Änderungsantrag: Forstwirtschaftsplan 2021

[Änderungsantrag VII-A-02132-ÄA-02 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Unter 2. Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig wird in Punkt 2 Absatz 2 der folgende Satz wie folgt geändert:

Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, prioritär unter Naturschutz- und Klimaaspekten, insbesondere die aber auch unter Berücksichtiguung der Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt werden.

Begründung:

Der ursprüngliche Satz insistiert eine mögliche Abweichung von Umweltschutz- und Klimaaspekten, wenn diese der Erholungsfunktion (die nicht näher definiert ist) entgegensteht. Hier wären z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen zu Gunsten des wassertouristischen Konzeptes gegenüber dem Auenentwicklungskonzept  möglich.