Sicherung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VII-DS-07604)
Einreicher: Oberbürgermeister
Aus der Ratsversammlung am 14.09.2022
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Herr Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was Herr Tornau gesagt hat. Wir geben keine Ergebnishilfe für die Stadtwerke Leipzig, sondern wir geben eine Liquiditätshilfe. Und die geben wir auch nicht, weil die Stadtwerke Strom oder Wärme einkaufen müssten, sondern weil sie Strom verkaufen. Wir leisten Sicherheit für eine eingegangene Lieferverpflichtung an der Börse, für Stromlieferungen im Jahre 2023.
Wie Sie alle wissen, verfügen die Stadtwerke über Kraftwerke, mit denen sie vor allem Wärme für die Leipziger Bevölkerung produzieren. Sie haben Gas, das sie benötigen, um die Wärme zu produzieren, eingekauft; sie haben CO2- Zertifikate eingekauft; sie haben die Kraftwerke. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Stadtwerke diese Lieferverpflichtungen auch erfüllen können und somit diese Liquiditätshilfe in Schritten im Jahre 2023 auch wieder zurückgeführt werden kann. Das ist letztendlich die Situation. Daher können wir uns auch sehr sicher sein, dass die 400 Millionen Euro, sofern sie in Anspruch genommen werden müssen, auch wieder zurückgeführt werden.
Aber: Sie könnten zum 31.12. dieses Jahres tatsächlich als ausgeschöpfte Kreditlinie im Raum stehen, vielleicht auch mehr. Deswegen, Herr Oberbürgermeister, kann ich Sie nur nachdrücklich unterstützen, beim Freistaat Sachsen einzufordern, dass diese Liquiditätsregelungen außer- halb der normalen Haushaltsregularien behandelt werden, also Liquiditätshilfen nicht auf die Kassenkreditlinie angerechnet werden und auch der Saldo, der am 31.12. übrig ist, nicht auf die Kreditmöglichkeit der Stadt Leipzig angerechnet werden wird.
Das ist nämlich die nächste Frage: Wir haben den Haushaltsentwurf gerade eingebracht bekommen. Stellen Sie sich einmal vor, da kommen 400 Millionen obendrauf. Das ist wohl kaum zu schaffen. Hier ist der Freistaat in der Pflicht, und hier muss der Freistaat Sachsen auch die entsprechenden Antworten geben.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den Unterstützungsleistungen für den LVV-Konzern in den weiteren Beschlusspunkten. Ich kann nachvollziehen, dass die 25 Millionen in diesem Jahr als Bareinlage in die Kapitalrücklage gewährt werden, weil einfach andere Möglichkeiten nicht verfügbar sind. Ich habe aber meine Zweifel daran, ob es sinnvoll ist, heute bereits zu beschließen, dass die 15 Millionen im Jahre 2023 und die 15 Millionen im Jahre 2024 als Bareinlagen in die Kapitalrücklage erfolgen.
Wie wir alle wissen, kann die LVV die Kreditfinanzierungsfähigkeit über entsprechende Ergebnisentwicklungen um das 4,5-fache steigern. Wenn es uns gelänge, Wege zu finden, die 15 Millionen in diesen beiden Jahren über die GuV der LVV zukommen zu lassen, hätte das einen Vorteil. Nur: Dann dürften wir heute nicht das beschließen, was Sie uns vorschlagen, nämlich eine Einlage in die Kapitalrücklage. Ich wehre mich nicht gegen die 15 Millionen, aber vielleicht können Sie ja, um einen Änderungsantrag zu vermeiden, Ihre Vorlage selbst dergestalt abändern, dass der Weg dieser 15 Millionen in den Jahren 2023 und 2024 offengehalten wird.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Russland, weil das heute auch angesprochen worden ist: Für den Fall, dass sich Russland vollständig militärisch aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzieht und durch den Krieg angerichtete Schäden in der Ukraine beseitigt und bezahlt, kann ich mir durchaus vorstellen, für eine gewisse Zeit weiter Erdgas aus Russland zu beziehen – wenn nicht, dann aber auch nicht.”
(es gilt das gesprochene Wort)