Köhler (Piraten): “Informationsfreiheitssatzung erweitern und Antworten veröffentlichen: Mehr Transparenz für die Leipziger, weniger Arbeit für die Verwaltung”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SächsGemO auszuweiten. Die aktuell gültige Fassung vom 12. Dezember 2012 regelt lediglich den Zugang zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig.

Zu den Weisungsaufgaben zählen u.a. Denkmalschutz, Bauaufsicht, Ortspolizeibehörde, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Meldewesen und Statistik.

“Informationen zu Weisungsaufgaben unterliegen nicht per se der Geheimhaltung. Die Verweigerung von Informationen zu Vorgängen im Zusammenhang mit Weisungsaufgaben widerspricht dem in der Informationsfreiheitssatzung festgelegten Transparenzgedanken. Nicht einmal der Bund selbst beschränkt in seinem Informationsfreiheitsgesetz die Auskunft auf weisungsfreie Aufgaben einer Kommune. Er verweist vielmehr auf Ausnahmegründe. Diese Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen. Die Ablehnung des Auskunftsersuchens ist weiterhin in begründeten Fällen möglich”, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) klar.

Die Fraktion Freibeuter regt zudem an, die den Leipzigerinnen und Leipzigern auf Antrag gemäß Informationsfreiheitssatzung erteilten Informationen öffentlich zugänglich zu machen. “An einem zentralen Ort könnten alle Anfragen, zu denen die Stadt Leipzig einem Bürger Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung erteilt hat, einschließlich der Antworten, sowie die von der Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, für jedermann einsehbar sein”, so Piraten-Stadtrat Köhler.

Aus Sicht Köhlers würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: “Einerseits würde die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung erhöht, andererseits würden Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen vermieden. Die Freigabe der Informationen wurde von BürgerInnen ohnehin bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt.”