Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

In der Antwort VII-F-08170-AW-01 auf die Anfrage „Prüfschema für das bezahlbare Wohnen“ wurde mitgeteilt: „Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abgeschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.“

Wir fragen hierzu an:

  1. Sind die neuen Vorlagen angefertigt worden?
  2. Wo kann man diese finden?
  3. Sind die Sacharbeiterinnen und Sachbearbeiter in das neue Prüfschema eingewiesen worden?
  4. Aus welchen Kriterien besteht das Schema und wie werden sie angewendet?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das neue Vorlagenmuster ist durch den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erstellt worden. Berücksichtigt wurden dabei u.a. die Anträge des Stadtrates zu Aussagen der Klimawirkung, Auswirkung auf bezahlbares Wohnen und Vorgaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung (VI-A-07961, VII-A-06963, VII-A-07069).

Zur Frage 2:

Die Vorlage ist noch nicht öffentlich, da ein umfangreiches Mitzeichnungsverfahren gerade abgeschlossen wird und Änderungen noch eingearbeitet werden müssen. Das betrifft auch die technische Umsetzung in ALLRIS.

Zur Frage 3:

Etwaige Schulungen und Einweisungen erfolgen wie gewohnt in der Verantwortung der Verwaltung.

Zur Frage 4:

Beim Thema bezahlbares Wohnen soll nach der Wirkung der Maßnahme in Bezug auf mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, Miet- und/oder Wohnnebenkosten sowie Baukosten geprüft werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris