Keine Busse, keine Trams, kein Geld

Ein kostenfreier ÖPNV ist kurzfristig nicht umsetzbar, da dies zu einem Anstieg der Fahrgastzahlen führen würde. Die entsprechenden Kapazitäten durch Neuanschaffungen von Bussen und Straßenbahnen lassen sich kurzfristig nicht erhöhen. Dies gilt umso mehr, bei einer deutschlandweiten Einführung, wenn alle Kommunen plötzlich Busse und Bahnen kaufen müssen.

Eine Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt Leipzig ist – wie bei den meisten anderen Kommunen auch  – nicht möglich. Eine Umsetzung wäre nur realistisch, wenn der Bund die entsprechenden Mittel zum Ausgleich des Einnahmeausfalls zur Verfügung stellt. Gleiches gilt auch für den erheblichen Investitionsaufwand für neue Busse und Bahnen. Leider bleibt die Bundesregierung die Antwort zur Finanzierung schuldig. Wer nicht sagt wo das Geld herkommen soll, handelt unseriös.

Geringere Preise führen tendenziell zu mehr Fahrgästen im ÖPNV und zu einer Reduzierung des KFZ-Verkehrs. Ob und in welchem Umfang das angesichts der entstehenden Einnahmeausfälle für Leipzig sinnvoll erscheint, werden wir im Ausschuss für Mobilität und Verkehr diskutieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. Februar 2018

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Anfrage:

  1. Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

  2. Wie wirkt sich das auf den Stellenplan der betroffenen Ämter aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

Um den dringenden Kita- und Schulhausbau zu forcieren, wurde die Task Force Schulhausbau /Projektgruppe Asylräume gebildet. Es wurde ein Organisationsbüro installiert, welches die Fachkompetenzen aller beteiligten Ämter zur Erledigung der anstehenden Aufgaben bündelt.

In die Task Force eingegangen sind nicht nur Stellen bzw. -anteile und Personen, sondern auch deren entsprechende Aufgaben, die meist der hier notwendigen Fachlichkeit dienen.

Das Organisationsbüro besteht aus 9 Stellen, wovon 7 Stellen Aufgaben aus ihrem bisherigen Bereich vollumfänglich (4 Stellen Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) oder teilweise (z.B. 1 Stelle Sozialamt, Bereich Unterbringung von Asylsuchenden) mitgenommen haben.

Die Stellen aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfüllen dabei, als sog. UBA II, Aufgaben der Unteren Bauaufsicht, die sie sonst im Fachamt erledigen würden. Damit wird die volle Kapazität der Bearbeitung von baubehördlichen Anträgen abgesichert.

Weitere Verlagerungen von Stellen für Sonderaufgaben in dieser Dimension gibt es derzeit nicht.

Allerdings wird es immer wieder Aufgaben oder Projekte geben, deren Priorisierung einer schnellen organisatorischen Lösung bedürfen, die es wiederum erforderlich macht, für einen befristeten Zeitraum auf Personen und/oder Stellen aus der Stadtverwaltung zurückzugreifen.

Dazu erfolgen bilaterale Abstimmungen zwischen den involvierten Fachbereichen.

Da es sich in der Regel um befristete Verschiebungen handelt, haben diese keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadtverwaltung, bei der Aufgabenerfüllung im abgebenden Bereich muss auf ausgewogene Fristen geachtet werden, was auch funktioniert. In besonders akuten Fällen kann auf den Stellenpool für unterjährig beginnende Projektaufgaben der Stadtverwaltung zurückgegriffen werden. Die Stellen sind dann für max. 12 Monate nutzbar.

Ein aktuelles Beispiel der Stellenverlagerungen für andere Aufgaben ist: AJuFaBi: 2,00 Sozialarbeiter UmA gewandelt in SB Bearbeitung Tagespflege (befristet bis 30.06.2018)

Antwort im Allris

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris

Gabelmann (PIRATEN): “Fahrscheinfreier Nahverkehr ist möglich – Leipzig als Modellkommune beantragt”

Fahrscheinfreier Nahverkehr ist möglich

Pressemitteilung:

Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Aufsichtsrätin des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, hat beantragt, sich mit der Stadt Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben als Modellregion für die Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs zu bewerben. Dazu die Piratin:

„Nachdem Befürwortern eines umlagefinanzierten öffentlichen Nahverkehrs jahrelang Steine in den Wege gelegt wurden, ist nun offenbar die geschäftsführende Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß nur mit einem starken öffentlichen Nahverkehr nachhaltige Verkehrspolitik möglich ist. Gerade Leipzig eignet sich aufgrund einiger regionaler Besonderheiten wie Wachstum, Einbindung in die Region Halle/Leipzig und der grundsätzlichen Bereitschaft von Politik, Verwaltung und Verkehrsbetrieben ganz hervorragend für die Einführung eines solchen Modells.“

Das bisher in die Diskussion eingeführte Argument, fahrscheinfreier ÖPNV sei viel zu teuer, bauintensiv, komplex und der Ausbau dauerte ewig, erweist sich laut Studien als wenig stichhaltig. Bereits heute planen und bauen Bund und Länder für Millionen jahrelange Straßenbauprojekte, die im übrigen ebenfalls von der Gemeinschaft bezahlt und gratis benutzt werden können – ohne öffentliche Debatte. Inhaftierte Schwarzfahrer kosten im Jahr über zweihundert Millionen Euro. Ebenso verursacht die Infrastruktur wie Fahrkartenautomaten, deren Instandhaltung und Fahrscheinkontrolleure erhebliche, dann wegfallende Kosten.

Gesundheitliche Probleme durch Schadstoffbelastung müssen kostenintensiv behandelt werden, was das öffentliche Gesundheitssystem belastet, es entstehen auch Kosten für Arbeits- und Verdienstausfall und somit ein Schaden für die Wirtschaft. Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Gebäudeaußenreinigung und Denkmalschutz etc., welche durch Schadstoffbelastungen verursacht werden.

Gabelmann, die in der Leipziger Freibeuterfraktion unter anderem die Themen Stadtentwicklung, Bau und Verkehr bearbeitet, weiter:

„Insgesamt eine bisher viel zu wenig beachtete Lösung für das jetzt schon vermehrt auftretende Problem, daß Bus und Bahn zu Stoßzeiten oft überbelegt sind, sehen ich unter anderem in der gesellschaftliche Akzeptanz und Förderung von viel mehr Flexibilität bei Arbeitszeit-Beginn und -Ende. Bei Kita-, Schul- und Arbeitszeiten sowohl Früh- als auch Spätaufsteher zu berücksichtigen, würde wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Belastungen enorm reduzieren und birgt großes Potential. Leipzig als zukunftsträchtige Stadt könnte hier neue Wege ausprobieren.“

Für die nächsten Wochen wird eine Positionierung der Stadt Leipzig und eine Stellungnahme der Leipziger Verkehrsbetriebe LVB erwartet.

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris

Spätverkaufsstellen in Leipzig

Spätverkaufsstellen in Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund, dass nach Aussage des Ordnungsamtes Kontrollen in Spätverkaufsstellen im Stadtgebiet Leipzig nur aufgrund konkreter Beschwerden durchgeführt werden, fragen wir:

  1. Wie viele Kontrollen in Spätverkaufsstellen wurden 2015, 2016 und 2017 durchgeführt? Wie viele davon aufgrund konkreter Beschwerden durch Anwohner auf Basis welcher Tatbestände (wie z.B. Lärm, Überschreitung der gesetzlichen Öffnungszeiten,…)?
  2. Wie oft wurden seit 2015 jedes Jahr Bußgelder verhängt? In welcher Höhe wurden die Bußgelder durchschnittlich sowie in Summe jedes Jahr verhängt?
  3. Wie schätzt der Oberbürgermeister die rechtliche Situation einer erfolgreichen Handhabung von Spätverkäufen in der Dresdner Neustadt ein? Welche Gestaltungsmöglichkeiten sieht der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund für Leipzig.

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zur ersten Frage.

Es erfolgt keine statistische Erfassung von Spätverkaufsstellen als solche. Eine statistische Erfassung von Verstößen gegen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz bzw. von Kontrollen der gesetzlichen Regelungen für das Jahr 2015 fand nicht statt. 2016 erfolgten 33 Kontrollen, 2017 52 Kontrollen, insgesamt betroffen: 43 Objekte. Anlass der Kontrollen waren in zehn Fällen Beschwerden über Lärm und in 33 Fällen Hinweise zum Offenhalten einer Verkaufsstelle außerhalb der zulässigen Ladenöffnungszeiten.

Zur zweiten Frage.

Für das Jahr 2015 wurden zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro wegen vorsätzlichen Handelns verhängt. 2016 verteilt sich die Zahl der verhängten Bußgelder auf zwei fahrlässig begangene Verstöße, geahndet mit 250 Euro, und zwei vorsätzliche Verstöße, die mit 500 Euro geahndet wurden. 2017 sind neun Verfahren eingeleitet worden wegen fahrlässiger Verstöße, geahndet mit jeweils 250 Euro, und elf Verfahren wegen Vorsatz, geahndet mit jeweils 500 Euro. Nicht aufgeführt sind noch nicht abgeschlossene bzw. wegen eingelegten Einspruchs beim Amtsgericht verhandelte bzw. zu verhandelnde Bußgeldsachen.

Zur dritten Frage.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich zulässiger Ladenöffnungszeiten von Verkaufsstellen sind in Dresden und Leipzig normidentisch. In welchem Maß Verkaufsstellen in der Dresdner Neustadt die Öffnungszeiten überziehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Es gibt zumindest keinen seitens der Stadt Dresden vorgegebenen Freibrief einer Sonderregelung für selbsternannte Spätverkaufsstellen. Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz kennt den Begriff der Spätverkaufsstelle bzw. Späti nicht; es regelt lediglich die Öffnungszeiten.

Die Stadt Leipzig hat im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und des Ladenöffnungsgesetzes die Aufsicht über die Einhaltung als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Sie kann von der Durchsetzung eines gesetzlichen Verbots entsprechend des eingeräumten Ermessens nicht aus Gründen absehen, die nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz verboten und daher als Gründe für die Duldung der verbotenen Handlung kraft Gesetzes ausgeschlossen sind. – Sprich: Da wir keine Öffnungsklausel für Ladenöffnungszeiten haben, müssen sich alle Verkaufsstellen in der Stadt Leipzig an den normierten Öffnungszeiten orientieren. Ich kann dort als Kommune nichts anderes regeln. Insofern gibt es auch für den Oberbürgermeister aus der originären Zuständigkeit keinen Handlungsspielraum.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, zunächst vielen Dank für die Beantwortung. – Sie haben ausgeführt zur Frage 1, dass im Jahr 2016 33 Verfahren und im Jahr 2017 52 Verfahren durchgeführt worden sind. Zur Frage 2 haben Sie ausgeführt, dass in 2016 zweimal je 250 Euro Bußgeld wegen fahrlässiger Verstöße und zweimal je 500 Euro Bußgeld wegen vorsätzlicher Verstöße und dass in 2017 neunmal wegen fahrlässiger Verstöße und elfmal wegen vorsätzlicher Verstöße Bußgelder in gleicher Höhe verhängt worden sind. Setzt man das ins Verhältnis zur Steigerung der Fallzahlen, ergibt sich eine Steigerung um zwei Drittel, nämlich von 33 in 2016 auf 52 in 2017, und bei der Erhebung von Bußgeldern eine Steigerung um das Fünffache von 2016 auf 2017. Können Sie noch etwas zu den Ursachen sagen? Geben Sie mir recht, dass man, unbefangen betrachtet, von einer gewissen Zunahme des Verfolgungsdrucks sprechen kann?

Bürgermeister Rosenthal:

Wir haben ja heute auch schon über die Thematik Sperrstunde diskutiert. Wir müssen auch mit Blick auf andere Ordnungssachverhalte feststellen, dass sich aufgrund der Verdichtung unserer Stadt die in den unterschiedlichen Lebenssachbereichen bevorzugten Nutzungen dazu führen, dass das Anzeige- und Beschwerdeverhalten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zunimmt und das, was in der Vergangenheit möglicherweise bei uns nicht angezeigt wurde, jetzt angezeigt wird. Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig ist als Ordnungsbehörde gehalten, Recht und Gesetz durchzusetzen. So kommt es dann auch zu Fallzahlsteigerungen und bei Verstößen auch zur Einleitung von Bußgeldverfahren. Aus Sicht des Ordnungsdezernenten kann ich keinen unnötig überzogenen Druck erkennen. Wir reagieren auf das Beschwerde- und Anzeigeverhalten der Bevölkerung.

[…]

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, scheinbar herrscht doch ein bisschen Unverständnis bei den Betroffenen vor. Sie haben jetzt wiederholt von Bußgeldern gesprochen. In Presseanfragen haben Sie ausgeführt, Sie hätten keine Bußgelder verhängt, sondern es handele sich um Zwangsgelder in Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Können Sie noch einmal den Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld aufklären? Sind Sie der Meinung, dass es für einen solchen Ladenbetreiber wirtschaftlich einen Unterschied macht, ob er ein Bußgeld oder ein Zwangsgeld in dreistelliger Höhe bekommt?

Bürgermeister Rosenthal:

Bußgelder werden in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt; das ist korrekt. Ein Zwangsgeld ergibt sich – das wissen Sie auch – aus einem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Danach bin ich aber nicht gefragt worden. Ich bin gefragt worden, wie viele Bußgelder verhängt worden sind, und das habe ich ausgeführt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Ist daraus zu schließen, dass es neben Bußgeldverfahren auch noch Zwangsgeldverfahren in einer bisher nicht bekannten Anzahl, weil die Frage diesen Begriff nicht verwendet hat, gegeben hat, und, wenn ja, können Sie dazu ad hoc noch etwas ausführen?

Bürgermeister Rosenthal:

Ja, das ist so. Die hat es gegeben. Ich kann die Zahlen gerne im Fachausschuss nachtragen.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Können Sie uns bitte die Frage im Nachgang schriftlich beantworten?

Bürgermeister Rosenthal:

Ja, kann ich machen.

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum

Anfrage:

Im aktuell geltenden STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf lediglich 600.000 Einwohner statt 720.000 Einwohnern gemäß neuerer Prognosen ausgegangen. Auf Basis dessen wird durch eine Veränderung des Modal Splits keine Zunahme des Kfz-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des Kfz-Verkehrs für möglich gehalten. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen aus dem STEP Verkehr und öffentlicher Raum passen nicht zu der aktuellen Bevölkerungsprognose?
  2. Welche langfristigen Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV und können ausgesetzt werden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1.

Grundsätzlich stellt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum auch unter den Bedingungen einer wachsenden Stadt ein zentrales Grundlagendokument für die Verkehrspolitik der Stadt Leipzig dar. Die darin formulierten und 2015 verabschiedeten Ziele, Leitlinien und allgemeinen Grundsätze – hier sind beispielsweise die Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen, die Förderung der stadt- und umweltverträglichen Organisation des Verkehrs sowie die Gestaltung der Verkehrsplanung als öffentlicher Prozess zu nennen – sind gerade im Hinblick auf die aktuelle Bevölkerungsprognose wichtige Prämissen, um ein lebenswertes Leipzig mit einer nachhaltigen Mobilitätskultur unter den Bedingungen des Wachstums zu erhalten.

Eine Abbildung konkreter kurz- und langfristiger Maßnahmen erfolgt im STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht. Es werden lediglich entsprechende Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität dargestellt. Insofern sind im STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen verankert, die nicht mit der aktuellen Verkehrsprognose vereinbar sind. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Verkehrsentwicklungsplanung um einen fortlaufenden Prozess handelt, gilt es von Zeit zu Zeit zu überprüfen, inwiefern die verfolgten Ziele mit den vorliegenden Planwerken tatsächlich erreicht wurden und an welcher Stelle es gegebenenfalls Überprüfungen und Anpassungen bedarf.

Deshalb sowie im Zusammenhang mit der vorliegenden Bevölkerungsprognose hat sich die Stadt Leipzig genau dieser Thematik angenommen und mit dem Szenarienprozess und der Entwicklung einer Mobilitätsstrategie 2030 im Rahmen des Monitorings die Frage gestellt, in welchen Szenarien sich die Mobilität insgesamt in Leipzig zukünftig gestalten lässt, um ein lebenswertes Leipzig in Bewegung zu halten und weiterzuentwickeln. Im Ergebnis der Szenarienentwicklung liegen sechs Szenarien vor, die derzeit mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. In einem nächsten Schritt gilt es ein für Leipzig passendes Szenario ab- und dem Stadtrat zuzuleiten.

Darüber hinaus wurde die aktuelle Bevölkerungsprognose, die im STEP Verkehr und öffentlicher Raum noch nicht enthalten sein konnte, auch im Fachkonzept „Nachhaltige Mobilität“ im INSEK „Leipzig 2030“ sowie im neuen Luftreinhalteplan verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Planwerke und deren Umsetzung während ihrer Laufzeit der Modifizierung – als Reaktion auf neue Bedingungen – unterliegen, ohne dass das Ganze total fortzuschreiben ist.

Zur Frage 2.

Bezüglich der Thematik Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Geschwindigkeit von ÖPNV und MIV führen, wird auf den Verwaltungsstandpunkt 05114 zur Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 verwiesen. Darin wird unter anderem aufgezeigt, dass nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, dass aus Verkehrssicherheitsgründen auch solche erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die sich gegebenenfalls verkehrsgeschwindigkeitsverringernd auf einzelne oder mehrere Verkehrsarten auswirken können.

“Nightswimming…”

Nightswimming

Amtsblatt:

“….deserves a quiet night” – so heißt es in einem Lied von R.E.M. Wer jedoch in Leipzig nach solchen Möglichkeiten sucht, wird auch künftig leider nur mit der Lupe fündig. Schwimmen gehen an einem lauen Sommerabend mit Freunden nach 22 Uhr? Fehlanzeige. Mit der Familie am Wochenende noch spät eine Baderunde einlegen? Nicht möglich.

Wieder einmal wurde mit dem Kosten-Argument eine innovative Idee, die einer Stadt wie Leipzig gut zu Gesicht gestanden hätte, vom Tisch gewischt. Für vieles ist Geld da, für die etwas kantigen Ideen, die einer Stadt erst Gesicht, Charme und Charisma verleihen und wie unverwechselbar machen, jedoch nicht.

Zu jenen abgeschmetterten Ideen zählt auch unsere Initiative, Hausboot-Wohnen in Leipzig möglich zu machen. Es fällt auf: gerade beim Ideen rund ums Wasser scheint in der Verwaltung eher “still ruht der See” zu sein statt Innovation zu sprudeln – für die selbsternannte “Wasser-Stadt” ein absolutes Armutszeugnis. Es mangelt offenbar an Mut und Fantasie, zwei Dinge, die früher ihr Zuhause in Leipzig hatten. Mittlerweile aber regieren nur noch übergroße Vorsicht und Verzagtheit.

Interessiert am Thema? Bitte sprechen Sie mich an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. Februar 2018

Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Pressemitteilung:

Zu den Anfragen der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nach dem Krankenstand von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege und der Dauer der Genehmigung von Bauanträgen führte Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018 aus, dass sowohl im normalen Bau als auch im Sonderbau Baugenehmigungen innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt würden. Bei der Prüfung der eingereichten Anträge auf Vollständigkeit bliebe man im Durchschnitt ein bis zwei Tage unter der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Wenn die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen bei einer chronischen Unterbesetzung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nah an der gesetzlichen Grenze liegt, dann spricht viel dafür, dass bei der Schnelligkeit viel Luft nach oben ist.”

Nach Aussagen von Baubürgermeisterin Dubrau sei die lange Genehmigungsdauer bei Bauanträgen durch die Antragsteller selbst verursacht. Aufgrund fehlender Unterlagen müsse das Amt teilweise mehrfach Dokumente nachfordern. Eine unzureichende praxisnahe universitäre Ausbildung der Antragsteller sei aus ihrer Sicht der Grund.

Nach Ansicht Hobuschs ist das Problem der langen Genehmigungsverfahren angesichts acht fehlender Mitarbeiter und unvollständiger Vorabinformationen gegenüber den Antragstellern doppelt hausgemacht. Geplant seien 38 VzÄ, eingesetzt würden 30 VzÄ. Zudem zeigt ein Blick auf die Internetseite des Amtes mit Informationen zur Bauantragstellung, dass das Amt nicht abschließend über einzureichende Unterlagen informiere:

“Gemäß § 68 (2) Sächsische Bauordnung sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Im einzelnen werden im § 1 (1) Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) Bauvorlagen aufgezählt, welche mit dem Bauantrag vorzulegen sind. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es kann sich während der Bearbeitung ergeben, dass weitere Bauvorlagen nachgefordert werden müssen, weil diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.” (Quelle)

Von den fehlenden Mitarbeitern sind unter anderem sechs für Sonderaufgaben abgezogen. Die Kräfte jetzt im Kita- und Schulbau zu bündeln, hält Hobusch zwar für wichtig und richtig. Hier jedoch zu Lasten anderer Aufgaben zu handeln, ist für den Freidemokraten nicht nachvollziehbar:

“Wenn der Oberbürgermeister Personal für Sonderaufgaben wie der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abzieht, dann muss er auch dafür sorgen, dass das Tagesgeschäft bei Baugenehmigungen nicht liegenbleibt.”

Kritik übt Hobusch auch an anderen Fraktionen im Stadtrat:

“Umso unverständlicher, dass sich im Rat keine Mehrheit für vier statt nur zwei weitere Stellen im Bauordnungsamt und ein Sachkostenbudget für externe Betreuung von Bebauungsplänen anlässlich der Debatte um den Nachtragshaushalt fand. Auch diejenigen, die die Baubürgermeisterin selbst regelmäßig aufs Korn nehmen, tragen hier eine Mitverantwortung für das Chaos.”

Nutzung von Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Bürger unserer Stadt

Nutzung von Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Bürger unserer Stadt

Anfrage:

Mit Einwohneranfragen, Petitionen und Anfragen der Informationsfreiheitssatzung stehen den Menschen in unserer Stadt einige Möglichkeiten zur Verfügung, sich mit ihrem Anliegen an die Verwaltung zu wenden und Informationen zu erhalten.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie viele Einwohneranfragen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt?
  2. Wie viele Petitionen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele davon wurden zur Entscheidung jeweils angenommen?
  3. Wie viele Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung wurden 2015, 2016 und 2017 eingereicht? Wie viele davon wurden positiv beantwortet und Informationen bereitgestellt?
  4. Welche Kosten sind durchschnittlich mit der Anfrage eines Bürgers gemäß Informationsfreiheitssatzung verbunden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Einwohneranfragen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt?

Es wurden in

2015 – 59 Einwohneranfragen

2016 – 54 Einwohneranfragen und

2017 – 142 Einwohneranfragen

gestellt.

2. Wie viele Petitionen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele davon wurden zur Entscheidung jeweils angenommen?

Nach der Feststellung des Petitionscharakters, werden die Petitionen anhand der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses an die Verwaltung oder an den Stadtrat verwiesen. In einigen Fällen werden  Petitionen zuständigkeitshalber an die Petitionsausschüsse des Landtages bzw. Bundestages übermittelt. In der Auflistung sind die Gesamtzahl der eingegangenen Petitionen und Petitionen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, dargestellt.

2015 – 61 Petitionen wurden eingereicht und 24 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben

2016 – 71 Petitionen wurden eingereicht und 30 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben

2017 – 107 Petitionen wurden eingereicht und 44 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben

3. Wie viele Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung wurden 2015, 2016 und 2017 eingereicht? Wie viele davon wurden positiv beantwortet und Informationen bereitgestellt?

Nach Informationsfreiheitssatzung wurden im Stadtbüro

2015: 11 Anträge

2016: 5 Anträge

2017: 14 Anträge

gestellt.

Die bisherige Evaluierung wurde mit Vorlage DS-00247/14 in der Ratsversammlung am 15.10.2014 zur Kenntnis genommen. Eine erneute Evaluierung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen, da hierfür eine Abfrage aller Ämter notwendig wäre.

4. Welche Kosten sind durchschnittlich mit der Anfrage eines Bürgers gemäß Informationsfreiheitssatzung verbunden?

Eine Erhebung von Kosten ist bisher nicht erfolgt.

Antwort im Allris