Krippenplätze in Leipzig

Anfrage:

Trotz der Schaffung von einer Vielzahl an zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten berichten Eltern, dass sich die Suche nach einem Krippenplatz weiter schwierig gestaltet. Einerseits erfolgen Absagen durch alle fünf im Kitaplatzportal ausgewählten Einrichtungen, andererseits können teilweise Geschwisterkinder außerhalb des Schuljahreswechsels kaum berücksichtigt werden. Auch der Wunsch nach einem Betreuungsplatz für unter Einjährige kann nicht in jedem Fall erfüllt werden.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

  1. Bis wann kann allen über Einjährigen in Leipzig, deren Eltern eine Betreuung in einer Krippe wünschen, ein Krippenplatz angeboten werden?

 

  1. Wie viele Erstwünsche aus der Bedarfsanmeldung im Kitaplatzportal der Stadt Leipzig konnten im Jahr 2020 mit einem Krippenplatz erfüllt werden?

 

  1. Bis wann wird die Stadt Leipzig in der Lage sein, auch den unter Einjährigen in Leipzig, deren Eltern eine Betreuung in einer Krippe wünschen, einen Krippenplatz anzubieten?

Antwort:

Zur Frage 1:

Bei der Planung von Betreuungsplätzen wird von folgenden rechtlichen Grundlagen und Prämissen ausgegangen: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs für Ein- bis unter Dreijährige Kinder erfolgt damit sowohl über Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch über Plätze in der Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII und § 3 Abs. 3 S. 1 SächsKitaG).

Für den Leistungsbereich der Kinder unter drei Jahren (Kinderkrippe und Kindertagespflege) ist es durch das eingeführte Anmeldeverfahren über KIVAN möglich, in einem definierten Betrachtungszeitraum angemeldete Bedarfe festzustellen. Indem diese Bedarfe ins Verhältnis zu den wohnhaften Kindern gesetzt werden, wird eine Bedarfsquote ermittelt.

Tabelle 1: Verwendete Bedarfsquoten für die Platzberechnung – 2021 bis 2025 und 2030

Altersgruppe / Leistungsbereich 2021 2022 2023 2024 2025 2030
Kinder unter einem Jahr (Kinderkrippe) 1,0% 1,0% 1,5% 2,0% 2,0% 2,0%
Kinder unter einem Jahr (Kindertagespflege) 1,5% 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% 3,0%
Kinder von unter einem Jahren gesamt 2,5% 2,5% 3,5% 4,5% 5,0% 5,0%
Kinder von einem bis unter drei Jahren (Kinderkrippe) 67,2% 67,5% 68,5% 69,5% 70,5% 75,5%
Kinder von einem bis unter Jahren (Kindertagespflege) 22,8% 22,5% 22,0% 21,5% 21,0% 16,5%
Kinder von einem bis unter Jahren gesamt 90,0% 90,0% 90,5% 91,0% 91,5% 92,0%
Kinder von drei bis unter sieben Jahren 92,5% 92,5% 93,0% 93,5% 94,0% 96,0%
Quelle: Langfristiges Entwicklungskonzept Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Stadt Leipzig bis 2030, S. 41.

Langfristig werden die in der Tabelle dargestellten Bedarfsquoten einer Dynamisierung unterzogen, d. h. für die Altersgruppen der Kinder von einem bis unter drei Jahren wird die Bedarfsquote langfristig auf 92 % angehoben. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich Eltern mit einem größer werdenden Platzangebot in Leipzig zunehmend für die Betreuung in einer Einrichtung entscheiden und sich die Anteile der betreuten Kinder zugunsten der Einrichtungen verschieben werden.

Um im gesamten Jahresverlauf die Möglichkeit zur Aufnahme neuer Kinder, insbesondere der Altersgruppe der unter Dreijährigen zu haben, ist es notwendig, einen Anteil freier Kindergartenplätze vorzuhalten. Damit wäre ein Überwechseln der Kinder, die das dritte Lebensjahr vollenden, auf einen Kindergartenplatz möglich und dadurch freiwerdende Krippenplätze könnten neu belegt werden. Dieser Anteil an freien Plätze stand bisher nicht vollumfänglich zur Verfügung und somit waren Neuaufnahmen nur dann möglich, wenn unterjährig neue Einrichtungen ans Netz gingen oder nachdem die schulpflichtig gewordenen Kinder aus der Einrichtung in die Schule und den Hort wechselten.

In den folgenden Tabellen 2 und 3 finden sich einerseits die voraussichtlichen Platzbedarfe und andererseits die geplanten Platzkapazitäten für Kinder unter drei Jahren für die Jahre 2021 bis 2025 und 2030:

Tabelle 2: Voraussichtlicher Platzbedarf für Kinder unter drei Jahren – 2021 bis 2025 und 2030

 Altersgruppe / Leistungsbereich 2021 2022 2023 2024 2025 2030
Kindertagespflege (unter drei Jahren) 3.228 3.202 3.166 3.127 3.087 2.451
Krippenplätze (unter Jahren) 9.289 9.356 9.522 9.679 9.794 10.392
Plätze für Kinder unter drei Jahren gesamt 12.517 12.558 12.688 12.806 12.881 12.843
Quelle: Langfristiges Entwicklungskonzept Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Stadt Leipzig bis 2030, S. 42.

 

Tabelle 3: Geplante Platzkapazitäten für Kinder unter drei Jahren – 2021 bis 2025 und 2030

 Altersgruppe / Leistungsbereich 2021 2022 2023 2024 2025 2030
Kindertagespflege (unter drei Jahren) 3.227 3.202 3.166 3.127 3.087 2.451
Krippenplätze (unter drei Jahren) 9.289 9.436 9.862 9.985 10.399 10.489
Plätze für Kinder unter drei Jahren gesamt 12.516 12.638 13.028 13.112 13.486 12.940
Quelle: Amt für Jugend und Familie, 51.35: Geplante Vorhaben Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege; Stand Juni 2021.

Demnach stehen ab 2022 bei planmäßger Inbetriebnahme der geplanten Kapazitäten mehr Platzkapazitäten zur Verfügung, als Bedarf ermittelt wurde. Damit kann dem Ziel einer auch unterjährigen Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege und Krippen ab diesem Zeitpunkt besser entsprochen werden.

Zur Frage 2:

Obgleich die nachgefragten Daten im KIVAN grundsätzlich enthalten sind, ist eine Auswertung auf Grundlage einer Verknüpfung dieser beiden Informationen nicht ohne großen Arbeitsaufwand möglich. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken, die noch nicht in Gänze ausgeräumt werden konnten.

In Zusammenarbeit mit der DV-Administration und der Lecos wird geprüft, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Erstwünsche aus Bedarfsanmeldungen mit den – durch die kommunalen und freien Träger gepflegten – Vertragsdaten (auf Grundlage der Referenznummer) abzugleichen.

Zur Frage 3:

Grundsätzlich können unter Einjährige bereits jetzt in Leipzig betreut werden. Die Bedarfsquoten dafür werden in der Bedarfsplanung mit 2,5 % der jeweiligen Altersgruppe angesetzt. Die tatsächliche Betreuungsquote in dieser Altersgruppe lag in Leipzig im Jahr 2020 bei 2,4 %.

Bezugnehmend auf die unter der Antwort zur Frage 1 aufgeführten Bedarfsquoten ergibt sich für den Leistungsbereich der unter Einjährigen folgender voraussichtlicher Platzbedarf:

Tabelle 6: Voraussichtlicher Platzbedarf für Kinder unter einem Jahr – 2021 bis 2025 und 2030

Altersgruppe / Leistungsbereich 2021 2022 2023 2024 2025 2030
Plätze für Kinder unter einem Jahr (Kitas) 71 71 106 142 141 140
Plätze für Kinder unter einem Jahr (Kindertagespflege) 107 107 142 177 212 210
Plätze für Kinder unter einem Jahr gesamt 178 178 248 319 353 350
Quelle: Langfristiges Entwicklungskonzept Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Stadt Leipzig bis 2030, S. 42.

Bei der Planung von Betreuungsplätzen für den Leistungsbereich Krippe, also Betreuung für Kinder unter drei Jahren, werden die unter und über Einjährigen zusammen berücksichtigt. Die Aussagen zur Entwicklung der Platzkapazitäten für Kinder unter drei Jahren gelten damit auch für diese Altersgruppe.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris