht und hier auch in jüngerer Vergangenheit vermehrt Wohngebiete entstanden, fragen wir an:

  1. Ist die Podelwitzer Straße in Leipzig Wiederitzsch für die Erhöhung des Straßenbaumbestandes vorgesehen?
  2. Wenn ja: Wann und in welchem Ausmaß (hinsichtlich der gegebenenfalls hinderlichen Verkehrsführung)?
  3. Wenn nein: Aus welchen Gründen?
  4. Sollte ein Grund die Erhöhung des Straßenbaumbestandes nur bis zur Grenze der Gemarkung Leipzig sein: Besteht ein Austausch mit der sich anschließenden Kommune über die Fortführung innerhalb derer Gemarkung?

Antwort:

Zur Frage 1 & 2:

Zurzeit finden in der Podelwitzer Straße im Ortsteil Wiederitzsch Pflanzarbeiten statt. Diese werden bis Freitag, 14. April 23 abgeschlossen sein. Es werden 60 Obstbäume in unterschiedlichen Arten und Sorten gepflanzt.

Zur Frage 4:

Mit der Nachbargemeinde Rackwitz wird Kontakt aufgenommen, ob diese die Maßnahmen zur Fortführung der Straßenbaumpflanzungen auf ihren Flächen vornehmen möchte.

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Trainees anwerben – Koordination strukturiert im Personalamt angehen

Anfrage:

Ein Trainee ist ein Absolvent, der innerhalb der Verwaltung der Stadt Leipzig als vielfältig einsetzbare Nachwuchskraft aufgebaut werden kann, hierbei durch ein Traineeprogramm mit aufeinander abgestimmten Einsätzen in verschiedenen Abteilungen. Diese Idee kam als Attraktivitätssteigerung der Arbeitgeberinnenmarke Stadt Leipzig auf. Die Förderung, Anwerbung und der strukturierte Einsatz der Trainees ist innerhalb des Personalamts personell zu untersetzen.

Deshalb fragen wir an:

  1. Ist der Einsatz von Trainees durch die Arbeitgeberin Stadt Leipzig aktuell und zukünftig geplant?
  2. Wenn ja, wird die Förderung, Anwerbung und Koordination innerhalb des Personalamts personell untersetzt?
  3. Wie stellt sich dieser Aufgabenbereich innerhalb des Stellenplans des Haushalts der Stadt Leipzig für 2023 und 2024 dar?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ein Traineeprogramm ist ein Instrument der Personalentwicklung. Durch gezielte Qualifizierung sowie die Übernahme von Projekten und Aufgaben, Durchführung von Hospitationen und Agieren in Netzwerken erlangen Berufseinsteiger/-innen und Quereinsteiger/-innen gezielt Kompetenzen, die sie auf den zukünftigen Einsatz im Arbeitsbereich vorbereiten. Die Programme sichern ausreichend Personal mit den erforderlichen Kompetenzen für die Stadtverwaltung, insbesondere in Bereichen mit Engpassberufen.

Derzeit wird im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine „Training on the Job“-Maßnahme gemeinsam mit dem Personalamt pilotiert. Damit sollen Diplomingenieure/          -ingenieurinnen in einem Zeitraum von drei Jahren zum/zur Verfahrensmanager/-in für komplexe Bauvorhaben entwickelt werden. Zudem wird eine Traineemaßnahme im ASD durchgeführt.

Ergänzend zur Konzeption von Traineeprogrammen möchte die Verwaltung ein sog. Quereinsteiger-Programm erarbeiten. Damit soll „verwaltungsfremden“ Menschen der berufliche Einstieg in die Stadtverwaltung Leipzig ermöglicht werden. Die Erarbeitung und Einführung eines solchen Konzeptes sind bis zum Jahresende 2024 geplant.

Zur Frage 2:

Die Einführung von individuell zugeschnittenen Trainee- oder Quereinsteigerprogrammen liegt im Bereich Ausbildung/Personalentwicklung. Innerhalb des Personalamtes wurde die Konzipierung des Pilot-Traineeprogrammes im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im Rahmen des Regelgeschäfts erbracht.

Zur Frage 3:

Im aktuellen Haushalt und Stellenplan 2023/2024 sind keine zusätzlichen Stellen zur Umsetzung eines Traineeprogramms eingeplant. Die Umsetzung der Trainee- und Quereinsteigerprogramme wird durch bestehende Stellen abgesichert.

Digitalisierung der Auswahlkommissionen

Anfrage:

Auswahlkommissionen für leitende Bedienstete finden unter stadträtlicher Beteiligung statt. Die Einbindung des Stadtrats in den Prozess der Personalfindung ist zu begrüßen. Zu hinterfragen wäre jedoch der Umgang mit den Bewerbungsunterlagen, dabei im Wesentlichen das standardmäßige Ausdrucken der digital vorliegenden Dokumente. Bei einer Umstellung auf eine Zurverfügungstellung digitaler Dokumente sind eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Belange zu beachten.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, zukünftige Auswahlkommissionen mit digitalen Unterlagen durchzuführen und welche Abwägungen zieht die Stadt hierbei in Betracht?
  2. Wie wird die Stadt perspektivisch eine digitale Betrachtung der Unterlagen gewährleisten?

Antwort:

zur Frage 1:

Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich bestrebt, in allen Bereichen nachhaltig und bestmöglich klimaneutral zu arbeiten, was den Verzicht auf Papier und das Drucken von Unterlagen umfasst. Zum aktuellen Zeitpunkt steht für die Bereitstellung von Unterlagen für die Mitglieder von Auswahlkommissionen in Amtsleiterverfahren noch keine geeignete digitale Lösung zur Verfügung, die die bestehenden Anforderungen abbildet. Da es sich bei den betreffenden Unterlagen um hochsensible, vertrauliche Daten handelt, müssen insbesondere der Datenschutz und die Informationssicherheit jederzeit gewährleistet sein.

zur Frage 2:

Die Personalgewinnung wird in diesem Jahr ein neues Bewerbermanagementsystem einführen. Es wird geprüft, ob die Bereitstellung der Unterlagen an die Mitglieder von Auswahlkommissionen perspektivisch über das System abgewickelt werden kann. Hierüber kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen im eingeschränkten Kreis mit vorab festgelegten Zugriffs- und Leserechten zur Verfügung gestellt werden.

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Lückenschließung Mittlerer Ring Südost

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 31. Januar 2018 wurde die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für den Mittleren Ring Südost zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit beschlossen. Grundlage sollte die Verkehrsprognose 2030 und die Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig sein. In diesem Zusammenhang sollte auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht werden.

In der ersten Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum stellte man den Weiterbau des bislang geplanten Mittleren Rings zurück bzw. dessen Aufgabe in Aussicht. Hintergrund war die perspektivisch leistungsfähige Abwicklung des motorisierten Verkehrs und die künftige Priorisierung der Instandhaltung bereits vorhandener Straßen. Eingriffe in die ökologisch besonders wertvollen Auenwälder im Süden des Stadtgebiets hätten so vermieden werden können.

Im Jahr 2022 landete Leipzig auf Platz 6 der Deutschen Städte mit den meisten Staus. Man stand durchschnittlich 46 Stunden im Stau. Im Vergleich zu 2019 ist dies ein Anstieg von 38 Prozent. Nicht zuletzt durch spurreduzierende Maßnahmen wie fahrbahnbegleitende Radstreifen sowie die Erhöhung des Parksuchverkehrs durch ersatzloses Entfernen von Parkplätzen verschlechtert sich die Situation für den motorisierten Verkehr in Leipzig zunehmend.

Die Stärkung des Umweltverbunds wird währenddessen stagnieren, da sich eine Anbindung der Randgebiete Leipzigs unter anderem aufgrund der geschwächten Finanzierung des ÖPNV verzögern wird und eine erzwungene Konkurrenz zwischen motorisiertem Verkehr und schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fahrradverkehr die Nutzung alternativer Verkehrsmittel erschwert. Folglich wird das Auto weiterhin zentraler Bestandteil der Mobilität vieler Leipzigerinnen und Leipziger sein.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Verkehrsuntersuchung für den Mittleren Ring Südost zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit und der Wirkung auf den Kfz-Verkehr der Innenstadt ergeben?
  2. Welche Veränderungen haben sich bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Innenstadtverkehrs bei der Abwicklung des motorisierten Verkehrs ergeben?
  3. Welche Auswirkungen wird dies auf die Pläne des Lückenschlusses Mittlerer Ring Südost haben?
  4. Welche Umstände haben die Berichterstattung hierzu verzögert?

Antwort:

Vorbemerkung:

Im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum ist festgelegt, dass vor einer endgültigen Entscheidung zu einer möglichen Neubautrasse Mittlerer Ring Südost eine detaillierte Bilanzierung aller Effekte stattfinden muss und zum Stand 2015 wurde eine Trassenfreihaltung der sogenannten „Bahnvariante“ für 10 Jahre beschlossen. Zudem ist ausgeführt, dass bei Beibehaltung der vorhandenen Verbindung über Mölkau und Stötteritz, umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen sind.

Entsprechend des Ratsbeschlusses zu VI-A-04847-VSP-01 ist vor Ablauf des 10-jährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Südost eine Verkehrsuntersuchung zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit durchzuführen.

Zu den Fragen:

Eine Verkehrsuntersuchung und entsprechende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist geplant, eine Machbarkeitsuntersuchung zur Mobilität im betroffenen Bereich vor Ablauf des Moratoriums durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die verkehrliche Wirksamkeit auf den Kfz-Verkehr der Innenstadt mituntersucht. Aus diesem Grund fand auch noch keine Berichterstattung statt, wobei die Verwaltung diesen Stand jederzeit insbesondere gegenüber den Initiativen, SBB und OR kommuniziert hat.

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Einschränkung des Betriebs der Kleintierklinik der Universität Leipzig

Anfrage:

Die Kleintierklinik der Universität Leipzig hat überregionale Bedeutung als Maximalversorger und Notdienst mit einem Einzugsbereich von bis zu 200 km. Aufgrund schwerwiegender Personalkürzungen ist diese Notfallversorgung ab 1. Februar 2023 unter der Woche nach 15:30 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr möglich. Die jetzt nachrangig Versorgungspflichtigen niedergelassenen Tierärzte können ebenfalls aufgrund Personalmangels und gesetzlicher Regelungen wie dem Arbeitszeitgesetz die entstehende Lücke nicht übernehmen. Zudem sind niedergelassene Tierärzte oftmals nicht auf Spezialfälle ausreichend vorbereitet oder die Praxisräume ausgestattet.

Haustiere gehören ebenso wie Familienmitglieder und Freunde zu einem stabilen sozialen Umfeld und sind für viele Menschen ein wichtiger Anker im täglichen Leben. In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Gesamtsituation in der sich viele aufgrund der sich häufenden Krisen verunsichert, ängstlich und wenig zuversichtlich fühlen, können diese zur seelischen und körperlichen Gesundheit beitragen. Die die nun drohende Situation, sein Haustier im eingetretenen Notfall nicht angemessen versorgen lassen zu können (sogenannter “Pütti-Effekt”) gilt es abzuwenden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche konkreten Maßnahmen (jenseits von Appellen) kann die Stadt Leipzig bis zu einer Lösung auf Landesebene ergreifen, um eine klinische Notfallversorgung von Kleintieren auch wochentags nach 15:30 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen sicherstellen zu können?
  2. Welche kommunalen Ressourcen können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um die Versorgungssituation zu stabilisieren?
  3. Wann können die unter 1. und 2. erfragten Mittel greifen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Die Universität Leipzig und somit auch die Veterinärmedizinische Fakultät mit ihrer Kleintierklinik untersteht dienstrechtlich dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Für die Stadtverwaltung besteht in der Angelegenheit keine Zuständigkeit und auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die dienstrechtlichen oder personalrechtlichen Belange der Universität Leipzig zu nehmen.

Ebenso zählt es nicht zu den Aufgaben der Stadt Leipzig, Notfalldienste zur Behandlung von Tieren privater Tierhalter anzubieten oder die Notdienste der praktizierenden Tierärzte zu organisieren oder zu regeln. Insoweit ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten, etwaige Ressourcen für Notfallbehandlungen in personeller oder ausstattungstechnischer Hinsicht vorzuhalten.

Die praktizierenden, niedergelassenen Tierärzte in Sachsen, so auch die der Stadt Leipzig, werden gemäß der Sächsischen Berufsordnung verpflichtet, Notfalldienste zu leisten.  Die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig regeln und gestalten daher die Notdienste selbst.

Die Tierarztpraxen in Leipzig haben aufgrund der Einschränkung von Notfallbehandlungen durch die Kleintierklinik der Universität Leipzig bereits reagiert und bieten aktuell in wechselnden Praxen die Notfallversorgung im Anschluss an die täglichen Sprechzeiten an Wochentagen in der Zeit von 19-8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen einen 24-Stunden-Dienst an. Hierzu existiert eine zentrale Notrufnummer, die auf der Internetseite www.notdienst-tierarzt-leipzig.de publiziert ist und den Kontakt zur diensthabenden Praxis herstellt. Die Kleintierklinik hat auf ihrer Homepage die Patientenbesitzer von der geänderten Situation in Kenntnis gesetzt und auf die Notrufnummer verwiesen.

Die Notfallversorgung ist damit insoweit sicher gestellt.

Zur Frage 2:

Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Da für die Stadt Leipzig keine Zuständigkeit besteht (s. Antwort unter 1.), ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten für tierärztliche Behandlungen Ressourcen vorzuhalten. Wie in Antwort zu 1. dargelegt, stellen die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig die Notfallversorgung außerhalb ihrer Sprechzeiten sicher.

Zur Frage 3:

siehe Fragen 1 und 2

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