Laut dem qualifizierten Mietspiegel 2020 der Stadt Leipzig, an dem sich Vermieter zur Ermittlung der Miete orientieren sollen, wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Ob sich Vorgenanntes in einer Mietwohnung befindet, hat also keine Auswirkungen auf die Höhe der Miete.
Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen in einigen Teilen der Stadt, die „Luxussanierungen“ verhindern sollen, verwundert nun, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis in die Höhe zu treiben und nach Meinung der Stadtverwaltung „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.
Nun geht die Stadt dort, wo Erhaltungssatzungen in Leipzig angewendet werden, weiter gegen Eigentümer von unsanierten und leerstehenden Immobilien vor. Es seien „wirksamere Wege zur Durchführung von Maßnahmen gegenüber nicht mitwirkenden Eigentümern notwendig.“ Leider sieht die Verwaltung in dem Eigentümer den bösen Spekulanten, der wartet, bis er sich an einem Verkauf eine goldene Nase verdient. Manchmal gibt es einfach nur viele Erben und keine Lösung.
Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 6. November 2021