Leerstehende Gebäude in kommunalem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien im Sinne der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013)  befinden sich im Eigentum

a)     der Stadt Leipzig,

b)     der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)     der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%).

Antwort:

Die Ermittlung der Anzahl leerstehender Immobilien der Stadt Leipzig, der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sowie der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts steht nicht im direkten Zusammenhang mit den Inhalten der Vorlage VII-Ifo-06013 „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“.
Mit der Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten soll dem (spekulativen) Leerstand begegnet und die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren erhalten werden.

Zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen und Verhandlungspositionen der Stadt Leipzig kann analog des Verwaltungsstandpunktes VI-HP-07448-VSP-01-NF-01 “Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan” (Ratsbeschluss vom 11.12.2019) keine öffentliche Auskunft zu leerstehenden Immobilien im Eigentum der Stadt Leipzig erteilt werden. Die freie Verfügbarkeit der vertraulichen Daten würde die Interessen der Stadt Leipzig aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen beeinträchtigen. Sie könnten Grundstücksspekulationen befördern und den Erwerb dringend benötigter Flächen erschweren. Stadträtinnen und Stadträte können jedoch auf Anfrage beim Dezernat Stadtentwicklung und Bau die Übersicht der aktuell leerstehenden kommunalen Gebäude einsehen.

Die städtischen Immobilien werden für sehr unterschiedliche, zumeist öffentliche Zwecke verwendet. Dabei werden die Fachliegenschaften der einzelnen Ämter zur Erfüllung der Aufgaben der Ämter benötigt. Temporär auftretende Leerstände in einzelnen Gebäuden sind den Abläufen bei Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben geschuldet und bilden die Ausnahme. Werden Liegenschaften dauerhaft nicht mehr für Zwecke der Fachämter benötigt, werden diese für ein weiteres Liegenschaftsmanagement an das Liegenschaftsamt abgegeben.

Zu den nicht betriebsnotwendigen Immobilien der Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig existiert ein etabliertes Verfahren. Informationen über nicht betriebsnotwendige Immobilien werden von den Unternehmen den Fachbereichen vorgelegt – und bei fehlendem Bedarf im Dezernat – an das Liegenschaftsamt für ein weiteres Liegenschaftsmanagement übergeben. Da alle anderen nicht gemeldeten Flächen betriebsnotwendig sind, ist darüber hinaus ist keine Weitergabe von zweckgebundenen Informationen geboten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass die Offenlegung der Zahlen schutzwürdige Interessen berühren würde, und
man die Zahlen deswegen nicht offenlegen kann. Diesbezüglich möchte ich nachfragen: Ist Ihnen die Möglichkeit der Beantwortung einer Anfrage in
nicht öffentlicher Sitzung bekannt? Kennen Sie das, dass so etwas möglich ist? Und wenn Sie das kennen, dass man auch in nicht öffentlicher Stadtratssitzung Anfragen beantworten kann, warum haben Sie nicht den Weg gewählt, diese möglicherweise vertraulichen Informationen durch eine Antwort in nichtöffentlicher Stadtratssitzung zu geben?”

Oberbürgermeister Jung: Herr Dienberg.

Bürgermeister Dienberg: “Herr Morlok, mir ist das Instrument der nichtöffentlichen Sitzung bekannt, und ich habe an dieser Stelle angesichts der Anfrage von Ihnen und auch der Beantwortung – nicht in der letzten Ratssitzung, sondern in dieser Ratssitzung – die entsprechende Zeit gehabt, dass wir von den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben die Antworten vorgelegt bekommen. Ich möchte an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass das auch entsprechende strategische Aspekte betrifft. Wer hier Interesse hat, dem habe ich angeboten, dann in meinem Büro Einblick in die Liste zu nehmen.”

Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, steht es im Ermessen der Dezernenten, Fragen von Stadträten und Fraktionen, die hier eingereicht werden, nach eigenem Ermessen -selbst wenn sie nichtöffentlich beantwortet werden könnten – durch ein Angebot auf Einsichtnahme in einem Büro zu ersetzen? Prüfen Sie bitte die Gemeindeordnung. Ich frage Sie jetzt persönlich. Anfragen, die hier gestellt werden, sind im Rat zu beantworten, und wenn sie nicht öffentlich beantwortet werden können, müssen sie nichtöffentlich beantwortet werden. Teilen Sie diese Rechtsaufassung, Herr Oberbürgermeister? Werden Sie diese Antworten in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung nachreichen?”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Dienberg, ich glaube, bevor wir uns weiter verfransen: Herr Morlok hat recht.”

Bürgermeister Dienberg: “Dann müssen wir das in nichtöffentlicher Sitzung beim nächsten Mal machen, ja.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris