Modernisierung einer denkmalgeschützten Schule mit Sporthalle und
Ersatzneubau Hortgebäude, Heinrich-Mann-Schule, Grundschule, Schwarzenbergweg 4 (VII-DS-04932)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021
dazu Änderungsantrag (VII-DS-04932-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Stadtrat Köhler (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Es sollte eigentlich niemanden wundern, dass ich jetzt hier stehe, angesichts der ersten Schulhausmodernisierung nach der Ratsversammlung im Juni. Dort habe ich nämlich gesagt – ich zitiere mich jetzt einmal selbst, auch wenn ich weiß, dass das schlechter Stil ist -:
Betrachten wir also das Klassenzimmer als Arbeitsplatz für die Genannten – nämlich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler -, komme ich zu dem Schluss, dass die technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die der ASR A3.6 […], dort nicht einmal als Absichtserklärung verstanden werden.
Ein zweites Zitat, diesmal aus einem Papier des Bundesministeriums für Bau, Stadt und Raumforschung:
In Bildungsbauten erfordert die Lüftungssituation besondere Aufmerksamkeit. Ein an die Nutzung angepasster Luftwechsel in den Räumen, mit einer zeitweise hohen Anzahl an Personen ist zur Haltung der hygienischen Vorgaben notwendig.
Das erklärt auch unseren Änderungsantrag. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht in erster Linie um ein Problem mit der Corona-Epidemie geht. Es geht vielmehr um eine generelle Verbesserung der Luftqualität an den Schulen.
Bereits 2017 stellte der Arbeitskreis „Lüftung“ am Umweltbundesamt in seinen Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden von Bildungseinrichtungen als Kernbotschaft fest:
Eine Lüftung über Fenster allein reicht zum Erreichen einer guten Innenraumluftqualität während das Unterrichts an Schulen nicht
aus. Eine Konzeption, bestehend aus Grundlüftung über mechanische Lüftungsanlagen und Zusatzlüftungsmöglichkeiten über Fenster in den Pausen – hybride Lüftung – wird vom Arbeitskreis Lüftung dringend empfohlen.
Was wollen wir also eigentlich? Es steht darin:natürliche oder mechanische Lüftung. Selbstverständlich steht das unter dem Punkt „lufttechnische Anlagen“, was bedeutet, dass wir nicht das Stoßlüften alle 20 Minuten darunter verstehen.
Mechanische Lüftungsanlagen sind teuer und wartungsintensiv, das ist uns bewusst. Aber sie sind nicht alternativlos. So gab es bereits 2015
einen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik zur natürlichen Lüftung in Parallelabstellung der Fenster. Ich möchte das jetzt nicht erläutern. Wen es interessiert, dem gebe ich gerne die Unterlagen dazu. Dieses wurde einem mehrgeschossigen Bürogebäude simuliert, und auch der Praxistest mit einem realen Gebäude bestätigt das Ergebnis.
Die Übertragbarkeit der Studie auf Bildungseinrichtungen war 2015 nicht untersucht. Es wurde aber festgestellt, dass erst einmal zu bezweifeln ist, dass eine reine Parallelabstellung einen ausreichenden Luftaustausch für einen Klassenraum erreicht. Allerdings ermöglicht diese einen permanenten Luftwechsel ohne Zugerscheinung im normalen Nutzungsbetrieb, wodurch die Luftqualität deutlich langsamer abnimmt. Nimmt man hinzu, dass im Vergleich zu einem gekippten oder geöffneten Fenster ein reduzierter Schaltdurchgang erreicht wird, ist das eine Win-Win-Situation.
Ob es bereits Tests an Bildungseinrichtungen gibt, kann ich leider noch nicht sagen. Dr. Hermes, Forschungsbereich Hygrothermik am Fraunhofer-Institut – der Verfasser der Studie – war leider für mich noch nicht erreichbar. Dafür hat mir aber Frau Erhorn-Kluttig, ebenfalls Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Arbeitsgruppe Energiekonzepte, auf meine Anfrage gesagt:
Trotzdem können wir Ihnen auch nach den Erfahrungen in der Corona-Zeit nicht empfehlen, in Klassenzimmern auf eine Lüftungsanlage zu verzichten. Diese kann als eine Art Grundlüftung zusammen mit der Fensterlüftung agieren – sogenannte hybride Lüftung – oder komplett die Lüftungsfunktion übernehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wollen wir nun die oben beschriebene Variante? Sie soll nur ein Beispiel für natürliche Lüftung aufzeigen. Mehr war uns hier noch nicht möglich. Ich möchte darin erinnern, dass auch wir nur ehrenamtliche Stadträte sind. Es kann aber – Corona hin oder her – unseres Erachtens nicht sein, dass die Lüftung der Unterrichtsräume bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung weiterhin vernachlässigt wird.
Ich möchte zudem hier noch eines sagen: Ich möchte unseren Antrag so verstanden wissen – das gebe ich auch gerne so zu Protokoll -, dass
die Verwaltung verschiedene Varianten im Rahmen dieses Bauvorhabens prüft und den Ausschüssen ausführlich darüber Bericht erstattet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön.“
(Es gilt das gesprochene Wort)