Anfrage:
In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.
Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.
Wir fragen dazu an:
1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?
2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?
3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?
4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?
Antwort:
Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung