Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Leipzig

Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Leipzig (VII-DS-02424) Einreicher: Dezernat Jugend, Schule und Demokratie

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Wir müssen doch sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir evaluieren müssen. Wenn wir das jetzt ein Schuljahr lang prüfen, haben wir doch zum Ende des Schuljahres im nächsten Jahr die Evaluierung noch nicht vorliegen. Den Zeitablauf habe ich noch nicht verstanden. Die Leute müssen sich auch wieder fürs nächste Schuljahr entscheiden.

Wann liegt denn die Evaluierung vor? Wann entscheiden wir uns nach Vorschlag der Verwaltung, wie es im Jahr 2022 weitergeht? Wann wird diese Entscheidung getroffen? Wann liegt die Evaluierung vor, auf deren Basis wir diese Entscheidung treffen? Ich sehe da schon ein Problem. Denn letztendlich müssen die Schülerinnen und Schüler und die Eltern deutlich vor Schuljahresbeginn 2022/23 Klarheit haben.

Insofern verstehe ich die Intention der LINKEN. Die Frage ist, ob man die Evaluierung deswegen gleich zwei Jahre machen muss. Die Aussage der Verwaltung ist: Wir evaluieren ein Jahr und dann gucken wir mal. Dann läuft aber das nächste Schuljahr schon wieder. Das wird von der terminkette her nicht funktionieren.

(Es gilt das gesprochene Wort)