Tempo 30 – Kreuzung Ludwig-Beck-Straße/Breitenfelder Straße

Antrag:

Es wird geprüft, ob in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke, auf Höhe Breitenfelder Straße 39 (Käserei), eingerichtet werden kann.

Begründung:

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, ist nach § 45 Absatz 9 S. 4 Punkt 6 StVO die Anordnung von „innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf … weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen…, allgemeinbildenden Schulen, … oder Krankenhäusern.” möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei einen Ermessenspielraum, den sie natürlich auch im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger*innen und Radfahrende) auslegen kann. Außerdem ergibt sich eine leichtere Anordnung von längeren Tempo-30-Abschnitten, da „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen …nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.”(§ 45 Absatz 9 S. 1 StVO).

Status:

Der Antrag wurde zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Köhler (Piraten): “365-Euro-Ticket für Senior*Innen sorgt für mehr Parkplätze im Quartier”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat sieht die von Linken und SPD geplante schrittweise Einführung des 365-Euro-Tickets für Angestellte der Stadtverwaltung ab August 2021 kritisch und fordert, stattdessen Senior*innen, die ihren Führerschein abgeben, zu berücksichtigen.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter, Thomas Köhler (Piraten): “Das 365-Euro-Ticket ermöglicht Senior*Innen die Nutzung des ÖPNV für einen Euro pro Tag. Das Ticket kann ihnen die schwere Entscheidung erleichtern, auf den Führerschein und das lieb gewonnene Auto zu verzichten. Trotz eines meist geringeren Einkommens im fortgeschrittenen Alter könnten sie sich ihre Mobilität erhalten.”

Aus Sicht Köhlers eine Win-win-Situation für den öffentlichen Verkehrsraum: “Die Entscheidung für das 365-Euro-Ticket und gegen den eigenen Pkw hätte zudem einen positiven Effekt auf den ruhenden Verkehr. Wenn man davon ausgeht, dass Senior*Innen ihr Auto nicht täglich nutzen, stünden Berufspendlern und Familien, die nicht auf den eigenen Pkw verzichten können, dann in den Wohnquartieren mehr Parkplätze zur Verfügung.”

“Wenn die aktuelle Krise eines zeigt, dann dass der Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung trotz sinkender Einnahmen sicher ist. Die Mitarbeiter der Stadt genießen ohnehin schon ein durch die Stadt Leipzig als Arbeitgeber hoch bezuschusstes Jobticket. Da braucht es das 365-Euro-Ticket nicht”, argumentiert Piraten-Stadtrat Köhler.

Tempo 30 als Regel

Der Stadtrat hat am 24. März 2021 einen Modellversuch für „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ beschlossen. Einige StadträtInnen und auch einige JournalistInnen sehen das Ende der „automobilen Freiheit“ und einen Zusammenbruch des Autoverkehrs in Leipzig voraus. Stimmt das so oder was bedeutet Regelgeschwindigkeit wirklich?

Der Beschluss bedeutet, dass wir den Verkehrsraum neu bewerten. Statt zu fragen, unter welchen Bedingungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße angeordnet werden kann, steht jetzt die Frage „Welche Straßen sind, unter welchen Kriterien, für eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h geeignet“. Diese Straßen werden dann für die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten, also 50 km/h, 60 km/h oder auch höher, freigegeben und ausgeschildert.

Herausforderungen gibt es natürlich für den ÖPNV, Taktungen und Fahrpläne müssen angepasst werden. Auch die Ampelschaltungen bedürfen einer Anpassung. Was es am Ende bringt, wird die wissenschaftliche Begleitung des Modells zeigen.

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de!

 

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. April 2021

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichen. Sollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

Begründung:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in der Antwort auf die Anfrage VII-F-02630 der Fraktion Freibeuter in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt regeln das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge hinsichtlich Zuständigkeit und Geschäftsgang. Städte wie Münster machen entsprechende Dienstanweisungen darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge gemäß Dienstanweisung

Anfrage:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Gibt es im Ordnungsamt Leipzig eine Arbeitsanweisung, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge für Mitarbeiter des Ordnungsamtes regelt?

Antwort:

Bei der Anordnung von Abschleppmaßnahmen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge handelt es sich um eine Weisungsaufgabe, die der Oberbürgermeister gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in eigener Zuständigkeit erledigt. Hierzu wird unter anderem auf den Beratungsgang zum Antrag Nr. VII-A-00898-NF-02 verwiesen, speziell auf die in der Ratsversammlung am 20.01.2021 bzw. 21.01.2021 vorgelegte zusammenfassende Ergebnisdarstellung zum Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Brüggen vom 15.01.2021 zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses.

Zur Erledigung dieser Weisungsaufgabe findet eine Arbeitsanweisung Anwendung, welche die Zuständigkeiten und den Geschäftsgang innerhalb des Ordnungsamtes sowie die Zusammenarbeit mit der beauftragten Bietergemeinschaft zur Ausführung der Vollzugsmaßnahmen regelt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

E-Scooter in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter gemäß Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) auf deutschen Straßen zugelassen.

Hierzu fragen wir an:

1. Wie ist der Umsetzungsstand zu E-Scootern in Leipzig?

2. Bestehen Konzepte im Rahmen der Zulassung von E-Scooter-Verleihdiensten im Stadtgebiet Leipzigs

3. Wann ist mit der Zulassung dieser Dienste zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig verfolgt ein Mobilitätskonzept, wonach alle Verkehrsmittel, die den ÖPNV ergänzen, an festen Mobilitätsstationen konzentriert werden. Parallel dazu erfolgt eine Einbindung in die Mobilitätsplattform LeipzigMOVE. In dieses Konzept sollen als neue Verkehrsart auch die E-Scooter im Verleihsystem eingebunden werden. Privat genutzte E-Scooter bilden im Stadtbild bisher eine Ausnahme.

Zur Frage 2:

Der gewerbliche Verleih von E-Scootern im Sinne von E-Tretrollern soll in Leipzig über die Mobilitätsstationen erfolgen, welche von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) betrieben werden. Es wird im öffentlichen Raum daher kein stationsungebundenes Verleihen geben.

Die Verleihfirmen haben zudem konkrete Anforderungen für die Abwicklung des Betriebs zu erfüllen.

Zunächst werden die bestehenden Mobilitätsstationen auf Erweiterungsmöglichkeit für die Bereitstellung der E-Scooter geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, im Stadtgebiet noch zusätzlich reine E-Scooterstationen in Verknüpfung mit ÖPNV-Haltestellen einzurichten. Ansonsten steht es den Anbietern frei, einen Verleih auch von Stationen auf Privatflächen z. B. von Handelseinrichtungen aus, anzubieten.

Zur Frage 3:

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt derzeit durch die LVB. Nach Bewertung der Betriebskonzepte und Verhandlung mit den Anbietern erfolgt die Auswahl und Vergabe der vorhandenen E-Scooter-Stellplätze. Aufgrund der derzeitigen allgemeinen Entwicklung inkl. Corona-Einschränkungen sowie der wirtschaftlichen Situation, kann nur schwer eingeschätzt werden, ob und wie viele Anbieter ihren Geschäftsbetrieb tatsächlich aufnehmen werden.

Der Betrieb soll zunächst als Pilotprojekt befristet auf 2 Jahre erfolgen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Erwerbseinkommen und 365-Euro-Ticket

Anfrage:

Von SPD und Linken wurde beantragt, ein 365-Euro-Ticket unter anderem für die Angestellten der Stadtverwaltung einzuführen. Unter der Annahme, dass Mitarbeiter mit einem Beamtenstatus von dem Ticket nicht ausgeschlossen sein sollen, fragen wir an.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhielten zum Stichtag 31.12.2020 eine monatliche Bruttovergütung gemäß folgender Einkommensgruppen?

 

–          unter 2000 Euro

–          2000 bis unter 3000 Euro

–          3000 bis unter 4000 Euro

–          4000 bis unter 5000 Euro

–          über 5000 Euro

 

  1. Wie hoch war das Durchschnittseinkommen aller erwerbstätigen Einwohner in Leipzig zum 31.12.2020 (falls zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar, bitte zum letzten verfügbaren Zeitpunkt)?

Antwort:

Anmerkung zur Beantwortung der Anfrage:

Der Text der Anfrage lässt darauf schließen, dass eine Beziehung der Werte aus Frage 1 und Frage 2 hergestellt werden soll. Weiter wird im Fragetext auf die „Bruttovergütung“ (Frage 1) sowie das „Durchschnittseinkommen abgestellt (Frage 2).

Einkommensdaten für die Gesamtstadt Leipzig liegen auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage (KBU) vor. Im Rahmen der KBU werden Personeneinkommen für Erwerbstätige nach Steuern und Abgaben (Netto) erhoben, diese enthalten neben Erwerbseinkommen weitere Einkünfte, z.B. Kindergeld, Miet- und Pachteinnahmen etc. Dadurch ist ein Vergleich mit Bruttoeinkünften von Bediensteten der Stadtverwaltung nicht möglich.

Um einen Vergleich der Einkünfte von Bediensteten der Stadtverwaltung mit der städtischen Gesamtbevölkerung vornehmen zu können, bedürfte es entsprechender Daten aus der Verdiensterhebung. Die Verdiensterhebung des Statistischen Landesamts Sachsen weist allerdings nur Daten für den Freistaat insgesamt, nicht jedoch für die Kreise aus.

Als Quelle kann aber die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) genutzt werden. Auf Grundlage der VGR (und unter Zuhilfenahme der oben angegebenen Datenquelle und etlicher weiterer Daten und Informationen) können die sogenannten Bruttolöhne und -gehälter auf Kreisebene geschätzt werden. Die aktuellsten Daten aus der VGR für Leipzig sind für das Jahr 2018 verfügbar. Die Ergebnisse finden sich in Antwort 2. In Antwort 1 werden aus Gründen der Vergleichbarkeit ebenfalls Werte für das Jahr 2018 ausgewiesen

Zu Frage 1)

Tab. 1: Bruttovergütungen in der Stadtverwaltung Leipzig
Einkommensgruppe* Anzahl der Personen**31.12.2018
unter 2.000 EURO 207
2.000 bis unter 3.000 EURO 2.644
3.000 bis unter 4.000 EURO 2.669
4.000 bis unter 5.000 EURO 1.444
über 5.000 EURO 846
Gesamt 7.810

* berücksichtigt wurde die monatliche Bruttovergütung inkl. feste Zulagen und variable Bezüge, jedoch ohne Sonderzahlungen

** nur Angestellte und Beamte (ohne Auszubildende, Studenten, Anwärter und Bundesfreiwillige)

Zu Frage 2)

Antwort zu 2: Aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden (unter Zuhilfenahme der oben angegebenen Datenquelle und etlicher weiterer Daten und Informationen) die so genannten Bruttolöhne und -gehälter auf Kreisebene geschätzt. Die Bruttolöhne und -gehälter lagen auf Grundlage der Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Leipzig (2018) bei 33.861 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer, was einem monatlichen Bruttolohn und -gehalt von 2.822 Euro entspricht (Durchschnittswert, Statistisches Landesamt Sachsen, AK VGRdL). Auch wenn es sich hierbei um eine synthetische Statistik (keine Erhebung) handelt, ist dieser Wert zumindest in seiner inhaltlichen Definition am ehesten mit den in Tab. 1 dargestellten Verdienstangaben vergleichbar. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich um geschätzte Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit entsprechenden Unsicherheiten handelt.

In Abbildung 1 sind die entsprechenden Kreiszahlen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für die Stadt Leipzig dargestellt. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2018. Dies sind die aktuellsten, derzeit verfügbaren Daten auf Grundlage der VGR. Die Darstellung der Wirtschaftsbereiche erfolgt rein informativ. Deutlich wird, dass sich die Einkünfte in den einzelnen Wirtschaftsbereichen teils erheblich unterschieden. Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe werden in Leipzig deutlich höhere Löhne gezahlt als im Gesamtdurchschnitt der Wirtschaftsbereiche.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Verfassungskonformität von Grundrechtseinschränkungen

Anfrage:

Zur Beurteilung ob, in welchem Umfang und bis wann die in Leipzig verfügten Grundrechtseinschränkungen verfassungskonform sind, bitten wir um die Beantwortungen der nachfolgenden Fragen.

  1. Wie viele Einwohner infizierten sich jeden Monat seit Beginn der Pandemie in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen mit dem Coronavirus (Zahl der Infizierten und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig)?

 

Altersgruppe März 2020 April 2020 Fortführung bis März 2021
absolut relativ absolut relativ absolut relativ
0 – 14
15 – 34
35 – 59
60 – 69
70 – 79
80 und älter

 

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in ein Krankenhaus aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in eine Intensivstation aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner sind jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen verstorben (Zahl der Verstorbenen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner in der Altersgruppe 80 und älter hatten bis zum 31.03.2021 eine Erstimpfung und wie viele davon einen Zweitimpfung erhalten (Zahl Geimpften und Anteil der Altersgruppe in Leipzig)?

 

  1. Bis wann werden voraussichtlich alle Einwohner in den nachfolgenden Altersgruppen ein Angebot für eine Erst- und Zeitimpfung erhalten haben?

 

60 – 69 70- 79 80 und älter
Erstimpfung
Zweitimpfung

 

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Frage 2:

Dem Gesundheitsamt liegen tagesaktuelle Informationen vor zur Anzahl belegter Betten in Leipziger Krankenhäusern sowie zum Anteil, der von Leipzigerinnen und Leipzigern belegt ist. Darüber hinaus stehen keine Daten zur Verfügung. Angaben zu den Altersgruppen können deshalb nicht gemacht werden.

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 156 COVID-19-Patienten in Leipziger Krankenhäusern. Davon sind 103 Leipzigerinnen und Leipziger.

Zur Frage 3:

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 53 COVID-19-Patienten auf Leipziger Intensivstationen. Davon sind 21 Leipzigerinnen und Leipziger. Angaben zur Altersverteilung liegen dem Gesundheitsamt nicht vor.

Zur Frage 4:

Zur Frage 5:

Dem Gesundheitsamt liegen keine detaillierten Informationen zu den geimpften Personengruppen vor, sondern nur die Gesamtzahl der Impfungen.

Für die Kalenderwochen 3 und 5 liegt jeweils nur eine Gesamtzahl der Impfungen vor. Zweitimpfungen wurden ab dem 21.01.2021 vorgenommen.

Zur Frage 6:

Im Januar 2021 hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass bis zum 21. September 2021 allen Bundesbürgern ein Impfangebot gemacht wird. Zwischenzeitlich hat sie geäußert, dass an diesem Ziel festgehalten wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris