Fortschreibung STEP Zentren

Anfrage:

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadtverwaltung in verschiedenen Äußerungen auf Anfragen und Anträge im Stadtrat auf die Fortschreibung des STEP Zentren verwiesen. Die letzte Fortschreibung durch den Oberbürgermeister erfolgte 2016 mit Beschlussfassung des Stadtrates in 2017.

Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann legt der Oberbürgermeister die neue Fortschreibung des STEP Zentren dem Stadtrat vor?

2. Wie und wann sieht der Oberbürgermeister die Einbindung der gewählten Gremien (Stadtrat, Stadtbezirksbeiträte, Ortschaftsräte), der Bürger und der Umlandgemeinden, sowie deren Gremien, vor?

3. Mit welchem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen) in welchen Haushaltsjahren plant der Oberbürgermeister?

Antwort:

Die Überprüfung und Fortschreibung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ist in der Regel in einem Turnus von 5-10 Jahren erforderlich und kann sich aus Folgenden Gegebenheiten herleiten:

Anpassungs- und Ergänzungsbedarf im Hinblick auf die grundlegenden Steuerungsgrundsätze

Die Stadt Leipzig erfasst in regelmäßigen Abständen die Einzelhandelsbestandsstrukturen im gesamten Stadtgebiet sowie ergänzende Komplementärnutzungen in den Zentren. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings wird die Wirksamkeit der im STEP Zentren verankerten Steuerungsgrundsätze und Ziele anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft. Mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellsten Ausgabe des Monitoringberichts Einzelhandel aus dem Jahr 2019 kann festgestellt werden, dass sich das in Leipzig praktizierte System der Einzelhandelssteuerung weitgehend bewährt hat. Neben einer Stärkung und Stabilisierung der Zentren konnte eine Begrenzung des Wachstums in planerisch nicht erwünschten Standorten erreicht werden. Ein Anpassungs- und Ergänzungs­bedarf der grundlegenden Steuerungssystematik des STEP Zentren lässt sich demnach nur sehr punktuell erkennen (beispielsweise im Bereich der Nahversorgung in der Äußeren Stadt).

Aktualisierungsbedarf aufgrund veränderter Angebots- und nachfrageseitiger Aspekte

Ein größerer Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren lässt sich demgegenüber jedoch aus der prosperierenden Einwohnerentwicklung Leipzigs und der dynamischen Entwicklung des stationären Handels ableiten. Neben der vereinzelten Anpassung von Zentrenabgrenzungen und der Darstellung von neuen Zentren (wie beispielsweise im Quartier Eutritzscher Freiladebahnhof) sind hier insbesondere die dauerhaften Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des stationären Handels und der zentrumsbildenden Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtplanungsamt, im Sommer 2022 eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestands durchführen zu lassen. Die daraus ermittelten Datengrundlagen sollen im Abgleich zur letzten Erfassung (Stand: 10/2018) eine Bilanzierung der Corona-Effekte auf die Bestandsstrukturen in den Zentren ermöglichen.

Darüber hinaus ist für das zweite Halbjahr 2022 die Beauftragung eines auf die Leipziger Stadtteilzentren fokussierten Fachgutachtens vorgesehen. Das Gutachten soll über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ finanziert werden (vgl. VII-DS-06347). Im Ergebnis sollen vor dem Hintergrund des perspektivischen Bedeutungsverlusts des stationären Handels die zukünftige Rolle von Zentren eruiert und neue Nutzungs­schwerpunkte (jenseits des Handels) definiert werden. Anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wichtige Zielbilder für eine mögliche Fortschreibung und Aktualisierungen des STEP Zentren ableiten.

Erst nach Vorliegen der Erkenntnisse aus der Vollerhebung 2022 und dem Vertiefungs­gutachten zu den Stadtteilzentren, kann der Fortschreibungs- und Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren abschließend analysiert und bewertet werden. Aktuell wird – insbesondere aufgrund der Erfolge im Bereich der Einzelhandelssteuerung – von einem eher moderaten Anpassungsbedarf im Hinblick auf die grundlegende Steuerungssystematik ausgegangen. Vielmehr wird ein eher allgemeiner Aktualisierungsbedarf und ggf. eine Anpassung der Zielstellungen für die Stadtteilzentren gesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris