Mehr Sicherheit vor Leipziger Schulen durch Halteverbote

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

  1. inwieweit ein tageszeitlich begrenzt geltendes absolutes Halteverbot vor Schulen zur Erhöhung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler angeordnet werden kann. So angeordnete Halteverbote sind in geeigneter Weise schwerpunktmäßig durch den Stadtordnungsdienst zu überwachen.
  2. welche jährlich mindestens fünf Schulen ausgewählt werden, vor denen im jeweils folgenden Kalenderjahr eine Schulstraße, eine (Teil-)Einziehung, eine andere Form der Verkehrsberuhigung oder bauliche Veränderungen (z. B. Poller oder Gehwegnasen) in die Wege geleitet werden sollen. Die erste Liste hierzu legt die Verwaltung im 3. Quartal 2024 vor.

Begründung:

In der Neufassung übernehmen wir das Anliegen des Änderungsantrags als Ergänzung zum ursprünglichen Beschlussvorschlag.

Zu Schulbeginn und Unterrichtsschluss herrscht vor Schulen regelmäßig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Der tägliche Berufsverkehr wird durch das Bringen und Abholen der Kinder durch mit dem Auto fahrende Eltern verstärkt. Diese Kinder und die Kinder, die den Schulweg zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad bestreiten oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, treffen auf eine unübersichtliche Situation aus kurzzeitig abgestellten Fahrzeugen und dichtem Verkehr.

Die dadurch entstehenden Gefahrensituationen können durch den Einsatz von Halteverboten reduziert werden. Durch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf den Straßen vor Schulen in den kritischen Stunden vor und nach dem Unterrichtstag erhöht sich Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Schulgebäude.

Die Schwerpunktkontrollen können beispielsweise im Rahmen einer dreiwöchigen Maßnahme zum Start eines jeden Schuljahres an wechselnden Schulen stattfinden. Begleitend kann die Stadt eine Kampagne für die Öffentlichkeitsarbeit entwickeln und zum Beispiel in Elternbriefen darauf hinweisen, dass das Halteverbot zum Schuljahresbeginn scharf kontrolliert und mit Bußgeldern geahndet wird.

Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Halteverbote muss individuell pro Schule überprüft werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlumg am 13.03.2024 in die Gremien verwiesen.

 

Antrag im Allris

Neufassung im Allris