Umsetzung der Stellenerhöhung in der Ausländerbehörde

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 14. Dezember 2022 wurden mit dem Antrag VII-A-07612-NF-03 (Verfahrensdauer bei Einbürgerungen in Leipzig verkürzen, SPD-Fraktion) fünf neue Stellen in der Ausländerbehörde für den Bereich Einbürgerungen geschaffen. Über die thematisch im Zusammenhang stehende Vorlage VII-DS-07913 (Einrichtung zusätzlicher Stellen zur Bewältigung der Herausforderungen aus […] dem anhaltenden Zuwanderungsgeschehen […]) wurden zehn Stellen für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln eingerichtet. Aufenthaltstitel und Einbürgerungen sind unterschiedliche Sachgebiete. Der Oberbürgermeister sicherte jedoch zu, dass diese 15 Stellen in der Ausländerbehörde maßgeblich darauf ausgerichtet sind, den Antragsstau von damals 3.600 unbearbeiteten Einbürgerungsanträgen abzuarbeiten und künftige Anträge in angemessener Zeit zu bearbeiten. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ist kommunale Pflichtaufgabe. Im Jahr 2023 erfüllen über 15.000 Personen in Leipzig die Einbürgerungsvoraussetzungen.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie viele der 15 Stellen wurden bzw. werden dem Bereich Einbürgerung zusätzlich zu den 5 vom Stadtrat bereits beschlossenen Stellen direkt zugeordnet?
  2. Für wie viele dieser Stellen wurde das Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet und eine Ausschreibung vorgenommen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt können die Stellen unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit geeigneter Bewerber besetzt werden?
  4. Beabsichtigt der OBM auf der Homepage der Stadt Leipzig darauf hinzuweisen, dass nach geltender Rechtslage ein Einbürgerungsantrag auch ohne Beratungsgespräch gestellt werden kann, wenn Ja, bis wann, wenn Nein, warum nicht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Von den 15 geschaffenen Stellen wurden insgesamt 5 Stellen dem Bereich Einbürgerung zuordnet. Zum 01.12.2022 wurde das SG Einbürgerung (32.76) neu eingerichtet, wobei diese 5 Stellen neben 5 weiteren Stellen aus dem derzeitigen Bestand der Ausländerbehörde zugeführt wurden. Die 5 Stellen aus derzeitigem Bestand sind alle besetzt.

Damit befanden sich im Dezember 2022 im Stellenbestand der Ausländerbehörde 104 VZÄ und im Ordnungsamt 560 VZÄ, welche der Amtsleiter jederzeit neu zuordnen kann.

Zur Frage 2:

Von den fünf zu besetzenden Stellen (eine Stelle SGL und vier Stellen SB) im Bereich Einbürgerung wurde für vier Stellen als SB Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsrecht ein Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet. Es erfolgte dazu eine externe Ausschreibung, welche derzeit noch andauert. Für die Stelle als SGL wurde eine Arbeitsplatzbeschreibung vom Fachamt erstellt und liegt dem Hauptamt zur Bewertung vor. Bei Vorliegen der Bewertung erfolgt ebenfalls eine Ausschreibung.

Die weiteren 10 VzÄ gemäß Vorlage VII-DS-07913 wurden unter Würdigung der Sachlage und Prioritäten zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung im vergangenen Jahr für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln vorgesehen. Im Lichte einer neubewerteten Sachlage wird nun im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport durch das zuständige Ordnungsamt die weitere Stärkung des Bereichs Einbürgerung umgesetzt. In der Folge wird dies stellenwirtschaftlich entsprechend angepasst.

Zur Frage 3 :
Die Besetzung erfolgt je nach Verfügbarkeit bzw. Kündigungsfristen der Bewerber.

Zur Frage 4:
Diese Aussage entspricht nicht der Rechtslage. Nach I. Nr. 1 b) der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Veraltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (VwV Staatsangehörigkeitsverfahren) ist die Verwaltung daran gebunden, vor der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch durchzuführen. Die Vorschrift aus dem sächsischen Landesrecht dient dem Zweck, Einbürgerungsbewerber, deren Antrag voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, vor der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 255 Euro pro Person zu bewahren, indem Sie zuvor Auskunft zu den Erfolgsaussichten ihres Antrages erhalten.

Anfrage im Allris
Antwort im Allris

Umsetzungsbericht Bewohnerparkzonen

Anfrage:

In den letzten Monaten wurden viele Wohngebiete für Bewohnerparken vorgeschlagen und diskutiert. An einigen Stellen wurden die Bewohnerparkzonen bereits umgesetzt, an anderen muss zunächst eine mögliche Umsetzung geprüft werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Für welche Bereiche im Leipziger Stadtgebiet werden voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2023 neue Bewohnerparkzonen umgesetzt?
  2. Für welche Bereiche im Leipziger Stadtgebiet sind darüber hinaus Bewohnerparkzonen geplant und wann ist mit den Planungsergebnissen zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das Bewohnerparken ist eine Regelung der StVO, dessen Anordnung nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Nur wenn diese und die übrigen Voraussetzungen der VwV-StVO nachgewiesen sind, kann Bewohnerparken angeordnet werden. Der Nachweis erfolgt über Parkraumanalysen.

Aktuell wurden Parkraumanalysen im Zentrum-West (Gebiet südlich der Jahnallee) und Zentrum-Süd (Erweiterung Bewohnerparken Musikviertel) durchgeführt, deren Ergebnisse derzeit hinsichtlich der Voraussetzungen für das Bewohnerparken bewertet werden. Erst nach positivem Prüfergebnis können die Vorbereitungen zum Anordnen von Bewohnerparken getroffen werden.

Zur Frage 2:

Für das Jahr 2023 sind aktuell drei Parkraumanalysen in Vorbereitung:

  • Bachstraßenviertel
  • Grafisches Viertel
  • Seeburgviertel

Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr zur Prüfung vorliegen.

Anfrage im Allris
Antwort im Allris