Schulnamensänderung für die Schule Goethe-Gymnasium ab dem Schuljahr 2024/25

Antrag:

Die Schule „Goethe-Gymnasium – Schule der Stadt Leipzig“ trägt ab dem 01.08.2026 den Namen „Goethe-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig“.

Begründung:

Die Neufassung greift den Verwaltungsstandpunkt auf, bestätigt und ändert ihn. Die Fassade des Schulgebäudes wurde aufgrund eines Planungsfehlers bereits im Dezember 2016 – und damit vor der Beschlussfassung zur Schulnamensgebung – mit dem Schriftzug Goethe-Gymnasium versehen.

Im Zuge der Beschlussfassung der Vorlage VI-DS-03753 „Schulnamensgebung für die Schule an der Gorkistraße – Gymnasium der Stadt Leipzig“ wurde mit Änderungsantrag VI-DS-03753-ÄA-01 beantragt, den Schulnamen an den an der Fassade angebrachten Schriftzug anzupassen. Der Beschluss zum Schulnamen wurde als Ausnahme von der Richtlinie zur Schulnamensgebung gefasst und sollte im Sinne einer Einheitlichkeit von Schulname und Beschriftung an der Fassade weiterhin Bestand haben.

Um den Bestand der Richtlinie und die Gleichbehandlung gegenüber anderen Schulen in Leipzig in der Namensgebung zu sichern ist lediglich eine Anpassung der Kommunikationsinstrumente ohne finanzielle Auswirkungen zum Schuljahr 2026/2027 zu gewährleisten. Eine bauliche Änderung der Fassade ist hierfür nicht notwendig, wird nicht angestrebt und hat somit keine finanziellen Auswirkungen.

Die Schule selbst sprach sich einst gemäß Beschluss der Schulkonferenz deutlich für den Namen “Goethe-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig” aus. Das Vorgehen der Änderung der Kommunikationsformen ab dem Schuljahr 2026/2027 wird helfen, Ungleichbehandlung in der Namensgebung abzubauen und wirkt positiv auf die Motivation in der Leipziger Schullandschaft, sich mit Schulnamensgebungsprozessen auseinander zu setzen. Dies wäre produktiv für zukünftige Verfahren und damit gut für die Stadt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlumg am 22.05.2024 in die Gremien verwiesen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris