Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden

Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden (A 0062/22) (VII-HP-05094-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass das Aufstellen der zusätzlichen drei Messstationen nicht erforderlich ist. Der Flughafen ist gesetzlich verpflichtet, die Lärmschutzmessungen durchzuführen und auch zu bezahlen. Er tut dies mit festen und mobilen Messstationen. Es ist auch nicht so, dass der Flughafen bei der Auswahl der Orte für die mobilen Messstationen vollkommen frei ist, nach dem Motto: Dort, wo es am leisesten ist, messen wir am häufigsten, dann kommen die besten Ergebnisse raus. Nein: Die gesetzlichen Vorgaben sind ganz anders. Der Flughafen muss nämlich dort messen, wo es laut ist.

Alle Messungen haben ergeben, dass die entsprechenden Lärmgrenzwerte eingehalten wurden. Das ergibt sich aus dem Verwaltungsstandpunkt. Die drei zusätzlichen Messstationen werden folglich nur dann zu einer Veränderung führen, wenn der Flughafen seine Messungen bisher fehlerhaft oder gar rechtswidrig durchgeführt hat. Dass es dafür irgendwinen Grund oder Anlass gibt, dass da irgendwas bewusst falsch gemacht wurde oder fehlerhaft ist, wird auch von den Antragstellern in keiner Weise vorgetragen. Wenn dem so ist, werden diese drei zusätzlichen Messstationen keine Veränderung bringen. Sie werden das, was wir alle wissen, bestätigen, nämlich dass die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Wichtig ist in dem Zusammenhang – weil wir in öffentlicher Sitzung sind -, dies auch so zu kommunizieren, damit Bürgerinnen und Bürger in dem vom Fluglärm betroffenen Nordraum nicht erwarten, dass durch das Aufstellen der Messstationen in absehbarer Zeit eine Lärmreduzierung eintreten würde. Wir halten die entsprechenden Stationen nicht für erforderlich.

Wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, und zwar deswegen, weil immer wieder in der Diskussion über den Flughafen Leipzig laut oder unter vorgehaltener Hand behauptet wird, die Lärmmessungen stimmten nicht, die Werte seien zu hoch, und das werde alles nicht eingehalten. Eine Messung durch Stationen, die nicht vom Flughafen Leipzig betrieben würden, die nach meiner Auffassung das Ergebnis der Lärmmessungen bestätigen werden, kann zur Befriedung der Situation in den betroffenen Ortsteilen beitragen, weil durch Messstationen der Stadt deutlich gemacht werden kann: Die Messungen des Flughafens sind korrekt. Auch wenn der Lärm subjektiv für die Menschen vor Ort für Probleme sorgt, ist er objektiv gesetzlich zulässig. Das wird das Ergebnis sein.

Ich hoffe, dass dann, wenn die entsprechenden Messergebnisse vorliegen und sie auch so sind, wie ich es gerade vorgetragen habe, dies auch akzeptiert und der Stadt Leipzig nicht unterstellt wird, dass mit ihren drei Messstationen auch fehlerhaft gemessen wurde und der Lärm viel höher sei als mit diesen Messstationen gemessen. Ich hoffe, die drei Stationen tragen zur Befriedung der Situation bei. Wenn Sie dazu beitragen, dann halte ich angesichts der Diskussion, die wir zu diesem Thema in Leipzig führen, das dafür erforderliche Geld auch für angemessen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)