Neuer Betreiber für das Gohliser Schlösschen ab dem Jahr 2021 (VII-DS-02261)
Einreicher: Dezernat Kultur
Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Finanzbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Kulturpolitik ist nicht das, was ich in der Fraktion vertrete. Ich bin auch nicht Mitglied des Kulturausschusses. Ich melde mich aber deswegen zu Wort, weil nun die Behauptung aufgestellt wurde, dass durch die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung stattfinden würde. Um zu beurteilen, ob dies der Fall ist, ist immer die Frage, ob man auch Gleiches mit Gleichem vergleicht.
Es war ja angesprochen worden, dass die anderen Gaststättenpächter und -betreiber einen Wettbewerbsnachteil durch die Förderung hätten. Dazu ist es gut, zu wissen, was wir letztendlich fördern. Wenn es so wäre, dass die Stadt Leipzig eine Gaststätte verpachten würde und dann gleichzeitig für die Verpachtung der Gaststätte Fördermittel ausreicht, dann hätte man sicherlich eine Wettbewerbsverzerrung. Gar keine Frage.
Ist das aber so? – Wir verpachten im Gohliser Schlösschen ja keine Gaststätte. Wir verpachten eine komplette Anlage, eine denkmalgeschützte Anlage. Wir verpachten damit auch den denkmalgeschützten Außenbereich. Der Pächter ist verpflichtet, diesen Außenbereich und den Garten entsprechend zu pflegen. All das sind Kosten, die ihm auferlegt werden, die der normale Gaststättenpächter oder -betreiber, der sich im Umfeld des Gohliser Schlösschens befindet, nicht hat.
Da wäre ja auch die Möglichkeit gewesen, zu sagen: Man verpachtet nur die Räumlichkeiten des Gohliser Schlösschens; die entsprechende Pflege der Grün- und Außenanlagen ist weiterhin Aufgabe der Stadt; und man kann als Pächter dann einzelfallbezogen, wenn man es an einem bestimmten Tag für eine bestimmte Pacht braucht, die Grünfläche in Anspruch nehmen. Auch das wäre ein Modell gewesen. Dann hätte man sicher ganz andere fördertechnische Rahmenbedingungen gehabt.
Wenn man aber sagt, dass man eine Pachtfläche hat, die mit erheblichen Kosten verbunden ist, die man nicht vergleichen und auch nicht nutzen kann. Sie können im Außenbereich des Gohliser Schlösschens nicht einfach ein Rockkonzert stattfinden lassen, weil es eben dort nicht möglich ist. Sie können die Fläche nicht in der Weise nutzen, wie es ein Gaststättenbetreiber für eine Außengastronomie tun könnte, weil es eben Gartenanlagen sind.
Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig, das noch einmal deutlich zu machen, weil wir in öffentlicher Sitzung sind, dass wir eben keine Wettbewerbsverzerrung haben, weil der Pächter durch die Pacht Dinge auferlegt bekommt, die ein normaler Gaststättenbetreiber nicht zu tragen hat.”
(Es gilt das gesprochene Wort)