Die Kraft zum NEIN

Der letzte Stadthaushalt stand für die Freibeuter unter dem Motto: “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren.” Drei Jahre Corona und einen Angriffskrieg auf die Ukraine später ist klar: Das erhoffte Zurück zur Normalität gibt es nicht. Wahr ist, dass es derzeit keine Kürzungen im Haushalt gibt. Kein Jugendclub wird geschlossen, kein Verein aus der Förderung gestrichen. Wahr ist aber auch, dass sich die ausbleibenden Erhöhungen natürlich de facto für die meisten wie eine Kürzung anfühlen und auswirken werden. Die Weltlage macht auch vor der Stadt Leipzig nicht Halt. Hatten wir im vergangenen Haushalt noch auf Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet und bei den Investitionen etwas auf die Bremse getreten, so sieht sich der Stadtrat jetzt mit einem Haushalt konfrontiert, der uns praktisch keine Entscheidungsspielräume mehr lässt. Nicht nur werden wir zu vielen Wünschen nein sagen müssen – auch in den nächsten Jahren werden wir vielen Bittbriefen, die die finanzielle Unterstützung der Stadt Leipzig fordern, widerstehen müssen. Wir müssen den Mut zu auch schmerzhaften Entscheidungen finden und vor allem die Kraft, nein zu sagen.

Zustimmung? Widerspruch? Empörung? Lassen Sie uns diskutieren unter anfragen@polilytik.de

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 05. November 2022

Cell Broadcast in der Katastrophenwarnung

Anfrage:

Der ursprünglich für September 2022 erwartete bundesweite Test der neuen Warn-SMS mittels Cell Broadcast verzögert sich aus technischen Gründen und ist aktuell auf den 8. Dezember terminiert.

Die anvisierte Cell Broadcast Methode würde selbst nach erfolgreicher Testphase derzeit nur bei Smartphones ab den Versionen Android 11 bzw. iOS 16 zuverlässig funktionieren. Gegebenenfalls können manche ältere Smartphone-Modelle zur entsprechenden Funktionalität modifiziert werden. Die meisten sich im Umlauf befindlichen Smartphones werden die Warnmethode jedoch voraussichtlich nicht verwenden können. Eine Aktivierung kann auch bei reibungslosem Ablauf der Testphase frühestens Ende Februar 2023 stattfinden.

Die Stadtverwaltung verzichtete bewusst auf die frühzeitige Installation von Sirenen-Warnsystemen. Im mehrheitlich beschlossenen Verwaltungsstandpunkt zum Antrag „Sirenen zur Katastrophenwarnung“ vom Januar 2022 heißt es: “Da Cell Broadcast (CB) und Sirenen ähnliche Warneffekte haben, sollte in eine endgültige strategische Grundsatzentscheidung über die Warnmittel in der Stadt Leipzig die künftige Leistungsfähigkeit des CB-Systems mit einbezogen werden.”

Deshalb fragen wir an:

  1. Wie schätzt der Oberbürgermeister das Vorhalten der erforderlichen Warnmittel zur Vorbereitung auf den Eintritt von Katastrophen in Leipzig ein?
  2. Wie ist die aktuelle Bewertungslage zur Leipziger Sireneninfrastruktur angesichts der für die meisten Leipzigerinnen und Leipziger ausbleibenden Warnalternative Cell Broadcast?
  3. Welche Konsequenzen haben die Verschiebungen der Einführung der Warnungen über Cell Broadcast für den Bericht bis Ende 2022?
  4. Welche Pläne hat die Stadt Leipzig zur Inanspruchnahme gegebenenfalls zukünftiger Sirenenförderprogramme?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die derzeit in der Stadt Leipzig zur Verfügung stehenden Warnsysteme und Warnmittel besitzen nur einen eingeschränkten „Weckeffekt“. Ankündigungen zur Einführung von Cell Broadcast versprechen in dieser Hinsicht eine Verbesserung. Die Stadt Leipzig verfolgt die Einführung der Technologie daher mit besonderem Interesse.

Zur Frage 2:

Eine Prognose zur Wirksamkeit von Cell Broadcast in der Stadt Leipzig ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Einführung und Erprobung des Systems nicht möglich. In eine Bewertung des Gesamtsystems der Warnung wird die Stadt Leipzig die in Kürze zu erwartenden Erkenntnisse und Erfahrungen mit einbeziehen.

Zur Frage 3:

Es wird angestrebt, zum Ende des Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, in dem insbesondere auf den erreichten Stand und die Perspektiven zur Einführung von Cell Broadcast eingegangen wird.

Zur Frage 4:

Sofern im Ergebnis der Evaluierung des Warnsystems die Empfehlung zum Aufbau eines Sirenenwarnsystems ergeht, hat die Stadt Leipzig großes Interesse an der Inanspruchnahme entsprechender Förderprogramme.

Der Freistaat Sachsen wurde in diesem Zusammenhang gebeten, in seinen Förderrichtlinien für ein eventuell künftiges Förderprogramm auch notwendige konzeptionelle Vorarbeiten als förderfähig mit zu berücksichtigen.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kommunale Abgaben und ihre Auswirkung auf das Klima

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 beschloss der Stadtrat den Verwaltungsstandpunkt zum Freibeuter-Antrag “Klimaziele und Hundesteuer”.

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautete: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.”

Im Umsetzungsbericht des Antrags hat der Oberbürgermeister nun die Umsetzung des Verwaltungsstandpunktes abgelehnt. Die Begründung lautet: “Kommunale Abgaben sind Geldleistungen und keine CO2-Verursacher”. Diese Ein-Satz-Begründung wirkt leider halbherzig und unzureichend.

Darum fragen wir an:

  1. Warum entscheidet der Oberbürgermeister, etwas nicht umzusetzen, was er selbst empfohlen hat? Ist davon auszugehen, dass Beschlüsse auf Empfehlung des Oberbürgermeisters zukünftig ebenfalls nicht umgesetzt werden?
  2. Warum schlägt der Oberbürgermeister vor, alle kommunalen Abgaben und Steuern auf ihre Auswirkung auf Klima zu analysieren, wenn sie keine Klimaauswirkung haben? Welche Sachargumente haben für die Analyse gesprochen und welche dagegen?
  3. Wenn mit Sorgfalt erarbeitete Alternativvorschläge dazu dienen, Initiativen aus dem Kreis der Ratsversammlung rechtskonform und sachlich anzupassen, welchen Zweck haben diese, wenn sich der Oberbürgermeister nach Zustimmung durch den Stadtrat weigert, diese umzusetzen?

Bei dem Wortlaut des Umsetzungsberichts folgender Betrachtung ergeben sich durch die Erhebung kommunaler Abgaben und Steuern durchaus klimabelastende Faktoren, beispielsweise durch die Verwendung von extra hergestelltem Druckerpapier für die Bescheide, den Transport bei postalischer Zustellung oder auch den Stromverbrauch elektronischer Geräte.

Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen hinsichtlich der digitalen und ressourcenschonenden Verwaltung reduzieren sich diese Faktoren zunehmend. Die These der vollständigen CO2-Freiheit scheint jedoch illusorisch zu sein.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Kriterien im Prozess der Erhebung wurden überprüft und welche Argumente gegeneinander abgewogen?
  2. Welchen Ablauf hat die Erhebung derzeit, wenn dabei keinerlei CO2 verursacht wird?
  3. Welche Hinweise hat die wissenschaftliche Begleitung ergeben?

Antwort:

Strategische Ziele

Mit der Beschlussfassung zum Antrag VII-A-02036 erhielt der Oberbürgermeister den Auftrag alle Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen zu analysieren und finanzwirtschaftliche Konsequenzen aufzuzeigen. Dies erfolgt im Rahmen der Verfolgung des strategischen Ziels/Handlungsschwerpunktes „Vorsorgende Klima- und Energiestrategie“.

Sachverhalt

1. Begründung

Die Verwaltung hat in Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage VII-A-02036 Klimaziele und Hundesteuer der Ratsversammlung vom 24.03.2021 mit ersten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele begonnen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen. Die im Rahmen des Beschlusscontrollings getroffene Aussage ist bedauerlicherweise missverständlich, soll aber dem von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss nicht entgegenstehen. Selbstverständlich verfolgt die Verwaltung auch auf der Einnahmenseite im Haushalt die möglichen Auswirkungen auf Klimaziele.

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf ambitionierte Klimaschutzziele geeinigt. Diesen möchte auch die Stadtverwaltung Leipzig gerecht werden. Die Stadt Leipzig hat mit dem Ratsbeschluss vom 30. Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit gehen die Zielsetzungen einher, dass die Stadt bis spätestens 2050 den Zustand der Klimaneutralität erreichen soll. Für die Stadtverwaltung gilt dieses Ziel bereits für das Jahr 2035.

Um diese Ziele zu erreichen wurden die Projekte „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ und „Klimahaushalt“ in der Stadtverwaltung initiiert und etabliert.

Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP) der Stadt Leipzig dient als Orientierungsrahmen, um mittels Zielen und Meilensteine verschiedenste Bereiche der Daseinsvorsorge und des alltäglichen Handels hinsichtlich der Klimafreundlichkeit zu optimieren.

Der Maßnahmenkatalog mit 59 Umsetzungsmaßnahmen bildet das Kernstück des Programms, welche die Hebel und wichtigsten Schritte zum Erreichen der Zielstellung darstellen. Die Maßnahmen sind in folgende sieben Handlungsfelder untergliedert:

  • Nachhaltige Stadtentwicklung
  • Kommunale Gebäude und Anlagen
  • Ver- und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation
  • Ernährung und Landwirtschaft

Die im EKSP 2030 festgelegten Ziele und Maßnahmen werden durch ein Klimamonitoring begleitet und untersetzt. Dies beinhaltet neben der Energie- und Treibhausgasbilanzierung weitere maßgebliche Instrumente, wie u. a. die Entwicklung von maßnahmenspezifischen Kennzahlen.

Mit dem zweiten Projekt des Klima- oder auch Nachhaltigkeitshaushalts soll der Doppelhaushalt 2023/2024 in seinen Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß untersucht werden. Ziel ist es zunächst, zu ermitteln, wie hoch die Gesamtmenge des CO2 bzw. der CO2-Äquivalente ist, die in einem Jahr durch die kommunale Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ausgestoßen wird. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente entwickelt werden, wie in den folgenden Jahren über den Haushalt die Nachhaltigkeit gesteuert werden kann, um die bereits genannten Ziele zu erreichen.

Dafür wurden drei Arbeitspakete entwickelt. Im ersten Arbeitspaket soll durch eine CO2-Bilanzierung der Ist-Stand der durch die Verwaltung produzierten CO2-Emissionen ermittelt werden. Auf Basis dessen sollen im zweiten Schritt Instrumente und Strategien für den Weg zur Klimaneutralität analysiert werden. Die transparente Abbildung der Fortschritte durch ein Monitoring stehen im dritten Arbeitspaket im Vordergrund.

Am Projekt arbeiten das Kompetenzzentrum öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig, InfraRes GmbH und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH mit. Weiterhin wird eine Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft angestrebt. Derzeit werden Verhandlungen dazu geführt.

2. Realisierungs- / Zeithorizont 

Die Analysierung der Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen wird im Zuge der Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete vorgenommen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Antragsstau bei Einbürgerungen: Freibeuter wollen Abhilfe

Die Fraktion Freibeuter will den riesigen Antragsstau bei Einbürgerungen schnellstmöglich abbauen. Derzeit besteht bereits für einen ersten Beratungstermin eine unter Umständen jahrelange Wartezeit.

Sven Morlok (FDP), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter, zur aktuellen Situation: “Die Situation ist kritisch und nicht hinnehmbar. Es fehlt in der Ausländerbehörde ganz klar an Personal. Menschen, die alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten keine Termine – geschweige denn eine Antwort oder gar Zusage zu ihrem Einbürgerungsantrag. Es ist kommunales Versagen, wenn Antragstellerinnen und Antragstellern trotz ihres bestehenden Anspruchs über Jahre der Termin verwehrt wird. ”

Die Freibeuter wollen daher im nächsten Stadthaushalt vier zusätzliche Stellen, zwei davon dauerhaft, in der Ausländerbehörde durchsetzen, um bei der Einbürgerung bestehende und künftige Engpässe abzufedern. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ist kommunale Pflichtaufgabe.

Morlok: “Den Frust, einen Termin zur Erneuerung des Personalausweises in den stark ausgelasteten Bürgerämtern erst in vier Wochen zu erhalten, kennen viele Leipzigerinnen und Leipziger. Man stelle sich nun vor, man müsste mehrere Jahre darauf warten. In der Leipziger Ausländerbehörde ist das Realität. Man lebt in Leipzig, arbeitet, zahlt Steuern, und dann steht man vor verschlossenen Türen. Das kann der Oberbürgermeister nicht wegwischen. Er muss das nötige Personal einstellen.”

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten müssen sich Antragsstellerinnen und Antragsteller in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, mehrere Jahre in Deutschland aufgehalten haben, gute Deutschkenntnisse besitzen, nicht vorbestraft sein, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen ohne staatliche Hilfe finanzieren können und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.