Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf die Stadtverwaltung

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf die Stadtverwaltung

Anfrage:

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)  in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Die DS-GVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierzu fragen wir:

  1. Welche Auswirkungen hat die DS-GVO auf die Arbeitsabläufe in der Verwaltung der Stadt Leipzig?
  2. Welche Kosten sind mit der Umsetzung der DS-GVO in der Stadtverwaltung der Stadt Leipzig verbunden (technische Anpassung, Mitarbeiterschulungen, etc.)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Auswirkungen hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Arbeitsabläufe in der Verwaltung der Stadt Leipzig?

Wesentliche Datenschutzgrundsätze (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, die Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung, Richtigkeit, Transparenz sowie der technisch-organisatorische Datenschutz) und bekannte Regelungen bleiben auch mit der DSGVO bestehen. Insofern wird es keine zwingenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe geben, gleichwohl im Einzelfall Anpassung möglich sein können. Bei der öffentlichen Aufgabenerfüllung ermöglichen Öffnungsklauseln in der DSGVO die weitgehende Beibehaltung der bisherigen vorrangigen datenschutzrechtlichen Vorschriften im Fachrecht. Derzeit werden Fachgesetze angepasst.

Im Kern wird durch die DSGVO das Betroffenenrecht gestärkt, insbesondere bei Informationspflichten.

Das neu eingeführte Recht auf Datenübertragbarkeit besteht nicht bei Verarbeitungen, die für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, die der Stadt Leipzig übertragen wurde.

Zur Anpassung an die DSGVO wurde im Bereich des Dezernats Allgemeine Verwaltung ein Projekt eingerichtet, das die erforderlichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen trifft bzw. veranlasst. Im Rahmen des Projekts wurden Dokumentationsvorgaben sowie Umsetzungs- und Anwendungshilfen erarbeitet und verteilt sowie Einweisungen durchgeführt.

Das betrifft v.a.

  • die Ablösung des Verzeichnisses automatisierter Verfahren, durch ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten,
  • die Umsetzung der künftig erweiterten Informationspflichten bei der Datenerhebung,
  • die Benachrichtigung der Datenschutzaufsichtsbehörde und der betroffenen Personen bei „Datenschutzpannen“,
  • die Prüfung und Anpassung von Auftragsverarbeitungsverträgen,
  • die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die vor der Einführung von Verarbeitungen mit einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen durchzuführen ist.

Der technisch-organisatorische Datenschutz und die Informationssicherheit werden im Rahmen eines Informationssicherheitsprozesses gewährleistet, der gerade eingeführt und durch den Informationssicherheitsbeauftragten gesteuert wird.

Die Organisationsbereiche werden im Rahmen ihrer Aufgabenzuständigkeit wie bisher die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gewährleisten, die dann erweiterten Informationspflichten bei der Datenerhebung umsetzen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen und den betroffenen Personen die Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglichen.

2. Welche Kosten sind mit der Umsetzung der DS-GVO in der Stadtverwaltung der Stadt Leipzig verbunden (technische Anpassung, Mitarbeiterschulungen, etc.)?

Das Projekt zur Anpassung an die DSGVO arbeitet mit vorhandenen Ressourcen.

Geprüft wird aktuell die Beschaffung einer marktüblichen Software zur Unterstützung des Informationssicherheits- und Datenschutzmanagements, insbesondere bei der Planung, Umsetzung und Überwachung von Datensicherheitsmaßnahmen, der Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, der Regelung von Auftragsverarbeitungen und der Datenschutz-Folgenabschätzung. Dazu gab es bereits einen Austausch mit anderen Stellen.

Auch ohne die DSGVO wäre eine Softwarebeschaffung zur Unterstützung des Informationssicherheits- und Datenschutzmanagements erforderlich.

Antwort im Allris

Verkaufsoffene Sonntage: Misst ver.di mit zweierlei Maß?

Verkaufsoffene Sonntage: Misst ver.di mit zweierlei Maß?

Anfrage:

Der Leipziger Stadtrat hatte sich entschlossen, am Buchmessesonntag 2018 die Möglichkeit der Sonntagsöffnung von Geschäften zu schaffen. Ein wesentlicher Grund hierfür war die weit über die Stadtgrenzen hinweg bekannte Messe, welche neben der Frankfurter Buchmesse als „die” Leitmesse für Literatur im deutschsprachigen Raum gilt. Gleichzeitig findet das Lesefestival „Leipzig liest” an unzähligen Orten in der Stadt statt. Zehntausende Besucher aus der ganzen Welt sorgen gemeinsam mit den Leipzigerinnen und Leipzigern für ein unverwechselbares, weltoffenes Flair in der Stadt. Wie in vielen anderen Metropolen sogar ganzjährig üblich, sollte an diesem einen Sonntag die Geschäfte auch in Leipzig öffnen dürfen (nicht: müssen). Die Gewerkschaft verdi sah dies anders und zog dagegen erfolgreich vor Gericht.

Anders kurze Zeit später in Kamenz: Am 25.03.2018 fand dort das Frühlingsfest statt – verbunden mit einem sog. Einkaufssonntag. Zu Gast war bspw. auch der Leipziger Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Sören Pellmann. Von einer Klage der Gewerkschaft gegen dieses möglicherweise mit der Bedeutung der Leipziger Buchmesse nicht ganz vergleichbare Ereignis ist nichts bekannt. Für den gleichen Sonntag warb auch ein Einkaufszentrum in Großpösna – also kurz hinter der Stadtgrenze Leipzigs – mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Auch hier ist von Klagen der Gewerkschaften nichts bekannt.

  1. Welche Klagen gegen Sonntagsöffnungen außerhalb der drei kreisfreien Städte in Sachsen in 2018 sind dem Oberbürgermeister bekannt?
  2. Gibt es beim Oberbürgermeister den Eindruck, dass mehrheitlich beschlossene Möglichkeiten der Öffnungen von Geschäften am Sonntag in Leipzig durch die Gewerkschaften anders bewertet wird, als in kleineren Orten wie bspw. Kamenz und Großpösna? Wenn nein: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Zur ersten Frage will ich global antworten.

Im gesamten Bundesgebiet haben in den letzten Jahren insbesondere nach dem Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 die Klagen gegen durch Rechtsverordnung bzw. Allgemeinverfügungen erlaubte Sonntagsöffnungen zugenommen. Aufgrund der Relevanz dieser Thematik wird die hierzu fortlaufend erfolgte Rechtsprechung innerhalb der Stadt Leipzig vollumfänglich erfasst und auch für die eigenen Verfahren entsprechend ausgewertet. Details hinsichtlich Klagen im Freistaat Sachsen außerhalb der kreisfreien Städte sind allerdings nicht bekannt. Es liegen uns dazu also auch keine Erkenntnisse vor.

Zur zweiten Frage.

Inwieweit die Gewerkschaft ihre Prioritäten bei dem gerichtlichen Vorgehen gegen beschlossene Sonntagsöffnungen setzt, kann von der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden und würde, glaube ich, eher Anlass zur Diskussion sein.

Tiersicherheit in Einrichtungen der Stadt Leipzig

Tiersicherheit in Einrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Nicht selten verirren sich Tiere auf Gelände oder gar direkt in Einrichtungen der Stadt oder städtischer Tochtergesellschaften. Denkbar sind hier Müllbehälter, Müllpressen, Jauchegruben, Garagen, Keller, Fahrzeuge, Verbrennungsanlagen etc. In einigen Fällen konnten aufmerksame Mitarbeiter die Tiere in letzter Minute vor dem Tod bewahren, zuletzt beispielsweise zum wiederholten Mal in Darmstadt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Inwiefern sind die Einrichtungen der Stadt, insbesondere besonders gefährliche Bereiche wie Müllverbrennungsanlagen/-pressen oder offene Flüssigkeitsbecken dahingehend gesichert, dass Tiere nicht dorthin gelangen können?
  2. Sind die Mitarbeiter der Stadt bzw. deren Tochtergesellschaften geschult, mit solchen Situationen umzugehen und diese frühzeitig zu erkennen? Falls ja, wie viel Zeit bleibt ihnen effektiv für die Umsetzung der geschulten Maßnahmen? Falls nein, warum nicht?
  3. Werden im Bereich der Personalschulungen überhaupt Schulungen zu Tiersicherheit auf dem Markt angeboten?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgt unter der Annahme, dass die Anfrage sich sinngemäß auf größere Tiere bzw. Säugetiere wie beispielsweise Waschbären, Füchse, Katzen, Ratten etc. und nicht auf kleine Tiere wie z.B. Insekten bezieht.

Beim Bezug auf Tochtergesellschaften wurden alle Beteiligungsunternehmen mit einem kommunalen Gesellschaftsanteil über 50 % einschließlich der Tochterunternehmen der Leipziger Gruppe (SWL, KWL und LVB) als sogenannte Enkelunternehmen der Stadt um Stellungnahme gebeten.

1. Inwiefern sind die Einrichtungen der Stadt, insbesondere besonders gefährliche Bereiche wie Müllverbrennungsanlagen/-pressen oder offene Flüssigkeitsbecken dahingehend gesichert, dass Tiere nicht dorthin gelangen können?

Eine Müllverbrennungsanlage wird durch die Stadt Leipzig oder städtische Tochtergesellschaften nicht betrieben.

Der überwiegende Teil der städtischen Beteiligungsunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) teilte mit, dass die Fragestellungen 1. bis 3. für diese nicht relevant sind, da keine gefährlichen Anlagen vorhanden sind oder genutzt werden.

ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH:

Tiere können bei ordnungsgemäßer Nutzung der Behälter nicht in die Behälter gelangen. Ein vorhandenes Löschwasserrückhaltebecken ist verschlossen. Vorhandene Hallen werden zum Abstapeln oder Abfrachten temporär geöffnet, so dass eventuell verirrte Tiere entkommen könnten. Die ALL weist daraufhin, dass es noch keinen Fall gab, bei dem sich ein Tier wie z. B. Hund oder Katze verirrt hat oder gar vor dem Tod bewahrt werden musste.

Klinikum St. Georg:

An den Standorten des Klinikum St. Georg befinden sich mehrere natürliche Gewässer sowie ein sehr flacher Feuerlöschteich, deren Risiko vom Unternehmen nicht höher als in der natürlichen Umgebung eingeschätzt wird. Ein darüber hinaus vorhandenes Regenwasserrückhaltebecken ist abgezäunt.

Soweit Müllpressen zum Einsatz kommen, erfolgt vor der Bedienung eine Sichtkontrolle durch die Mitarbeiter. Keller, Garagen u. ä. sind entweder verschlossen oder werden täglich genutzt, so dass ein “Verlaufen” von Tieren relativ kurzfristig bemerkt werden würde.

Leipziger Stadtwerke:

Bei den Leipziger Stadtwerken sind alle Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen so ausgelegt, dass die Verkehrssicherung sowie eine sichere und zuverlässige Versorgung und hohe Personensicherheit gewährleistet ist. Dadurch ist an vielen Stellen eine hohe Sicherheit auch für Tiere gegeben, da z. B. Anlagen eingezäunt, Türen verschlossen, Öffnungen mit Lüftungsgittern gesichert sind. Zusätzlich haben die Leipziger Stadtwerke z. B. Vogelschutzeinrichtungen an Masten installiert und an Schornsteinen so genannte Büschelabweiser angebracht. Treten neue Ereignisse mit Tieren bzw. Gefährdungen auf – was sehr selten der Fall ist – reagieren die Leipziger Stadtwerke mit geeigneten Gegenmaßnahmen.

Leipziger Verkehrsbetriebe:

Die LVB haben bisher in ihrer Unternehmensgruppe keine bemerkenswerten oder zahlenmäßig relevanten Vorfälle registriert, bei denen die Notwendigkeit zur Rettung von Haus- oder Wildtieren im Liegenschafts- oder Infrastrukturbereich bestand.

Leipziger Wasserwerke:

Bei den Leipziger Wasserwerken ist der Großteil der wasser- und abwassertechnischen Anlagen mit offenen Becken eingezäunt. Die Einzäunung dient in erster Linie dem Schutz der Anlagen vor unbefugtem Betreten und dem Schutz der Bürger. Die Zäune sorgen auch dafür, dass im Regelfall keine (größeren) Tiere auf die Gelände gelangen können.

Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH:

Die Haustechniker der SAH Leipzig gGmbH achten darauf, dass die Müllsammelbehältnisse und Kellerzugänge in den Objekten der SAH Leipzig gGmbH geschlossen gehalten werden. Müllpressen werden jeweils nur für den Fall der Entsorgung geöffnet, jedoch kann auch auf diese Weise nicht 100%ig ausgeschlossen werden, dass sich Tiere verirren.

Zoo Leipzig GmbH:

Die Zoo Leipzig GmbH ist nicht nur nach EU-Zooverordnung verpflichtet, dem Entweichen von gehaltenen Tieren und dem Eindringen sogenannter Schadorganismen vorzubeugen. Alle Betriebsräume im Zoo sind gegen das Eindringen von Tieren gesichert. In den letzten Jahren wurden mehrfach die Müllbehälter dahingehend angepasst, dass ein Eindringen von Tieren sehr erheblich erschwert wird. Durch tägliche Leerungen (7 Tage/Woche) ist ein tierschutzwidriges Verfangen von Tieren ausgeschlossen und vor allem wird eine ungewollte Fütterung von Wildtieren verhindert.

Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig:

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig betreibt keine besonders gefährlichen Bereiche. Insbesondere auf Wertstoffhöfen befinden sich Abfallpressen im Einsatz. Außerhalb der Arbeitszeiten werden diese geschlossen und somit gegen Zutritt von Tieren gesichert. Während der Betriebszeiten erfolgt die Bedienung von Pressen händisch und der Pressbereich ist durch den Mitarbeiter einsehbar. Abfallbehälter sind jeweils durch Deckel abgedeckt. Auf Grund des geringen Gewichtes der Deckel und bei Überfüllung der Behälter sind diese Behälter jedoch nicht vor Zutritt von Tieren gesichert.

Bezüglich der Einrichtungen der Stadt selbst wurde durch das Amt für Gebäudemanagement mitgeteilt, dass Einrichtungen, die für Tiere eine besondere Gefahr bergen, bspw. Müllbehälter, Keller und Garagen, regelmäßig durch Personal begangen und kontrolliert werden.

2. Sind die Mitarbeiter der Stadt bzw. deren Tochtergesellschaften geschult, mit solchen Situationen umzugehen und diese frühzeitig zu erkennen? Falls ja, wie viel Zeit bleibt ihnen effektiv für die Umsetzung der geschulten Maßnahmen? Falls nein, warum nicht?

Die städtischen Beteiligungsunternehmen teilten mit, dass ihre Mitarbeiter sensibilisiert sind, beispielsweise Müllsammelbehälter und Kellerzugänge geschlossen zu halten. Spezielle Schulungen werden in den Unternehmen nicht durchgeführt. Ein Bedarf an solchen Schulungen wurde von den städtischen Beteiligungsunternehmen nicht angezeigt.

Des Weiteren gibt es bei der ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH eine Informationspflicht der Mitarbeiter an den Vorgesetzten, so dass beispielsweise das Tierheim Leipzig sofort informiert werden kann.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe verweisen auf ihre 24 Stunden besetzte Verkehrsleitstelle als zentrale Meldestelle für Vorkommnisse aller Art. Bei Tierunfällen können durch die Mitarbeiter der Leitstelle umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Der Leipziger Zoo verfügt über ca. 85 Zootierpfleger, Biologen und Tierärzte. Dadurch ist eine schnelle Artbestimmung aufgefundener Wildtiere und eine adäquate Versorgung jederzeit gewährleistet.

Eine besondere Schulung im Sinne des Tierschutzes erfolgt beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig nicht. Allerdings erfolgen regelmäßige Sichtkontrollen der zu entleerenden Behälter im Hinblick auf Fehlbefüllungen. In dem Zuge können Tiere festgestellt werden. Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter erfolgt im Rahmen der Eigensicherung im Rahmen von Arbeitssicherheitsbelehrungen und Unfallauswertungen. Ein tatsächlicher Vorfall ist im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig bisher nicht bekannt bzw. erfasst.

Bezüglich der Einrichtungen der Stadt selbst wurde durch das Amt für Gebäudemanagement mitgeteilt, dass in so einem Fall die Mitarbeiter einen Vorfall so zeitnah wie möglich melden. Entsprechend geschulte Drittfirmen leiten umgehend entsprechende Maßnahmen ein.

3. Werden im Bereich der Personalschulungen überhaupt Schulungen zu Tiersicherheit auf dem Markt angeboten?

Seminare zum Thema Umgang mit Hunden wurden im Amt für Umweltschutz letztmalig im Jahr 2017 sowie im Ordnungsamt beim Stadtordnungsdienst regelmäßig durchgeführt.

Ein Seminar zur Distanz-Immobilisierung von Tieren, also der Betäubung von Tieren aus kleiner Entfernung zur Behandlung oder dem Einfangen, wurde im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt letztmalig im Jahr 2016 durchgeführt.

Nach Kenntnis der angefragten Unternehmen werden keine bzw. nur sehr vereinzelte diesbezügliche Schulungen auf dem Markt angeboten. Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH hat derzeit keine Seminarangebote zu diesem Thema im Angebot.

Antwort im Allris

Nachfrage zur Antwort VI-F-01372-AW-001 – Migration von eRIS

Nachfrage zur Antwort VI-F-01372-AW-001 - Migration von eRIS

Anfrage:

Im Mai 2015 beantwortete der Oberbürgermeister die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Migration von eRIS – Übernahme der bestehenden Altdaten in die neue Sitzungsdienstsoftware ALLRIS.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie weit ist der Migrationsprozess inzwischen fortgeschritten?
  2. Wann soll der Prozess der Übernahme voraussichtlich abgeschlossen sein und eRIS vom Netz gehen?
  3. Fallen für die Bereitstellung von eRIS noch Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe?
  4. Wann erscheint die ALLRIS-App für mobile Windows-Geräte?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie weit ist der Migrationsprozess inzwischen fortgeschritten?

Vom Hersteller des Ratsinformationssystems wurden bisher zwei Teststellungen der aus eRIS migrierten Daten zur Verfügung gestellt. Jedoch konnte für diese Testdaten bislang keine endgültige Abnahme erklärt werden, da nicht alle Anforderungen, insbesondere bezüglich der Umsetzung der Zugriffsrechte, umgesetzt wurden. Mit dem Hersteller wurde im Februar 2018 noch einmal der Forderungskatalog durchgegangen und weitere Änderungen beauftragt. Bisher wurde seitens des Herstellers für die 16. Kalenderwoche die Übermittlung eines Zwischenstandes zugesagt, jedoch noch keine weitere Testmigration zur Verfügung gestellt.

2. Wann soll der Prozess der Übernahme voraussichtlich abgeschlossen sein und eRIS vom Netz gehen?

Ein genauer Zeitpunkt kann nicht benannt werden. Einerseits steht noch nicht fest, wann der Verwaltung neue Testdaten übermittelt werden. Sollten die (Minimal-)Anfor-derungen nicht erfüllt werden können, stellt sich dann die Frage, ob nur Teile übernommen werden können oder eRIS weiter betrieben werden muss.

3. Fallen für die Bereitstellung von eRIS noch Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe?

Für die Bereitstellung von eRIS fallen monatlich Kosten in Höhe von 760 € an.

4. Wann erscheint die ALLRIS-App für mobile Windows-Geräte?

Die App für mobile Windows-Geräte ist seit Ende Februar 2018 über den Microsoft Store beziehbar. Seitens der Verwaltung wird der Einsatz der App gegenwärtig getestet, für Stadträte ist die App bereits ohne Einschränkungen nutzbar. Ein Hinweis dazu wird zeitnah auf der ALLRIS-Startseite veröffentlicht.

Antwort im Allris

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Anfrage:

Am 28. Februar 2018 wurde der Stadtrat über die aktuellen Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunaler Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 informiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie beschreibt der Oberbürgermeister die Lage mit Blick auf die für das Schuljahr 2018/2019 an kommunalen Grundschulen angemeldeten Schüler?
    positivüberwiegend positivweiß nicht

    überwiegend prekär

    prekär

  2. An welchen kommunalen Grundschulen übersteigt die Zahl der angemeldeten Schüler die Kapazitäten für das schuljahr 2018/2019?
  3. Welche Gründe führt der Oberbürgermeister für die Differenz zwischen Planzahlen laut Fortschreibung des Schulentwicklungsplans und den Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 an?
  4. Warum weichen die Schülerzahlen in Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 (Quelle: Statistik-Kamenz) von den angemeldeten Kindern in der Horttabelle des AfJFB/SG jeweils mit Stand Oktober 2017 teils erheblich voneinander ab?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das Schuljahr 2018/2019 gesichert.

Zur Frage 2.

Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 frühestens im Mai 2018 getroffen werden.

Zur Frage 3.

Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare Zahlen vorliegen. Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie sieht es da für das kommende Schuljahr aus? Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten sicherstellen?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird.

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Die Stadt Leipzig veröffentlicht regelmäßig diverse Publikationen sowohl digital als auch als Druckexemplar. Diese Publikationen stellen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?
  2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten,…)?
  3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die folgenden Informationen wurden im Zuge einer verwaltungsweiten Abfrage durch das Dezernat Finanzen zusammengetragen.

1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?

1.1  Soziales

  • Mietspiegel – Schutzgebühr 4 Euro/Stück
  • Betriebskostenbroschüre – Schutzgebühr 2 Euro/Stück

Seit dem Jahr 2016 werden sowohl der Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre zum kostenfreien Download angeboten. Der Umfang der Verkaufsexemplare reduzierte sich dadurch erheblich. Durch den Verkauf des Mietspiegels sowie der Betriebskostenbroschüre wurden in den vergangenen Jahren folgende Erträge erzielt:

  • 2015: 9.370 Euro
  • 2016: 1.342 Euro
  • 2017: 1.108 Euro

1.2  Kultur

Die kommunalen Museen und der Thomanerchor vertreiben Publikationen im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Programm, teilweise im Eigenverlag. Die Höhe der Erträge variiert mit der Anzahl der Publikationen und deren Preis. Die Erträge aus dem Verkauf kostenpflichtiger Publikationen betrugen:

  • im GRASSI Museum für Angewandte Kunst in den Jahren 2015 bis 2017 im Durchschnitt 3.721,67 Euro pro Jahr
  • im Naturkundemuseum im Jahr 2017 815,00 Euro
  • im Stadtgeschichtlichen Museum im Jahr 2017 4.723,35 Euro
  • im Museum der bildenden Künste im Jahr 2017 ca. 30.000 Euro

Der Thomanerchor produziert keine Publikationen im Eigenverlag. Weitere Publikationen werden durch externe Verlage produziert, die auch deren Vertrieb übernehmen.

1.3  Statistik und Wahlen

Mit dem Verkauf von Druckexemplaren, u.a. Statistisches Jahrbuch, Statistischer Quartalsbericht, Ortsteilkatalog, Ergebnisbericht Bürgerumfrage, wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich Erträge in Höhe von 2.240 Euro erzielt. PDF-Ausgaben werden kostenfrei im Leipzig-Informationssystem LIS (statistik.leipzig.de) zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

1.4  Stadtentwicklung und Bau

Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich durch den Gutachterausschuss der Stadt Leipzig veröffentlicht und als Druckexemplar oder PDF-Datei für 60 Euro angeboten. In 2016 betrugen die Erträge 16.740 Euro, in 2015 16.020 Euro.

Die Erträge aus dem Verkauf folgender Broschüren im Bereich der Stadtplanung:

  • Informationsmappe Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, 2016 (20 Euro),
  • Informationsmappe Landschaftsplan der Stadt Leipzig, 2016 (25 Euro) und
  • Katalog Architekturpreis der Stadt Leipzig zur Förderung der Baukultur, 2017 (5 Euro)

betrugen in 2017 327,75 Euro.

Weiter werden jährlich Aussagen zu Verkehrszählungen in bestimmten Arealen digital zur Verfügung gestellt. Hieraus werden Erträge in Höhe von ca. 1.150 Euro/ Jahr erzielt.

2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten…)?

2.1  Soziales

Die Druckversionen sowohl des Leipziger Mietspiegels als auch der Betriebskostenbroschüre werden gegen eine Schutzgebühr herausgegeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gebühr im eigentlichen Sinne, weshalb auch keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.

2.2  Kultur

Der Verkaufspreis wird in der Regel auf der Grundlage einer Kostenkalkulation und unter Berücksichtigung des Preises vergleichbarer Publikationen festgelegt. Die Kostenpositionen variieren, i.d.R. sind das Druck- und Bindekosten, Grafik, Rechte, Autorenhonorare, Lektorat, Fotografien etc. Der Zeitaufwand des angestellten Personals fließt i.d.R. nicht als Kostenfaktor ein. Zahlreiche Publikationen werden mit Drittmitteln finanziert.

2.3  Statistik und Wahlen

Die Kosten für Druckexemplare werden nach der Verwaltungskostensatzung erhoben (Tarifstelle 10.1: 5 bis 100 Euro) und sind auf Basis des KGSt-Materials “Kosten eines Arbeitsplatzes” unter Berücksichtigung von Personal- (Arbeitsaufwand für die Erstellung) und Sachkosten (Druck) kalkuliert worden.

2.4  Stadtentwicklung und Bau

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht bemisst sich nach der Gutachterausschuss-kostensatzung. Die inhaltliche Erstellung des Berichts kann nicht weiter untersetzt werden, da neben der eigentlichen Erstellung auch die Erfassung der dem Bericht zugrundeliegenden Daten betrachtet werden müsste. Die Druckkosten betragen ca. 1,50 Euro/ Exemplar.

Den kostenpflichtigen Broschüren im Bereich der Stadtplanung liegt keine kostendeckende Kalkulation zugrunde. Es handelt sich lediglich um eine Schutzgebühr.

Die Gebühren der Verkehrszählungen werden per Gebührenkalkulation ermittelt und beinhalten lediglich die Eigenkosten der Stadt Leipzig.

3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig liegen?

3.1  Soziales

Sowohl der Leipziger Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre werden bereits seit 2016 zum kostenfreien Download angeboten. Die Einnahmen haben sich dadurch von 9,4 TEUR im Jahr 2015 auf ca. 1,1 TEUR im Jahr 2017 reduziert. Die Druckversionen werden vordergründig durch ältere oder einkommensschwache Bürger/-innen erworben, die über keinen Internetanschluss verfügen. Eine alleinige kostenfreie digitale Bereitstellung des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre würde diese Bürgerinnen und Bürger von den Informationen ausgrenzen.

3.2  Kultur

Der Verlust bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von eigenen Publikationen wäre mindestens gleichzusetzen mit dem Erlös dargestellt unter 1.2, wobei der Vertrieb durch Verlage nicht berücksichtigt ist. Der Erwerb notwendiger Urheberrechte würde umfangreiche zusätzliche Kosten verursachen.

3.3  Statistik und Wahlen

Da alle Publikationen bereits als PDF-Ausgaben kostenfrei zur Ansicht und zum Download bereitgestellt werden, würden durch die Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare die unter 1.3 dargestellten Einnahmen bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

3.4  Stadtentwicklung und Bau

Durch die kostenfreie Bereitstellung der unter 1.4 dargestellten Berichte und Broschüren unter Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare würden die dazu ausgewiesenen Erträge ggf. bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

Antwort im Allris

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Anfrage:

  1. Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

  2. Wie wirkt sich das auf den Stellenplan der betroffenen Ämter aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

Um den dringenden Kita- und Schulhausbau zu forcieren, wurde die Task Force Schulhausbau /Projektgruppe Asylräume gebildet. Es wurde ein Organisationsbüro installiert, welches die Fachkompetenzen aller beteiligten Ämter zur Erledigung der anstehenden Aufgaben bündelt.

In die Task Force eingegangen sind nicht nur Stellen bzw. -anteile und Personen, sondern auch deren entsprechende Aufgaben, die meist der hier notwendigen Fachlichkeit dienen.

Das Organisationsbüro besteht aus 9 Stellen, wovon 7 Stellen Aufgaben aus ihrem bisherigen Bereich vollumfänglich (4 Stellen Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) oder teilweise (z.B. 1 Stelle Sozialamt, Bereich Unterbringung von Asylsuchenden) mitgenommen haben.

Die Stellen aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfüllen dabei, als sog. UBA II, Aufgaben der Unteren Bauaufsicht, die sie sonst im Fachamt erledigen würden. Damit wird die volle Kapazität der Bearbeitung von baubehördlichen Anträgen abgesichert.

Weitere Verlagerungen von Stellen für Sonderaufgaben in dieser Dimension gibt es derzeit nicht.

Allerdings wird es immer wieder Aufgaben oder Projekte geben, deren Priorisierung einer schnellen organisatorischen Lösung bedürfen, die es wiederum erforderlich macht, für einen befristeten Zeitraum auf Personen und/oder Stellen aus der Stadtverwaltung zurückzugreifen.

Dazu erfolgen bilaterale Abstimmungen zwischen den involvierten Fachbereichen.

Da es sich in der Regel um befristete Verschiebungen handelt, haben diese keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadtverwaltung, bei der Aufgabenerfüllung im abgebenden Bereich muss auf ausgewogene Fristen geachtet werden, was auch funktioniert. In besonders akuten Fällen kann auf den Stellenpool für unterjährig beginnende Projektaufgaben der Stadtverwaltung zurückgegriffen werden. Die Stellen sind dann für max. 12 Monate nutzbar.

Ein aktuelles Beispiel der Stellenverlagerungen für andere Aufgaben ist: AJuFaBi: 2,00 Sozialarbeiter UmA gewandelt in SB Bearbeitung Tagespflege (befristet bis 30.06.2018)

Antwort im Allris

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris