Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement. Konkrete Punkte des Beschlusses sind bisher offenbar nicht umgesetzt worden.

Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden.

Zum anderen besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird nach wie vor auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Darüber hinaus ist die Bewerbung auf mehrere Stellen umständlich, da man alle Einzelschritte für jede Stelle neu durchlaufen muss.

Darum fragen wir an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Anschaffung bzw. Anmietung einer geeigneten Personalmanagementsoftware bzw. eines geeigneten Moduls um?
  2. Wann wird die oben genannte Software bzw. das Modul für künftige Bewerber freigeschaltet?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner der Stadt Leipzig für Initiativbewerbungen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Analog der Änderung des Ausführungsbeschlusses LOGA Ausbaustufe 2 (VI-DS-05960-DS-01) vom 14.04.2022 (Beschluss Ratsversammlung) wurde die produktneutrale öffentliche Ausschreibung weiter forciert. Der abgestimmte Terminplan zum Vergabeverfahren Bewerbermanagement ist noch gültig. Die Auftragsbekanntmachung ist veröffentlicht und bis Ende September sollen die Angebote vorliegen. Der Vertragsabschluss soll im Dezember 2022 erfolgen (siehe nachfolgende Tabelle)

 

  Termin Datum
1 EU: Absendung Auftragsbekanntmachung; nat.: Veröffentlichung am Fr., 26.08.2022
2 Ende der Angebotsfrist am Mo., 26.09.2022
3 abschließende Vergabeentscheidung Mo., 05.12.2022
4 Vertragsschluss am Fr., 16.12.2022
5 Ende Bindefrist Mo., 19.12.2022
6 vertraglicher Leistungsbeginn Mo., 02.01.2022

Zur Frage 2:

Nach der Vergabe an einen entsprechenden Bieter in 2022 erfolgt in 2023 das Einführungsprojekt für die Bewerbermanagementsoftware (BMS) und soll sukzessive implementiert und zur Nutzung für das Personalamt, die Fachämter und Bewerber/-innen freigeschaltet werden.

Zur Frage 3:

Neben der Dauerausschreibung für Erzieher/-innen im Kitabereich sind auf der Webseite leipzig.de Aktuelle Stellenausschreibungen – Stadt Leipzig acht weitere Dauerausschreibungen geschaltet. Dauerausschreibungen sind ein Instrument der Abteilung Personalgewinnung, um in Berufen mit anhaltendem Bedarf (Engpassberufsgruppen) Initiativbewerbungen zu ermöglichen.

Weiterhin arbeitet die Abteilung Personalgewinnung inzwischen mit Talentepools. Potentiell geeigneten Bewerber/-innen, die in einem Auswahlverfahren nicht den Zuschlag erhalten haben, wird die Aufnahme in einen Talentepool (Beispielsweise IT/Informatik, Kaufmännische Abschlüsse, Medizinische Angestellte, Projektmanager etc.) angeboten, um im Bedarfsfall automatisiert in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Zukunft des Wackerbads

Anfrage:

Am 28.10.2021 wurde im SBB Nord durch das Amt für Sport zum Thema “Wackerbad” ausführlich berichtet – von der Ausgangssituation bis zur Verpachtung. Es hieß, das Verhältnis mit dem Pachtverein habe sich verschlechtert. Die Stadt Leipzig forderte den Pächterverein daraufhin auf, das Wackerbad wieder zu öffnen. Nachdem der Pächterverein nicht gehandelt hat, kündigte die Stadt Leipzig dem Betreiber. Es folgte ein Rechtsstreit. Seit 16.08.2021 hat die Stadt das Objekt wieder in Besitz genommen.

Bereits mit Antrag von 2019 (Beschluss VI-A-06284) beauftragte der Stadtrat den OBM mit der Prüfung, ob das Wackerbad der Sportbäder Leipzig GmbH angegliedert werden kann. Mit dem SPD-Antrag VII-HP-05252 wurden für 2022 200.000 EUR als Planungsmittel für die Sanierung des Wackerbades in den Haushalt eingestellt.

Aktuell ist das Wackerbad weder saniert noch geöffnet.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Sanierung des Wackerbads?
  2. Wann wurde die Planung zur Sanierung beauftragt bzw. wann soll sie beauftragt werden?
  3. Wann wird die Sanierungsplanung vorliegen?
  4. Wann erfolgt die Sanierung des Wackerbades? In welchem Umfang sind die dafür erforderlichen Mittel im Entwurf des HH 23/24 eingestellt?

Antwort:

Die Antwort erfolgt mündlich in der Ratsversammlung.

Anfrage im Allris

Fahrradsicherungen in Straßenbahnen

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 19. Januar 2022 hat die Ratsversammlung beschlossen, gegenüber LVB und MDV darauf hinzuwirken, dass für einen Testzeitraum von einem Jahr in den Schwachverkehrszeiten gemäß Nahverkehrsplan eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen und Bussen in der Tarifzone 110 ermöglicht wird. Die Verwaltung wies jedoch auf das Risiko hin, dass es in den Straßenbahnen der LVB bis dato keine Sicherungsmöglichkeit vor Umkippen für die Fahrräder gibt.

Bürgermeister Dienberg hatte der Fraktion Freibeuter in diesem Kontext zugesichert, dass in den neu anzuschaffenden Straßenbahnfahrzeugen sowie in den Bestandsfahrzeugen Möglichkeiten geschaffen werden, Fahrräder zu fixieren und zu arretieren.

Wir fragen dazu an:

1. Bis wann plant der Oberbürgermeister gemeinsam mit der LVB die Bestandsfahrzeuge mit Fahrradsicherungen ausgestattet zu haben?

2. Ist geplant, an den Türen der Fahrzeuge Markierungen anzubringen, die einen geeigneten Fahrradzustieg signalisieren?

Antwort:

Die Antwort erfolgt mündlich in der Ratsversammlung.

Anfrage im Allris

 

Mehreinnahmen durch Erhöhung der Parkgebühren

Anfrage:

Die Ratsversammlung hat am 11.11.2020 im Rahmen der Beschlussfassung der Parkgebührenverordnung entschieden, dass Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden sind.

Wir fragen dazu an:

In welcher Höhe sind Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren entstanden und wie wurden diese eingesetzt?

Antwort:

In seinem Beschluss hatte der Stadtrat festgelegt, dass die Parkgebührenerhöhung erst ab dem 1.7.2021 in Kraft trat.

Dadurch, dass die Gebührenerhöhung erst Mitte 2021 in Kraft getreten ist sowie als Auswirkung der Corona-Pandemie, sind 2020 und 2021 keine Mehr-, sondern Mindereinnahmen in dieser Position entstanden.

Entsprechend war bisher auch kein Einsatz von Mehreinnahmen für die Entwicklung des ÖPNV möglich.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Pläne zur Wohnnutzung kommunaler leerstehender Wohngebäude

Anfrage:

  1. Welche Pläne hat die Stadtverwaltung Leipzig für jedes einzelne der in der Antwort VII-F-06676-AW-02 Anlage 1 aufgezeigten kommunalen leerstehenden Wohngebäude (Bitte Pläne zu jedem einzelnen Objekt darlegen.)?
  2. Welche Entwicklungsperspektiven sieht die Stadtverwaltung für die Grundstücke, um sie für eine Wohnnutzung verfügbar zu machen?

(Sollte eine Antwort in einer öffentlichen Sitzung nicht möglich sein, bitten wir um die Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung.)

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung.

Anfrage im Allris

Lüftungsanlage in der Heinrich-Mann-Grundschule

Anfrage:

Die Ratsversammlung hat am 15.09.2021 im Rahmen der Beschlussfassung über die Modernisierung der Heinrich-Mann-Grundschule entschieden, dass eine natürliche oder mechanische Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen geprüft werden soll.

Wir fragen dazu an:

Wie ist das Prüfergebnis hierzu ausgefallen?

Antwort:

Die Prüfung ist erfolgt. Im Rahmen der Planungsphase zur Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Mann-Schule wurde nachgewiesen, dass in weiten Teilen des Schulgebäudes die natürliche Lüftung alle Anforderungen an den nachzuweisenden Luftaustausch erfüllt. Dementsprechend erhalten die Unterrichts- und Aufenthaltsräume keine zusätzlichen Lüftungsanlagen. Ausnahmen bilden die Schulküche und die Sporthalle, welche auch als Aula genutzt werden kann. Die Schulküche erhält aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen eine mechanische Lüftung. Die Sporthalle wird mit einer hybriden Lüftung ausgestattet. Das bedeutet, dass die eingeplante mechanische Grundlüftung bei maximaler Belegung durch die natürliche Lüftung ergänzt wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Zwischenstand zur Veröffentlichung von Konzepten und Programmen

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 hat die Ratsversammlung auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschlossen, Einzelmaßnahmen aus Planungen und Konzepten, welche eine Priorisierung enthalten (beispielsweise Sitzbänke, Toiletten, Gehwege) auf leipzig.de und haushalt.leipzig.de interaktiv in einer Karte zu visualisieren. Außerdem sollen Informationen aus den jeweiligen Konzepten (beispielsweise Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept), die dem Bürger Auskunft über das Verfahren, die Priorisierung und die Umsetzung geben, hinterlegt werden.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie ist der Zwischenstand der Integration der Einzelmaßnahmen und Konzepte auf den Webseiten?
  2. Wann ist mit der Freischaltung zu rechnen?

Antwort:

Die Anfrage wird mündlich in der Ratsversammlung am 13.04. beantwortet

Anfrage im Allris

 

WLAN und Internet im Neuen Rathaus

Anfrage:

Mit der stadteigenen Tochter Lecos GmbH besteht ein Betriebsleistungsvertrag, der u. a. die Bereitstellung einer Internetverbindung per WLAN im Neuen Rathaus umfasst. Regelmäßig seit Dezember 2021 fiel im Neuen Rathaus das WLAN und/oder die Internetverbindung über WLAN, insbesondere für die an den Gremien des Stadtrates teilnehmenden Stadträte, aus.

Hierzu fragen wir an:

1. Welche Verfügbarkeit sichert die Lecos GmbH der Stadt vertraglich zu?

2. Welche Pönale ist vorgesehen, sollte die Verfügbarkeit unterschritten werden?

3. Hat die Stadt Leipzig, unter anderem, die oben genannten Ausfälle gegenüber der Lecos GmbH geltend gemacht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Auf Grundlage des BLVs sichert die Lecos, eine Verfügbarkeit des gesamten Datennetzes von >99% pro Jahr zu. Die Verfügbarkeit des WLAN ist hier inkludiert. Das heißt, wenn WLAN nicht zur Verfügung steht, das Datennetz jedoch per LAN zu Verfügung steht, wird die Verfügbarkeit grundsätzlich erfüllt.

Eine Zusicherung einer eigenständigen Verfügbarkeit für das WLAN analog zum LAN ist nicht vereinbart worden. WLAN ist ein geteiltes Medium und ein einzelnes defektes Endgerät genügt, um das WLAN in einem bestimmten Bereich zu stören oder die Verfügbarkeit einzuschränken. Auf die Endgeräte hat Lecos i.d.R. keinen Einfluss (außer für die durch Lecos verwalteten Endgeräte im WLAN MA_Stadt_X).

Zur Frage 2:

Eine Pönale für WLAN ist nicht vorgesehen.

Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, stand das Datennetz per LAN zu Verfügung während das WLAN nur eingeschränkt zu Verfügung stand. Des Weiteren sind für WLAN keine gesonderten Service Level, die für eine Pönaleberechnung herangezogen werden können, vereinbart. Eine Pönale wird nur für Themen herangezogen, bei denen die Lecos den Fehler beeinflussen kann (z.B. durch Fehlkonfiguration).

Zur Frage 3:

Die Ausfälle wurden über den UHD der Lecos gemeldet. Konkret gab es seit dem 01.12.2021 bis heute 76 Meldungen zu Störungen im Bereich WLAN, davon:

1 Meldung direkt vom Stadtrat

4 Meldungen der Fraktion Freibeuter

5 Meldungen vom VKKJ

14 Meldungen von den Museen

24 Meldungen von weiteren Ämter der Stadt Leipzig

26 Meldungen von Schulen

Weitere Hinweise

Nach Rücksprache mit der Lecos GmbH ist eine der Fehlerursachen wg. der ausstehenden Ersatzlieferung einer zentralen Ersatz-Hardware noch nicht beseitigt. Es wurde aber eine Umgehungslösung etabliert, so dass seit Anfang Februar keine weiteren Störungen aufgetreten sind.

Darüber hinaus gab es im Zeitraum der Störungen Updates im WLAN Management-System, welche die Sicherheitslücken LOG4j beheben sollten. Das kurzfristig durch den Hersteller freigegebene Firmware Update war jedoch fehlerhaft und führte dazu, dass es für einen kleinen Teil von WLAN-Nutzern (welche ein persönliches Passwort benutzen – PPSK) zeitgleich zum ersten Fehler einen Fehler im zentralen WLAN Controller gab. Dieser Fehler wurde zwischenzeitlich durch die Lecos mit dem WLAN-Hersteller analysiert und durch den WLAN-Hersteller gelöst.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es ging um die Verfügbarkeit von WLAN, also Internetzugang, im Rathaus für die Stadträtinnen und Stadträte. In Ihrer Antwort wird deutlich, dass Sie den WLAN-Zugang einem LAN-Zugang gleichsetzen, also kabelgebunden, Local Area Network. Diesbezüglich ist meine Frage: Wenn Sie das praktisch gleichsetzen und keine eigenständige Pönalisierung auch gegen über der Lecos vornehmen, besteht dann in allen Sitzungsräumen der Stadt Leipzig die Möglichkeit, für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit Ihrem mobilen Endgerät in allen Sitzungsräumen in das Local Area Network kabelgebunden einzuloggen, oder nicht? Denn nur dann ergibt ja eigentlich die Gleichsetzung Sinn.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok, sind Sie so lieb und wiederholen diese Frage noch einmal, wenn der zuständige Beigeordnete an seinem Platz ist? – Ich bin etwas überfragt.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich bin ja dienstleistungsorientiert. Sie setzen in Ihrer Antwort zum Thema WLAN und Internet das WLAN dem LAN, also dem kabelgebundenen, dem Local Area Network, gleich. Und wir haben keine gesonderte Pönalisierung vereinbart, wenn WLAN nicht verfügbar ist, aber LAN. Diesbezüglich ist meine Frage aus Sicht eines Stadtrats, einer Stadträtin:
Ist es möglich, in allen Sitzungsräumen im Rathaus für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit ihrem mobilen Endgerät per Kabel in das LAN, also das Local Area Network, einzuloggen, und dann über dieses einen Internetzugang zu erhalten? Ist dies gewährleistet?”

Bürgermeister Hörning: “Das ist nach meinem Verständnis nicht gewährleistet. Das Ziel ist, dass man sich über WLAN einwählt, weil natürlich der Zugang an eine LAN-Dose auch noch einmal andere Sicherheitsfragen stellt, aber ich nehme die Frage gerne noch einmal mit, damit wir das klären.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok noch einmal.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Ich frage Sie jetzt: Geben Sie mir recht, dass Sie entweder die WLAN-Verfügbarkeit genauso pönalisieren müssen oder eben die LAN-Verfügbarkeit für die Stadträtinnen und Stadträte in allen Sitzungsräumen sicherstellen müssen?”

Bürgermeister Hörning: “Wir sind mit dem Dienstleister Lecos im laufenden Dialog über die Betriebsleistungsvertragskomponenten, die mit Pönalen oder mit entsprechenden Preisen auch belegt sind. Ich nehme das gerne mit, ich möchte aber auch ganz klar sagen: Wenn wir mit der Lecos über Steuerung von IT-Leistungen sprechen, dann machen wir das zuerst zum Thema Cybersicherheit und zum Thema Betriebs-Continuity, und dann werden wir uns auch um das Thema WLAN und Qualität und pönale Bewehrung für den Betrieb hier im Neuen Rathaus kümmern. Ich nehme das gerne mit, aber ich zeige Ihnen auch an, dass in meiner Verantwortung als IT-Dezernent erst einmal eine Stärkung des Betriebsleistungsvertrages zum Thema IT-Sicherheit, Datenschutz, etc. steht. – Vieln Dank.”

Oberbürgermeister Jung: “Letzte Frage, Herr Morlok, bitte.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann nachvollziehen, dass das Ihre Priorität als zuständiger Fachdezernent ist. Herr Hörning, könnten Sie es nachvollziehen, dass wir, wenn die Internetverfügbarkeit für Stadträtinnen und Stadträte nicht zu Ihrer höchsten Priorität gehört, die Sache selbst in die Hand nehmen und per Antrag im Stadtrat und möglicherweise Beschlussfassung im Stadtrat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Prioritäten entsprechend angehoben werden?”

Bürgermeister Hörning: “Herr Morlok, die Prioritäten machen sich nicht daran fest, ob etwas Pönale-bewehrt ist. Ich habe Ihnen gerade zugesagt, dass wir uns um dieses Thema kümmern, aber ich habe Ihnen auch eine Antwort gegeben, dass aus der Sicht des Gesamt-IT-Betriebs – und dazu bin ich verpflichtet, Ihnen auch eine gesamthafte Sicht auf diesen IT-Betrieb zu geben – die entsprechende Priorität besteht. Und ich denke, das können Sie auch nachvollziehen, weil die tollste WLAN-Verbindung bringt Ihnen nichts, wenn ein Netz kompromittiert ist. Von daher nehmen Sie das bitte so als Priorität mit. Das heißt nicht, dass die WLAN-Verbindung keine Priorität hat. Es steht Ihnen natürlich frei, Anträge zu stellen, aber wir werden uns hier noch einmal bei Ihnen melden im nächsten Monat und Ihnen da eine aktuelle Information geben.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fortschreibung STEP Zentren

Anfrage:

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadtverwaltung in verschiedenen Äußerungen auf Anfragen und Anträge im Stadtrat auf die Fortschreibung des STEP Zentren verwiesen. Die letzte Fortschreibung durch den Oberbürgermeister erfolgte 2016 mit Beschlussfassung des Stadtrates in 2017.

Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann legt der Oberbürgermeister die neue Fortschreibung des STEP Zentren dem Stadtrat vor?

2. Wie und wann sieht der Oberbürgermeister die Einbindung der gewählten Gremien (Stadtrat, Stadtbezirksbeiträte, Ortschaftsräte), der Bürger und der Umlandgemeinden, sowie deren Gremien, vor?

3. Mit welchem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen) in welchen Haushaltsjahren plant der Oberbürgermeister?

Antwort:

Die Überprüfung und Fortschreibung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ist in der Regel in einem Turnus von 5-10 Jahren erforderlich und kann sich aus Folgenden Gegebenheiten herleiten:

Anpassungs- und Ergänzungsbedarf im Hinblick auf die grundlegenden Steuerungsgrundsätze

Die Stadt Leipzig erfasst in regelmäßigen Abständen die Einzelhandelsbestandsstrukturen im gesamten Stadtgebiet sowie ergänzende Komplementärnutzungen in den Zentren. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings wird die Wirksamkeit der im STEP Zentren verankerten Steuerungsgrundsätze und Ziele anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft. Mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellsten Ausgabe des Monitoringberichts Einzelhandel aus dem Jahr 2019 kann festgestellt werden, dass sich das in Leipzig praktizierte System der Einzelhandelssteuerung weitgehend bewährt hat. Neben einer Stärkung und Stabilisierung der Zentren konnte eine Begrenzung des Wachstums in planerisch nicht erwünschten Standorten erreicht werden. Ein Anpassungs- und Ergänzungs­bedarf der grundlegenden Steuerungssystematik des STEP Zentren lässt sich demnach nur sehr punktuell erkennen (beispielsweise im Bereich der Nahversorgung in der Äußeren Stadt).

Aktualisierungsbedarf aufgrund veränderter Angebots- und nachfrageseitiger Aspekte

Ein größerer Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren lässt sich demgegenüber jedoch aus der prosperierenden Einwohnerentwicklung Leipzigs und der dynamischen Entwicklung des stationären Handels ableiten. Neben der vereinzelten Anpassung von Zentrenabgrenzungen und der Darstellung von neuen Zentren (wie beispielsweise im Quartier Eutritzscher Freiladebahnhof) sind hier insbesondere die dauerhaften Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des stationären Handels und der zentrumsbildenden Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtplanungsamt, im Sommer 2022 eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestands durchführen zu lassen. Die daraus ermittelten Datengrundlagen sollen im Abgleich zur letzten Erfassung (Stand: 10/2018) eine Bilanzierung der Corona-Effekte auf die Bestandsstrukturen in den Zentren ermöglichen.

Darüber hinaus ist für das zweite Halbjahr 2022 die Beauftragung eines auf die Leipziger Stadtteilzentren fokussierten Fachgutachtens vorgesehen. Das Gutachten soll über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ finanziert werden (vgl. VII-DS-06347). Im Ergebnis sollen vor dem Hintergrund des perspektivischen Bedeutungsverlusts des stationären Handels die zukünftige Rolle von Zentren eruiert und neue Nutzungs­schwerpunkte (jenseits des Handels) definiert werden. Anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wichtige Zielbilder für eine mögliche Fortschreibung und Aktualisierungen des STEP Zentren ableiten.

Erst nach Vorliegen der Erkenntnisse aus der Vollerhebung 2022 und dem Vertiefungs­gutachten zu den Stadtteilzentren, kann der Fortschreibungs- und Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren abschließend analysiert und bewertet werden. Aktuell wird – insbesondere aufgrund der Erfolge im Bereich der Einzelhandelssteuerung – von einem eher moderaten Anpassungsbedarf im Hinblick auf die grundlegende Steuerungssystematik ausgegangen. Vielmehr wird ein eher allgemeiner Aktualisierungsbedarf und ggf. eine Anpassung der Zielstellungen für die Stadtteilzentren gesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfrage zur Anfrage F-06677 „Rechtsgutachten zum Abschleppen“

Anfrage:

In der Anfrage VII-F-06677 fragten wir: 1. Welche Maßnahmen wurden innerhalb des Ordnungsamtes zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf Grund der im Rechtsgutachten festgestellten Rechtslage getroffen? Und 2. Wie wurde die korrigierte Rechtsauffassung den MitarbeiterInnen im Außendienst vermittelt?

Diesbezüglich fragen wir nach:

  1. Bedeutet die Antwort: „Zudem wurde die Entscheidungshilfe in der sogenannten Praktikerfassung allen mit Abschleppvorgängen befassten Bediensteten des Ordnungsamtes über die o. g. Arbeitsanweisung zur Kenntnis gegeben.“, dass die MitarbeiterInnen über diese Fassung in Schulungen belehrt wurden? Oder, dass diese über die Einstellung ins Intranet informiert wurden und dies aktenkundig bestätigten?
  2. Wie viele MitarbeiterInnen nahmen an der betrieblichen Fortbildung mit dem Verfasser am 6. und 7. Oktober 2021 teil? War diese betriebliche Fortbildung verpflichtend?

Weiterhin fragten wir: „Wurden „generalpräventive Maßnahmen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppen/Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kfz durchgeführt oder sind solche für das Jahr 2022 geplant?“ Die Antwort, dass „im Jahr 2021 (…) durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 4.344 Abschleppmaßnahmen angeordnet“ wurden, bitten wir zu spezifizieren.

  1. Wie viele Abschleppmaßnahmen waren „Beauftragungen“, wie das Freimachen von Rettungsdienstzufahrten, Baustellen, Filmaufnahmen, Umzüge, Baumfäll- oder Baumschnittarbeiten, Parken vor Grundstückseinfahrten u.ä.?
  2. Wie viele Abschleppmaßnahmen erfolgten durch Meldungen der LVB (Störung Betriebsablauf)?
  3. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch MitarbeiterInnen im Streifendienst (Auffinden) angewiesen?
  4. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch Meldungen von BürgerInnen initiiert?

Antwort:

Zur Frage 1:

Aktenkundige Belehrung bedeutet, dass die Beschäftigten die Kenntnisnahme des Inhalts einer Arbeits- oder Dienstanweisung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Ob das Dokument in Papierform oder elektronisch vorgelegen hat, ist nicht relevant. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verkehrsüberwachung haben also mit ihrer Unterschrift bestätigt, sowohl die Arbeitsanweisung als auch die Praktikerfassung des genannten Gutachtens zu kennen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sie das Material zuvor gelesen und bei Verständnisfragen diese mit ihren Dienstvorgesetzten geklärt haben.

Zur Frage 2:

An der Fortbildungsmaßnahme „Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr“ nahmen im Jahr 2021 insgesamt 24 Beschäftigte des Ordnungsamtes teil. Bei der Aufstellung der Teilnehmerlisten nach entsprechenden Interessenbekundungen wird darauf geachtet, dass neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich teilnehmen. Für alle anderen ist die Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Workshop fakultativ.

Zu Fragen 3-6:

Die Fragen 3 bis 6 müssen im Zusammenhang beantwortet werden. Es gibt keine statistische Erfassung und darauf fußende Möglichkeit zur Aufgliederung der Vollzugsmaßnahmen im Hinblick auf das Bekanntwerden der Sachverhalte. Für das Verfahren ist allein die Bewertung der tatbestandlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anordnung im Einzelfall von Interesse. Deshalb konnte bereits bei der Beantwortung der Ursprungsanfrage lediglich die Gesamtanzahl der Abschleppanordnungen angegeben werden.

Nur bei den speziellen Tatbeständen beim Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der LVB könnte man davon ausgehen, dass diese Vollzugsmaßnahmen aus Störungsmeldungen resultieren. Dazu liegen aus dem Jahr 2021 insgesamt 62 Fälle vor.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris