Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 948/58 der Gemarkung Paunsdorf – Erst- und Zweitvorlage – (Nacherfassung VII-DS-05535)

Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 948/58 der Gemarkung Paunsdorf – Erst- und Zweitvorlage – (Nacherfassung VII-DS-05535) (VII-DS-06095-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der Vorlage auch zustimmen. Es ist ja bereits bei der Einbringung durch den Oberbürgermeister dargestellt worden, dass wir hier eine sehr spezielle Immobilie haben. Je spezieller die Immobilien sind, desto schwieriger wird eben die die Vereinbarung eines Erdbaurechts, weil auch die Frage, was mit der Immobilie passiert, wenn es nicht mehr in dem Unternehmenszweck genutzt wird, am Ende einer möglichen Nutzung zu klären ist.

Ein kleineres, mittelständisches Unternehmen ist aufgrund der Finanzierungssituation darauf angewiesen, ein Objekt, das sie erwirbt, auch dinglich zu beleihen. Großkonzerne haben Gesamtkonzernfinanzierungen. Da wird bei der Finanzierung nicht mehr ein Objekt beliehen, sondern da hat man Finanzierungstranchen von verschiedenen Bankenkonsortien zur Verfügung, ohne dingliche Sicherheiten einbringen zu müssen. In solchen Fällen ist ein Erbbaurecht viel leichter zu vereinbaren als in der Situation eines Mittelständlers.

Ich wollte noch einmal etwas zum Verfahren sagen, da ich Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss bin. Es wurde hier von Frau Riekewald der Eindruck entdeckt, dass diese Vorlage im Grundstücksverkehrsausschuss als eilbedürftige Vorlage behandelt worden sei. Dies ist unzutreffend. Das ist in einem ganz normalen Verfahren, ohne Druck und ohne Eile, behandelt worden. Sie sprachen von der Eilbedürftigkeit. –

Es war nicht der ursprünglichen Tagesordnung, aber, Frau Riekewald, ich kann aus dem Ausschuss berichten, weil es eine öffentliche Ausschusssitzung war: Wenn eine Vorlage von Montag, Grundstücksverkehrsausschuss, auf Mittwoch, Ratsversammlung, auf die Tagesordnung kommt, weil drei Mitglieder Ihrer Fraktion beantragt haben, dies zu tun, können Sie doch der Verwaltung nicht vorwerfen, dass genau das passiert ist. Es war ja der Wunsch Ihrer Fraktion, es am Montag im Grundstücksverkehrsausschuss nicht zu entscheiden, sondern heute hier im Stadtrat.

Klar: Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Grundstücksverkehrsausschuss sind, mag dies jetzt eilbedürftig erscheinen. Aber wir haben das im Grundstücksverkehrsausschuss, Frau Riekewald, ganz normal diskutiert. Es gab eine erste Lesung. Da wurden von Mitgliedern des Ausschusses umfangreiche Fragen gestellt, auch an die Verwaltung. Am letzten Montag, in zweiter Lesund, hat die Verwaltung diese Fragen umfangreich beantwortet. Es konnte aber nicht entschieden werden, weil eben ein Antrag Ihrer Fraktion vorlag, es hier im Stadtrat zu behandeln. Das ist Ihr gutes Recht. Das will ich Ihnen gar nicht nehmen. Nur: Dann der Verwaltung vorzuwerfen, dass es kurzfristig auf die Tagesordnung kommt, ist ein bisschen befremdlich. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)