Straßenbahnen und Fahrradmitnahme

Anfrage:

Die Stadt Leipzig setzt im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 auf das  Nachhaltigkeits-Szenario mit dem Fokus auf eine saubere und nachhaltige Mobilität, die “die Verkehrslösungen auf verträgliche Weise einbettet”
(https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/mobilitaetsstrategie-2030/nachhaltigkeits-szenario). Der bis 2030 ansteigende Verkehr in Leipzig soll überwiegend über den Umweltverbund (öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr) erfolgen. Die Verbesserung des ÖPNV-Angebots soll dabei ein wichtiger Aspekt sein.

Gegenwärtig ist die Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen in Leipzig nur dann möglich, wenn die Freiräume nicht bereits durch Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen belegt sind. Vor dem Hintergrund, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe Ende des Jahres 2021 bei der HeiterBlick GmbH die Fertigung von Straßenbahnen im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beauftragt haben, fragen wir an:

1. Hat die Stadt Leipzig als Gesellschafterin der LVB GmbH sichergestellt, dass die neuen Straßenbahnen für die Fahrradmitnahme geeignet sind?

2. Falls nein: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Fahrradmitnahme in den neuen Straßenbahnen der LVB uneingeschränkt möglich sein wird?

Antwort:

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage wurde auf Grundlage einer Zuarbeit der LVB erstellt.

Zur Frage 1:

Grundsätzlich gilt für die LVB in Bezug auf die Anforderungen hinsichtlich der Erweiterung des Fahrzeugparks die zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (VI-DS-08001) vom 18.12.2019. Der Zielstandard Z9 gibt hier konkret vor, dass ausreichend Raum für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Traglasten sowie eine barrierefreie Gestaltung und ein angemessenes Sitzplatzangebot zu berücksichtigen sind.

Werden neue Fahrzeuge bestellt, überprüft die LVB stets die im Lastenheft zu beschreibenden Anforderungen. Besonderes Gewicht hat dabei die Innenraumgestaltung, für die es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und Zielkonflikte zu entscheiden gilt. In diesen Prozess werden u.a. Vertreter von Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden umfangreich einbezogen.

Die neue Fahrzeuggeneration mit 2,40 Meter Wagenkastenbreite wird über großzügige Multifunktionsflächen verfügen, die eine Mitnahme von Fahrrädern in begrenztem Umfang ermöglichen, soweit der Raum nicht durch andere Nutzer beansprucht wird. Insofern sind die neuen Straßenbahnen für eine Fahrradmitnahme geeignet.

Die Länge und Breite der Fahrzeuge und deren Grundkonfiguration sind durch die Streckengeometrie festgelegt, weshalb die Flächenaufteilungen für Sitz- und Stehplätze sowie andere Nutzungen wie Kinderwagen, Rollstühle/Rollatoren, Fahrräder usw. Ergebnis eines umfassenden Optimierungsprozesses sind. Eine Ausweitung von Aufstellflächen geht dabei immer zu Lasten von verfügbaren Sitzplätzen und damit von Beförderungskomfort.

Zur Frage 2:

Die Sicherstellung der Fahrradmitnahme war durch den Nahverkehrsplan gegeben. Die Fahrradmitnahme kann jedoch aufgrund der eingangs genannten Gründe nicht uneingeschränkt möglich sein. Hier liegen entsprechender Interessenskonflikte zu anderen Fahrgästen vor, die gegeneinander abgewogen werden müssen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris