Anfrage:
Die Ratsversammlung hat am 11.11.2020 im Rahmen der Beschlussfassung der Parkgebührenverordnung entschieden, dass Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden sind.
Wir fragen dazu an:
In welcher Höhe sind Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren entstanden und wie wurden diese eingesetzt?
Antwort:
In seinem Beschluss hatte der Stadtrat festgelegt, dass die Parkgebührenerhöhung erst ab dem 1.7.2021 in Kraft trat.
Dadurch, dass die Gebührenerhöhung erst Mitte 2021 in Kraft getreten ist sowie als Auswirkung der Corona-Pandemie, sind 2020 und 2021 keine Mehr-, sondern Mindereinnahmen in dieser Position entstanden.
Entsprechend war bisher auch kein Einsatz von Mehreinnahmen für die Entwicklung des ÖPNV möglich.