Antrag:
- Die Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbürgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Sie kommt dabei sowohl der Veröffentlichungspflicht als auch der Informationspflicht nach. Für die von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Dokumente wird dem Stadtrat bis 30.06.2025 eine vollständige Übersicht der zu veröffentlichenden Dokumente zum Beschluss vorgelegt, aus der hervorgeht geht, welche Redundanzen zu bereits veröffentlichten Unterlagen bestehen.
- Zur Umsetzung wird die Transparenzplattform nach Sächsischem Transparenzgesetz verwendet.
- Berechtigte Antragsteller/-innen sind Einwohner/-innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Leipzig und juristische Personen mit Sitz in Leipzig.
Begründung:
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Sächsische Transparenzgesetz ermöglicht die Anwendung des Gesetzes durch die Kommune, wenn diese sich freiwillig per Satzung als transparenzpflichtige Stelle verpflichtet.
Die Anwendung des Transparenzgesetzes findet ihre Grenzen in den entgegenstehenden schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen. An verschiedenen Stellen des Sächsischen Transparenzgesetzes sind entsprechende Schutzmechanismen eingearbeitet. Darüber hinaus gelten die höherrangigen Gesetze. Für personenbezogene Daten gelten hierfür maßgeblich die DSGVO sowie das BDSG. Eine Veröffentlichung von schutzbedürftigen Daten, deren Transparenzanspruch nicht die Schutzwürdigkeit überwiegt, ist daher rechtlich ausgeschlossen.
Die Veröffentlichungspflicht nach Sächsischem Transparenzgesetz besteht erst mit Errichtung der Transparenzplattform bzw. nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die Verwaltung schätzt den zeitlichen Aufwand für den Organisationsprozess zur Umsetzung in der Transparenzplattform auf zwei Jahre, sodass von einem pünktlichen Einpflegen der Daten zum Start der Plattform ausgegangen werden kann. Bis zum 30.06.2025 sollen daher die erforderlichen Schritte gegangen werden, um dies so umzusetzen.
Da Leipzig bereits sehr viele die Leipzigerinnen und Leipziger betreffende Dokumente veröffentlicht und dauerhaft zur Verfügung stellt, entsteht dabei eine Redundanz. Die Veröffentlichung von Beschlüssen erfolgt bereits über das Ratsinformationssystem. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite der Stadt und ihren Unterseiten bereits sehr viele Informationen, unter anderem auch zu statistischen Daten und dem Haushalt. Zur konkreten Umsetzung der Veröffentlichungspflicht in der Kommune steht der Gesetzgeber des Sächsischen Transparenzgesetzes den Kommunen zur Seite. Die zu veröffentlichenden Dokumente können also bis zum Start der Plattform zusammengestellt und bewertet werden. Diese Zusammenstellung soll Gegenstand der Beratung des sich dann im Amt befindlichen Stadtrates sein, der darüber befinden soll, ob und wieweit die Veröffentlichungspflichten in über die Transparenzsatzung eingeschränkt werden sollen.
Die Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit für Anträge bis 600,00 Euro sind sehr gering. Im Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebührentabelle sah für die Beantwortung von Anfragen Gebühren von 5 € bis 100 € vor.
Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen für Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sächsischen Transparenzgesetzes. Demnach sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Anträgen nicht möglich sein, kann diese Frist angemessen verlängert werden. Dies entspricht grundsätzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzung.
Die Antragsberechtigung soll sich auf natürliche und juristische Personen Leipzigs beschränken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschließen.
Status:
Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung am 14.06.2023 einstimmig beschlossen.