Fahrradmitnahme in Straßenbahnen und Bussen

Fahrradmitnahme in Straßenbahnen
und Bussen (VII-A-04938-NF-02) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 19.01.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Mitglieder der Ratsversammlung! Werte Bürger! Wir haben uns als Fraktion Freibeuter damit auseinandergesetzt. Deswegen möchten wir einen Beitrag dazu leisten. Ich zitiere unseren werten Oberbürgermeister aus dem 1. Amtsblatt 2022:

                Im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 gestalten wir in Leipzig die Verkehrswende schrittweise für die Bürger. Dazu gehören auch moderne, attraktive Straßenbahnen.

Und weiter heißt es in dem Artikel:

                Der Vertrag für Leipzig sieht die Lieferung von 25 Bahnen vor und schließt die Option für die Lieferung weiterer bis zu 130 Bahnen ein. Ab 2024 sollen die Fahrzeuge in Leipzig rollen und den in die Jahre gekommenen NGT8-8 schrittweise ablösen.

Ist in diesen Bahnen dann die Fahrradmitnahme bedarfsgerecht auch baulich geschaffen? Das ist eine Frage, die es zu beantworten gilt. Wenn nicht, dann muss hier meines Erachtens nach- gebessert werden. Denn im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 wollen wir doch, dass der Fahrgast auch die Bedingungen vorfindet, um sein Rad zu transportieren. Aktuell bewerte ich diese Frage bei den derzeitigen Bahnen negativ. Im Tarifsystem der MDV gibt es für Straßenbahnen in Leipzig die sogenannte „Extrakarte“ für das mitzunehmende Rad. Das ist damit bezahlt. Das kostet aktuell zwei Euro für eine Stunde. Und was ist, wenn die Bahnen zu voll sind, sodass der Fahrgast sein Rad nicht mitnehmen kann? – Dann hat er Pech gehabt und wartet mit seinem Rad auf die nächste Bahn, während die Zeit läuft.

Das ist in höchstem Maße unattraktiv, aber eine andere Wahl haben die LVB für mich derzeit nicht, als diese Schikane eines Extratickets ein- zusetzen. Denn würden flächendeckend die Leipzigerinnen und Leipziger ihr Rad kostenlos mitnehmen können, wären die Straßenbahnen zu Stoßzeiten hoffnungslos mit Rädern überfüllt und es mangelte an Platz für Rollstuhlfahrer*innen und Eltern mit Kinderwagen. Deswegen müssen die baulichen Gegebenheiten in den Bahnen erst geschaffen werden, bevor der Antrag der SPD in Gänze erfüllbar wäre.

In S-Bahnen ist das übrigens anders. Hier sind die räumlichen Gegebenheiten in größerem Maße vorhanden, weswegen hier die Radmitnahme auch kostenfrei ist. Selbst bei Studierenden ist dieser Platzmangel in Straßenbahnen bereits angekommen. Denn sie durften früher im Rah- men des Semestertickets ihr Rad ganztags mitnehmen. Beim Studentenwerk heißt es aber 2022:

                Studierende mit einem gültigen Studienausweis können täglich von 19 bis 5 Uhr früh ihr Rad kostenlos mitnehmen.

Wenn sie außerhalb dieser Zeiten ihr Rad mitnehmen, müssen sie auch ein Extraticket lösen. Ergo heißt das für uns: erst die Bedingungen in Straßenbahnen und Bussen im Rahmen der Mo- bilitätsstrategie wirklich schaffen und dann Radmitnahme rund um die Uhr kostenlos machen. Mit dem Verwaltungsstandpunkt können auch wir leben, aber ein Optimum ist das nicht. – Danke.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eine Nachfrage zu der schriftlichen Antwort auf unsere Anfrage zu diesem Thema stellen, und da es jetzt gerade zu dem Thema passt, Herr Oberbürgermeister, stelle ich diese Nachfrage einfach hier, und dann können wir uns die in der Fragestunde sparen. Sie haben darauf geantwortet, dass auch bei den neu beschafften Straßenbahnen die Fahrradmitnahme nicht garantiert werden kann. In Ihrem Verwaltungsstandpunkt führen Sie auf Seite 5 unter Risiken aus:

                In den Straßenbahnen der LVB gibt es keine Sicherungsmöglichkeit für die Fahrräder vor Umkippen.

Herr Oberbürgermeister, können Sie denn sicherstellen, dass bei der Neubeschaffung von Straßenbahnen in diesem angesprochenen, mehrere 100 Millionen Euro umfassenden Paket sichergestellt werden kann, dass diese Sicherheitsrisiken, die durch die fehlenden Sicherheitsmöglichkeiten gegen Umkippen entstehen, in den neu zu beschaffenden Straßenbahnen behoben sein werden, oder ist es erforderlich, dass aus der Mitte des Stadtrates ein entsprechender Antrag gestellt werden muss, der Sie dazu verpflichtet, gegebenenfalls über Gesellschafterweisung auf die LVB einzuwirken, dort bei den neuen Straßenbahnen die entsprechenden Haltemöglichkeiten anzubringen? Wenn Sie die Frage kurz beantworten könnten, wäre ich dankbar. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)