Anschaffung von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern

Anschaffung von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern (VII-A-02430-NF-02) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauende und Pressevertreter! Erst einmal die gute Nachricht: Es ist ein kleiner Schritt bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, aber ein großer Schritt für die Kollegen der AfD-Fraktion: Der Antrag bedeutet ja schließlich de facto die Anerkennung der pandemischen Gefährdung unserer Schülerinnen und Schüler durch das Virus. Dafür meinen Dank, meine Damen und Herren!

Trotzdem kann ich diesem Antrag nicht zustimmen, obwohl der grobe handwerkliche Fehler des Ursprungsantrags beseitigt wurde. Es gab ja die ursprüngliche Aussage, mobile Geräte könnten zu unterschiedlichen Zeiten flexibel in verschiedenen Räumen aufgestellt werden, um die Luft in möglichst allen Klassenräumen filtern zu können. Das besagt ja, dass man die Geräte nach erfolgreicher Luftreinigung von einem Zimmer ins andere schaffen könne. Kurz gesagt: Mit Verzicht auf diesen Passus steckt in dem Antrag wohl jetzt etwas mehr von Herrn Bütow drin.

Ich hatte letztes Jahr im Spätsommer die Idee zu einem solchen Antrag, habe sie geprüft und verworfen. So ehrlich bin ich auch. Auch wenn Luftfiltergeräte – und hier liegt die Betonung auf Geräte, die eben keine fest verbauten Anlagen zur Frischluftzufuhr sind – die Virenlast im Klassenzimmer verringern, schaffen in erster Linie ein trügerisches Gefühl der Sicherheit.

Ich möchte nicht behaupten, dass der Antrag allein auf die Abschaffung der eventuell nochmals anstehenden Maskenpflicht abzielt, aber gerade diese wird als Erstes dieser trügerischen Sicherheit geopfert. Gründe, warum es eben eine trügerische Sicherheit ist, möchte ich nur zwei aufführen. Erstens: Das ist reine Strömungsmechanik. Es wird nicht die gesamte Raumluft gereinigt und es verbleiben Blasen mit hoher Virenlast. Zweitens: Es muss für Räume mit verschiedenen Größen und Zuschnitten verschiedene Luftfiltergeräte geben. Kritisch sehe ich aber auch durchaus den VSP, der zwar richtigerweise zum ersten Punkt ausführt, aber das Stoßliften als alternativlos darstellt.

Meine Damen und Herren! Wir, der Stadtrat und die Verwaltung, sitzen heute unter – wenn auch abgeschwächten – Corona-Bedingungen in einem Raum, in dem für jeden Teilnehmer ein Mehrfaches des Luftvolumens und der Fläche zur Verfügung steht als Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer in Klassenräumen. Eine Lüftungs- beziehungsweise Klimaanlage gibt es trotzdem.

Betrachten wir also das Klassenzimmer als Arbeitsplatz für die Genannten – nämlich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler -, komme ich zu dem Schluss, dass die technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die der ASR A3.6, nämlich Lüftung, dort nicht einmal als Absichtserklärung verstanden werden. Diese besagen nämlich:

In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.

Sogar die Bundesregierung hat das festgestellt. Das Wirtschaftsministerium fördert den Neueinbau von stationären Frischluftklimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen zu 80 Prozent.

Fragen bleiben natürlich: Wo nehmen wir die 20 Prozent her für die Investition? Wie lange dauert die Ausrüstung der Einrichtung? Wie hoch sind die Folgekosten? Warum nur Kitas und Grundschulen? Diesbezüglich gehe ich übrigens nicht ganz konform mit meiner Vorrednerin, dass es nur am Impfen liegt.

Das ist die Lösung, wenn auch erst in Zukunft, aber natürlich nur, wenn es angepackt wird. Bis dahin müssen, so leid es mir tut, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer im Falle einer vierten Welle oder einer anderen Pandemie, weiterhin mit Lüften, Abstand, Masken und, als ultima ratio, auch mit Schließung der Schulen leben. Damit müssen wir einfach klarkommen.

Hier möchte ich aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass die Pandemie auch in aller Deutlichkeit unsere Defizite bei der Digitalisierung nicht nur im Bildungssystem gezeigt hat. Wir brauchen dringend daneben auch einen digitalen Unterricht, der diesen Namen verdient. Eine Möglichkeit, diesen Unterricht mit digitaler Präsenz zu gestalten, mit echter Interaktion zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, sofern das digital möglich ist.

Das ist aber schon wieder Teil eines anderen Antrags. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort)