Köhler (Piraten): “Versteckt, aber veröffentlicht: Rechtsgutachten zum Abschleppen endlich jedermann zugänglich!”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt nach zähem Ringen mit Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal und auf eigenes Betreiben hin die Veröffentlichung des von der Stadt Leipzig beauftragten Rechtsgutachtens „Entscheidungshilfe Abschleppen“ von Prof. Dr. Dieter Müller auf der Homepage der Stadt Leipzig als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Köhler (Piraten): “Endlich hat jedermann Zugang zum Rechtsgutachten, das ein öffentliches Interesse am Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen bestätigt. Die Veröffentlichung hätten wir uns öffentlichkeitswirksamer gewünscht. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt schien seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Scheinbar zu selten wurden verkehrsbehindernd parkende Fahrzeuge in Leipzig abgeschleppt”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vertritt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr”, so Köhler weiter.

Das Rechtsgutachten ist unter folgendem Link in zwei Ausführungen einsehbar: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/kommunale-verkehrsueberwachung/auto-abgeschleppt-wie-weiter/

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat daraufhin beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 7. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Verzicht auf bestimmte Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021

Verzicht auf bestimmte Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021 – eilbedürftig (VII-DS-02140)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträtinnen und Stadträte! Die Fraktion Freibeuter steht hinter dieser Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau, und zwar in Gänze. In Gänze bedeutet auch die klimapolitischen Konsequenzen zu ziehen, genau wie diese Vorlage es tut.

Deutschland erfüllte 2020 auch coronabedingt seine Klimaziele. Das ist eine sehr gute Nachricht, die uns hilft, mit den Lehren, die wir auch aus der Coronapandemie ziehen müssen, auch in Zukunft diese Ziele zu erreichen. Allerdings sind wir gegen die Stigmatisierung von Heizstrahlern – und eben nicht Heizpilzen – als Klimakiller. Deshalb soll dieser Einsatz ausdrücklich nur für 2021 von Sondernutzungsgebühren befreit sein. Es ist doch nicht so, dass Gastronomen diese Heizstrahler über Gebühr oder jahrelang unentwegt nach Erwerb einsetzen, sondern nur, wenn die Außentemperaturen deutlich zu niedrig sind. Ansonsten kosten sie den Betreiber selbst viel zu viel Geld.

Angesichts der dritten Infektionswelle und der ausstehenden Bereitstellung von genügend Impfstoff ist ein Ende dieser Pandemie momentan nicht in Sicht. In besonderem Maße sind erneut Gastronomiebetriebe, aber auch die verschiedensten Gruppen von Einzelhändlern sowie Veranstaltungs- und Kulturbetriebe, durch den Lockdown bis 18. April betroffen. Deshalb hat sich unsere Verwaltung nach Abwägung der Sachlage auch für den Gebührenverzicht bei Heizstrahlern und damit entgegen des hierzu gefassten klimapolitischen Beschlusses ausgesprochen.

Mit der Erhebung von Sondernutzungsgebühren soll aus Gründen des Klimaschutzes der Anreiz zum Betreiben von Heizstrahlern reduziert und die dabei entstehenden CO2-Emmissionen oder zusätzliche Baumbepflanzung ausgeglichen werden. Das ist so. Da sich allerdings aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens abzeichnet, dass das Öffnen von Restaurants oder ähnlichen Einrichtungen zunächst nur – wenn überhaupt – im Außenbereich gestattet sein wird, soll Unternehmen, die sich überwiegend in wirtschaftlich prekärer Lage befinden, mit diesen temporären Entlastungen geholfen werden. Und übrigens, so, wie Bürgermeister Dienberg es auch gesagt hat: Ein Gebührenverzicht entbindet nicht von der Genehmigungspflicht.

Die Stadt Chemnitz hat in 2020 eine Gebührenbefreiung gleich für 2021 mitbeschlossen. Auch Dresden verzichtet auf unterschiedliche Sondernutzungsgebühren in diesem Jahr. Warum also nicht auch wir vollständig gemäß dieser Vorlage? Der Änderungsantrag ist deshalb abgelehnt. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit in 3 Gebieten erproben – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft!

Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit in 3 Gebieten erproben – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft! (VII-A-02284-NF-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fraktion DIE LINKE; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Zuschauer im Livestream! Ich traue mich nach den ganzen Verkehrsspezialisten gar nicht mehr zu reden, aber ich mache es trotzdem.

Erst einmal das eine: Frau Dr. Heymann sprach jetzt von suggerieren. Jetzt suggeriere ich einmal eins: Wir machen einen Modellversuch. Dieser Modellversuch soll belastbare Ergebnisse bringen, und aus diesen Ergebnissen sollen wir schließen können: Ist die Einführung eines unter Umständen flächendeckenden Tempo-30-Limits überhaupt machbar, zielführend und gut?

Die zweite Sache: Unfallgeschehen. Ich muss dazu sagen, ich bin als Rettungssanitäter unterwegs gewesen und ich habe 15 Jahre im Bergungs- und Abschleppdienst gearbeitet. Ich kenne durchaus die Unterschiede einer Karambolage mit Tempo 30 und Tempo 50. Ein Unfallgeschehen muss nicht auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sein, sondern der Unterschied ist schon, ob das Auto mich mit Tempo 30 oder mit Tempo 50 umfährt.

Wie gesagt ist aber das Wichtigste an der ganzen Sache ja eins: Schaffen wir es, belastbare Ergebnisse durch diese Studie zu erreichen? Die können natürlich auch so sein, dass wir am Ende, wenn sie abgeschlossen ist, sagen: Es lohnt sich nicht. Das kann ich nicht ausschließen. Dafür gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung, eine wissenschaftliche Begleitung.

Eins noch: fließender Verkehr. Ich habe von 1976 bis 1981 Kraftfahrzeugtechnik und Verkehrstechnik studiert. Wir haben damals immer über die Einführung der Grünen Welle bei Tempo 50, bei Tempo 70 geredet. Das hat nie geklappt, weil der Faktor für eine Grüne Welle der Mensch, der Fahrer ist. Vielleicht klappt ja der fließende Verkehr tatsächlich mit Tempo 30 richtig. Wenn wir das erreichen, dass wir nicht nur eine fiktive Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 haben, sondern dass diese Durchschnittsgeschwindigkeit dann auch tatsächlich so bleibt und der Verkehr läuft, dann haben wir zumindest kein negatives Ergebnis.

Die Fraktion Freibeuter wird dem gemeinsamen Antrag der LINKEN, Grünen und SPD zustimmen. – Ich danke.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Angesichts der Tatsache, dass eine namentliche Abstimmung beantragt worden ist, ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass das, was Herr Kriegel gerade eben gesagt hat, gar nicht Gegenstand der Abstimmung ist. Wir stimmen nicht darüber ab, ob wir auf den Hauptstraßen in der Stadt Leipzig Tempo 30 einführen. Wer behauptet, dass das Gegenstand der Abstimmung ist, der sagt einfach die Unwahrheit. Das ist nicht Gegenstand der Abstimmung.

Gegenstand der Abstimmung ist, ob wir in einem begrenzten Gebiet der Stadt Leipzig wissenschaftlich begleitet die Auswirkungen einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h, gegebenenfalls auch auf Hauptverkehrsstraßen, prüfen. Das ist Gegenstand der Abstimmung. Wenn wir zu einem Prüfergebnis kommen, dass das keinen Sinn ergibt, dann bin ich und auch meine Fraktion der Auffassung, dass man es dann sein lassen muss in Leipzig. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es positive Effekte bringt, dann sollte man es tun.

Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es in bestimmten Gebieten positive Effekte hat, aber man zum Beispiel im Umland, wo man auf den Hauptverkehrsstraßen lange Wege von den Ortschaften in die Stadt hinein hat, Ausnahmeregelungen mit 50 oder 60 km/h machen muss, dann muss man das eben auch tun.

Ideologiefreie Verkehrspolitik heißt aber eben, das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung nicht vorwegzunehmen, sondern das Ergebnis abzuwarten und dann, wenn es vorliegt, entsprechend Entscheidungen zu treffen. Das ist das Anliegen meiner Fraktion. Deswegen begrüßen wir es ausdrücklich, dass sich die Antragsteller Grüne und LINKE mit der SPD zusammengefunden haben, um genau diesen Versuch mit anderen Kommunen gemeinsam durchzuführen, um eben die entsprechenden Grundlagen zu haben, um entscheiden zu können: Ergibt es Sinn, und wenn ja, wo?”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Graffiti-Fläche am Basketball-Court (Connewitzer Kreuz) in eine ideelle Patenschaft übertragen

Graffiti-Fläche am Basketball-Court (Connewitzer Kreuz) in eine ideelle Patenschaft übertragen (VII-A-01491-NF-06)
Einreicher: Stadtrat Götze; Stadtrat Kumbernuß; Stadträtin Lazar; Stadtrat Zenker

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Vielen Dank, Herr Bonew. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Freibeuter werden dem Antrag der antragstellenden Stadträte in der Form, wie ihn Frau Lazar uns heute vorgestellt hat, zustimmen. Wir werden den Änderungsantrag von Frau Nagel ablehnen. Eine Gleichsetzung von Polizisten mit Nazis ist für uns im Stadtbild Leipzigs undenkbar, und zwar unabhängig, ob das ein Straftatbestand ist oder nicht.

Die Polizisten, die in Leipzig tätig sind, die bundesweit tätig sind, schützen unseren Staat. Es sind unsere Polizisten, die unser Staatswesen schützen. Und diese Personen, die ja nicht immer einen leichten Job haben, unter Umständen auch ihre Gesundheit in manchen Auseinandersetzungen für uns, für den Schutz unseres Staates, für den Schutz von friedlichen Demonstranten riskieren, mit Nazis gleichzusetzen, ist für uns undenkbar.

Eine Argumentation, Frau Nagel, dass der Schriftzug ja immer wiederkommt und immer wieder übermalt werden muss, was Geld kostet, halten wir für nicht sachgerecht. Sie ist gegenüber den Polizisten sogar menschenverachtend – zu sagen, dass Polizisten, die unseren Staat verteidigen, das Geld nicht wert sind, diesen Schriftzug zu überstreichen. Sehr geehrte Frau Nagel! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich, für meine Fraktion ist es dieses Geld wert, dass wir als Stadtgesellschaft deutlich machen, wie wir die Arbeit unserer Polizisten in Leipzig wertschätzen. Uns ist es dieses Geld wert.

Zum Thema Diskriminierung: Niemand soll diskriminiert werden, auch nicht aufgrund des Berufes. Wenn man aber jemanden, der den Beruf eines Polizisten ausübt, mit Nazis gleichsetzt, dann diskriminiert man diese Person. Wenn man dies in der Öffentlichkeit zeigen lässt, dann unterstützt man diese Diskriminierung. Frau Nagel, ich schätze Ihre Argumentation in der Diskussion zu diesem Thema Diskriminierung, die wir ja auch im Migrantenbeirat führen. Nur: Wenn man gegen Diskriminierung ist, dann kann man nicht dafür sein, dass Polizisten mit Nazis gleichgesetzt und diskriminiert werden. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen (VII-A-02199-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal haben wir uns gefreut, dass wir zu unserem Antrag einen positiven Verwaltungsstandpunkt erhalten haben. Bei genauerer Lektüre desselben waren wir uns aber nicht ganz sicher, ob die Verwaltung tatsächlich dasselbe meint, was wir als Antragsteller auch meinen. Wir haben deswegen zur Präzisierung noch einmal eine Neufassung eingereicht, über die wir auch bitten heute abzustimmen.

 Hintergrund ist: Wir haben als Stadt durch Verwaltungshandeln aber auch durch Beschluss des Stadtrates eine ganze Reihe von Konzepten, wo wir zu unterschiedlichsten Themenfeldern Prioritätensetzungen vornehmen. Das sind Toiletten, Sitzbänke, Radverkehrsausbau, Fußwegeausbau, vielfältigste Art; auch die Tatsache, wie wir in der Schul- und Kitaentwicklung Kapazitäten haben und wo, wann und in welchem Stadtteil etwas auf unserer Prioritätenliste steht.

Das Problem dieser ganzen Dinge ist, dass sie weitgehend in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, und dass sie, auch wenn sie in der Öffentlichkeit bekannt sind, auf der Homepage der Stadt Leipzig nur schwer zu finden sind, weil man jedes Mal themenbezogen suchen muss, um herauszufinden, was denn gerade in einem bestimmten Ortszeichen, einem Gebiet stattfindet.

Unser Ansatz ist eben zu sagen: Wir wollen eine andere Herangehensweise haben. Man geht nicht vom Thema Sitzbank oder vom Thema Radweg aus und schaut sich nun, was es eben dort in der Stadt gibt, sondern man kann über das Gebiet, über den Ortsteil einsteigen und sieht dann, wo unter Umständen Haltestellenausbau, Gehwegausbau oder Radwegsanierung in der Prioritätenliste der Stadt Verwaltungshandeln aber auch aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates eingeordnet ist.

Das ist also unser Ansatz einer interaktiven Möglichkeit einer Karte, zu sagen, man klickt darauf, was denn bei einem zu Hause in der Umgebung passiert. Genau das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Deswegen haben wir das einmal präzisiert.

Wir versprechen uns auch davon, dass wir weniger Anträge oder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und Petitionen haben, weil es eben einfacher nachzuvollziehen ist, wo man eingeordnet ist und man auch als Bürger besser nachvollziehen kann, wann denn das eigene Anliegen im Verhältnis zu den Anliegen in anderen Stadtteilen kommt. Dann kann man auch besser einschätzen, ob man sich in der zeitlichen Priorisierung gut oder schlecht aufgehoben fühlt. Diese Transparenz ist aber wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, damit sie genau das tun können. Deswegen bitten wir um die Zustimmung zu unserer Neufassung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Klimaziele und Hundesteuer

Klimaziele und Hundesteuer (VII-A-02036)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Ich möchte gerne für meine Fraktion den Antrag begründen. Um den Antrag zu verstehen, muss man etwas in der Geschichte zurückspringen, nämlich in die Zeit, in der wir im Stadtrat mehrheitlich den Notstand ausgerufen haben. Wir als Freibeuter-Fraktion haben diesem Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes nicht zugestimmt. Es waren aber doch auch Sie als Person gewesen, der sich im Oberbürgermeisterwahlkampf eben nachdrücklich für die Ausrufung eines Notstandes ausgesprochen hat.

Wir haben in der Debatte schon damals deutlich gemacht, dass wenn man einen Notstand ausruft, man auch Notstandsmaßnahmen ergreifen muss. Notstand ausrufen und einfach nichts tun geht nicht. Der Stadtrat hat damals auf unseren Änderungsantrag hin zum Beispiel beschlossen, dass Neuanschaffungen von Dienstfahrzeugen mit Verbrennungsmotor nicht mehr zulässig sind und im Einzelfall einer Ausnahmegenehmigung durch den Stadtrat bedürfen. Das war da schon sehr verwunderlich, Herr Oberbürgermeister, dass Sie dann für sich selbst ursprünglich ein weiteres Dienstfahrzeug mit Verbrennungsmotor anschaffen wollten, wo Sie doch vehement für die Ausrufung des Notstandes eingetreten sind.

Wir sind auch der Auffassung: Wenn man den Notstand ausruft – und das hat der Stadtrat mehrheitlich getan -, dann muss es auch Notstandsmaßnahmen geben, dann müssen eben viele Dinge, auch ungewöhnliche Dinge, auf den Prüfstand. Daher haben wir als Fraktion beantragt, die Hundesteuer entsprechend des CO2-Ausstoßes zu gestalten. Es gab jetzt auch in den sozialen Netzwerken eine große Aufregung darüber, wie man denn Tiere in ein System der CO2-Besteuerung aufnehmen könne.

Jetzt muss ich zu unserer eigenen Schande gestehen, dass die Idee nicht von uns ist, sondern aus der politischen Diskussion bei den Grünen kommt, die nämlich bei der Tierproduktion, bei der Tierhaltung auch vorschlagen, diese letztendlich in das System der CO2-Besteuerung einzubeziehen. Was also für das Tier, was wir essen, doch recht ist, soll doch für das Tier, das wir zu Hause haben, billig sein.

Wir mussten allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei der Hundesteuer um eine sogenannte Aufwandssteuer im kommunalrechtlichen Sinne handelt, das heißt also der Aufwand damit besteuert wird und deswegen eine Gestaltung nach dem CO2- Ausstoß nicht möglich ist. Wir nehmen daher die Anregungen aus dem Verwaltungsstandpunkt auf, dass es bei der Hundesteuer jetzt nun einmal rechtlich nicht oder noch nicht geht. Vielleicht gibt es aber andere Kommunalabgaben, Kommunalsteuern, bei denen man dies tun kann. Das halten wir für den richtigen Weg, dies zu prüfen. Deswegen bitten wir um Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

 

Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf

Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf (VII-A-01712-NF-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fraktion DIE LINKE; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße namens meiner Fraktion die heutige zu erwartende Beschlussfassung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes ausdrücklich. Wir dürfen nicht vergessen, wo wir hergekommen sind.

Wir sind von einer Situation her gekommen, dass verschiedene Fraktionen hier im Leipziger Stadtrat eine Erweiterung des Kiesabbaus in Rückmarsdorf ganz grundsätzlich abgelehnt haben. Das war eine Position, die hier zu Beginn in den Stadtrat hineingetragen wurde. Es wurde unterstellt, dass das Unternehmen den Kiesabbau auch über die 300-Meter-Grenze hinaus betreiben möchte. Hier handelt es sich um lediglich eine Änderung im Rahmen der Raumordnung und nicht um eine entsprechende unternehmerische Entscheidung oder ein unternehmerisches Begehr.

Durch die Beschlussfassung des Antrages im Sinne des Verwaltungsstandpunktes erreichen wir, wie bereits von Herrn Sander ausgeführt wurde, zweierlei: Es wird die Irritation mit den 300 Metern Abstandsfläche ausgeräumt, weil das Unternehmen sich dann entsprechend dazu bekennt. Der grundsätzliche Widerstand gegen die Erweiterung des Kiesabbaus in Rückmarsdorf aber ist auch vom Tisch. Das darf heute auch nicht vernachlässigt werden.

Wenn wir eine Standortvereinbarung abschließen, die dann letztendlich hier im Rat Zustimmung findet – wenn wir also da entsprechende Bereitschaft des Unternehmens haben, uns hier zu verständigen -, dann ist auch klar, dass sich der Stadtrat nicht grundsätzlich gegen diesen Kiesabbau sperrt. Auch das ist eine wichtige Entscheidung in diesem Zusammenhang, weil es eben dem Unternehmen Planungssicherheit gibt und es endlich weiß: Ja, der Kiesabbau in der Stadt Leipzig und die Erweiterung desselben ist grundsätzlich möglich; die Stadt steht dahinter, wenn man entsprechende Vereinbarungen abschließen kann. Insofern ist es ein ausgewogener Interessenausgleich. Wir als Fraktion werden dem zustimmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Matzke (FDP): “Homeoffice für Angestellte der Stadt durch digitale Teilnahme an Stadtratsgremien stärken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, für die in Präsenz durchgeführten Sitzungen der Gremien des Stadtrates die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Entsprechendes soll auch für Stadträtinnen und Stadträte gelten, die nicht Mitglied des jeweiligen Gremiums sind, aber beispielsweise eigene Anträge einbringen.

Die Leipziger Stadtverwaltung ermöglicht zunehmend über alle Ämter hinweg Homeoffice seiner Mitarbeiter auf deren Antrag hin. FDP-Stadtrat Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, begrüßt das neue Arbeiten für Angestellte der Stadt Leipzig: „In den Gremien des Stadtrates erstatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung oft Bericht zu verschiedenen Vorlagen. Ihr Homeoffice müssten sie auf Wunsch nicht für eine Präsenzsitzung verlassen. Das sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Auf diese Weise wird zudem wertvolle Zeit gewonnen, eingesparte Anfahrts- und Wartezeit vor dem Sitzungssaal stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office und ihren Marktwert als Arbeitgeber im Wettbewerb um geeignetes Personal. Das sollten wir auch als Stadträte befördern”, legt Freidemokrat Matzke die Vorzüge einer Beschlussfassung des Antrags dar.

Zudem soll der Oberbürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen ein Regelwerk erarbeiten, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann: “Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, der möglichst störungsfreie Ablauf und der Fokus auf die Sitzung”, schlägt der Liberale Matzke vor.

Den Wortlaut des Antrags VII-A-02467 „Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen” entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Leipziger Stadtrat verweist den Antrag in der Ratsversammlung am 24. März 2021 zur Beratung in die Gremien.

Lockdown verfassungskonform?

Ist die Ansteckungsgefahr im Möbelhaus höher als in der Buchhandlung? Der Lampenbereich im Baumarkt ist sicher – im Einrichtungshaus tobt dort das Virus. Ist das so? Kühlschrank: Baumarkt immer – Fachgeschäft mit Anmeldung?

Grundrechtseingriffe müssen begründet und dürfen auf gar keinen Fall willkürlich sein. Unsere Innenstadt verödet. Oft mühsam aufgebaute Existenzen sind in Gefahr. Schluss mit der Lockdown Willkür!

Der Leipziger Einfluss ist klein, aber wir können was tun. Leipzig muss die Spielräume für Lockerungen vollständig ausnutzen. Wir müssen uns in Richtung Landespolitik für mehr Freiheit einsetzen, und der Oberbürgermeister kann seine Funktion als Städtetagspräsident nutzen.

Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle gibt es bei uns überwiegend bei den Älteren und bei Risikogruppen. Wenn durch die fortschreitende Impfung diese weitgehend vermieden werden, bleibt für Grundrechtseinschränkungen kein Raum mehr.

Schäuble hat Recht. Das Recht auf Leben steht nicht über allem. Wenn ein Grundrecht die anderen überstrahlt, dann ist es die Menschenwürde. Für mich ist ein menschenwürdiges Leben mehr als das möglichst lange Hinauszögern des Todes.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. März 2021

Park-and-Ride am S-Bahnhof Wahren

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 17. April 2019 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Prüfung zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes am S-Bhf Leipzig-Wahren. Dabei wurde auch beschlossen, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen aufnimmt.

In dem Bericht zur Umsetzung des Antrags kommt die Stadt zu dem Schluss, dass innovative, „virtuelle“ P+R-Möglichkeiten im Umfeld des Bahnhofs Wahren im Vordergrund stehen. Des weiteren stellt die Stadt fest, dass sich die Flächen um das S-Bhf-Gelände größtenteils im Eigentum der DB-Netz befindet.

Darum fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen?
  2. Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines P+R-Platzes vorstellen?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Bürgermeister Dienberg: “(…) Ich würde auch hier die zwei Fragen, die von der Fraktion Freibeuter gestellt worden sind, gerne im Zusammenhang beantworten wollen. Die erste Frage war: Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen? Und die zweite Frage war: Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes vorstellen?

Wir haben als Entwicklungsstrategie für Park-and-Ride als Gesamtsystem bauverwaltungsseitig ein Park-and-Ride-Konzept für Leipzig erstellt. Die Zielstellung, die in dieser Vorlage noch einmal niedergeschrieben ist, befindet sich zurzeit in der Mitzeichnungsrunde. Wir haben als Zielstellung formuliert, dass einerseits Umsetzungsvorschläge für Verbesserungen an den bestehenden Plätzen zu machen sind. Wir haben aber auch mit aufgenommen und Vorschläge unterbreitet bezüglich der Planung und Errichtung auch neuer P&R-Plätze und dies auch hier konkretisiert.

Insofern haben wir, was den S-Bahnhof Wahren angeht, den Standort als mittel- bis langfristige Maßnahme eingeordnet. Der S-Bahnhof Wahren mit einer Kapazität von 50 Stellplätzen ist nach unseren Vorstellungen im Zeitraum von 2024 bis 2030 angedacht und denkbar. Das ist der Zeitraum. Konkreter vermag ich das im Moment auch noch gar nicht zu nennen.

Im Zuge des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie und der auch damit verbundenen Netzerweiterung Straßenbahn wird in den aktuell beginnenden Planungen für eine Straßenbahnanbindung des S-Bahnhofs Wahren auch die Anlage einer Wendeschleife mit Betriebshof verfolgt und in dem Zusammenhang natürlich auch ergänzend ein Park-and-Ride-Platz untersucht.

Es war, was das Thema Ansprache der Eigentümerin, nämlich der Deutschen Bahn, angeht, bislang noch nicht zielführend, Gespräche mit der Deutschen Bahn aufzunehmen. Wir würden das dann aber bei entsprechendem Planungsstand auch machen. Das ist entsprechend vorgesehen.

Im Weiteren ist zu beachten, dass wir hier zurzeit noch eine Flächennutzungsplanausweisung als Gewerbefläche haben, aus der sich sozusagen möglicherweise auch noch einmal ein entsprechendes Planerfordernis ergeben kann. Das haben wir auch jetzt in den weiteren Planungen mit in der Untersuchung und im Blick. – Herzlichen Dank.”

Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok hat eine Nachfrage.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann natürlich gut nachvollziehen, dass Sie das gerne verwaltungsintern im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit prüfen und erarbeiten wollen. Das war aber nicht, was der Rat beschlossen hat. Der Stadtrat hat ganz konkret beschlossen, dass zu diesem Park-and-Ride-Platz am S-Bahnhof Wahren eine entsprechende Prüfung durchgeführt wird und dass zu diesem konkreten Punkt Gespräche mit der Bahn aufgenommen werden.

Ich denke, wenn man einen Stadtratsbeschluss ernst nimmt, dann kann man nicht sagen: Ich habe zwei Jahre lang noch nicht Gelegenheit gehabt, mit den Leuten zu reden. Der Beschluss ist aus April 2019. Wenn wir Stadtratsbeschlüsse so verstehen müssen, dass irgendwann in den nächsten fünf, zehn oder zwanzig Jahren einmal ein Gespräch stattfindet, dann müssen wir neu über die Stadtratsbeschlüsse diskutieren, weil dann müssen wir in jeden Stadtratsbeschluss für jedes Gespräch und für jede Initiative ein konkretes Datum hineinschreiben.

Ich frage einfach – vielleicht nicht Sie, Herr Dienberg. Sie sind noch nicht so lange dabei -, ob der Oberbürgermeister eine Frist von zwei Jahren für die Prüfung dieses Park-and-Ride-Platzes für angemessen erachtet – zwei Jahre lang, ohne, dass etwas passiert ist. Ist das angemessen, Herr Jung?”

Oberbürgermeister Jung: Natürlich nicht.”

Bürgermeister Dienberg: “Herr Jung, wenn Sie erlauben, dann würde ich trotzdem gerne etwas dazu sagen.”

Oberbürgermeister Jung: Gerne, ja.”

Bürgermeister Dienberg: “Ja, natürlich, Herr Morlok, das ist ein konkreter Ratsbeschluss und Sie dürfen sicher sein, dass wir die Ratsbeschlüsse ernst nehmen – einerseits. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch, und das beinhaltet der Beschluss zur Mobilitätsstrategie ebenso, das Thema Park-and-Ride als Gesamtsystem in den Blick zu nehmen, und das haben wir getan.

Ich habe ja gesagt, dass sich eine Vorlage entsprechend in der Mitzeichnung befindet und wir diesen S-Bahnhof Wahren, über den es diesen von Ihnen zu recht zitierten Ratsbeschluss gibt, hier integrieren. Wir werden mit dieser Vorlage auch entsprechend in die Gremien kommen.

Was vielleicht in der Vergangenheit dann kommunikativ nicht so gut gelaufen ist, ist zu sagen: Wie weit sind wir mit diesen Stadtratsbeschlüssen? Es gibt ja durchaus, das wissen Sie ja auch, an der einen oder anderen Stelle Stadtratsbeschlüsse, die auch mit einer konkreten Zielstellung und einer konkreten Zeitplanung mit einer Frist versehen sind, die aber aus bestimmten Gründen dann eben auch nicht einzuhalten ist. Da gebe ich Ihnen völlig recht und verstehe Ihre Kritik, dass dann seitens der Verwaltung rechtzeitig zu informieren ist. Da können wir vielleicht besser werden, und das gilt wahrscheinlich hierfür auch.

Ich glaube, insofern können wir Ihnen – und das wollen Sie am Ende ja auch – ein Gesamtsystem, wo es nicht nur um den S-Bahnhof Wahren geht, sondern wo es auch um andere Park-and-RidePlätze geht, dann vorlegen, und möglicherweise kommen wir dann auch zu einer gemeinsamen Lesart was die Umsetzung angeht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)