Südvorstadt für wenige?!

Selten hat mich ein Antrag der seit der Kommunalwahl nicht mehr bestehenden Stadtratsmehrheit von Rot-Rot-Grün so sehr geärgert wie “Südvorstadt für alle…”. Denn es geht nicht um “alle” in der Leipziger Südvorstadt, sondern nur um die Mieter in drei Häusern der Südvorstadt. Deren Häuser muss die LWB dringend sanieren. Die LWB saniert grundhaft, nachhaltig und für die Mieter – davon bin ich überzeugt – sozial verträglich. Nach der Sanierung ergäbe sich für die Altmieter wahrscheinlich eine Mietsteigerung von maximal 1,50 €/qm. Nun wissen diese Mieter aber Rot-Rot-Grün hinter sich und greifen, weil sie zwar eine behutsame Sanierung wünschen, aber keinesfalls anschließend mehr zahlen wollen, aufs Stadtsäckel ALLER Leipziger zu. Da soll der Oberbürgermeister ein Gutachten in Auftrag geben, eine Gesellschafteranweisung vornehmen, ein Forschungsprojekt aus der Sanierung machen, und, und, und. Der Oberbürgermeister ist letztlich für das Gemeinwohl aller Leipziger gewählt und nicht um mit hohem Einsatz eine kleine Gruppe Mieter von den Leipziger Wohnungspreisen zu entkoppeln. So schreibt er: “Aus wirtschaftlichen Gründen können die beschlossenen Sanierungsziele nicht umgesetzt werden”. Denn geht es nicht um bezahlbareren Wohnraum für alle?

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 29. Juni 2024

Arschkrampe dringend gebraucht

Wie bewertet sich das Wahlergebnis der Kommunalwahl aus Sicht der zehnjährigen Piraten-Ratsarbeit? Positiv: Es wird eine enorme Vielfalt im Rat geben. Elf verschiedene Parteien/Wählerbündnisse sind gewählt, so viele wie nie zuvor. Zudem wurde die seit der OBM-Wahl 2020 De-facto-Koalition vom Wähler aufgekündigt und ein Korrektiv eingezogen. Negativ: Die neuen möglichen Mehrheiten sind fast schon wieder zu klar und warten nicht mit tatsächlich neuen Lösungen auf. Das Versprechen, einfach alle Veränderungen rückgängig zu machen, führt ja gerade nicht zu frischem Wind. Sie weiterzuentwickeln und zu integrieren wird der Maßstab sein. Genau deswegen wird die Funktion der Piraten, die sprichwörtliche „Arschkrampe“ zu sein, die mit Biss nervt und allen großen Parteien auf die Finger schaut, weiterhin dringend gebraucht. Dies habe ich in den zehn Jahren immer als meine wichtigste Aufgabe begriffen und kann Ihnen daher ruhigen Gewissens meinen Nachfolger Jan-Paul Helbig ans Herz legen, der die benötigte Kompetenz und das Durchsetzungsvermögen für die kommenden fünf Jahre ebenso besitzt.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 15. Juni 2024

Hitzeschutz in städtischen Unternehmen

Anfrage:

Der Klimawandel wird den Hitzeschutz zu einem dauerhaften Thema machen. Besonders gefährdet sind Senioren, Kranke, Kinder und im Freien Arbeitende. Laut dem Robert-Koch-Institut starben 2022 in Deutschland 4.500 Menschen aufgrund der Hitze, im Jahr 2023 waren es 3.200. Viele dieser Leben hätten gerettet werden können, wenn das Land ein tragfähiges Hitzeschutzkonzept gehabt hätte. Die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe müssen sich auf Hitzeperioden einstellen, Risikogruppen schützen und Vorsorgemaßnahmen in der Arbeitswelt treffen.

Wir fragen hierzu für die städtischen Unternehmen und Unternehmen, bei denen die Stadt Leipzig Gesellschafter ist, an:

  1. Gibt es vorsorgliche Maßnahmen bezüglich des Hitzeschutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
  2. Gibt es eine Kontaktperson für Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit hitzebedingten Risiken wie Sonnenstich und Überhitzung?
  3. Hat die oder der für Arbeitsschutzmaßnahmen Zuständige eine entsprechende Weiterbildung in dieser Frage genossen?
  4. Ist der Hitzeschutz Teil der Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz?
  5. In welchem Rahmen erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Hitzeaktionsplan?

Anfrage im Allris

Umsetzung Modellkommune Cannabis

Anfrage:

Für die Cannabis-Legalisierungspläne der Bundesregierung hatte das Kabinett im Jahr 2022 den Entwurf eines Eckpunktpapiers zur kontrollierten Cannabis-Abgabe beschlossen. Im Zuge der konkreteren Umsetzung hatte sich die Bundesregierung anschließend im Jahr 2023 auf ein Zwei-Säulen-Modell geeinigt.

Säule 1 sollte dabei den Eigenanbau über private oder nicht gewinnorientierte Vereinigungen regeln. Diese erste Säule ist inzwischen mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 umgesetzt worden.

Säule 2 sollte die Auswirkungen einer kommerziellen Abgabe von Cannabis untersuchen. Dafür ist ein auf fünf Jahre angelegtes, regional begrenztes und wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt vorgesehen. Zu dieser 2. Säule des Eckpunktepapiers hat die Ratsversammlung im Oktober 2023 den Antrag VII-A-08618-NF-02 „Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis“ beschlossen. Dieser beauftragt den Oberbürgermeister die Beteiligung der Stadt Leipzig als Modellkommune zu prüfen und sich bei positivem Prüfergebnis als solche zu bewerben.

Für diesen Stadtratsbeschluss liegt nun ein Endbericht zum Stand der Umsetzung vor: Die Umsetzung sei nicht realisierbar, da die Modellkommunen (Säule 2) im Cannabisgesetz (Säule 1) nicht vorgesehen seien. Im Gegensatz zu Säule 1 liegt derzeit für Säule 2 noch gar kein Entwurf der Bundesregierung vor.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wird der Oberbürgermeister im Falle der Umsetzung von Säule 2 und wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen wurden, den Stadtratsbeschluss zur Beteiligung als Modellkommune umsetzen?
  2. Wenn nein: Warum werden aus dem Cannabisgesetz (Ausgestaltung der Säule 1) Schlüsse auf die Umsetzung der kommerziellen Lieferketten (Ausgestaltung der Säule 2) gezogen?

Antwort:

Das am 01.04.2024 in Kraft getretene „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) unterscheidet nicht mehr nach Säule 1 und Säule 2.

Das CanG regelt in § 2 Abs. 3 und Abs. 4 Ausnahmen vom Verbot des Besitzes, Anbaus, der Herstellung, des Handels und der Einführung ect. nach § 2 Abs. 1.

So heißt es in § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Abs. 4 S. 1 CanG:

(3) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach Absatz 4.

(4) Wer Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken besitzen, anbauen, herstellen, einführen, ausführen, erwerben, entgegennehmen, abgeben, weitergeben, Cannabinoide aus der Cannabispflanze extrahieren oder mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Handel treiben will, bedarf einer Erlaubnis.

Aktuell ist ein wissenschaftliches Institut mit mehreren deutschen Städten im Gespräch um zu ermitteln, ob und welche Städte sich, wenn die Grundlagen und Rechtsverordnung für die Ausnahmen (vgl. § 2 Abs. 4 S. 6 CanG) in Kraft treten, an einem solchen Modellprojekt beteiligen.

Die Stadt Leipzig ist hier einbezogen und hinsichtlich der Teilnahme als Modellstadt im Austausch mit den anderen Großstädten.

Sobald die rechtlichen Verordnungen vorliegen und ein Antrag für ein Modellvorhaben erarbeitet wurde, wird der Stadtrat informiert.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sanierung der Kepler-Schule

Anfrage:

Im Oktober 2022 wurde mit der Schul- und Kitabaustrategie die Komplexsanierung der Kepler-Schule beschlossen. Sie ist dabei im Sanierungsblock 3 zusammen mit der 120. Grundschule, der Schule Martin-Herrmann-Straße 1 (Oberschule) und der 56. Schule. Der Plan ist, die Schule Martin-Herrmann-Straße 1 zu sanieren und erst einmal als Ausweichstandort für die Kepler-Schule und danach für die 56. Schule zu verwenden. Die Schule Martin-Herrmann-Straße 1 sollte nach dieser Planung ursprünglich 2022 bis 2025 saniert werden und im Anschluss dann die Kepler-Schule 2025 bis 2028, danach die 56. Schule 2028 bis 2031.

Der Planungsbeschluss für die Sanierung der Schule Martin-Herrmann-Straße 1 geht nun von einer Bauzeit 2026 bis 2029 aus. Somit wäre 2029 mit einem Baubeginn für die Kepler-Schule zu rechnen. Im 26. Sachstandsbericht zu Schulbaumaßnahmen wurde der Planungsbeschluss für die Kepler-Schule entsprechend auf Juni 2026 gelegt bei einer Bauzeit 2029 bis 2032 und dann für die 56. Schule Planungsbeschluss 2029 und Bauzeit 2032 bis 2035.

Im aktuellen 28. Sachstandsbericht zu Schulbaumaßnahmen tauchen allerdings weder Kepler noch 56. Schule auf.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Sanierung der Schule Martin-Herrmann-Straße 1?
  2. Wie ist der aktuelle Stand zur Sanierung der Kepler-Schule?
  3. Wie ist der aktuelle Stand zur Sanierung der 56. Schule?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ursprünglich war in der Schul- und Kitabaustrategie VII-DS-07361-NF-04 eine Sanierung des Schulgebäudes in der Martin-Herrmann-Straße von 2025 bis 2028 vorgesehen. Aktuell ist vorgesehen, das Schulgebäude Martin-Herrmann-Straße nach dem Auszug der 120. Schule ab 2025 bis 2029 als Standort einer weiterführenden Schule weiter zu nutzen und ab 2029 zu sanieren. Die Planung der Komplexmodernisierung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung in der Leistungsphase 2 und somit im Zeitplan wie im Planungsbeschluss dargestellt.

Zur Frage 2:

Die geplante Komplexmodernisierung des Standortes J.-Kepler-Schule ist weiterhin vorgesehen und notwendig. Das J.-Kepler-Gymnasium hätte gemäß Schulbaustrategie ursprünglich von 2028 bis 2031 saniert werden sollen. Aufgrund der Weiternutzung des Schulgebäudes in der Martin-Herrmann-Straße 1 und damit des Entfalls des ursprünglich vorgesehenen Interims verschiebt sich die Sanierung des Gymnasiums um vier Jahre. Der Sanierungszeitraum ist aktuell in den Jahren von 2032 bis 2035 vorgesehen.

Zur Frage 3:

Die geplante Komplexmodernisierung des Standortes 56. Schule ist weiterhin vorgesehen und notwendig. Die 56. Schule hätte gemäß Schulbaustrategie ursprünglich von 2031 bis 2034 saniert werden sollen. Aufgrund der Weiternutzung des Schulgebäudes in der Martin-Herrmann-Straße 1 und damit des Entfalls des ursprünglich vorgesehenen Interims, verschiebt sich die Sanierung der Oberschule um vier Jahre. Der Sanierungszeitraum ist aktuell in den Jahren von 2035 bis 2038 vorgesehen.

Für alle drei Sanierungsobjekte soll bis 2029 ein Interimsgebäude errichtet werden, in dem zunächst die Schule Martin-Herrmann-Straße, dann das J.-Kepler-Gymnasium und anschließend die 56. Oberschule untergebracht werden, damit die Objekte jeweils saniert werden können.

Die Anpassung der Strategie ist notwendig, da die Situation an den Leipziger Schulen derzeit sehr angespannt ist. Die Überbelegung vor allem der weiterführenden Schulen wird nach aktuellen Erkenntnissen bei den Oberschulen bis etwa 2030/31 und bei den Gymnasien bis 2032/33 anhalten. Unter anderem sollen daher zur Sanierung vorgesehene Schulgebäude vorübergehend für zusätzliche Schulen oder Außenstellen genutzt werden, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Weitere Planungen von Vorhaben obliegen der in Fortschreibung befindlichen Schul- und Kitabaustrategie (VII-DS-07361-NF-04-DS-01) bzw. Beschlüssen durch den Stadtrat.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris