Baulücken in Leipzig

Baulücken in Leipzig

Anfrage:

Trotz des anhaltenden Baubooms in der Stadt befinden sich noch eine große Anzahl von Baulücken im Stadtgebiet. Hierzu fragen wir an: Wie viele bebaubare Freiflächen gibt es im Stadtgebiet Leipzigs? Kann der Oberbürgermeister eine Konzentration von Freiflächen und Brachen in bestimmten Stadtteilen der Stadt Leipzig ausmachen? Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass die 2001 vorgeschlagenen Sanierungstipps für Baulücken, die von einer hohen Leerstandsquote und weiter fallenden Mieten ausgehen, noch länger im Interesse der Stadt sind?

Anfrage im Allris

Antwort:

Frage 1: Wie viele bebaubare Freiflächen gibt es im Stadtgebiet Leipzig?

Eine 2016 erfolgte Erfassung unbebauter Flurstücke in der Kulisse des Flächennutzungsplanes, wo sie überwiegend nach § 34 BauGB bebaubar sind („Baulücken“), ergab eine Anzahl von ca. 4.600 unbebauten Flurstücken (ca. 266 ha). Darin nicht enthalten sind Flächenpotentiale in Großsiedlungen, die gesondert betrachtet werden.

Frage 2: Kann der Oberbürgermeister eine Konzentration von Freiflächen und Brachen in bestimmten Stadtteilen der Stadt ausmachen?

Die o.g. unbebauten Flurstücke sind breit über die Ortsteile verteilt.

Frage 3: Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass die 2001 vorgeschlagenen Sanierungstipps für Baulücken, die von einer Leerstandsquote und weiter fallenden Mieten ausgehen, noch länger im Interesse der Stadt sind?

Bei der Broschüre Sanierungstipps 5/ Baulücken handelt es sich um eine Handreichung von 2001, die unter den Rahmenbedingungen und Herausforderungen dieser Zeit entstand. Wie der Name bereits sagt, handelt sich um Tipps, nicht um rechtliche Vorschriften. Die konkreten Sanierungszielsetzungen wurden in den Folgejahren und heute insbesondere durch die konzeptionellen Planungen der Stadt (z.B. Konzeptionelle Stadtteilpläne und Fachkonzepte des INSEK) weiterentwickelt. Hier greift mittlerweile bekanntlich eine differenziertere Betrachtungsweise und Grundstückseigentümer entscheiden sich nach eigener Bewertung, eine mit Baurecht bestehende Baulücke mit Neubauten zu schließen.

Durch die steigende Bevölkerungszahl und die damit zunehmende Wohnraumnachfrage ist die Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotenziale auch unerlässlich.

Zum anderen haben sich in Zeiten der Schrumpfung einige der brachliegenden Bauflächen als neue Qualität innerhalb der Stadtstruktur, mit viel Grün und großzügig nutzbaren Freiräumen entwickeln können und haben so zu einer positiven Entwicklung der Quartiere beigetragen. Hier gilt es, diese Freiräume (z.B. Nachbarschaftsgärten, Spielplatz im Bülowviertel) als soziale Treffpunkte aber auch als ökologische Potentiale auf Quartiersebene soweit dies möglich ist, zu sichern.

Antwort im Allris

Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Anfrage:

Das Bürgeramt in der Otto-Schill-Straße 2 ist seit Mitte 2017 geöffnet. Neben dem Bürgeramt befinden sich in dem Gebäude das Referat für Beschäftigungspolitik, die Stadtkämmerei, das Referat für Migration und Integration und das Welcome-Center für Migranten. Das Jobcenter Leipzig als Amt mit hohem Publikumsverkehr verfügt über ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeiter.

Daher fragen wir an:

  1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?
  2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?
  3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?

Das Objekt Otto-Schill-Straße 2 wurde als Verwaltungsstandort in Abstimmung mit den Nutzern zu einem zukunftsorientierten, modernen Verwaltungsgebäude umgebaut.

Die Sicherheit von Objekt und Nutzern wurde in der Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes zusammen mit den Ämtern betrachtet. Ziel der Risikoeinschätzung war es, potenziell gefährliche Bereiche oder Tätigkeiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten und festzulegen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Bereichen, in denen Dienstleistungen für Bürger angeboten werden. Diese wurden auf Gefährdungen durch potenziell aggressive oder gewalttätige Kunden untersucht. Für die Risikoeinschätzung, d.h. ob Mitarbeiter gefährlichen Situationen ausgesetzt sind, werden

1. die Gefährdungsbeurteilung und

2. das Aachener Modell (Anlage 1) herangezogen.

Vorrangig wurde die Thematik Gewaltszenarien am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung in den Bereichen der Bürgerämter berücksichtigt. Für andere im Haus ansässige Bereiche, für die sich in der tatsächlichen Nutzung gegenüber der ursprünglichen Planung Änderungen ergeben haben, wird das Thema unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung noch einmal neu betrachtet.

Das Ziel ist es, aggressive und kriminelle Übergriffe auf Beschäftigte und Sachwerte zu vermeiden. Dazu wurde das im folgenden erläuterte Maßnahmenpaket entwickelt.

  • Ausprägung als kontrolliert offenes Haus, d.h. freie Zugänglichkeit ausschließlich in öffentliche Bereiche während der Öffnungszeiten mit Sichtkontrolle am Empfang
  • Haus- und Etagenzugänge mit Zutrittskontrolle über elektronische Schließanlage
  • Zimmerzugänglichkeit laut Schließplan über elektronische Schließanlage
  • Zugänglichkeit für nichtöffentliche Bereiche nur für Berechtigte
  • Bildung von Sicherheitszonen (Kundenkontakt) in den öffentlichen Bereichen Erdgeschoss und 1. OG (Bürgeramt, Stadtkasse)
  • Einsatz von Sicherheitsfachpersonal
    • ständige Präsenz in den Bereichen Bürgeramt, Bürgerkommunikationszone, Referat
    • Migration/Welcome Center sowie den Gang- und Flurbereichen
    • punktuelle Präsenz in Bedarfsfall
    • ggf. Leistungen der Information/Kommunikation
    • Unterstützungsleistungen durch Hauswache und Securitas Mobil
    • zyklische aber zeitlich unbestimmte Bestreifungen des gesamten Gebäudes. Des Weiteren werden bekannte Veranstaltungen bzw. Sachlagen nach Kenntnis begleitet.
  • Alarmierungseinrichtungen für Arbeitsplätze „Mobicall“ (Information an naheliegende Bereiche/ Wachschutz) über TK-Anlage
  • Abschottung/Verschluss der Etagenzugänge und der im Treppenhaus liegenden Büroflächen im Falle von Extremereignissen über die elektronische Schließanlage
  • Überfallmelder in neuralgischen Bereichen des Erdgeschosses (Empfangstresen) und des 2. OG (Notfallbarkasse) mit Aufschaltung auf das Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig
  • Einbruchmeldeanlage für 1) das Gesamtobjekt (äußere Hülle, innere Verkehrsflächen) außerhalb der Öffnungszeiten, 2) Absicherung der Tresor- und Kassenautomatenflächen während der Geschäftszeiten
  • Organisatorische Maßnahmen (Wartezeiten, Beschilderung, mehrsprachiges Personal, Schulungen für Mitarbeiter)

2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?

Entsprechend der Aufzeichnungen des örtlich gebundenen Sicherheitsunternehmens gab es seit Inbetriebnahme (2016) der Liegenschaft Otto-Schill-Straße 2 mehrere Störsituationen in den Bereichen des Empfangstresens und des Referates Migration und Integration. Dabei wurden auch die Möglichkeiten des Hausrechtes in Anwendung gebracht.

Für den Bereich der übrigen Bürgerämter gab es lt. Aussage der Abteilung Bürgerservice/Bürgerämter keine bekannten Übergriffe.

3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Für die Einrichtung von Arbeitsplätzen ist die Erhebung einer Gefährdungsbeurteilung zwingende Voraussetzung. Die Verantwortung dafür ist dem jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen (Amts- oder Referatsleiter) übertragen. Dieser beurteilt örtliche und sachliche Zustände und legt Maßnahmen zur Gegensteuerung von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst fest. Diese Maßnahmen können baulicher, technischer aber auch organisatorischer Natur sein, bspw. Fort- und Weiterbildungen. Für den Bereich „Bürger und Service“ werden u.a. angeboten

  • Umgang mit Reichsbürgern
  • Sicheres Auftreten im Außendienst
  • Deeskalation und Eigenschutz
  • Gewalt- und Konfliktabwendung
  • Kommunikative Selbstbehauptung gegenüber aggressiven bzw. aggressionsbereiten Bürgern und Bürgerinnen
  • Dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung und kundenfreundlicher Bürgerservice

Die Verantwortung für die Ermittlung des konkreten Bedarfs und die Wahrnahme der Angebote trägt der Fachbereichsverantwortliche bzw. dessen Beauftragte. Nach Aussagen beider Bereiche wurden Kollegen in der Vergangenheit regelmäßig geschult. Die Fortbildungen werden auch in Zukunft genutzt. 

Antwort im Allris

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Anfrage:

Nach den Städten Dortmund und Frankfurt am Main hat jetzt auch die Stadt Dresden eine Vereinbarung mit dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, um die Übermittlung der lokalen Beherbergungssteuer sicherzustellen. Die Stadt Leipzig lehnte ein solches Verfahren in der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) ab.

Hierzu fragen wir an:

  1. Ist dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Dresden und dem Portalbetreiber Airbnb bekannt?
  2. Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine solche Kooperation?
  3. Welche konkreten Punkte des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sprechen bei der Stadt Leipzig im Vergleich zu Dresden gegen eine solche Kooperation?
  4. Mit welchen Mitteln und welcher zu erwartenden Erfolgsprognose stellt die Stadt Leipzig sicher, dass für alle Übernachtungsgäste, die gästetaxenpflichtig sind, die Gästetaxe abgeführt wird?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Meine Damen und Herren! Zur Neufassung dieses Antrags, die uns gestern in der Mittagszeit erreichte, haben wir keinen gesonderten Verwaltungsstandpunkt erstellt. Die Neufassung des Antrags mit der Ergänzung zum automatisierten Einzug sowie der jetzt mündlich vorgetragenen Ergänzung zur Abführung der Gästetaxe entspricht dem Alternativvorschlag des vorliegenden Verwaltungsstandpunkts. Von daher können wir dem neu gefassten Antrag so zustimmen. Wir weisen darauf hin, dass hierzu noch gesonderte Vereinbarungen mit den Portalbetreibern getroffen werden müssen. Zu Ihrer Anfrage.

Frage 1:

Ist dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Dresden und dem Portalbetreiber Airbnb bekannt? – Die Stadt Dresden hat mit dem Portalbetreiber Airbnb mit Sitz in der Republik Irland eine Vereinbarung ab 01.01.2019 geschlossen, wonach Airbnb quartalsweise einen Gesamtbetrag der Beherbungssteuer an die Stadt Dresden überweist. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ist jedoch auch dort nicht nachvollziehbar.

Frage 2:

Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine solche Kooperation? – Mit so einer Vereinbarung können ganz sicher Einnahmen für die Stadt erzielt werden. Aber: Wir würden die Betreiber der Unterkünfte nicht kennen, wir würden die Adressen der Unterkünfte nicht kennen, wir wüssten nicht, ob die Gästetaxe vollumfänglich nach Maßgabe der von Ihnen beschlossenen Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig eingenommen wird, und wir hätten auch keine Möglichkeit, den Vollzug dieser Satzung zu überprüfen. Diese Satzung war Gegenstand umfangreicher Debatten, auch zu entsprechenden sozialen Befreiungstatbeständen. Von daher ist es uns wichtig, diese Satzung entsprechend Ihrer Beschlussfassung umzusetzen.

Zu Ihrer Frage 3

ist anzumerken, dass sowohl die Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig als auch die Beherbungssteuersatzung der Stadt Dresden auf den Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes beruhen. Gemäß der Gästetaxesatzung ist der Unterkunftgeber verpflichtet, seine Beherbungsstätten bei der Stadt anzumelden, die Gästetaxe von den Gästen einzunehmen und diese an die Stadt abzuführen. Eine gleichlautende Regelung gibt es in der Beherbungssteuersatzung der Stadt Dresden. Auch dort obliegt die Melde-, Einnahme- und Abführungspflicht dem Betreiber der Beherbungseinrichtung. Für die anonymisierte Einnahme der Gästetaxe bzw. der Beherbungssteuer über ein Buchungsportal gibt es also in beiden Satzungen keine Ermächtigung.

Frage 4:

Mit welchen Mitteln und welcher zu erwartenden Erfolgsprognose stellt die Stadt Leipzig sicher, dass für alle Übernachtungsgäste, die gästetaxepflichtig sind, die Gästetaxe abgeführt wird? – Ich verweise auf die oben genannten Ausführungen. Im Vordergrund steht für uns die konkrete Datenermittlung. Nur so können wir überprüfen, ob die Gästetaxe richtig und vollständig erhoben wird. Wir erachten dies auch im Vollzug der Satzung als ein wichtiges Merkmal der Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Beherbungsbetrieben und den bei uns nächtigenden Gästen.

Deshalb haben wir jetzt an die großen Buchungsportale ein uskunftsersuchen nach § 93 Abgabenordnung gerichtet und diese zur Herausgabe der Namen und Anschriften der Betreiber sowie die Anschriften der Beherbungsstätten gefordert. Im Ziel streben wir natürlich ein automatisiertes Melde- und Ablieferungsverfahren an, das neben den geleisteten Pauschalbeträgen auch die in der Satzung geforderten Informationen enthalten muss. Von daher: Im Ziel sind wir uns einig. Aber den Weg müssen wir gehen, um die Satzung hier korrekt einzuhalten. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Hörning, lassen Sie mich noch ein paar Nachfragen stellen. Die erste Frage ist: Gehen Sie davon aus, dass sich Portalbetreiber wie Airbnb grundsätzlich rechtskonform verhalten? Bürgermeister Hörning: Es steht mir nicht zu, das von dieser Stelle aus zu bewerten. Dazu gibt es umfangreiche politische Debatten. Ich denke, wir sollten uns hier jetzt an der Frage der Umsetzung der Gästetaxesatzung orientieren. Und die versuchen wir einzuhalten. Stadtrat

Hobusch (Freibeuter):

Dazu eine weitere Nachfrage. Unterstellt, die Portalbetreiber verhalten sich rechtskonform: Gehen Sie davon aus, dass sie jedes der über sie abgeschlossenen Mietverhältnisse anonymisiert melden und automatisiert die anfallende Gästetaxe abführen?

Bürgermeister Hörning:

Das wird in den entsprechenden Gesprächen zu klären sein. Um es einmal jenseits der Stadt Leipzig zu artikulieren: Wir erleben, dass es insbesondere durch Festsetzungen im Bereich Datenschutz, aber auch aus dem Bereich der Europäischen Kommission heraus Antworten und auch Verhaltensänderungen bei großen Betreiberportalen gibt. Nun möchte ich die Stadt Leipzig nicht mit der Europäischen Kommission gleichsetzen.

Aber wir nehmen zumindest im politischen Raum wahr, dass bei einigen dieser Betreiber das Interesse da ist, sich sozusagen als guter Nachbar zu präsentieren. Ob das dann wirklich zu realem Verhalten führt, wird zu bewerten sein. Ich denke aber, das ist die Kooperationslinie.

Wir wollen diese Betreiber an ihrer eigenen Rhetorik packen. Wir werden sehen, welche Ergebnisse das zeitigt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das ergebnislos sein wird. Das haben wir auch an anderer Stelle schon gesehen. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir, bevor wir pauschaliert Einfachlösungen hinterherrennen, die Regelungen der Gästetaxesatzung hier sehr genau umsetzen, wie wir sie gegenüber einem anderen Beherbungsbetreiber auch durchsetzen.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Hörning, unterstellt eine solche Vereinbarung kommt zustande: Geben Sie mir recht, dass dieser Auskunftsanspruch, den Sie anstreben, dann nicht mehr notwendig ist?

Bürgermeister Hörning:

Das betrifft die Frage der Nachvollziehbarkeit einer Fremddatenverarbeitung. Diese muss von uns nachvollzogen werden können. Zum genauen technischen Verfahren möchte ich mich jetzt nicht äußern. Das müssten wir Ihnen im Ergebnis dieser Anfrage gegebenenfalls noch mal im Fachausschuss darstellen. Ich weiß nicht, ob wir hier im Stadtrat klären können, welche Datenfelder wie anonymisiert und wie verifiziert und von wem wie übertragen werden. Auf dieser Ebene bewegen wir uns.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Hörning, letzte Frage: Geben Sie mir recht, dass die Gefahr der Nichtabführung der Gästetaxe – gleich aus welchen Gründen: aus Fahrlässigkeit, aus Unkenntnis, aus fehlender Aufklärung, vielleicht auch dem Versuch, die Gästetaxe zu sparen, nicht abzuführen; Steuerhinterziehung ist ja ein bisschen Volkssport – höher ist, wenn dies unmittelbar dem Vermieter als Steuerschuldner obliegt und sie eben nicht über das Portal automatisiert abgeführt wird? Ist die Gefahr der Nichtabführung dann höher als bei Vereinbarung eines automatisierten Verfahrens?

Bürgermeister Hörning:

Die unterschiedlichen Bewertungen von Gefahren und Risiken der Umsetzung einer Satzung hat die Verwaltung laufend im Griff. Von daher: Wir versuchen, die Satzung so, wie sie beschlossen wurde, umzusetzen. Das ist unser Ziel. Wer da wie trickst, wer da was versucht zu umgehen, das haben wir im Blick. Wir werden versuchen, das zu unterbinden. Aber ich möchte mir hier jetzt nicht anmaßen, einzuschätzen, wer wie welche Regeln schneller umgeht. Ziel ist, dass die Regeln eingehalten werden.

Wir befinden uns in der Einführungsphase der Gästetaxe. Wir haben insbesondere mit den Beherbungsbetrieben ein umfangreiches Dialogverfahren, ein umfangreiches Beteiligungsverfahren, ein umfangreiches Informationsverfahren aufgelegt, um schrittweise alle Steuerschuldner zu einem rechtskonformen Verhalten zu bringen. Das ist der Weg der Stadt Leipzig. Von daher geht es hier nicht darum, zu bewerten, wer hier mehr trickst als jemand anders. 

[…]

Verfahren zur Abschiebung von Asylbewerbern in Leipzig

Verfahren zur Abschiebung von Asylbewerbern in Leipzig

Anfrage:

In Dresden sind Zeitungsberichten zufolge in den Jahren 2017 und 2018 etwa die Hälfte der zur Abschiebung vorgesehenen Asylbewerber nicht angetroffen worden.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie ist das Verfahren zur Abschiebung von in Leipzig lebenden Asylbewerbern geregelt? Welche Akteure sind eingebunden?
  2. Wer hat Zugriff auf die Daten zu geplanten Abschiebungen?
  3. Wie viele Zugriffsversuche gab es in 2017 in Leipzig, wie viele in 2018?
  4. Wie hoch war die Quote der erfolgreichen Zugriffe in 2017, wie hoch in 2018?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Zur ersten Frage.

Für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Sachsen und somit auch in Leipzig ist die Zentrale Ausländerbehörde der Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Maßnahme selbst wird durch die Polizei durchgeführt.

Zur zweiten Frage.

Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wer Zugriff auf die Daten der Zentralen Ausländerbehörde hat. Der Ausländerbehörde sind die Abschiebetermine der ZAB nur in den seltensten Fällen bekannt, im Grunde nur dann, wenn der zuständige Mitarbeiter in der Zentralen Ausländerbehörde dem zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde das mitteilt. Dazu gibt es allerdings keine Rechtspflicht.

Die dritte und vierte Frage will ich gemeinsam beantworten.

Da die Ausländerbehörde im Ordnungsamt in die Abschiebung durch die ZAB in der Regel nicht eingebunden ist, sind keine statistischen Angaben möglich.

Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de.

Hierzu fragen wir den Stand der Umsetzung an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de aus Sicht der anwendenden angemeldeten Eltern um?
  2. Wann wird die Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de für die angemeldeten Eltern freigeschalten?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner (einschließlich Kontaktdaten) für tauschwillige Eltern?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Eltern sollen zukünftig im Nutzerkonto des Elternportals ein Tauschangebot erzeugen können, indem sie den Betreuungsplatz ihres Kindes zum Tausch freigeben. Die Liste der Tauschangebote steht dann allen angemeldeten Eltern zur Einsicht zur Verfügung. Konkrete Kontaktinformationen erhalten nur die Eltern, die einen kompatiblen Tauschplatz anbieten.

Zwei Tauschangebote passen dann zusammen, wenn sich der aktuelle Betreuungsplatz des ersten Tauschangebotes in dem Stadtteil befindet, der im zweiten Tauschangebot gesucht wird, und umgekehrt. Zudem müssen die beiden Kinder in etwa gleich alt sein. Ein Krippenplatz kann nicht gegen einen Kindergartenplatz getauscht werden. Die Einigung zum Tausch erfolgt außerhalb von Kivan zwischen den Eltern und den Kitaleitungen. Das eigentliche Tauschen wird über das reguläre Vertragsmanagement abgebildet.

Zur Frage 2.

Die Inbetriebnahme ist für August 2019, also noch in diesem Jahr, vorgesehen.

Zur Frage 3.

Eltern haben die Möglichkeit, eine zweite Bedarfsanmeldung über ihren Eltern-Account und innerhalb der Sprechzeiten der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung abzugeben. Mit dieser zweiten Bedarfsanmeldung, die als Wechselantrag ausgewiesen wird, können erneut fünf Wunscheinrichtungen ausgewählt werden. Bei Aufnahmefähigkeit in einer dieser Kitas setzt sich die Kitaleitung mit den Eltern in Verbindung. Über den Wechselwunsch der Familie wird die bisherige Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege personensystemseitig nicht informiert. Ansprechpartner für etwaige Fragen zum Verfahren des Wechselantrags ist die von mir eben genannte Abteilung.

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Anfrage:

Leistungsempfänger müssen vor Umzug eine Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamts einholen, dass die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nach Maßgabe der Richtlinie der Stadt Leipzig angemessen sind.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Jobcenter bzw. Sozialamt bei der Anfrage eines Leistungsempfängers auf angemessene Kosten der Unterkunft bei einem geplanten Umzug? Wie lang ist die kürzeste, wie lang die längste Bearbeitungsdauer?
  2. Wie wirkt sich die Bearbeitungszeit für die Leistungsempfänger bei der Suche nach neuem Wohnraum aus?
  3. Sind dem Jobcenter bzw. Sozialamt Fälle bekannt, bei denen eine längere Beabeitungszeit dazu geführt hat, dass die angestrebte Wohnung inzwischen vergeben war?
  4. Haben die Sachbearbeiter im Sozialamt bzw. Jobcenter einen Ermessensspielraum, wenn Wohnungsfläche oder Mietkosten geringfügig über den Richtlinien der Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig liegen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Prüfung von Wohnungsangeboten erfolgt im Jobcenter binnen einer Woche. Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung innerhalb von drei Tagen. In dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort bzw. am nächsten Werktag.

Zur Frage 2.

Zu den konkreten Auswirkungen der Bearbeitungszeit bei der Suche nach Wohnraum liegen keine Informationen vor. Da es für eine Wohnung häufig mehrere Interessenten gibt, ist eine zügige Bearbeitung der Wohnungsangebote für den Anmietungsprozess notwendig.

Zur Frage 3.

Dem Jobcenter sind solche Fälle bekannt. Eine längere Bearbeitungszeit ergibt sich beispielsweise aus der grundsätzlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Umzugs. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das zu prüfende Wohnungsangebot nicht alle relevanten Informationen enthält. So wird beispielsweise in Wohnungsangeboten aus dem Internet gelegentlich nur die Gesamtmiete angegeben. Für die Prüfung ist aber eine Aufschlüsselung nach Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten notwendig. Werden zudem gesundheitliche Gründe für einen Umzug geltend gemacht, ist in Einzelfällen die Hinzuziehung des Amtsärztlichen Dienstes notwendig.

Dadurch kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Im Sozialamt ist derzeit kein konkreter Fall bekannt. Es kommt jedoch vor, dass ein Wohnungsangebot als unangemessen abgelehnt oder die Notwendigkeit eines Umzugs versagt wird und der leistungsberechtigte Haushalt die Entscheidung mittels Widerspruch und Klage überprüfen lässt. Da eine solche Überprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es möglich, dass das konkrete Wohnungsangebot nach der Entscheidung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr verfügbar ist.

Zur Frage 4.

Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche kann anerkannt werden, wenn die Kosten der Bruttokaltmiete dennoch im Rahmen der festgelegten Richtwerte bleiben und die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten im Verhältnis zur Wohnfläche plausibel ist. Eine Überschreitung der angemessenen Kosten ist nur im Rahmen von begründeten Einzelfallentscheidungen möglich und/oder an den Nachweis – beispielsweise erfolglose Recherche im Internet, Ausdruck zu Ergebnistreffern in der Wohnungsdatenbank – gebunden, dass eine kostenangemessene Wohnung auf dem Markt nicht auffindbar ist. Das kann beispielsweise bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder bei großen Haushalten der Fall sein.

Stadträtin Witte (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian, die Zeiten, die Sie hier genannt haben, sind ja fast schon rasant zu nennen. Wie erklären Sie sich im Lichte dieser Bearbeitungszeiten, dass Sozialarbeiter es immer wieder als großes Problem bezeichnen, dass Jobcenter und Sozialamt für die Bearbeitung erheblich lange brauchen, gerade auch bei Leuten, die aus der Obdachlosigkeit kommend wieder Wohnraum beziehen wollen? Ich kann Ihnen auch schildern, was ich persönlich erlebt habe, als ich jemandem half, eine Wohnung zu finden. Die Anfrage wurde am 9. Dezember an das Sozialamt gerichtet, die Antwort kam am 15., allerdings erst nach mehrfacher telefonischer Aufforderung. Stimmen Sie mit mir überein, dass es da noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt? Eine Woche Bearbeitungszeit kann in der heutigen Zeit schon zu lang sein.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Frau Witte, ich habe hier die Antworten verlesen, die ich von den Behörden bekommen habe. Wie in ähnlich gelagerten Sachverhalten kann ich Sie nur auffordern, mir persönlich den Einzelfall zu benennen. Dann kann ich veranlassen, dass dem nachgegangen wird. Im Übrigen werden wir das Thema in der nächsten Trägerversammlung auch noch mal ansprechen. Ich vermute, dass es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt als von mir eben angegeben. Ob es dafür rechtfertigbare Gründe gibt, muss im Einzelfall geprüft werden. Ich persönlich kann nur handeln, wenn ich davon Kenntnis habe.

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Anfrage:

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
  2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
  3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt? Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
  4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt werden?
  5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
  6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des Amtsblattes zu rechnen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Diese Anfrage beantworte ich selbst. Es geht um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu presseähnlichen Publikationen von Verwaltungen. Einleitend will ich sagen: Das ist keineswegs ein eindeutiges Urteil.

Es gibt zwei verschiedene, sich durchaus widersprechende Formulierungen, die ich hier kurz zitieren will, weil ich sie für wichtig erachte. Im genannten Urteil wird ausgeführt – ich zitiere -: dass sich gemeindliche Publikationen keiner (boulevard)pressemäßigen Illustration bedienen und das Layout nicht nach Art einer Tages- oder Wochenzeitung gestalten dürfen, um schon den Eindruck eines freien, von einem privaten Unternehmen stammenden Presseerzeugnisses zu vermeiden.

Einen Absatz weiter ist formuliert: Staatliche Information mit dem Ziel, Politik verständlich zu machen, die Bevölkerung über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis zu informieren und staatliche Tätigkeit transparent zu gestalten, ist auch in presseähnlicher Form zulässig. Also: Presseähnlich dürfen wir informieren, aber nicht boulevardesk aufmachen. Vor dem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1.

Der Anteil der redaktionellen Berichterstattung variiert je nach Aufkommen Amtlicher Bekanntmachungen. In der Regel überwiegen die Amtlichen Bekanntmachungen. In der aktuellen Ausgabe unseres Amtsblatts sind es sechs Seiten Amtliche Bekanntmachungen, eine Seite Beschlüsse der Stadtratssitzung, eine halbe Seite die Serie „Fraktionen zur Sache“ und fünf Seiten redaktioneller Inhalt. Eine Statistik führen wir bis jetzt dazu nicht.

Zur Frage 2.

Der Umfang ist vertraglich festgelegt auf in der Regel acht Seiten pro Ausgabe. Zusätzliche Seiten werden zusätzlich vergütet. Der Vertrag deckt auch die Produktionskosten des Vertragspartners ab. Sollten diese steigen, ist der Partner verpflichtet, diese Kostensteigerungen nachzuweisen. So kommt es immer wieder auch zu Anpassungen. Eine erste Prüfung des genannten Urteils ergibt: Es sind wahrscheinlich nur ganz, ganz marginale Änderungen an unserem Amtsblatt notwendig. Die Notwendigkeit zur Verringerung des Umfangs sehen wir zurzeit nicht.

Zur Frage 3.

Mit redaktionellen Arbeiten sind zurzeit zwei Vollzeitstellen beschäftigt, aber eben nicht boulevardpressemäßig. Ob es für Illustration und Layout einen Änderungsbedarf gibt, werden wir prüfen. Aber im Prinzip sind keine Änderungen geplant.

Zur Frage 4.

Es liegt weder in unserer Zuständigkeit noch in unserer Verantwortung, Berichterstattung in privaten Medien sicherzustellen. – Ich schaue mal zur Presseecke: Herr Orbeck, ich wünsche mir, dass unsere Informationen in der Presse gut platziert werden. Aber das müssen Sie immer wieder selbst entscheiden. Darauf können wir wenig Einfluss nehmen.

Zur Frage 5.

Das Urteil des BGH bezieht sich ausschließlich auf kommunale Printprodukte und hat keine Auswirkungen auf digitale Informationskanäle. Allerdings ist zurzeit ein Gerichtsverfahren zum kommunalen Onlineportal der Stadt Dortmund anhängig. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Zur Frage 6.

Wir rechnen mit keinem Einfluss des Urteils auf unsere Werbeeinnahmen für das Amtsblatt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich die Frage 4 noch mal anders formulieren: Sehen Sie es als notwendig an, zukünftig in stärkerer Weise nach außen sichtbare Pressearbeit der Stadt Leipzig zu machen, damit Zeitschriften, Zeitungen, Tagespresse, Wochenzeitungen, unabhängige Zeitschriftenformate darauf aufmerksam werden?

Oberbürgermeister Jung:

Sie können sicher sein, Herr Hobusch, das ist die Frage, die uns umtreibt: Wie stellen wir sicher, dass notwendige Informationen der Stadtverwaltung, die auch der demokratischen Bildung dienen, so in die Öffentlichkeit gelangen, dass möglichst viele Menschen partizipieren können?

Wir haben heute über die Schließung einer Druckerei gesprochen. Sie alle kennen die Auflagenentwicklung unserer Printmedien. Das heißt, wenn wir heute nicht alle Spielarten der Kommunikation, von Social Media über Radio, Fernsehen bis zum klassischen Print, umfassend bedienen, erreichen wir nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Insofern: Wir tun alles dafür. Erst vor kurzem haben wir uns an meinem Tisch damit beschäftigt, wie es uns noch besser gelingen kann, viele, viele Menschen in unserer Stadt zu erreichen. Noch vor 15 Jahren hat es ausgereicht, eine Pressekonferenz zu machen, um 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Das ist heute bei weitem nicht mehr gegeben. Da ist in der Tat immer wieder unsere Fantasie gefordert.

Auswirkungen einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Taschenrechner

Anfrage:

In der Bunderegierung gibt es von verschiedenen Ministern der SPD Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu streichen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. In welcher Höhe wurde im Jahr 2017 von der LBW Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?
  2. Wie hoch war der Jahresüberschuss der LWB im Jahr 2017?
  3. In welchem Umfang erwägt die LWB eine Anpassung der Nettokaltmieten bei einer Streichung der Umlagefähigkeit?
  4. Welchen Auswirkungen hätte eine Anhebung der Nettokaltmieten des Großvermieters LWB auf die ortsüblichen Vergleichsmieten und das Mitniveau in Leipzig insgesamt sowie auf die zu gewährenden Leistung für die Kosten der Unterkunft?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Wir haben zu dieser Anfrage die Wohnungsbaugesellschaft angefragt, deren Antwort hier einfließt. –

Zur Frage 1.

Die LWB hat 2017 rund 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieterschaft umgelegt.

Zur Frage 2.

Der Jahresüberschuss betrug eigentlich 36,25 Millionen Euro. Hierin sind aber Sondereinflüsse wie Wertzuschreibungen – diese sind kein Bargeld – von Grundstücken enthalten. Das Geschäftsergebnis ohne diese Sondereinflüsse betrug 4,68 Millionen Euro.

Zur Frage 3.

Sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer gestrichen werden, würden die unter Punkt 1 genannten Kosten beim Vermieter verbleiben und sich negativ auf die zur Verfügung stehende Liquidität auswirken. Zur Erfüllung der Eigentümerziele, sowohl der Sachziele als auch der Sicherung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität, ist jedoch ein nachhaltig positives Geschäftsergebnis in der Größenordnung von mindestens 4 Millionen Euro zu realisieren. Dementsprechend müssten die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle entweder eingespart oder amortisiert werden. Einsparung geht nur durch Reduzierung der Investitionen in die Wohnungsbestände. Das würde zulasten der Gebäudesubstanz gehen. Damit wäre mittelfristig die wirtschaftliche Stabilität nicht mehr gegeben. Letztendlich hätte das auch negative Auswirkungen auf die Mieter. Alternativ wären die zusätzlichen Kosten durch erhöhte Mieteinnahmen zu kompensieren, was eine Mieterhöhung um 18 Cent pro Quadratmeter und Monat nach sich ziehen würde.

Zur Frage 4.

Aufgrund der Tatsache, dass die LWB circa 10 Prozent des Leipziger Wohnungsmarkts abbildet, würde sich eine entsprechende Mieterhöhung natürlich auf die Durchschnittswerte der Stadt Leipzig auswirken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nicht nur die LWB, sondern die Vermieter generell die Nettokaltmiete anheben.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Nettokaltmieten generell zumindest um die durchschnittlichen Kosten für die Grundsteuer steigen werden – laut Betriebskostenbroschüre 2016 machen sie rund 18 Cent pro Quadratmeter und Monat aus -; zugleich fallen diese Kosten aus den Betriebskosten heraus. Für die Mieter entstünde dadurch also keine Entlastung.

Allerdings kann vermutet werden, dass ein Teil der Vermieter den kalkulierten Anteil der Grundsteuerkosten an der Nettokaltmiete eher großzügig bemessen wird, um künftige Steigerungen der Grundsteuer gleich mit abzudecken. Zudem geht für die Mieter die Transparenz für die Grundsteuer in den kalkulierten Kosten verloren.

Die genannte Steigerung der Nettokaltmieten würde sich allerdings nicht sprunghaft vollziehen, sondern zeitlich gestreckt, da viele Vermieter in Leipzig auf Basis der im aktuellen Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten bereits Mieterhöhungen in den bestehenden Mietverträgen durchgeführt haben und solche Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschränkt sind. Bei Neuvermietungen würden die Grundsteuerkosten jedoch sofort auf die verabredete Nettokaltmiete aufgeschlagen werden und damit zu einer Steigerung führen.

Die resultierenden Steigerungen der Nettokaltmiete würden sich vermutlich in einer steigenden ortsüblichen Vergleichsmiete niederschlagen. Auf die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung sollte der Einfluss gering sein, da die Kosten der Unterkunft ohnehin sowohl die Nettokaltmiete als auch die kalten Betriebskosten und damit auch die Kosten der Grundsteuer umfassen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Frau Dubrau, kann man Ihre Ausführungen so zusammenfassen, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zumindest mittelfristig nachteilig für die Mieter in der Stadt Leipzig wäre?

Bürgermeisterin Dubrau:

Nachteilig nicht, aber es würde keine Vorteile bringen. Das würde dann nur über einen anderen Weg finanziert.

Straßenraum-Umgestaltung am Floßplatz

Flossplatz

Anfrage:

Am 15. November 2018 haben ASW und VTA in der Petri-Schule eine Bürgerinformation zur Straßenraum-Umgestaltung am Floßplatz durchgeführt.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Umgestaltung des Floßplatzes vorgesehen?
  2. Wann werden die Maßnahmen begonnen? Wann wird die Umgestaltung abgeschlossen sein?
  3. Welche Reaktion auf Seiten der zur Veranstaltung anwesenden Bürger, Anwohner und Gewerbetreibenden haben die anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen?
  4. Inwieweit finden die Hinweise der Anwesenden im weiteren Verlauf der Planungen Berücksichtigung?
  5. Wie viele Parkplätze fallen zwischen den Grünflachen Floßplatz auf Höhe der Hohe Straße weg?
  6. Was sind die Gründe für den Wegfall der Parkplätze auf Höhe der Grundschule am Floßplatz und Petri-Schule?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Bonew:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zur Frage 1.

Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innerer Süden ist die Sanierung der östlichen Umfahrung des Floßplatzes vorgesehen. Dabei werden Fahrbahn und Gehwege grundhaft erneuert. Die Aufteilung in Fahrbahn, Gehwege und Stellplätze bleibt in Anlehnung an den Bestand im Grundsatz erhalten. In Abweichung zum Bestand wird vor den beiden Schulen ein Teil des Straßenraums aus Gründen der Schulwegsicherheit als Mischverkehrsfläche ohne Stellplätze gestaltet. An den Kreuzungsbereichen werden Gehwegnasen ausgebildet, um sichere Querungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden zudem die Straßenbeleuchtung und der Leitungsbestand durch die Medienträger erneuert.

Zur Frage 2.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich in zwei Abschnitten zwischen Juli 2019 und August 2020 durchgeführt.

Zur Frage 3.

Bei der Bürgerinformation am 15.11. waren unterschiedliche Reaktionen der Bürger und Anwohner zu verzeichnen. Während einerseits Anwohner die aus ihrer Sicht unzureichende Anzahl von Stellplätzen bemängelten, gab es gleichzeitig auch zahlreiche positive Äußerungen, die sich insbesondere auf die Schulwegsicherung bezogen.

Zur Frage 4.

Hinweisen aus der Bürgerveranstaltung, die den Erhalt von Stellplätzen fordern, was sich negativ auf die Schulwegsicherheit und generell auf die Sicherheit von Schülern, Fahrradfahrern und Fußgängern auswirken würde, kann nicht gefolgt werden. Den Sicherheitsbedürfnissen ist aus Sicht der Verwaltung bei der weiteren Vorbereitung Vorrang einzuräumen.

Zur Frage 5.

Es entfallen circa 18 Stellflächen.

Zur Frage 6.

Die Gründe liegen in der beschriebenen Ausgestaltung des Straßenraums als Mischverkehrsfläche zur notwendigen Verbesserung der Verkehrs- und insbesondere der Schulwegsicherheit.

Waffenverbotszone

Waffenverbotszone

Anfrage:

Seit dem 05. November 2018 gilt im Gebiet um die Eisenbahnstraße eine Waffenverbotszone.

Hierzu fragen wir:

  1. Sind Pkws, LKWs, Busse und Straßenbahnen geschlossene Behältnisse im Sinne der Waffenverbotszone?
  2. Wie stellen die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sicher, dass die Fahrgäste durch das Verlassen von Straßenbahn oder Bus und Mitführen von Gegenständen wie beispielsweise Nagelscheren, –pfeilen oder Schraubenziehern nicht unabsichtlich gegen das Waffenverbot verstoßen?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur ersten Frage.

Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Straßenbahnen können nicht unter dem in der Rechtsverordnung definierten Begriff „verschlossene Behältnisse“ subsumiert werden.

Zur zweiten Frage.

Die LVB war weder an dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung beteiligt, noch ist sie zuständig für den Vollzug der dort enthaltenen Regelungen. Für die Beachtung der Bestimmungen der Rechtsverordnung sind diejenigen natürlichen Personen verantwortlich, die sich in die sogenannte Waffenverbotszone begeben. Mithin ist es auch nicht Aufgabe der LVB, sicherzustellen, dass etwaiges, wenn auch unverschuldetes Fehlverhalten von Fahrgästen unterbunden bzw. verfolgt wird. Vereinbarungsgemäß werden die Fahrgäste über das Fahrgast-TV auf die wichtigsten Regelungen der Zone hingewiesen. Schließlich fallen die in der Fragestellung beispielhaft aufgeführten Gegenstände nicht unter die gefährlichen Gegenstände im Sinne von § 2 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, in der vergangenen Woche konnten wir erfahren, dass seit Anfang November 384 Kontrollen durchgeführt und in zweistelliger Anzahl Messer und in einstelliger Anzahl auch Nagelscheren, Schraubendreher oder Schraubenzieher festgestellt worden sind. Die genaue Bezeichnung, die in der Berichterstattung genannt worden ist, ist mir jetzt nicht geläufig. Nach meiner rudimentären rechtlichen Kenntnis kann auch ein Schraubendreher oder eine Nagelfeile ein gefährliches Werkzeug sein, zumindest im strafrechtlichen Sinne. Das will ich hier jetzt aber nicht vertiefen.

Meine Frage ist: Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl derjenigen, die kontrolliert werden, nach rechtstaatlichen Maßstäben erfolgt, dass also kein Racial Profiling stattfindet und die Kontrollen vorurteilsfrei durchgeführt werden?

Bürgermeister Rosenthal:

Lieber Stadtrat Hobusch, ich würde Sie bitten, sich dazu an die Polizeidirektion Leipzig zu wenden. Es sind zwei Verordnungen des Innenministeriums des Freistaats Sachsen. Deren Vollzug liegt nicht bei der Stadt Leipzig.